Gegnerische Anwaltskosten bei Niederlage vor Gericht

  • Halli,


    ich habe gerade hier in einem Beitrag von einer Mama gelesen, dass sie beim OLG wegen Unterhalt verlor
    und dann die Anwaltskosten vom Vater zahlen musste, obwohl beide VKH hatten.


    Ist das immer so?


    Ich bin gerade selbst in einem ABR-Streit - kurz vor Amtsgerichts-Urteil, bei welchem ich gute Chancen habe.
    Geht EX dann zum OLG kann die VKH von vornherein abgelehnt werden, soweit komme ich noch mit.
    Und dann zahlt er die vollen Verfahrenskosten die bis dahin entstanden sind oder?


    Wenn er die VKH bewilligt bekommt kann er klagen, aber zahlt meine Anwaltskosten wenn er verliert trotz VKH??


    Der Anwalt muss ihn auch auf das Risiko der Ablehnung hinweisen oder?


    Und der Anwalt verdient weniger wenn sie verlieren als bei Vergleich?


    Sorry, ist nun etwas rechtlich, aber gibt ja hier genug Gerichtserfahrene, leider.

  • so wie ich die Dame beim Ju-amt verstanden hab sieht es bei uns so aus. Amtsgericht gab uns REcht, OLG dem Erzeuger und hat angemerkt die Klage zurück zu ziehn, was ich getan hab
    um meinem Kind (und mir?) die Schulden nicht übern Kopf wachsen zu lassen. jetzt sind es so um die 700 Euro.
    Ich find es ne Frechheit, aber anscheinend sieht es unser Staat so

  • KV und ich haben die VHK auch bewilligt bekommen, ich vom Gericht Recht bekommen, OLG gab dem Vater Recht - Vergleich geschlossen aber auf den Kosten bin ich sitzen geblieben ca. 800 Euro.


    Die ich brav abstottere ...

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Hallo Finsche,


    den Thread denn du meinst kenne ich, der lief fast genauso ab. Der Unterschied ist nur, die KM musste nur die Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro zahlen!


    Geht es bei dir auch um die Anwaltskosten der Gegnerischen Partei?


    Gruß Vater 1971

  • Vater 1971: Ja um die Anwaltskosten des KVs und die entstandenen Prozesskosten so stehts im Schreiben des Gerichtes. Eigentlich bei einem Vergleich war ich immer der Meinung werden die Kosten geteilt aber warum ich das bezahle keine Ahnung :hae: Vielleicht weil ich damals mehr Einkommen hatte wie er?!

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Genau Streitwert heisst das Wort ... habe ich heute auch nicht kapiert geschweige denn wie das überhaupt beziffert wird oder von was ein Streitwert ausgerechnet wird?


    Ich vermute vielleicht eben bspw. man hat eine Unterhaltsklage ist der Streitwert eben der Betrag des Unterhaltes? :hae:

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Hallo Finsche,


    ihr habt ja beide VKH bewilligt bekommen! Es gibt ja zwei Arten von VKH und eine von beiden besagt dass diese in Raten zurückbezahlt werden muss! Da du geschrieben hast, du hättest ein höheres Gehalt, ist das meine Vermutung!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Finsche,


    ihr habt ja beide VKH bewilligt bekommen! Es gibt ja zwei Arten von VKH und eine von beiden besagt dass diese in Raten zurückbezahlt werden muss! Da du geschrieben hast, du hättest ein höheres Gehalt, ist das meine Vermutung!


    Gruß Vater 1971


    hallo,


    davon gehe ich auch aus :)


    Ist halt schon ungewöhnlich wie das aufgeteilt wird unter den Eltern. Nun gut, noch 2 mal zahlen dann hab ichs los :tanz

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • nee....
    der Streitwert ist ne Summe, die anhand des Einkommens? -(der Verlierer muss ja Gericht und Gegenseite anwaltl. Vertretung berappen) -irgendwie errechnet wird, d.h. der Verlierer muss micht 3000 Euro zahlen, sondern die daraus errechnete Summe (Gericht und Anwalt Gegenseite)
    Aber, hier gibt es Leute, die das noch deutlich besser erklären können-warte halt mal etwas ab...

  • Okay, Danke, bisi Licht m Dunkeln :-)


    Darf ich fragen um was es bei euch ging? Weil da oft steht Amtsgericht gab uns Recht, OLG nicht.
    Sind diese Summen nur Anwaltskosten?


    Wenn er also vorm OLG verliert zahlt er den vollen Streitwert?
    Und wenn ich verliere am Ende auch ich?


    Dürfte bei uns mit Gutachten wohl weit über 6000 Euro liegen.


    Wenn er beim AG schon unterliegt, und das ist ja wahrscheinlich, zahlt er dann erst die Summe und geht dann zum OLG
    oder wird Beschwerde abgewartet und erst nach der 2. Instanz abgerechnet?


    Danke vielmals

  • bei uns wurden Teilsorgebereiche mir übertragen.
    Der KV klagte halt vor dem OLG dagegen und verlor
    und weil die Gegenklage ja von vornherein sinnlos war, darf er seinen "Sinnlosmist" och selber löhnen.
    Aber lass mal, hab im April leider schon wieder Gerichtstermin....


    Nee!
    Der Streitwert wird auf eine Summe festgelegt zb. 5000 Euro
    Daraus ergibt sich dann von Fall zu Fall die Summe, der anwaltl. Gegenseite und der Gerichte halt und da kommt es darauf an, was wer wieviel in der Std. halt nimmt oder jedenfalls so ähnlich..........

  • Der Streitwert muss nicht bezahlt werden. Anhand des Streitwertes werden die Kosten des Verfahrens ermittelt. Einfach ist der Streitwert, wenn es um eine konkrete Summe geht. Man klagt z.B. auf Schadensersatz von 1.000.000€. Das Gericht entscheidet dafür, dann beträgt der Streitwert auch die 1 Mio. Anders Beispiel ist z.B. die Unterhaltsklage. Dort wird es schon schwieriger. Da klagt man z.B. auf 272€ Unterhalt. Man kriegt recht und der Streitwert ist 12 x 272€ = 3264€ (Jahresunterhalt). Bei einer Umgangs oder Sorgerechtsklage wird es dann unmöglich anhand der Klage eine Summe zu ermitteln, da es um keine Summe geht. Dort gibt es dann pauschale Streitwerte. Bei Sorgerechtssachen sind das dann halt die 3000 €.


    Anhand des Streitwertes berechnen sich nachher die Gerichts- und Anwaltskosten. Dafür gibt es dann Gebührenrechner (z.B. im Internet), mit denen man ermitteln kann, wie hoch die Gebühren dann sind. Man beachte aber, daß die Kosten bei Familiensachen oftmals 50/50 geteilt werden. Dann muss auch jeder entsprechend die Hälfte des Gebührensatzes zahlen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das wurde nicht abschließend geklärt, ob sie es wirklich muss ;)



    Genau Streitwert heisst das Wort ... habe ich heute auch nicht kapiert geschweige denn wie das überhaupt beziffert wird oder von was ein Streitwert ausgerechnet wird?


    Ich vermute vielleicht eben bspw. man hat eine Unterhaltsklage ist der Streitwert eben der Betrag des Unterhaltes? :hae:

    Die Höhe des Streitwertes in Familiensachen ist pauschal im Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) geregelt (hier § 45 FamGKG): http://www.buzer.de/gesetz/8531/a158521.htm


    In Unterhaltssachen bestimmt sich der Streitwert aus dem 12-fachen des geforderten monatlichen Unterhalt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Und noch ein paar Sachen aus der Praxis. Bei einem Vergleich, den hier einige geschlossen haben, kann der Anwalt höhere Kosten (für die Erzielung des Vergleichs) ansetzen. Und die sind nicht durch die Verfahrenskostenhilfe gedeckt. Das könnte also der Grund für manche Rechnung sein.


    Zieht man ein Verfahren/eine Klage zurück aufgrund von deutlichen Hinweisen des Gerichts, bekommt man nicht die vollen Kosten aufgebrummt. Sondern vielleicht nur den 2-fachen statt des 4-fachen Grundbetrags.
    Aber: Es kann sein, das keine VKH bezahlt wird, wenn man das Verfahren zurück zieht. Da denken Richter nicht unbedingt dran bzw. es ist ihnen egal.


    Bei diesen verfahrenstechnischen Sachen muss man aufpassen wie ein Schießhund. Denn hier sind viele Leute mit unterschiedlichen Interessen. Vergleiche machen Richtern weniger Arbeit und Anwälte können in der regel höhere kosten berechnen. Für die juristen also gut. Kläger und Beklagte bekommen das Bonbon angeboten, man einige sich friedlich, es gäbe keine Verlierer und keinen Sieger. Aber: Es können deutlich höhere Kosten entstehen. Tipp: In der Verhandlung deutlich danach fragen! Damit man weiß, worauf man sich einlässt.
    Ähnlich, wenn man ein Verfahren/die Klage zurück ziehen soll. Weniger Arbeit für die einen, oftmals höhere Kosten für die anderen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    also Vergleich zahlt VKH nicht, das hieße EX Anwalt müsste ihm abraten, da er kaum Kohle hat.
    Ich bin die Klägerin, also kann er gar nicht zurückziehen.


    Wie gesagt ich schätze stark, dass sie aufgrund des GA nun Stellungnahme schreiben und alles ewig rauszögern!
    Das AG wird evtl den Vergleich vorschlagen, er wird ablehnen und verlieren, das ist die Prognose.


    Ich habe gehört sein Anwalt ist ziemlich auf die Kohle aus, dann wäre doch ne Klage vorm OLG noch besser,
    sichert ja weiter Kohle oder?


    Streitwert 3000 selbst wenn das GA schon mehr kostet??


    Danke euch

  • Grundsätzlich werden in Familienrechtsverfahren, zumal bei Sorgerechtsfragen, die Verfahrenskosten hälftig aufgeteilt. Ebenso die Gutachterkosten. Die Anwaltskosten werden gegeneinander aufgehoben, trägt also jeder selbst.


    Im Familienrecht gibt es nämlich in dem Sinne nur bedingt einen Sieger und einen Verlierer ...


    Bedeutet für dich (wenn das Gericht nicht ausdrücklich von der gestzlichen Regelung abweicht, was aber unwahrscheinlich ist): Du trägst anteilig ca. 200 Euro Verfahrenskosten. Du trägst den halben Gutachter. (Gutachten kosten im Schnitt zwischen 3000 und 10000 Euro). Du trägst deinen Anwalt.


    Hast du Verfahrenskostenhilfe, übernimmt die Allgemeinheit diese Kosten.


    Bedeutet: Im Familienrecht sind finanziell gesehen immer beide Seiten "Verlierer".

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ahhhh okay. Dann ist es egal ob Vergleich oder nicht für uns. Nur die Anwälte verdienen mehr.


    Vorm OLG zahlt EX aber alleine, wenn die VKH abgelehnt wird ca. 200 Euro Gebühr für das PKH-Verfahren.


    Dann kann ich nur hoffen dass seine Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat.


    Wenn doch wäre es wieder Halbe Halbe wenn er unterliegt?