Vater ist Willkür der Mutter ausgesetzt...?


  • Schön wäre es... aber bevor die Großeltern zur Kasse gebeten werden, springt eher die öffentliche Hand in Form von Hartz 4 und UHV ein. Und in Sachen Anlage BEBE kommt es drauf an, bei welchem JC man ist und ob man Aufstocker ist. Dann wird Mann eher dazu geraten, gegen den Titel vorzugehen, bevor das JC irgendwas macht. Falls der UET, dann immernoch im Rahmen des ALG II- Aufstockens liegt, bekommt man die Kosten erstattet.
    Und wenn man dann noch in den Rechtskreis des SGB 12 fällt, dann hat man eh verloren.

  • Du hast lange zu wenig Unterhalt gezahlt. Sie hat Zeit und Kosten für Deine Umgangszeiten getragen.

    Ich verdiene im Monat ca 1200Netto und zahle jetzt somit 225euro Unterhalt

    :hae: Selbstbehalt liegt doch bei 1000 Euro
    selbst wenn TS nur 200 Euro gezahlt hat hat Er nicht zu wenig gezahlt
    jetzt zahlt Er mehr, bei einer Mangelfallberechnung mit bereinigten Nettoeinkommen würde sogar weniger wie 200 Euro raus kommen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • :hae: Selbstbehalt liegt doch bei 1000 Euro
    selbst wenn TS nur 200 Euro gezahlt hat hat Er nicht zu wenig gezahlt
    jetzt zahlt Er mehr, bei einer Mangelfallberechnung mit bereinigten Nettoeinkommen würde sogar weniger wie 200 Euro raus kommen


    Ich such mal das Antwortschreiben aus München raus und stelle es ein. Mit "zensierten" Namen. ist das erlaubt hier?
    Genau das mit 1200 hab ich dort auch gefragt. Die meinten aber das ich wegen der Einmalzahlung von Arbeit im Durchschnitt über 1200 komme.
    Ferner wurde mir bestimmend empfohlen, ich solle mir eine Nebentätigkeit suchen wenns nicht anders geht.

  • Oh, Sumerjam, Vorsicht, in deinem Beispiel handelt es sich um DREI umgangs- und unterhaltsberechtigte Kinder, zwischen denen die Summe aufgeteilt werden musste.


    Und es ist in dem von dir verlinkten Beschluss nochmal sehr schön aufgeführt, dass Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben, und dass ihnen auch fiktives Einkommen angerechnet werden kann, wenn sie den Mindestunterhalt nicht leisten können. Es kann also ins Auge gehen, wenn TS angibt, er könne den Mindestunterhalt nicht leisten.


    Nun hat UET ja nur alle zwei Monate Umgangskosten. Die andere Hälfte übernimmt BET. Für die Umgangskosten bekommt UET monatlich 92 Euro Kindergeld angerechnet. Meinetwegen zieht davon die 25 Euro ab, die er unter dem Selbstbehalt liegt! Bleiben dann immer noch 67 Euro, die er jeden Monat für den Umgang angerechnet bekommt, also pro Umgang alle zwei Monate 134 Euro. Die Zahlen sind scher mit Abstrichen zu genießen, aber ich sehe da jetzt wenig Aussichten, auf dieser Grundlage den Unterhalt mit Umgangskosten nach unten zu schrauben.


    @TS Ich bin mir sicher, was ich schreibe, gefällt dir nicht, aber ich schreibe das nicht, um dich zu ärgern, sondern weil ich es so sehe! Es geht auch nicht um "die arme Mutti", sondern darum, dass du jeden Monat einmal das Kind siehst, und der Unterhalt ist auch für das Kind (wohnhaft in der teuersten Stadt Deutschlands), denn von Betreuungsunterhalt war doch gar nicht die Rede?

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Die meinten aber das ich wegen der Einmalzahlung von Arbeit im Durchschnitt über 1200 komme.
    Ferner wurde mir bestimmend empfohlen, ich solle mir eine Nebentätigkeit suchen wenns nicht anders geht.

    Da ist es einfach zu empfehlen sich einen Beratungsschein zu holen und Anwalt das gegen rechnen zulassen


    Nebentätigkeit hängt auch davon ab ob es dein Arbeitgeber erlaubt und wie weit es mit dem Arbeitsgesetz vereinbar ist.


    Da wahrscheinlich einen Titel unterzeichnet hast wird ein Änderung schwer oder erst in zwei Jahren wieder möglich.

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  • zensur

    Zitat

    Werde gerade mit Infos erschlagen (was ich gut finde) da ist es sehr schwer für mich, das "richtige" rauszufiltern.
    Sind eben auch gegensätzliche Aussagen dabei...


    Ja so ist das :D :brille
    Aber am Ende entscheidest Du ;) Und Du wirst daran gemessen, wie Du Dich entscheidest.


    @letztes Post
    Du hast lt. Gesetz eine gesteigerte Erwerbsoliegenheit. D.h. Du musst alles tun, um (im Rahmen des ArbZG) Deiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nach zu kommen. D.h. Dir kann grundsätzlich Einkommen aus einer VZ Erwerbstätigkeit zugerechnet werden.


    LG


  • @TS Ich bin mir sicher, was ich schreibe, gefällt dir nicht, aber ich schreibe das nicht, um dich zu ärgern, sondern weil ich es so sehe! Es geht auch nicht um "die arme Mutti", sondern darum, dass du jeden Monat einmal das Kind siehst, und der Unterhalt ist auch für das Kind (wohnhaft in der teuersten Stadt Deutschlands), denn von Betreuungsunterhalt war doch gar nicht die Rede?


    Wiss ich doch, war nicht böse gemeint. Der Post war eher an Frau Raussteiger gerichtet.
    Ich erkenne es durchaus an, dass die KM bis jetzt gefahren ist. Dafür war ich bis jetzt auch immer Dankbar.


    Zat: ja vollzeit und in schichten.

  • Ich erkenne es durchaus an, dass die KM bis jetzt gefahren ist. Dafür war ich bis jetzt auch immer Dankbar.

    Ergründe mal um was es der KM geht


    nach dem neuen Vorschlag von Ihr, wäre Sie ja alle zwei Monate ohne Kind daheim


    Möglichkeit wäre auch das Sie Kind bringt und Du bringst es zurück oder Du übernimmst jeden Monat die Hälfte der Fahrtkosten.


    Des weiteren solltest Dich erkundigen welche Möglichkeiten es gibt die Fahrtkosten anrechnen zulassen oder ob es irgendwo Zuschüsse dafür gibt

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  • hi Zensur
    Geh doch einfach zum Amtsgericht…die sagen dir was du brauchst .
    Nehm einfach Ausweis und Einkommen mit, denn vielleicht reicht das ja aus .
    Aber Respekt du kochst hier echt Emotionen hoch…. :respekt

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Maunzelberta

    Zitat

    und der Unterhalt ist auch für das Kind (wohnhaft in der teuersten Stadt Deutschlands), denn von Betreuungsunterhalt war doch gar nicht die Rede?


    Geht ja auch umgekehrt, wie hier, Umzug von der - zugegebenermaßen - NUR :D :ohnmacht: dritt teuersten Stadt in Deutschland in die allerletzte Pampa. Unterhalt ist natürlich trotzdem nach dem Einkommen des UET in einer der teuersten Städte D's zu zahlen :D


    Du verdrehst ja auch völlig die Kausalitäten, was kann TE dafür, dass KM mit Kind in die teuerste :ohnmacht: Stadt umzieht? Es sei denn, man deutet "Stillschweigen" als Zwang um tuschel Dann passt es natürlich wieder. :winken:


    Betreuungsunterhalt, gerne :laber doch, bei entsprechendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen (und) Bedürftigkeit ;) . Hast Du vielleicht eventuell, versehentlich, vergessen :Hm , zu erwähnen, dass für den Betreuungsunterhalt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit angenommen wird, oder war das Absicht ;) , um TE noch mehr zu verwirren :nanana


    NEIN, natürlich nicht. :D:D


    LG

  • na besser ist es….
    DAS mache ich nämlich eigentlich gerne mal.
    Bin eifersüchtig !
    hmm :amok::nawarte:

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • na besser ist es….
    DAS mache ich nämlich eigentlich gerne mal.
    Bin eifersüchtig !
    hmm :amok::nawarte:


    Zensur, was habe ich dir noch gleich bezüglich Müttern und Emotionen geschrieben? :lgh


    Sorry für OT und Insider :D:nixwieweg

  • Ich habe mir auf Grund der Dynamik nicht mehr alle Beiträge hier durchgelesen.


    Es ist nicht schön, dass die Mutter nun ihr Wort bricht. Aber vielleicht war sie sich nicht bewusst, welche Tragweite ein solches Angebot hat vorallem wenn man Hochschwanger dann einmal im Monat 1000 km pro Strecke fahren muss. Vielleicht hat das neue Baby Bedürfnisse, die es ihr unmöglich machen etc.


    Ich wollte nur einmal einwerfen, dass KM ggf. nicht versucht den KV zu entsorgen sondern vielleicht ebenfalls an den Rand ihrer Kräfte gekommen ist.


    Das Thema Geld: Vielleicht stimmt es ja genauso wie sie es sagt und die Neuberechnung startete aus anderem Grund?


    Man macht es sich unglaublich schwer, wenn man in den anderen Personen immer nur das schlechteste sucht zu bestätigen. Dass Du ihr als KV wichtig bist zeigt doch, dass sie bisher einmal im Monat kam.


  • Hi. Habe geschrieben, dass sie die Strecke nicht wie ich 4x fahren müsste, sondern nur 2x. Somit sind es nicht annähend 1000KM für sie.
    Desweiteren ist das neue Baby jetzt auch nicht mehr so neu^^

  • lass dich nicht ins boxhorn jagen. gehe zum anwalt und lass deinen unterhalt berechnen. bringe alle kosten an die dir auferlegt werden sollen. zur not musst du die km gerichtlich verpflichten für die kosten aufzukommen oder den unterhalt runtersetzen zu lassen oder ihr anbieten das du künftig die vollzeitbetreuung des kindes übernehmen könntest. lass dich beraten und entscheide mit deinem anwalt gemeinsam wie es weiter geht.

  • Mal abgesehen davon wenn ich etwas zusichere um eine zusage für etwas zu bekommen ,
    und dann stellt sich heraus das ich es nicht schaffe mich an meine zusicherungen zu halten , ist es doch wohl das mindeste das ich auf den anderen zu gehe.
    Dem anderen die Situation schildere und dann zu schauen wie man eine Lösung finden kann , bisher hat Zensur auf mich nicht den eindruck gemacht als wäre er jemand mit dem man nicht reden kann.


    Einseitig absprachen aufzukündigen ist hier sicherlich nicht der Richtige weg ,


    Desweiteren hat hier auch niemand gesagt er solle sich dafür Rächen sondern er muss seine Optionenprüfen und dann entsprechend handeln.