Alleinigessorgerecht Mutter - Informationsvollmacht für KV

  • Hallo, Erdnuss = Kind ist noch nicht da. Und ich werde das alleinige Sorgerecht haben. Ich finde es aber doof, falls der KV sich an der "Aufzucht" beteiligt, dass er kein Recht auf Informationen in der KITA oder beim Arzt hat. Das ist dann noch demütigend für ihn. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich ihm eine Vollmacht ausstelle, damit er Informatione bekommt? Im Internet finde ich nix dazu.

  • Der simpelste Weg wäre, gemeinsam mit dem Vater eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abzugeben, so dass ab Geburt das gemeinsame Sorgerecht besteht. Dann hat er automatisch auch Informationsrecht und kann mit Ärzten, Kitas und Co. frei sprechen.

  • Ja hätte ich kein Problem damit, aber bitte erst nach den 14 Monaten Elternzeit. - Wir sind nicht zusammen und waren es auch nie. Elternzeit ist für ihn kein Thema. Er ist auch nicht scharf auf GSR. Ich könnte es mir auch vorstellen: das GSR mit Handlungsvollmacht für mich. Nur damit der tägliche Ablauf läuft.

  • Auf den Täglichen ablauf hat das GSR eigentlich keinen einfluss , das kommt eher selten zu tragen bei der Kita/kindergarten anmeldung schulanmeldung
    solche sachen halt,

  • Wenn er die Vaterschaft anerkennt, bekommt er einen Wisch der ihm dann auch die meisten Türen öffnet.
    Bei Eltern schaut niemand so genau hin, ob ein Sorgerecht besteht.


    Die Banken und das außereurop. Ausland verlangen da erst mehr.


    Volker

  • Also wenn er keinen gesteigerten Wert drauf legt, dann würde ich kein GSR machen.... erschwert manches, weil man die zweite Unterschrift braucht.


    Ich denke aber, dass man sehr wohl eine allgemeine Vollmacht für das Auskunftsrecht ausstellen kann bzw. dann halt ggf. direkt beim Kinderarzt oder KiTa angeben, dass er Auskünfte bekommen kann.

  • :hae: ich hab schon immer das ASR (wurde nicht anders gewollt)
    trotzdem ist der Papa bei fast allen off. Schul und Arztbesuchen dabei und bekommt natürlich auch Auskunft
    is ja auch sein Kind - da fragt keiner nach einem Stück Papier (Sorgerechterklärung)

  • Eine extra Vollmacht brauchst du nicht ausstellen. Die einzige "Stelle", die je nach dem Sorgerecht gefragt hat, war das Jugendamt bei Einrichtung der Beistandschaft und der Kindergarten in der Anmeldung. Beim Kinderarzt wurde automatisch davon ausgegangen, dass das gemeinsame Sorgerecht besteht. Für eine Auskunftssperre hätte ich Bescheid sagen müssen.