Umgang einseitig abgesagt

  • Musica, ganz ehrlich, es kann Dir auch egal sein was sie macht in ihrer Zeit ohne Junior.


    Es kann dir total Latte sein ob sie arbeiten geht, aufm Sofa liegt, die Hütte putzt usw. Es geht Dich schlicht nix an und die Einrichtung mokiert anscheinend nix, ergo tut sie nichts was Eurem Sohn schaden könnte.


    Es gibt doch zig Eltern die zu Hause sind, egal ob mit oder ohne Ausbildung und trotzdem ihre Kinder vernünftig gross bekommen.


    Ihr seit getrennt und ich glaub Dir würde es auch nicht schmecken wenn Deine Ex genauen Überblick über Dein Leben wollte.


    Für Junior und Dich finde ich es sogar verdammt gut wenn sie tatsächlich zu Euch in die Stadt zurück kommt. So hast Du mehr oder weniger jederzeit Zugriff auf den Zwerg und Tochter auf ihre Mutter.


    Für Eure Kinder ist es doch das Beste was sein kann, wenn sie in einer Stadt leben.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Musica, ganz ehrlich, es kann Dir auch egal sein was sie macht in ihrer Zeit ohne Junior.


    Nun, nana123454 hatte gefragt, in meiner Antwort hatte ich eigentlich genau das Gleiche geschrieben: was sie in der Zeit macht ... geht mich vermutlich auch gar nichts an. Ich kümmere mich ergo auch nicht darum, frage weder sie noch irgend jemand anderes. Das wäre außerdem eher kontraproduktiv und würde den Kontakt zwischen uns Eltern noch mehr belasten, als das ohnehin schon der Fall ist.

    Es gibt doch zig Eltern die zu Hause sind, egal ob mit oder ohne Ausbildung und trotzdem ihre Kinder vernünftig großkriegen.


    Das eine ist, seine Kinder vernünftig großzukriegen, das andere, die dafür notwendige wirtschaftliche Basis zu ermöglichen. Ob und wie es der KM möglich ist, ihre Kinder vernünftig zu erziehen, ohne in alte, kindeswohlgefährdende Verhaltensweisen zu verfallen (z. B. Parentifizierung), kann und will ich derzeit nicht beurteilen. Sofern die KM mir nicht eines Tages qua Umgangsklage wieder auf der Tasche liegt, sondern sich selbst darum kümmert, den Sohn und sich selber ernähren zu können, soll mir das recht sein.

    Ihr seit getrennt und ich glaub Dir würde es auch nicht schmecken wenn Deine Ex genauen Überblick über Dein Leben wollte.


    Das ist völlig richtig, ich bin auch zufrieden damit, dass ich keine Aktionen in der Richtung mitbekomme.

    Für Junior und Dich finde ich es sogar verdammt gut wenn sie tatsächlich zu Euch in die Stadt zurück kommt. So hast Du mehr oder weniger jederzeit Zugriff auf den Zwerg und Tochter auf ihre Mutter.


    Das sehe ich ebenso als prinzipiellen Vorteil, es erspart die regelmäßige Reisetätigkeit und ermöglicht zumindest von mir / uns aus gesehen, dass die Tochter häufigeren Umgang mit ihrer Mutter haben kann, als das derzeit möglich ist. Das gleiche wäre natürlich erst recht für den Sohn wichtig, weil dessen Beziehung zum KV (mir) weitaus geringer ausgeprägt ist als die Beziehung der Tochter zur KM.

  • Um zum Thema zurückzukommen. Fand der Umgang jetzt statt oder wurde verschoben? Was hat die KM geantwortet bzw. wollte sie Montag nicht sowieso dabei sein, zwecks KiGa-Gespräch?


    Der Umgang fand nicht statt und ist nicht verschoben worden, sondern ausgefallen. Ein Gespräch mit Kindergarten fand nicht statt, dieser hatte auch keine Informationen über ein von der KM geplantes Gespräch, es gab auch keine weitere Antwort der KM. Ich kann nur vermuten, dass die KM sich diesbezüglich an den Mitarbeiter des Jugendamts gewendet hatte (der allerdings nicht für meine Tochter zuständig ist). Ich bzw. wir hatten zeitweilig eine pädagogische Familienhilfe, eine gerichtlich angeordnete Maßnahme, für die es eine entsprechende Mitarbeiterin des Jugendamts gab.

  • wäre es da nicht sinnvoll auf lange sicht zu planen, den jungen auch zu dir zu holen, wenn die mutter eh nie in der lage ist sich um irgendein kind ohne aufsicht kümmern zu können?


    Freiwillig wird die KM das nicht zulassen, und da sie derzeit das ABR (gerichtlich) zugesprochen bekommen hat, müsste ich das vermutlich (erneut) beantragen. Mir ist es jetzt erst einmal wichtig, eine vernünftige Beziehung zum Sohn zu bekommen. Da die KM nun einmal primäre Bezugsperson (geworden) ist, möchte ich ihm auch nicht einen radikalen Beziehungsabbruch zumuten - Stichwort Kontinuität für das Kind. Mir fehlt, das muss ich zugeben, allerdings eine Strategie, um den Sohn zu mir holen zu können, die Voraussetzungen wären aber von meiner Seite aus gut.


    Dem Jugendamt habe ich bereits vor einigen Monaten signalisiert, dass ich - sollte die KM ausfallen - dagegen bin, dass der Sohn einen erneuten Wechsel in eine Pflegefamilie bzw. einen Beziehungsabbruch durchmachen muss und dass es mir dann wichtig wäre, dass die Geschwister gemeinsam aufwachsen können.


    Aber bei allem ist mir wichtig, dass der Sohn eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen behalten kann, soweit möglich. Die KM ist vermutlich der Auffassung, ich wolle ihr nach der Tochter jetzt auch noch den Sohn wegnehmen. Sie hat ja derzeit keinen anderen Lebensinhalt.

  • Moin,


    Sie hat ja derzeit keinen anderen Lebensinhalt.


    Ohje, manche Richter geben dir dann keine Chance das ABR zu bekommen.


    . Mir fehlt, das muss ich zugeben, allerdings eine Strategie, um den Sohn zu mir holen zu können


    - Umgang versuchen auszubauen
    - Umgangstagebuch schreiben (sowas ist auch als Gedächtnisprotokoll gerichtsverwertbar)
    - Immer Tüdüdüdü zur KM, sonst nichts.
    - KM zusätzlich Knete anbieten, um mehr Umgang zu bekommen


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Zitat von »musicafides«
    Sie hat ja derzeit keinen anderen Lebensinhalt.



    Ohje, manche Richter geben dir dann keine Chance das ABR zu bekommen.


    Ich verstehe schon, dass es Argumente sein müssen, die im Sinne des Kindeswohls überzeugen. Welcher Auffassung die KM ist, spielt vermutlich im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht sowieso keine Rolle, weil das erstens immer als Behauptung meinerseits dargestellt werden kann, zweitens kann ich das nicht hinreichend belegen, drittens geht es ja um das Kind und nicht die Mutter.


    - Umgang versuchen auszubauen


    Meiner Meinung nach kann das nur gut für beide Kinder sein, maximal möglicher Umgang.

    - Umgangstagebuch schreiben (sowas ist auch als Gedächtnisprotokoll gerichtsverwertbar)


    Für den Tipp (auch anderswo) bin ich dankbar, weil die Erinnerung doch mit der Zeit zu wünschen übrig lässt

    - Immer Tüdüdüdü zur KM, sonst nichts.


    Das heißt, zu allem Ja und Amen sagen, was sie möchte? Oder was könnte noch damit gemeint sein?

    - KM zusätzlich Knete anbieten, um mehr Umgang zu bekommen


    Warum denn nun das? Ich verstehe überhaupt nicht den Sinn dahinter. Könnte mir vorstellen, wenn es in den Umgangszeiten um Unternehmungen mit der Tochter geht, sie da zu unterstützen, aber ansonsten?

  • Die KM ist vermutlich der Auffassung, ich wolle ihr nach der Tochter jetzt auch noch den Sohn wegnehmen. Sie hat ja derzeit keinen anderen Lebensinhalt.


    Ich will dich nicht angreifen, aber ist es nicht verständlich, dass sie glaubt, dass du nach Kind1 auch Kind2 haben willst? Außerdem schreibst du ja auch, dass das dein Ziel ist, dir aber nur noch die "richtige" Strategie fehlt. Nimm einfach hin, dass sie nicht dumm war und es selbst gecheckt hat. Steh´ dazu und gut ist. Dann sind die "Fronten" klar.


    Was den Lebensinhalt angeht. Du hast doch geschrieben, dass du gar nicht wissen willst was sie tut, wie kommst du darauf das sie keinen anderen Lebensinhalt hat?

  • Ich will dich nicht angreifen, aber ist es nicht verständlich, dass sie glaubt, dass du nach Kind1 auch Kind2 haben willst?


    Ich habe nicht den Eindruck angegriffen zu werden. Abgesehen davon mag ich herausfordernde Fragen. Verständlich ist das, wenn man ihre Denkweise kennt, schon, aber das ist nach meiner Meinung eher erwachsenen- als kindzentriert. Kinder sind doch kein Besitz, den man hin- und herschiebt! :kopf

    Was den Lebensinhalt angeht. Du hast doch geschrieben, dass du gar nicht wissen willst was sie tut, wie kommst du darauf das sie keinen anderen Lebensinhalt hat?


    Weil ich sie ja nun fast drei Jahre kennengelernt habe und nicht den Eindruck bekommen habe, dass sich bei ihr so sehr viel verändert hat. Und schon damals gab es so gut wie keine sozialen Kontakte, sondern absolute Fixierung auf die Tochter - klar ist es theoretisch denkbar, dass sie sich weiterentwickelt hat, aber ich halte das für praktisch sehr unwahrscheinlich ...

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Außerdem schreibst du ja auch, dass das dein Ziel ist, dir aber nur noch die "richtige" Strategie fehlt.


    Nein, das ist nicht mein Ziel. Jedenfalls keines, welches ich zur Zeit verfolge. Sonst hätte ich gleich das damalige Urteil angefochten. Ich wollte aber vor allem Ruhe und Sicherheit für beide Kinder, und mein jetziges Ziel sind vernünftige Umgänge. Falls es der KM eines Tages nicht mehr möglich ist, sich um den Sohn zu kümmern, stehe ich aber bereit, mich um ihn zu kümmern.


    Zum Zeitpunkt des Sorgerechtsverfahrens, das gebe ich zu, war es tatsächlich mein Ziel, beide Kinder zu mir zu holen, um ihnen ein sicheres Zuhause mit Perspektive bieten zu können und damit die Kinder wegen der Vereinnahmung durch die Mutter keine dauerhafte Schädigung erleiden müssen. Aber, wie es so ist mit gerichtlichen Verfahren: man gibt seine Entscheidungsmöglichkeiten aus der Hand und angesichts der gegebenen Randbedigungen sind nun andere Ziele wichtiger geworden: den Umgang der Tochter mit ihrer Mutter zu fördern und dem Sohn zu ermöglichen, eine vernünftige Beziehung zu seinem Vater aufzubauen. Dazu (und zu nichts anderem) stehe ich.


    Es gibt derzeit keinen stichhaltigen Anlass, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich oder jemand anderen zu übertragen.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Na, die Frage eines anderen Lebensinhaltes hat aber wohl kaum etwas damit zu tun, ob man das Kind hergeben würde ( bzw freiwillig zum UEt wird) du hast andere Lebensinhalte, würdest du deshalb doch trotzdem nicht tun. Ich hab soziale Kontakte, Job etc, würde KV versuchen, den kleinen zu sich zu holen, würde ich deswegen noch lange nicht sagen, ja mach, mal, ich hab ja noch andere Lebensinhalte, schon ok. Ich würde stattdessen alles einsetzen, was mir zur Verfügung steht.
    Das halte ich für die Normalität, wenn man das Kind liebt, dass man möchte, dass es bei einem lebt.
    Umgangstechnisch verhält sie sich sicher nicht korrekt.

  • Würde KV versuchen, den kleinen zu sich zu holen, würde ich deswegen noch lange nicht sagen, ja mach, mal, ich hab ja noch andere Lebensinhalte, schon ok.


    Das kann ich gut verstehen. Ich denke, man sollte seinem Kind nicht ohne Not zumuten, dass es sein bisheriges soziales Umfeld aufgeben muss. Darum geht es mir vor allem.

    Das halte ich für die Normalität, wenn man das Kind liebt, dass man möchte, dass es bei einem lebt.


    Ich nicht. Sondern dass das Kind so viel wie möglich von beiden Eltern hat und beide Eltern das auch zulassen. Und dass die Eltern den aktuellen Lebensmittelpunkt ihres bzw. ihrer Kinder akzeptieren können.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • das verstehe ich unter Umgang. Da hast du ja auch Recht, dass das nicht in Ordnung ist. Aber großzügiger Umgang / WM ist immer noch etwas anderes, und doch, das finde ich dann normal, dass man da dann irgendwann auch an sich und seine Bedürfnisse denkt. Sonst bräuchte es ja auch nicht soviele Umgangsstreitigkeiten zu geben. Da spielen doch immer auch die eigenen Bedürfnisse eine Rolle.

  • und doch, das finde ich dann normal, dass man da dann irgendwann auch an sich und seine Bedürfnisse denkt


    Ich z. B. kann regelmäßig meinen eigenen Tätigkeiten nachgehen, weil ich einen freien Abend in der Woche habe. Das hat aber mit der KM gar nichts zu tun. Klar gibt es Möglichkeiten, entlastet zu werden, aber ich vermute, die KM möchte in der Hinsicht gar nicht entlastet werden, das ist auch in Ordnung so.


    Dass der Sohn guten und regelmäßigen Kontakt mit mir hat, hat aus meiner Sicht nichts mit einem Bedürfnis meinerseits zu tun, sondern ist sein Recht, deshalb ist ja auch der betreuende Elternteil in der Pflicht, diese Kontakte zu unterstützen. Ich kann das nur von mir aus tun, ohne darauf zu warten, dass die KM dazu auch bereit oder in der Lage ist.


    Andererseits kann und will ich der KM nicht anlasten, dass sie derzeit so weit entfernt wohnt bzw. wohnen muss. Das war ja nicht ihre eigene Entscheidung, sondern eine gerichtliche Auflage, der sie nachzukommen hat. Somit muss ich mit der gegebenen Entfernung leben. Dass sie im Anschluss an unseren Wohnort zurückzukommen plant, kann zunächst einmal die Möglichkeiten des Umgangs verbessern.

  • Hi!


    Folgendes verstehe ich noch nicht:
    Aus welchen Grund muss ein ET eine Art "Krankschreibung" an den anderen ET schicken? Ich habe so ein leichtes Ziehen im Bauch, wenn ich mir das vorstelle. Aus welchem Grund ist es nicht möglich zu sagen : Oh, das tut mir leid, dass er krank ist. Ich bin zwar weit weg, aber kann ich trotzdem helfen? Wann denkst du schafft er eine Autofahrt? Meldest du dich, wenn ich meinen Umgang nachholen kann?"


    Und auch: Wenn die KM wieder in deine Stadt zieht, steht doch einer Ausweitung des Umgangs in alle Richtungen nichts im Wege. Dann könnt ihr euch doch auch unter der Woche sehen, die Kinder zusammen bringen, etc. Ich verstehe auch nicht, wozu es nötig ist, dieses ABR unbedingt auf die eigene Seite zu ziehen? Was führt zu diesem Gedanken: Ich muss den anderen aus allen Entscheidungsprozessen entfernen? Wieso nicht zusammen Entscheidungen treffen? Es sind doch beides eure gemeinsamen Kinder...
    Man kann zumindest davon ausgehen, dass der andere ET die Kinder so liebt, wie man selbst, auch wenn er oder sie es anders ausdrückt, zeigt oder anders handelt.


    Wenn nicht gerade Missbrauch oder Gewalt eine Rolle spielen, würde ich tendenziell eher zugehend sein, statt mich mit Anwälten und Gerichten herumquälen, die mir dann am Ende die Entscheidungen "wegnehmen".


    Ich habe damals den Unterhalt über einen Anwalt regeln lassen und den Umgang über eine Beratungsstelle mit moderierten Gesprächen. Im Nachhinein hätte ich mir den Anwalt sparen können. Trotz aufgewühlter Emotionen war jeder noch so winzige Schritt aufeinander zu langfristig viel besser, als das pochen auf Rechte.


    LG

  • Aus welchen Grund muss ein ET eine Art "Krankschreibung" an den anderen ET schicken? Ich habe so ein leichtes Ziehen im Bauch, wenn ich mir das vorstelle. Aus welchem Grund ist es nicht möglich zu sagen : Oh, das tut mir leid, dass er krank ist. Ich bin zwar weit weg, aber kann ich trotzdem helfen? Wann denkst du schafft er eine Autofahrt? Meldest du dich, wenn ich meinen Umgang nachholen kann?"


    Zum einen: Es war eine Auflage des Gerichts in der Vereinbarung beim Umgangverfahren, dass der Elternteil, welcher den Umgang wegen Krankheit absagt, dem zuständigen Jugendamt ein Attest des Kinderarztes vorlegt. Diese Regelung galt für 2013, ich selbst halte das darüberhinaus für nicht erforderlich und habe das auch nicht eingefordert. Zum anderen: Von Autofahrten können wir hier nicht sprechen, weil wir beide kein Auto fahren, also auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Wegen der Entfernung können die Umgänge nur an Wochenenden stattfinden.

    Und auch: Wenn die KM wieder in deine Stadt zieht, steht doch einer Ausweitung des Umgangs in alle Richtungen nichts im Wege. Dann könnt ihr euch doch auch unter der Woche sehen, die Kinder zusammen bringen, etc. Ich verstehe auch nicht, wozu es nötig ist, dieses ABR unbedingt auf die eigene Seite zu ziehen? Was führt zu diesem Gedanken: Ich muss den anderen aus allen Entscheidungsprozessen entfernen? Wieso nicht zusammen Entscheidungen treffen? Es sind doch beides eure gemeinsamen Kinder...


    Es wird mindestens noch ein Jahr dauern, bis die KM umziehen kann, diese Entscheidung hängt vom Jugendamt bzw. von der Einrichtung ab. Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass eine Ausweitung der Umgänge schon jetzt stattfinden sollte, insbesondere um in der verfügbaren Zeit die Dauer, welche die Kinder miteinander haben, zu verlängern. Gemeinsame Entscheidungen zu treffen war zwischen uns so gut wie nicht möglich, weil die KM (und das wird immer wieder, z. B. auch im Gutachten im Sorgerechtsverfahren erwähnt) sehr fixiert auf ihre Kinder bzw. sich selbst ist. Ich habe selbst von mir nicht den Eindruck, dass ich die KM aus irgendwelchen Entscheidungsprozessen herausdränge. Warum sie mir so gut wie nichts über den Sohn berichtet, weiß ich nicht. Ich möchte aber jedenfalls nicht mehr als unbedingt erforderlich mit ihr zusammen etwas unternehmen. Wir sind auf Dauer keine gemeinsame Familie mehr, und ich finde, das sollte man den Kindern auch nicht vorgaukeln.

    Man kann zumindest davon ausgehen, dass der andere ET die Kinder so liebt, wie man selbst, auch wenn er oder sie es anders ausdrückt, zeigt oder anders handelt.


    Diese Frage stellt sich für mich nicht, das ist für mich selbstverständlich. Ob das die KM auch so sehen kann oder möchte, entzieht sich meiner Kenntnis, ist mir aber auch nicht wichtig.


    Am Anfang der Gerichtsverfahren stand übrigens ein Strafverfahren aufgrund der Aussage der KM, ich hätte die Tochter missbraucht. Mir ist nicht bekannt, ob sie von dieser Aussage inzwischen abgerückt ist oder nicht.

  • Wenn nicht gerade Missbrauch oder Gewalt eine Rolle spielen, würde ich tendenziell eher zugehend sein, statt mich mit Anwälten und Gerichten herumquälen, die mir dann am Ende die Entscheidungen "wegnehmen".


    Wie schon erwähnt, freiwillig wäre die KM nie in eine Einrichtung gegangen, noch hätte sie das ohne ihre (beiden) Kinder getan. Wenn ich nicht die Sorge für die Tochter grundsätzlich und praktisch übernommen hätte, dann wäre die Vereinnahmung der Tochter durch die Mutter genauso wie vorher auch weitergegangen. Das sage ich nicht als Vorwurf, oder um der KM irgendwelche Schuld zuzuweisen, sondern sie kann es vermutlich gar nicht anders. Ob sie es beim Sohn anders, also besser hinbekommt, ist für mich eine offene Frage. Mir geht es vor allem darum, dass die Kinder nicht mittel- bis langfristig ebenso wie ihre Mutter psychisch erkranken.

    Trotz aufgewühlter Emotionen war jeder noch so winzige Schritt aufeinander zu langfristig viel besser, als das pochen auf Rechte.


    Mir geht es überhaupt nicht darum, auf Rechten zu pochen, denn das ist die (graue) Theorie, die Praxis kann ganz anders aussehen. Nur ein einziges Beispiel, was die Praxis angeht: Wenn der Tochter (und nun auch dem Sohn) die gesamte Verwandtschaft väterlicherseits vorenthalten wurde, finde ich das nicht normal, sondern es ist eher ein Indiz für eine totale Fixierung des jeweiligen Elternteils auf das Kind. Zumindest in unserem Fall. Gäbe es die Umgangsregelung nicht bzw. die Tochter, welche ja auch regelmäßigen Umgang mit der KM haben soll, wäre ich möglicherweise weitgehend außen vor.

  • @MyMarlena
    Ich mußte den Begriff auch erst mal nach-wiki-en (Parentifizierung), aber ich denke nicht das man da auf normaler Elternebene Vereinbarungen treffen kann, wenn jemand darunter leidet. Aus Jux&Dollerei kommen Eltern für gewöhnlich nicht in solche Einrichtungen. Außer sie sind sehr jung/unreif und schlicht überfordert.
    Lustig ist das nicht für das Kind, wenn man so will und wenn das in etwa wieso ist wie bei Wiki beschrieben ist das auch eine Art "Mißbrauch". Mir ist das nicht gänzlich unbekannt, wenn auch vielleicht nicht in diesem extremen Maß. Aber die Kindheit/Jugend ist dann ziemlich gelaufen, die Zeit bekommt man auch nie wieder.

    2 Mal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Aber die Kindheit/Jugend ist dann ziemlich gelaufen, die Zeit bekommt man auch nie wieder.


    Da kann ich nur hoffen, dass die KM in dieser Einrichtung die Unterstützung erhält, welche zum Wohle des Kindes sinnvoll und notwendig ist. Mit mir spricht da ja niemand. Schon merkwürdig.