KM entscheidet in welchen Ferienwochen ich das Kind bekomme , bis wann ?

  • Hallo


    Ich bin neu hier und habe nach vielen Verfahren die halben Ferien zugesprochen bekommen.
    Allerdings steht geschrieben dass meine Exfreundin entscheidet in welcher Hälfte meine Tochter (10) kommen darf.
    Ich bin berufstätig, sie bezieht H4.


    Sie entscheidet sich aber nicht , was abzusehen war, und ich weiß nicht wie lange ich noch warten soll.


    Was kann ich tun ? Auf Mails reagiert sie nicht, eine Kommunikation ist unmöglich, die letzte Beratungstelle brach ab, weil sie keinen Sinn sehen.


    Wieder klagen? So langsam geht mir das Ersparte aus für all die Prozesse, aber mein Chef und die Kollegen möchten auch planen.


    Danke

  • Allerdings steht geschrieben dass meine Exfreundin entscheidet in welcher Hälfte meine Tochter (10) kommen darf.


    Da stelle ich mir die Frage, warum dies so gemacht wurde. Da hätte dein Anwalt bei der Verhandlung reagieren müssen. Laut dieser Formulierung reicht es aus, wenn die Mutter dir das einen Tag vorher mitteilt.
    Die übliche Formulierung ist, daß z.B. der UET die erste oder 2. Ferienhälte kriegt. Dann weiß jeder, wo er dran ist.


    Du kannst hier versuchen dich ans JA zu wenden um in einem Elterngespräch eine Lösung zu finden. Ansonsten wäre wieder der Weg vor's Gericht fällig....entweder mit einem Ordnungsgeldantrag oder einem neuen Umgangsantrag.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Für Klagen auf Abänderung der Umgangsregelung besteht meines Wissens keine Anwaltspflicht, ohne Anwalt ist es nicht teuer. Du kannst also schrfitlich einen Antrag stellen, den Beschluss zur Umgangsregelung vom .... Aktenzeichen ... dergestalt abzuändern, dass das kind immer in der ersten Hälfte der Ferien (üblich) bei dir ist. Für diese Sommerferien beantragst du eine Festlegung auf den Zeitraum von .... - .....


    Dann kannst du sachlich(!) knapp(!) darlegen, dass du berufstätig bist und mit Kollegen planen musst, dass von Seiten deiner Ex trotz wiederholter nachfragen kein Terminvorschlag gekommen ist und so und soviele Anfragen von dir unbeantwortet blieben. Gespräche bei der Beratungsstelle auch zu diesem Thema wurden von der Beratungsstelle als aussichtslos abgebrochen.



    Kurz, knapp, sachlich, nicht mehr als eine halbe Seite, nichts schreiben, was nicht haargenau zu diesem Antrag gehört, keine Vorwürfe etc.

  • Parallel zu dem was segelpapa schreibt, wäre es ggf noch sinnig vom Anwalt einfach nur ein anschreiben mit Fristsetzung aufsetzen zu lassen.
    Die Sommerferien sind maximal noch 4 Wochen entfernt und ob das Gericht derart schnell in Bewegung kommt?


    Kostet nicht die Welt und sowas mit Briefkopf und Stempel macht halt oft mehr Eindruck, als deine x. SMS


    An sich hätte ggf auch ein anschreiben von der Erziehungsberatung einen ähnlichen effekt, aber da scheint das Pulver ja schon verschossen zu sein.

  • Was in der art: (vom ra)
    Sehr geehrte fr. Bla,
    Da trotz mehrfacher Anfrage noch immer kein Termin von ihnen, schlage ich von x bis y vor.
    Wenn bis Datum kein Widerspruch, gilts als Zusage.
    MFG
    Blubb


    In schön und juristisch korrekt natürlich.
    Sollte doch gehen.

  • Danke für Eure Antworten.


    Ich denke es muß wirklich in dem Punkt geändert werden.
    Kann man denn auch nur in einzelnen Punkten in Berufung gehen?
    Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit dem Urteil.


    Es wurde gar nicht näher besprochen, da es eigentlich fast zum Vergleich kam in dem die Daten bis nächstes Jahr feststanden. Meine Exfreundin aber in letzter Sekunde einen Rückzieher machte.
    Daraufhin hörte das Gericht unsere Tochter am Folgetag an und es gab ein Urteil. Oder Beschluss nennt man dies ja jetzt.


    Problem ist auch daß meine Frau und ich auch noch zwei Kinder haben ( 4 und 8 ), beide berufstätig sind, und jetzt schon mit den Ferien jonglieren um die Schließzeiten zu organisieren.


    Kompromisse mit der Exfreundin gehen ohne Kommunikation ja nicht.


    Erste Hälfte oder zweite Hälfte wäre da super um gut planen zu können.

  • Revision würde ich in dem Fall keinesfalls empfehlen. Für die nächste Instanz bräuchtest du auch zwingend einen Anwalt. Wie alt ist der Beschluss denn?


    Wenn der Beschluss rechtskräftig ist, dann geht eine Revision ohnehin nicht. Mann kann aber jederzeit einen neuen Antrag auf Abänderung stellen, wenn die Sachlage sich geändert hat. Das ist der Fall, wenn deine Ex den Beschluss de facto torpediert.


    Einen solchen Antrag kann man für einzelne Punkte stellen. Nichts anderes würde ich tun.


    Der Vorschlag von mariachi, erst noch ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung an die Gegenseite zu schreiben, ist allerdings richtig, insbesondere dann, wenn der Beschluss erst wenige Wochen alt ist. Kommt dann keine Reaktion, dann hast du die Verweigerung auch schriftlich.

  • Ah, ok, danke.
    Der Beschluss ist zwei Wochen alt.
    Bis auf diesen Punkt ist er auch super. Endlich ganze Wochenenden und eben auch Ferien.
    Das Gericht weiß genau dass eine Kommunikation unmöglich ist, KM bricht immer die Beratungen ab und eine Beratung hat von selbst abgebrochen weil sie dort ein falsches Spiel mit den Beratern spielte.
    Daher bin ich irritiert über diesen Punkt im Beschluss.


    Wenn ich richtig verstehe dann kann ich also eine Abänderung lediglich im Bezug auf die Ferienplanung stellen und der Rest bleibt unberührt?


    Erst über Anwalt mit Fristsetzung und dann vor Gericht. Ok, dankeschön.

  • Guten Morgen


    Anwalt ist wieder da und hat nun dem Gericht mitgeteilt dass ich ansich zufrieden bin mit dem Beschluss, jedoch die Ferienregelung nicht so funktioniert.
    Ein Beleg vom meinem Arbeitgeber ist dabei, der bestätigt dass ich bis Oktober meinen Urlaub für das kommende Jahr angeben muss.
    Somit die Entscheidung im Beschluss gar nicht umsetzbar ist, da der Urlaub dann nicht mehr geändert werden kann.
    Der Anwalt bittet um feste Regelung die ersten Wochen im jährlichen Wechsel mit den letzten Wochen und fragt das Gericht ob nun Beschwerde eingereicht werden muss oder man es auf anderem Weg nachbessern kann.


    Kennt sich da jemand hier aus ob das möglich ist?


    Meine Ex hat noch nie gearbeitet, sieht dies auch nicht vor und ist somit an keinen Arbeitgeber gebunden.


    Ich und meine Familie möchten einfach Planungssicherheit. Wir haben ja auch noch zwei Kinder und sind froh wenn wir deren Schließzeiten in Hort und Kindergarten abgedeckt bekommen dank frühzeitiger Planung.
    Ich weiß nicht wie das gehen soll wenn meine Tochter nun beliebig kommt zu ganz anderen Zeiten.


    Danke.

  • Der Anwalt ist nicht ungeschickt. Er weiß natürlich, wie das formale Prozedere ist.


    - Ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig, dann müsste er Beschwerde einlegen,


    - ist er rechtskräftig, dann müsste er eine neuen Antrag stellen, den Beschluss abzuändern. Das dauert, macht Arbeit und kostet.



    Wenn der Anwalt jetzt bei Gericht höflich nachfragt, dann schiebt er den schwarzen Peter dem Gericht zu, das vor wenigen Wochen offensichtlich etwas beschlossen hat, das nicht praktikabel ist.



    Natürlich bekommt auch die Gegenseite eurer Schreiben über das Gericht. Eventuell gibt es (unter dem Druck, dass das Gericht auf Antrag neu entscheiden könnte) die Möglichkeit, dass die Gegenseite hier einlenkt und sich verpflichtet, sich bei der Festlegung nach den beruflichen Gegebenheiten zu richten.

  • Segelpapa beschreibt das Problem: Das Urteil ist gefällt. Am Urteil ist nur "auf dem Gesetzeswege" - also Beschwerde/Abänderungsklage etc. - etwas zu machen. Oder in einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Eltern.
    Kommt Letzteres nicht zustande, dann werdet ihr mit dieser Kröte im Urteil leben müssen. Im Prinzip hättet ihr im Verfahren einen Antrag stellen müssen, dass nicht nur die Ferien hälftig aufgeteilt werden, sondern auch nach einem bestimmten Verfahren. Der Richter wird das gar nicht so sehen, dass er einen nichtpraktikablen Beschluss gefasst hat. Er hat nach den ihm genannten Informationen entschieden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo und danke


    Im Antrag war das alles so drin.
    Als der Vergleich scheiterte kurz vorm Abschluss gab es die Ansage dass es nun ein Urteil geben würde.
    Die Tochter vorher befragt wird.
    Danach kam dann dieser Beschluss. Warum das Gericht der Mutter diesen Spielraum einräumt begreift keiner.
    Etliche Beratungen sind ja schon gescheitert, es gibt einfach keine Kommunikation die in die Nähe einer Elternebene kommt.
    Leider.
    Das Schreiben vom Anwalt ans Gericht war noch inmerhalb der vier Wochen nach Zustellung.
    Die KM wird sich außergerichtlich auf nix einlassen. Das hat sie noch nie.
    Nur was mit Ordnungsgeld belegt ist wird eingehalten.
    Zumindest dies aber zuverlässig.


    Bis Oktober ist ja noch etwas. Dennoch wäre es schön wenn man bald wüsste wie es weitergeht.

  • Okay. Das ist ein Klassiker. Der Richter hat das bei der Ausformulierung des Urteils nicht mehr präsent gehabt. Nur: Aus der Sache kommt er nicht mehr ohne weiteres raus. Mal gucken, ob ihm etwas einfällt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Plan B wäre dann doch Beschwerde gegen den Beschluss, richtig?
    Wie ich hier gelernt habe geht das ja auch für einzelne Punkte des Beschlusses.
    Irgendwie muss es ja geregelt werden. Es ist ja nachweisbar durch die Bescheinigung vom
    Arbeitgeber dass es nicht praktikabel ist wie es beschlossen wurde.

  • Es ist ja nachweisbar durch die Bescheinigung vom
    Arbeitgeber dass es nicht praktikabel ist wie es beschlossen wurde.


    Wurde die Bescheinigung vom Arbeitgeber denn vorher erstellt oder nach dem Beschluss. Nicht das es nachher heißt, dass du stänkern willst.

  • Das war im Antrag nicht exakt mit angegeben. Aber soweit kam es in der Verhandlung ja gar nicht weil der Vergleich dann abgebrochen wurde und ein Beschluss angekündigt wurde.
    Beantragt waren die hälftigen Ferien, dies sollte ja im Gericht genauer erörtert werden. Die Bescheinigung hatte ich mit, das ist eine immer wiederkehrende Arbeitsanweisung sozusagen.


    Wüsste auch nicht was daran stänkern ist eine feste Regelung zu treffen, mit der alle planen können.

  • Hallo


    Beschwerde beim OLG würde eingereicht mit Nachweisen über die Planung des Urlaubes im Unternehmen,und dass ich mich verbindlich festlegen muss fürs kommende Jahr.


    Kann mir jemand sagen wie lange es ungefähr dauert bis man dann einen Termin hat oder kann es auch sein , dass sowas schriftlich nachgebessert wird ?


    Vielen Dank.

  • Hallo


    Ich habe eine kurze rechtliche Frage bitte, meine Ex dreht grad mal wieder durch.
    Tochterkind, 10, reiste nun zum Ferienumgang an am Freitag. Ausgestattet mit einem Handy mit Ortungsapp und dem Auftrag alle 30 Minuten ihre Nachrichten zu prüfen.
    Wir fuhren in den Urlaub und ich habe das Teil ausgemacht.
    Nun dreht Ex durch, sie sei alleine sorgeberechtigt und so weiter.
    Ist ihr Recht, wird Konsequenzen geben, bekomme Tochter nie wieder.


    Kennt jemand die rechtliche Seite?


    Weder meine Frau noch ich wollen verfolgt werden und eine Standleitung zur Mutter entspricht nach meinem Empfinden nicht dem Umgangsgedanken.
    Tochterkind war auch eher erleichtert als ich darauf bestand es auszustellen.
    Sie kann die Mutter jederzeit anrufen wenn sie das möchte.
    Am Reiseziel angekommen weigerte sie sich allerdings schon ihr nur Bescheid zu geben dass wir gut angekommen sind, sollte ich machen.


    Haben Zehnjährige heutzutage solche Handys ?
    Muss ich das als Umgangselternteil tolerieren, wenn in meinem Haushalt andere Regeln gelten?
    Ist auch mit so einem Zahlencode gesperrt, ich darf es nicht anfassen und ins Internet kommt sie damit auch wie sie sagt.


    Danke für Antworten, irgendwie wird das hier immer extremer.