KV und ich hatten in unserer Beziehung gemeinsam einen Kredit aufgenommen.
In der Trennungszeit lief eine Rate auf.
Um dieses Problem zu klären ging KV zur Bank, (wir hatten gegenseitig die Vollmacht über beide Konten zu verfügen) und ließ sich beraten.
Zurück gekommen ist er mit einem Stapel Papier und meinte ich wäre jetzt Schuldenfrei.
Er hat die gesamte Kreditsumme auf sich übertragen lassen, und diese auch noch erhöht.
Somit bin ich aus dem Kredit komplett raus.
Jetzt habe ich Sonderbedarf angemeldet für die Zahnspange unseres Sohnes.
Ich bat meine Beistandschaft zu prüfen, ob Sonderbedarf gegenüber dem KV geltend gemacht werden kann.
Bekommen habe ich die Antwort dass, nach Abzüge der Fahrtkosten, der Kreditrate und dem KU, kein Anspruch auf Mehrbedarf für die Zahnspange geltend gemacht werden kann.
Der Selbstbehalt würde unterschritten werden.
Ist das so richtig?
Ich dachte das selbstgemachte Kredite hinter dem KU anstehen.
Und was mich noch wundert, ich habe Sonderbedarf angemeldet.
Im Schreiben vom JA ist jedoch die Rede von Mehrbedarf.
Das ist doch ein Unterschied, oder habe ich das auch falsch in Erinnerung?