KU, Kreditrate-wie fließt das in die Berechnung ein??

  • KV und ich hatten in unserer Beziehung gemeinsam einen Kredit aufgenommen.
    In der Trennungszeit lief eine Rate auf.
    Um dieses Problem zu klären ging KV zur Bank, (wir hatten gegenseitig die Vollmacht über beide Konten zu verfügen) und ließ sich beraten.


    Zurück gekommen ist er mit einem Stapel Papier und meinte ich wäre jetzt Schuldenfrei.
    Er hat die gesamte Kreditsumme auf sich übertragen lassen, und diese auch noch erhöht.
    Somit bin ich aus dem Kredit komplett raus.


    Jetzt habe ich Sonderbedarf angemeldet für die Zahnspange unseres Sohnes.
    Ich bat meine Beistandschaft zu prüfen, ob Sonderbedarf gegenüber dem KV geltend gemacht werden kann.
    Bekommen habe ich die Antwort dass, nach Abzüge der Fahrtkosten, der Kreditrate und dem KU, kein Anspruch auf Mehrbedarf für die Zahnspange geltend gemacht werden kann.
    Der Selbstbehalt würde unterschritten werden.


    Ist das so richtig?
    Ich dachte das selbstgemachte Kredite hinter dem KU anstehen.


    Und was mich noch wundert, ich habe Sonderbedarf angemeldet.
    Im Schreiben vom JA ist jedoch die Rede von Mehrbedarf.
    Das ist doch ein Unterschied, oder habe ich das auch falsch in Erinnerung?


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • Die erste Frage wäre, ob ihr GSR habt, oder Du alleiniges SR-
    mal ausgehend von alleinigem SR: hier können nur die unabweisbaren Kosten als Sonderbedarf geltend gemacht werden-
    das ist bei Zahnspangen echt tricky... also nur die medizinisch notwendigen, die nicht von der KK getragen werden- dafür benötigst Du eine Extra Bescheinigung des Arztes


    der Eigenanteil, den man wieder bekommt gilt nicht als Sonderbedarf


    Bei dem Kredit ist die Frage, zu welchem Teil es noch der ist, den er aufgenommen hat, um Dich zu entlasten... so in etwa kannst Du das ja ausrechnen-


    Der Rest wird auf Euch nach Gesamt EK gequotelt-
    Es ist jetzt wirklich die Frage, wie hoch die Rückzahlungskosten des Kredites gesamt sind, und welcher Anteil daran noch auf die Zeit eurer Beziehung fällt-


    Warum das JA von Mehrbedarf spricht, kann ich nicht verstehen, und schiebe es mal auf Unwissenheit :tuedelue


    Da es nicht um KU, sondern um Mehrbedarft geht, darf er idR. den Kredit schon von seinem EK absetzen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Guten Morgen,


    Wenn er den Kredit, den ihr BEIDE aus gemeinsamer Zeit hattet nun alleine zahlt und auf sich genommen hat, ( und DU dadurch ja keine Schulden mehr hattest) ist doch wohl selbstverständlich , dass dieser dann vom Einkommen abgezogen wird ?
    Der Kredit war prägend in der gemeinsamen Zeit.
    Nur wenn die jetzige Rate höher ist als die vor der Aufstockung bei Umschreibung, dann könnte man diskutieren, ob nur die damalige Rate abzugsfähig ist.
    Ist aber ne wackelige Kiste.


    Bei Spange ist es in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich ausgeurteilt.


    Bei Sonderbedarf gilt Selbstbehalt 1200€ + vorrangig der laufende UH abzuziehen.
    Deshalb ist wohl auch kein Geld mehr übrig für den Sonderbedarf.


    Was zahlt er denn als laufenden Unterhalt?


    Hier auch eine Fundstelle
    http://www.unterhalt24.com/blo…pflichtigen-zu-erstatten/

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    3 Mal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Luchsie


    Wir haben GSR.


    Der Kredit wurde von ihm, OHNE Rücksprache mit mir, komplett auf ihn umgeschrieben und erhöht.
    Wie hoch weis ich nicht, da ich keine Einsicht (mehr) haben durfte. Es war, o-Ton KV ab dem Tag sein "Problem".


    Unterschrieben habe ich nur für den gemeinsamen Kredit.
    Nicht für die Umschuldung, und auch nicht für die Erhöhung der Kreditsumme.


    AlwaysHope


    KU beträgt 544,00 für zwei Kinder (11j. und 6j.), die Rate für den Kredit tilgt er mit 353,00


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  • Wir haben GSR.


    dann muss er doch der Kieferorthopädischen Behandlung zugestimmt haben-
    bzw. sogar auf dem Kostenplan mit unterschrieben....


    damit signalisiert man idR. auch die (entsprechend dem EK anteilige) Kostenübernahme :hae:

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • dann muss er doch der Kieferorthopädischen Behandlung zugestimmt haben-

    Das Einverständnis für die Behandlung habe ich schriftlich von ihm.
    Den Kostenplan der KK musste ich nicht unterschreiben, er auch nicht.


    Lediglich die Zusatzkosten für die Spange (kein Kassengestell) habe ich alleine Unterschrieben und sind natürlich meine Sache.


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  • ich würde dann nochmal direkt auf ihn zugehen...
    er hat unterschrieben, dass er mit den Zusatzkosten (also dem Behandlungsplan) einverstanden ist-
    Dort stehen ja idR. auch die Zusatzkosten drauf


    vielleicht lässt er sich darüber überzeugen, dass er ja dann auch mit den Zusatzkosten einverstanden ist :frag
    Wäre für mich nur logisch....


    Vielleicht (vermutlich) hast Du dann eher die Chance, als über das Ja per "Zwang"

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Nein Luchsie.



    Er ist mit den Zusatzkosten nicht einverstanden, (muss er ja auch nicht) nur das die Behandlung erfolgen soll (muss), damit ist er einverstanden.
    Aber dazugeben will er auch nichts, weder zu den Zusatzkosten (Kassengestell reicht doch auch) noch an den vorgegebenen Kosten der KK mag er sich beteiligen
    Und die können, je nach dem was im Quartal von der KK vorgegeben wird, recht hoch ausfallen.




    Wie ich das anstelle ist mein Problem, es muss aber gemacht werden, sieht ja schlimm aus das Kind...sagt KV.


    Deswegen habe ich mir gedacht, ich gehe über Sonderbedarf. Das er sich zumindest an die Kosten der KK zu beteiligen hat.
    Und in dem Antwortschreiben sind mir eben die zwei Dinge aufgefallen. Kredit, und das plötzlich von Mehrbedarf statt Sonderbedarf die rede ist.



    So wie es aussieht, wird es wohl so werden, das Kind Kassengestell bekommt und fertig.
    Mehr kann ich nicht leisten.



    Was geschieht eigentlich wenn ich sagen würde,...mach du doch?? :Hm :rauchen ....bist doch auch Sorgeberechtigt....


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    Einmal editiert, zuletzt von Paradoxx ()

  • Hallo


    Warum konnte die Bank denn ohne Deine Zustimmung einfach den Kredit umschulden. Ich meine, es ist zwar menschlich davon auszugehen, dass jemand damit einverstanden ist, nichts zahlen zu müssen. Aber ich hätte gedacht, eine Bank darf nicht ohne weiteres in die Finanzen anderer eingreifen. Andererseits ist die Rate aufgelaufen, warum? Wenn der Vater umschuldet und erhöht, muß er doch zahlungsfähig gewesen sein? Es klingt erstmal komisch, das er Dir den Kredit abnimmt, den Du nicht zahlen konntest (und der ja gezahlt werden muss) und Du jetzt noch mehr brauchst. Dann wäre doch eh "nur" Kassengestell drin gewesen?


    Prinzipiell sind Kredit jedoch anrechnungsfähig und es ist das Leben des Vaters.


    Gruß

  • Paradoxx
    Und wie hoch war die monatliche Tilgung anteilig für dich?


    Ob Sb oder Mb ist hierbei dann wohl unerheblich, da SB greift :hae:


    LG

  • Warum konnte die Bank denn ohne Deine Zustimmung einfach den Kredit umschulden.


    Sie haften beide gesamtschuldnisch. Wenn einer den kompletten Kredit auf einmal abbezahlt ist das doch legitim. Warum muss der andere der Tilgung zustimmen bzw. wieso muss die Bank den anderen Fragen, ob der dem zustimmt?


    Der neue Kredit ist ein anderer Vorgang bzw. Eine Umschuldung sind 2 Vorgänge. Beim 2. Vorgang ist die TS raus. Und bei Sonderbedarf ist der Kredit anzurechnen. Ich denke, daß das alles so seine Richtigkeit hat.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Mein Ex und ich hatten jeweils Zugriff (Vollmacht) über des anderen Konto. Also ich konnte über sein Konto verfügen und er über meins.
    Daher war eine Unterschrift von mir nicht nötig für die Umschuldung. Gleichzeitig wurden die Vollmachten gelöscht.
    Die Erhöhung des Kredites war dann ganz allein sein Posten.


    Die Rate ist damals aufgelaufen weil sein Auto in die Werkstatt musste. Ohne Auto wäre er nicht zur Arbeit gekommen.
    Die Reparatur war höher ausgefallen als gedacht, wir hatten keine Wahl.


    Ex ging dann zur Bank um zu klären ob es möglich wäre diese Rate hinten dran zu hängen, aus zu setzen, was auch immer...und kam dann mit der Umschuldung wieder.
    Ich wusste davon nichts, nur eben das er das mit der aufgelaufenen Rate klären wollte.


    Er hat die Umschuldung getätigt und gleichzeitig den Kredit erhöht um sich Möbel für seine Wohnung kaufen zu können.
    Von den Möbeln aus unserer, bis dahin, gemeinsamen Wohnung wollte er keine mitnehmen. Hatte ich mehrmals angesprochen und angeboten.


    Und jetzt stellt sich mir eben die Frage ob es wirklich so richtig ist, diese Kreditrate voll mit anzurechnen beim KU.
    Er wusste zu dem Zeitpunkt der Umschuldung/Erhöhung des Kredites, das er KU zahlen muss. Und der, von uns gemeinsam aufgenommene Kredit, und die monatliche Rate wurde vom JA in der KU Berechnung berücksichtigt.
    Weil eben gemeinsam der Kredit in unserer Beziehung aufgenommen wurde.


    Aber er hat ja den Kredit noch erhöht. Also, als wenn er noch einen neuen aufgenommen hätte. Und das soll voll berücksichtigt werden? Ich habe immer gesagt bekommen, das würde nicht gehen. Da könnte ja jeder der KU zahlen muss, noch schnell einen Kredit aufnehmen und dann sagen, Rate zu hoch-gibt weniger KU. So die JA Dame bei der ersten KU Berechnung.


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  • diese Kreditrate voll mit anzurechnen beim KU


    vielleicht stehe ich irgenwo auf dem Schlauch...
    es ging doch nicht darum, dass er weniger KU zahlen wollte, als vor der Umschuldung-
    es ging doch um den Sonderbedarf :hae:
    und da er dort einen höheren Selbstbehalt hat, und die (alte) Rate mit Sicherheit angerechnet würde :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Ja richtig Luchsie.


    Es geht um den Sonderbedarf. Und dem wurde nicht stattgegeben da, nach Abzug von Fahrtkosten, Kreditrate und KU der Selbstbehalt unterschritten würde.
    Und in diesem Schreiben standen auch die Zahlen,


    -Fahrtkosten 100,00 monatlich
    -KU 544,00 monatlich für zwei Kinder
    -Kreditrate 353,00 monatlich


    Und da ist es mir aufgefallen, dass die Kreditrate nicht stimmt, die angerechnet wird.
    Und eben, wie ich ganz am Anfang schon schrieb, plötzlich von Mehrbedarf die rede ist im Schreiben, obwohl ich auf Sonderbedarf gebeten habe zu prüfen.


    Ich will es halt nur verstehen.
    Weil man mir und KV bei der ersten KU Berechnung beim JA sagte, dass gemeinsam aufgenommene Kredite, Kreditraten monatlich in der Berechnung des KU berücksichtigt werden. Wäre ja schlimm wenn nicht.
    Und weil ich las, dass Mehrbedarf anders berechnet wird, wie Sonderbedarf.


    Deswegen fragte ich hier, weil mich das ganze verwirrt... 8|


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  • Und da ist es mir aufgefallen, dass die Kreditrate nicht stimmt, die angerechnet wird


    Wieso stimmt die Rate nicht? Dein Ex hat dies wohl vermutlich dem JA gegenüber beweisen müssen, wie hoch die Kreditrate ist.


    Weil man mir und KV bei der ersten KU Berechnung beim JA sagte, dass gemeinsam aufgenommene Kredite, Kreditraten monatlich in der Berechnung des KU berücksichtigt werden.


    Ist ja auch richtig so, wenn die Ursache der Kreditaufnahme anerkennungswürdig ist. Hier sind es Altschulden, Reparatur Auto, das beruflich gebraucht wird und Erstausstattung Möbel. Meines erachtens nach alles Sachen, die notwendig sind, um nicht bedürftig sind.


    Der Unterschied ist eine Definitionssache.:


    "Mehrbedarf" liegt vor, wenn Kosten regelmäßig anfallen und das Übliche derart übersteigen, dass sie mit den Regelsätzen nicht erfasst werden können.


    "Sonderbedarf" ist ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf, der nur einmalig oder für eine absehbare, begrenzte Zeit vorliegt.


    Der Unterschied ist also die Dauer, wie lange der Bedarf benötigt wird, ob über einen längeren Zeitraum benötigt wird oder es sich um einen einmaligen Bedarf handelt. Rechtlich wichtig ist die Unterscheidung nur, wenn Geld rückwirkend verlangt wird oder wenn es gerichtlich entschieden werden muss. Nur der Sonderbedarf ist Rückwirkend verlangbar. Der Mehrbedarf erst ab Inverzugsetzung. Entsprechend geht die gerichtliche Durchsetzung für den Mehrbedarf über eine Änderungsklage des Titels und Sonderbedarf kann so eingeklagt werden.


    Zu berücksichtigen ist auch: Bei Mehr- und Sonderbedarf haften beide Elternteile anteilig und nicht einer alleine.


    Rechtlich gesehen wird der Mehrbedarf (Die erhöhten Therapiekosten werden ja öfters anfallen denke ich mal) wird es meiner Meinung nach schwer werden diesen einzuklagen, da es eine kostenlose Alternative gibt...auch wenn es ein Sonderbedarf sein sollte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Zitat von »Paradoxx«
    Und da ist es mir aufgefallen, dass die Kreditrate nicht stimmt, die angerechnet wird



    Wieso stimmt die Rate nicht? Dein Ex hat dies wohl vermutlich dem JA gegenüber beweisen müssen, wie hoch die Kreditrate ist.

    Mein Ex und ich haben bei der ersten Berechnung des KU beim JA die Kreditrate angegeben die wir beide verursacht haben. Erst hinterher ist Ex zur Bank und hat den Kredit auf sich Umschulden und erhöhen lassen.
    Daher sagte ich, die Rate stimmt nicht.


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  • Erste Frage ist, wie dicht er mit Unterhaltszahlung und ehemals anerkannter Kreditrate an der Selbstbehaltsgrenze ist. Wenn da bereits die Selbstbehaltsgrenze erreicht wird, braucht man nicht lange zu diskutieren.


    Danach wäre zu prüfen:
    Er leistet den berechneten Unterhalt vollständig?


    Den neuen Kreditvertrag hat er noch geschlossen, als er für dich handeln durfte, wenn ich es recht verstehe. (Zuerst wurde der alte Kreditvertrag abgelöst. Dann der neue einzig auf seinen namen eröffnet. Anschließend die gegenseitige Kontovollmacht aufgehoben - habe ich das richtig verstanden?).


    Der "Sonderbedarf" wurde zeitlich nach der Kreditumschuldung von dir angefordert?


    Er hat der Zahnbehandlung grundsätzlich zugestimmt. Aber es gibt eine teure, aber auch eine preiswerte Lösung?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.