Frage zum Umgangsrecht vom KV

  • Hallo...Ich habe in den nächsten Tagen einen Termin beim JA. Jedoch möchte ich kein Gespräch mit dem KV. Kann ich das ablehnen?


    Der KV war schon in der Schwangerschaft sehr agressiv, wären damals nicht bekannte da gewesen und hätten sich vor mich gestellt hätte er zu geschlagen. es war sogar soweit das ich noch einen zusätzlichen riegel von innen an meine tür machen musste aus angst das er rein kommt.


    Er wollte meine Tochter ( 3 Monate ) einen ganzen tag mit nehmen was ich ablehnt habe da sie keinen bezug zu ihm hat.sie weint bei ihm und isst nichts.ich möchte auch nicht das er umgang mit ihr hat da ich angst habe das er wieder agressiv wird.dazu muss ich sagen habe ich mehrmals versucht das er die kleine sehen kann, was er auch angenommen hat doch jedes mal ist er vor dem kind ausgerastet.er ist ein mensch wenn er was sagt dann ist das so.


    wie verhalte ich mich im vorfeld beim JA und das ich kein Gespräch möchte? ich weiß auch jetzt schon das er beim JA die freundlichkeit in person ist, denn er hat zwei gesichter.

  • Kann ich das ablehnen?


    Ja, du kannst das ablehnen.


    wie verhalte ich mich im vorfeld beim JA und das ich kein Gespräch möchte?


    Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung, erkläre dort, dass du gern ein Gespräch mit dem JA führen möchtest, aber nicht zusammen mit dem KV. Begründe das so, wie du das auch hier getan hast. Wenn das Gespräch beim JA stattfindet, erkläre da auch, wie der KV in Gegenwart des Kindes aggressiv wurde, sich nicht unter Kontrolle hat.
    Wenn es um die Umgänge geht: Es gibt die Möglichkeit von betreuten Umgängen, wenn unklar ist, ob ein Elternteil in der Lage ist, sich dem Kindeswohl entsprechend zu verhalten, oder eine Beziehung erst "angebahnt" werden soll.

  • Hallo erstmal, ich möchte ja nicht direkt jetzt mit der Keule zuschlagen, aber du hast da einige falsche Vorstellungen von dem, was da auf dich zukommen wird.


    Das Ängste jetzt erstmal da sind kann ich verstehen, aber mit diesen Ängsten wird es auf Dauer nicht klappen. Wenn ihr als Eltern riesige Probleme miteinander habt, dann darfst du das nicht auf's Kind übertragen.


    Euer Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater, ob du das möchtest oder nicht. Und nur weil er dir gegenüber agressiv wurde, heißt das nicht automatisch, daß er dem Kind gegenüber agressiv wird.


    Das JA hat die Rolle des Vermittlers zwischen euch als Eltern, um Regelungen für das Kind zu treffen. Wenn du dort nicht kooperativ sein möchtest, wird dir das als Verweigerungshaltung später ausgelegt werden. Wenn ihr als Eltern keine Einigung über das Kind betreffende Sachen hinkriegen könnt, und eine neutrale Vermittlung abgelehnt wird, dann gibst du die Entscheidung an andere Personen ab (in Form eines Richters).


    Wenn dort, in einer neutralen Umgebung der Vater umgänglich ist, und es dort gelingt Absprachen zu treffen, dann nutze Sie. Mache dir im Vorfeld zum Gespräch Gedanken, wie ein vernünftiger Umgang aussehen könnte, und wie dieser ohne großen Streit umgesetzt werden könnte. Konsequente Verweigerung könnte dir auf lange Sicht gesehen im Extremfall das Sorgerecht kosten, was du bestimmt nicht möchtest.


    Auch wenn dir das nicht gefällt (bei Konflikt-Trennungen gefällt das meistens keinen): Du wirst mindestens die nächsten 18 Jahre mit dem Vater des Kindes dich auseinandersetzen müssen.


    Nachtrag: Du kannst natürlich erstmal ein Gespräch beim JA alleine führen und deine Sorgen dort vortragen. Du brauchst ihm auch das Kind nicht sofort alleine mitzugeben, dafür ist es noch zu klein. Normal startet man mit 2-3 x pro Woche 1-2 Stunden, z.B. mit im Kinderwagen was spazieren gehen.


    Wenn das Kind später zum Vater gehen wird, dann musst du ihm Kleidung mitgeben. Ein Kinderzimmer muss er nicht haben, das ist keine Pflicht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Vorallem hat der KV noch nicht mal Sachen für die kleine geschweige denn ein Kinderzimmer


    Umgangselternteile brauchen kein Kinderzimmer, damit Umgang stattfinden kann. Es ist auch nicht so wahrscheinlich, dass das Kind (es ist erst einige Monate alt?) sofort Umgänge mit Übernachtungen haben wird. Sachen, wie Kleidung, Windeln etc. wirst du dem KV bei Umgängen mitgeben können und müssen.
    Wichtig ist erstmal gegenüber dem JA zu erwähnen, dass der KV zu aggressivem Verhalten neigt und du deshalb Sorge hast.

  • was ich ablehnt habe da sie keinen bezug zu ihm hat.sie weint bei ihm und isst nichts.


    was er auch angenommen hat doch jedes mal ist er vor dem kind ausgerastet


    aber mit diesen Ängsten wird es auf Dauer nicht klappen


    es wird auf die Dauer nicht klappen, wenn der KV in Gegenwart des Kindes ausrastet.


    Und nur weil er dir gegenüber agressiv wurde, heißt das nicht automatisch, daß er dem Kind gegenüber agressiv wird.


    Siehe oben.


    Euer Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater,


    Dieses Recht ist nur dann ein Recht des Kindes, wenn es dem Kindeswohl dient.

  • Dieses Recht ist nur dann ein Recht des Kindes, wenn es dem Kindeswohl dient.


    Das ist falsch. Dies gilt für enge Bezugspersonen. (§1685 BGB)


    Beim Vater (oder neutraler gesagt UET) kann nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. (§1684 Abs.4 BGB)


    Vorher sind andere Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. betreuter Umgang oder Umgangspfleger (je nachdem)

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  • Das ist falsch. Dies gilt für enge Bezugspersonen. (§1685 BGB)


    Beim Vater (oder neutraler gesagt UET) kann nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. (§1684 Abs.4 BGB)[/quote]


    Hucky, ich habe meine Bemerkung nicht juristisch gemeint, sondern ausgehend vom gesunden Menschenverstand.
    Ein "Recht" des Kindes kann es dann, ausgehend vom gesunden Menschenverstand, ja auch nur sein, wenn der Umgang in irgendeiner Weise gut für das Kind ist, nicht schlecht.


    Mal abgesehen davon, dass der KV hier auch keine enge Bezugsperson des Kindes ist. Die Frage, ob er sich in kindeswohlgefährdender Art und Weise verhält, wird sich dann hoffentlich während der begleiteten Umgänge beantworten lassen.

  • Hucky, ich habe meine Bemerkung nicht juristisch gemeint, sondern ausgehend vom gesunden Menschenverstand.
    Ein "Recht" des Kindes kann es dann, ausgehend vom gesunden Menschenverstand, ja auch nur sein, wenn der Umgang in irgendeiner Weise gut für das Kind ist, nicht schlecht.


    Mal abgesehen davon, dass der KV hier auch keine enge Bezugsperson des Kindes ist. Die Frage, ob er sich in kindeswohlgefährdender Art und Weise verhält, wird sich dann hoffentlich während der begleiteten Umgänge beantworten lassen.


    Gesunder Menschenverstand ist immer subjektiv, nie objektiv. Danach wird keiner Handeln, weder ein JA noch ein Gericht. Das muss man sich bewusst machen. Das wiegt die Leute in falsche Sicherheit. Es wird davon ausgegangen werden, daß der Umgang erstmal von Vorteil für Kind sein wird. Die Sorgen der TS sind reine Paarebene.


    Aber keine Sorge, auch ich bin in der eigenen Situation nicht davor gefeit, in die Subjektivität zu fallen. Das macht es dann schwer, die Situation richtig zu beurteilen....wenn ich so darüber nachdenke...hier schreib ich das wie selbstverständlich...das Umzusetzen ist manchmal sehr schwer.

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  • Nein, das ist nicht der Fall.


    Aha, was ist denn daran nicht Paarebene? KV wird ihr gegenüber agressiv. Wenn Kind dann dabei ist wird das nicht zur Elternebene, das Kind wird dann zwar mit reingezogen, hat aber nichts mit Elternebene zu tun, sondern nur mit Paarebene. Vater hat einmal mit dem Kind geschimpft (hat er geschimpft? TS hat geschrieben, daß Kind die Stimme gehört hat und Kind dann anfing zu weinen. kann man das als agressives Verhalten auslegen?). Ist das ein Grund keinen Umgang zuzulassen? Also ich kenne kein Elternteil, dem die Kinder entzogen wurden, weil es mit ihnen geschimpft hat, oder mal lauter gesprochen hat.

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  • Dieses Recht ist nur dann ein Recht des Kindes, wenn es dem Kindeswohl dient.


    Das ist ein juristischer Terminus, also kann man im Folgenden erwarten, juristische Argumente zu finden. Das ist im Folgenden aber nicht der Fall.

    Hucky, ich habe meine Bemerkung nicht juristisch gemeint, sondern ausgehend vom gesunden Menschenverstand.


    Da begibt man sich auf extrem dünnes Glatteis. Die subjektive Wahrnehmung des eigenen Menschenverstandes kann, muss aber nicht gesund sein. Die Mutter meiner Kinder würde sich sicher selbst einen solchen attestieren, es würde ihr aber schwerfallen, andere zu finden, welche ihre Wahrnehmung teilen.

    Mal abgesehen davon, dass der KV hier auch keine enge Bezugsperson des Kindes ist.


    Juristisch gesehen schon. Wenn die Eltern als enge Bezugspersonen ihrer Kinder bezeichnet werden, dann geht es nicht primär um die Beschreibung des aktuellen Zustandes, sondern um ihre (verwandtschaftliche und sorgeberechtigte) Rolle ihren Kindern gegenüber. Dass ein Vater faktisch gesehen keine enge Bezugsperson sein muss, wenn er z. B. kein Interesse am Kind hat, ist vermutlich den meisten klar.


    Mir will es nicht einleuchten, warum die TS das gemeinsame Gespräch mit dem KV meidet, wenn sie das nicht aus Gründen der gestörten Paarbeziehung tut. Genau diese führt sie ja auch an: Aggressivität in der Schwangerschaft, Befürchtung, er würde sie schlagen usw.


    Ich möchte der TS raten, sich hier klar zu werden, welche der von ihr erwähnten Schwierigkeiten primär die Paarebene betreffen und welche primär die Elternebene. Die Kunst wird es sein, sich auf die Schwierigkeiten der Elternebene zu konzentrieren und diese proaktiv und konstruktiv anzugehen, um dann die Beziehung ihres Kindes zum Vater aktiv fördern zu können. Das sehe ich nämlich primär als ihre Aufgabe an.

  • Ein "Recht" des Kindes kann es dann, ausgehend vom gesunden Menschenverstand, ja auch nur sein, wenn der Umgang in irgendeiner Weise gut für das Kind ist, nicht schlecht.


    Man sollte hoffentlich davon ausgehen können, dass die meisten Familiengerichte ihre Urteile nicht auf subjektiv geprägte Einschätzungen eines sogenannten gesunden Menschenverstandes, wie hier beschrieben, stützen. Ich könnte ebensogut behaupten, der Umgang der Mutter mit dem Kind sei schlecht, weil mein gesunder Menschenverstand mir sagt, dass es prinzipiell schädlich ist, wenn dem Kind der Vater vorenthalten wird wegen ungelöster Paarkonflikte, und weil diese sich zwangsläufig auf das Kind übertragen.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hallo Mama81

    Hallo...Ich habe in den nächsten Tagen einen Termin beim JA. Jedoch möchte ich kein Gespräch mit dem KV. Kann ich das ablehnen?


    Wie schon geschrieben wurde, wahrscheinlich schon. Ob das perspektivisch eine gute Idee ist, wage ich zu bezweifeln. Ihr versteht euch nicht. Kann ich verstehen ;) Und doch habt ihr etwas gemeinsam: ein Kind.
    Und auch wenn das noch in weiter Ferne ist oder zu sein scheint, früher oder später sollte genau das im Mittelpunkt stehen: euer Kind.
    Es bedarf in deinem Fall (vielleicht) etwas mehr Zeit als bei anderen Trennungen, zu differenzieren was zwischen euch als Eltern nicht gut läuft und was Dinge angeht die euer Kind betreffen. Wenn da Gewalt oder die Androhung von Gewalt im Spiel ist muss für dich eine Schutzmauer (ob nun juristisch, verwaltungstechnisch (Näherungsverbot oder was weiß ich), behördlich (Vermittler in Form vom Jugendamt, karitative Träger ...) und persönlich (Menschen die dir den Rücken stärken)) geschaffen werden.

    Der KV war schon in der Schwangerschaft sehr agressiv, wären damals nicht bekannte da gewesen und hätten sich vor mich gestellt hätte er zu geschlagen. es war sogar soweit das ich noch einen zusätzlichen riegel von innen an meine tür machen musste aus angst das er rein kommt.


    Das ist natürlich keine Grundlage für eine Elternebene. Gewalt und die Androhung von selbiger rütteln am Fundament der Elternschaft.

    Er wollte meine Tochter ( 3 Monate ) einen ganzen tag mit nehmen was ich ablehnt habe da sie keinen bezug zu ihm hat.


    Und hier wird ein Widerspruch deutlich. Er will einen Bezug zu eurer Tochter aufbauen (übertreibt es dabei aber wohl mit den derzeit realisierbaren Möglichkeiten) und du "lehnst" das Kennenlernen ab. Weil Du Angst um eure Tochter hast.
    Siehst Du Möglichkeiten dieses Dilemma irgendwie aufzulösen?

    ich möchte auch nicht das er umgang mit ihr hat da ich angst habe das er wieder agressiv wird.


    Gegen dich oder euer Kind? Für beides gibt es (mehr oder weniger) geeignete Lösungsansätze.
    Kein Umgang ist keine (langfristige) Lösung.


    Instetten

    "Er hatte sich zuende gelebt, war ausexistiert." T. Bernhard - Der Untergeher

  • Kein Umgang ist keine (langfristige) Lösung.


    Kein Umgang ist überhaupt keine Lösung. Damit enthält sie dem KV das Kind vor und betrachtet es als ihr Eigentum. Gleichzeitig vermittelt sie möglicherweise damit auch dem Kind, dass der Vater böse und schlecht ist. Das geht überhaupt nicht.


    Die KM muss sich darüber im Klaren sein, dass es ihre Aufgabe ist, den Umgang des Kindes mit dem KV zu fördern, ihn im Leben des Kindes auch außerhalb der Umgänge präsent zu halten. Und zwar ganz unabhängig davon, was sie für ihn empfindet. Mir hat es dabei sehr geholfen, meine Empfindungen für die KM (positive wie negative) auf Null herunterzuschrauben. Gleichzeitig spreche ich immer wertschätzend von ihr, und das ist auch gar nicht so schwer, wenn die Emotionen da nicht im Weg sind. Aber natürlich sollte man seine Emotionen auch nicht unterdrücken.

  • Sie schrieb, dass er auch dem Kind gegenüber schon aggressiv war, hat mit reiner Paarebene nichts zu tun.
    Und wenn man sein Kind, indem Fall ja sogar noch Säugling schützen möchte, hat das auch mit Eigentumsdenken nichts zu tun. Wenn ich in welcher Person auch immer eine potenzielle Gefahr sehen würde, stelle ich mich vor das Kind, obs der KV ist, oder der liebe Gott und da wären mir die geltenden Gesetze auch relativ egal.


    Aufgabe der ET ist nunmal auch Schutz des Nachwuchses, notfalls auch gegenüber des anderen ET und wenn sie das schon mitbekommen hat. Und die Wahrscheinlichkeit, wenn jemand einer Person gegenüber austrastet ist ja auch nicht klein, dass es anderen gegenüber auch passiert. Zwar haben sie kleineren Kindern oft noch Hemmungen, aber wenn sie älter werden nicht mehr.


    Die Lockerheit, mit der hier manchmal mit Aggressivität etc umgegangen wird, läßt sich sicher leicht sagen, wenn man nicht betroffen ist.


    Wenn man also 2 Kinder hat und ein ET verprügelt nur eines, soll man das andere hinschicken und noch so tun, als sei es ein lieber netter Mensch?



    @TS: Du musst sicher nicht mit dem JA sprechen, klüger wärs, du tätest es. Und zwar vorab allein. Da kannst du deine Bedenken schildern. Umgang komplett wirst du ( leider, manchmal würds dem Kindeswohl in der Tat mehr dienen, aber um das geht's ja gar nicht wirklich ) nicht ausschließen können, aber betreuter Umgang wäre sicher denkbar, wenn du vrmitteln kannst, dass da eine Gefahr besteht.

  • Sie schrieb, dass er auch dem Kind gegenüber schon aggressiv war


    Ist das ihr subjektives Empfinden, oder wird das auch von anderen so wahrgenommen? Vielleicht nicht im Geringsten vergleichbar, aber bei mir wurde auch untersucht, ob diese Behauptung der Mutter meiner Kinder, ich sei aggressiv und jähzornig, zutreffend sei. Mit negativem Ergebnis.


    Aber es ist sicher eine gute Idee, proaktiv den Kontakt zum Jugendamt zu suchen und in einem individuellen Gespräch zu erklären, welche Schwierigkeiten man in einem unbegleiteten Umgang sieht. Begleiteter Umgang kann - gerade bei einem so kleinen Kind - auch eine Chance für den davon betroffenen Elternteil sein, zumal wenn er darauf befristet ist, bis unbegleiteter Umgang möglich ist. Vorteil dabei ist, dass dann nicht "nur" der andere Elternteil dazu eine Einschätzung abgibt und das Kind solange geschützt ist.

  • danke ich werde das do so beim JA erzählen......Vorallem hat der KV noch nicht mal Sachen für die kleine geschweige denn ein Kinderzimmer


    Also generell steht dem KV. UG zu. Das wirst du nicht verhindern können. Die Frage ist nur wie,deshalb
    sprich mit dem JA.


    Und ob KV nun Kinderzimmer oder Sachen hat ist kein Argument gegen UG.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Sie schrieb, dass er auch dem Kind gegenüber schon aggressiv war, hat mit reiner Paarebene nichts zu tun.



    Was heißt das denn konkret? Hat er das Kind geschlagen? Hat er das Kind massiv angebrüllt? War er etwas mit dem füttern überfordert und hat vor Ärger seine Stimme etwas aufgedreht?


    Wie kann man mit so einer Aussage auf Kindeswohlgefährdung schließen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller