KV taucht im KiGa auf

  • Streng genommen dürfen sie sogar die Herausgabe an den BET verweigern , nur unter Beisein der Polizei durchführen, wenn sie aus irgendeinem Grund Bedenken hätten.Dann bekämen sie allenfalls eine Rüge, dass sie das falsch eingeschätzt haben.
    Ist alles eine Frage der Sichtweise. Klar einfach nur mal so aus der Laune heraus geht nicht.
    Außerdem erfährst du es im Zweifel gar nicht. Das Kind schläft dann eben noch, oder du wirst in ein Gespräch verwickelt, derweil der BET angerufen wird etc.

  • Boah, wenn ich manch männliche User hier lese, dann bin ich heilfroh, daß ich das ASR habe.


    Diese "Wenn ich mein Kind sehen will, dann mach ich das, ohne Rücksicht auf Verluste" Mentalität ist nicht gerade kindswohlorientiert!



    Als wenn die Kindbesitzermentalität bei einigen hier weniger erschrenkend wäre

  • Ich lese hier nichts davon, daß die TS dem Vater den gerichtlich geregelten Umgang verwehrt.


    Falls ich das überlesen haben sollte und die KM dem Vater den Umgang verwehrt, dann ist das natürlich genauso nicht kindswohlentsprechend.


    Davon habe ich auch gar nichts geschrieben.
    ich rede von diesen ganzen Kontaktverbots unsinn der hier durchscheint.

  • "Kontaktverbot" wird bei einer gerichtlich festgelegten Umgangsregelung wohl kaum durchführbar sein.


    Allerdings denke ich schon, daß sich ALLE Seiten an die festgelegten Umgangszeiten zu halten haben.


    Wenn die Kommunikation stimmt, kann man sich sicherlich bei Änderungen oder zusätzlichen Kontakten absprechen.


    Falls die Kommunikation nicht möglich ist, halte ich es für nicht dienlich, einfach spontan hier und da mal aufzutauchen.


    Ich denke, dem KV würde es auch nicht gefallen, wenn die Mutter an seinem Umgangswochenende mal bei ihm klingelt, weil sie ihre Tochter sehen möchte.


    Oder würdest Du das als "normal" und "völlig ok" empfinden?

  • Meine Freundin ist Kindergärtnerin und die erzählt immer, dass der Kindergarten außerhalb der Bring- und Abholzeiten abgeschlossen ist. Wer etwas will muss klingeln dann kommt die Sekretärin raus und fragt was man will. Ein Gespräch mit der Gruppenleiterin ist nach Absprache möglich aber nicht während der Gruppenzeiten. Während der Gruppenzeiten haben auch die Eltern nichts im Kindergarten verloren und werden nur in Notsituationen einglassen (Kind hat Medikament zu Hause vergessen...)
    Ein Vater kann in unserem Dorfkindergartnen nicht einfach Mitten am Tag seinen Sohn aus der Gruppe holen.

  • das Gericht hat entschieden, dass Umgang am WE stattfindet. Und nicht, dass der Umgang auch im Kiga oder sonst wo noch zusätzlich stattfindet.
    Ganz klar (!) ist es daher, dass der KV nicht eigenmächtig den Umgang ausweiten darf, in dem er noch zusätzlich in den Kiga geht, um da das Kind zu sehen. Es sei denn die TS wäre mit der Ausweitung des Umgangs einverstanden. Und das ist sie nicht.
    Vollkommen egal ist es, für den Umgang, ob der KV GSR hat oder nicht.

    Na wenn die KM damit nicht einverstanden ist muss Sie klagen.

  • Boah, wenn ich manch männliche User hier lese, dann bin ich heilfroh, daß ich das ASR habe.


    Diese "Wenn ich mein Kind sehen will, dann mach ich das, ohne Rücksicht auf Verluste" Mentalität ist nicht gerade kindswohlorientiert!

    Und du würdest Dir sicher, wenn du in der Situation des KV wärst, von einer x-beliebigen Erzieherin vorschreiben lassen, ob du dein Kind sehen darfst oder nicht, ja? :lach


    Gegenfrage: ist es kindeswohlorientiert, den KV für fast 14 Tage komplett aus dem Leben des Kindes ausschließen zu wollen?

  • Und du würdest Dir sicher, wenn du in der Situation des KV wärst, von einer x-beliebigen Erzieherin vorschreiben lassen, ob du dein Kind sehen darfst oder nicht, ja?


    Ich nehme auch als BET Rücksicht darauf, daß das Kind in der Kita ist und der Tagesablauf enorm gestört ist, wenn ich da zwischendrin einfach auftauche.


    JA, ich lasse mir von der Erzieherin vorschreiben, WANN ich mein Kind sehen kann und WANN nicht!

  • Gegenfrage: ist es kindeswohlorientiert, den KV für fast 14 Tage komplett aus dem Leben des Kindes ausschließen zu wollen?


    Das wurde von einem Gericht unter Berücksichtigung vieler uns nicht bekannter Fakten beschlossen.


    Ich gehe davon aus, daß das Gericht eine Entscheidung im Interesse des Kindes getroffen hat.


    Ich empfinde 2 Wochen als recht lang, wenn aber das Kind zur Aklimatisierung vor und nach dem Umgang 1-2 Tage braucht, dann halte ich einen Umgang alle 2 Wochen für durchaus sinnvoller als einen Umgang alle 3 Tage.


    Dem KV steht natürlich frei, zu probieren, den Umgang auszuweiten, dafür steht ihm der Rechtsweg jederzeit offen, wenn er meint, daß es dem Kind besser geht, wenn es ihn häufiger sieht.


    Eigenmächtig den Umgang entgegen dem Gerichtsbeschluß auszuweiten ist jedenfalls nicht das was ICH als kindswohlorientiert empfinde, genauso wie ich es nicht als kindswohl orientiert empfinden würde, wenn die Mutter den Umgang einfach kürzen würde.


    Ich habe in diesem Fall aber den Eindruck, daß die KM sich ( einseitig ) an die Umgangsregelung hält.

  • Das wurde von einem Gericht unter Berücksichtigung vieler uns nicht bekannter Fakten beschlossen.


    Ich gehe davon aus, daß das Gericht eine Entscheidung im Interesse des Kindes getroffen hat.

    Das Gericht hat beschlossen, wann Umgang stattzufinden hat - es hat (vermutlich) nicht beschlossen, dass dazwischen kein Kontakt zwischen Vater und Kind stattfinden darf.


    Dem KV steht natürlich frei, zu probieren, den Umgang auszuweiten, dafür steht ihm der Rechtsweg jederzeit offen, wenn er meint, daß es dem Kind besser geht, wenn es ihn häufiger sieht.

    Darum gehts doch garnicht. Die Frage der TS war, ob sie der KiTa vorschreiben kann, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern. DAS kann sie nicht, weil die KiTa keinerlei rechtliche Handhabe hat, dem Vater das Kind vorzuenthalten.

  • DAS kann sie nicht, weil die KiTa keinerlei rechtliche Handhabe hat, dem Vater das Kind vorzuenthalten.


    Es kann den Kita Platz kündigen, wenn Eltern permanent stören und das tun sie, wenn sie unangemeldet nach Lust und Laune im Kindergarten auftauchen.


    Und JA, ich halte mich an die vorgegebenen Zeiten, wann ind er Kita die Kinder NICHT abgeholt werden dürfen und somit halte ich mich an die Vorgaben der Erzieher.


    Warum?


    Weil es Kinder verunsichert, wenn Eltern da immer wieder unangemeldet auftauchen.


    Die Kita ist ein geschützter Bereich.


    Im Notfall kann man sicherlich mal davon abweisen, aber so wie ich es gesehen hab, lag kein Notfall vor.


    Der Kindergarten ist ein geschützter Bereich, da einzudringen um eine gerichtliche Vereinbarung zu umgehen ist sicherlich nicht kindswohlfördernd.


    Ich verstehe nicht, wie man so egoistisch handeln kann.


    Was sagt denn der Kindergarten dazu?


    Auch kann ein Kind da sehr schnell ins Abseits geraten, wenn es ständig aus dem laufenden Betrieb und gemeinsamen Aktivitäten herausgenommen wird. Es entsteht durch solche Aktionen sehr viel Unruhe, auch Schlafenszeiten ( und nicht unbedingt die des eigenen Kindes ) können durcheinandergeraten und sicherlich werden da die anderen Eltern bald etwas dazu sagen!

  • Es kann den Kita Platz kündigen, wenn Eltern permanent stören und das tun sie, wenn sie unangemeldet nach Lust und Laune im Kindergarten auftauchen.


    Ja, richtig. Aber dann hat die KiTa erst Recht nicht die Möglichkeit, den Vater vom Kind fernzuhalten. Und nur darum ging es im Ausgangspost.
    KM fragte wie die Rechtslage ist, ob KV zwischen den Umgängen das Kind in der KiTa besuchen darf. Antwort: ganz klares JA! Wenn sie das nicht möchte, muss SIE aktiv werden...

  • Wenn es sie stören würde könnten sie ja was machen. Darum geht es hier nämlich nicht TS möchte ein Kontakt verbot außerhalb der gerichtlich festgelegten umgsngszeiten .
    Das besteht hier nicht auch nicht implizit durch umgangsbeschluss wenn Sie das möchte soll sie das explizit einklagen.

  • Man muss ja auch bedenken, wenn ein Gericht schon dran beteiligt ist, den Mindestumgang zu regeln (sprich: man als Eltern das nicht selber auf die Reihe bekommt), dann war da mindestens ein Part, der sich von Anfang an quer gestellt hat.


    Den Rest denk ich mir....