KV übt keinen Umgang aus, will aber Urlaub mit gemeinsamem Kind

  • Hallo,


    wäre es vielleicht eine Idee, dass der Kv sich einen Freitag frei nimmt und sich um seine Dinge kümmert und Samstags dafür sorgt, dass euer Kind zu ihm kommt?
    Dort könnte er bis Sonntag nachmittag das Kind betreuen. Vor jetzt irgendwelche bösen Befürchtungen formuliert werden. Ausprobieren! Der Zeitrahmen ist überschaubar.
    Gruß Roland

  • Auch wenn ich´s nicht so oft gesehen
    habe, wie Mama.


    Wir sprechen im Fall der TS aber von einem Jahr. Ich finde dass ist für ein 4 Jähriges Kind ein sehr sehr langer Zeitraum!
    Mein Sohn sieht seine Großmutter 2 mal im Jahr. Als sie ihn zu Weihnachten für eine Std. Eisessen abholen wollte, hat er sich im Türrahmen festgekrallt und geschrien als würde man ihm weiß Gott was antun.
    Ich würde vor allem auch danach entscheiden wie Kind drauf ist. Ist es ein offener Mensch der keine Scheu vor Leuten hat, die er selten sieht etc. Aber das sollte man VOR einem Urlaub testen und nicht während.


    und Samstags dafür sorgt, dass euer Kind zu ihm kommt?
    Dort könnte er bis Sonntag nachmittag das Kind betreuen.


    Die Idee ist gut! Wobei ich befürchte dass auch diese Idee vom KV schon abgelehnt wurde...wenn ich mich recht erinnere?!

  • Dragonia


    mir wird richtig schlecht, wenn ich diese aussagen deines KV´s lese......mich erinnert das ganz stark an meine KV´s...ABER bist du dir wirklich sicher, dass er diesen Urlaub wirklich durchzieht oder ist das wie das andere nur Schall und Rauch?


    ich würde mich beraten lassen, JA oder Anwalt und bedrohen lassen schon gar nicht !!!!


    Was denkt er, er schreibt vor und du springst? ER ist weggezogen - in einem anderen Post wird einer Mutter vorgehalten, dass sie wegziehen will mit kind - aber hier, wird der KV wieder in Schutz genommen.. :hae: ...er hat seinen "Schein" aufs Spiel gesetzt, er nimmt keinerlei Kompromisse der KM an, und er droht.


    Schreib dir alles auf, sämtliche Gespräche mit Kompromissen, die er bis dato abgelehnt hat etc......seine bis dato eingehaltenen UG´s etc......ich denke, er hat sichtbar schlechte Karten....
    Ich würde meine Kinder auch nicht einem Vater für eine woche überlassen, den sie das letzte mal vor einem jahr gesehen haben und Skype - pffff, sorry, aber in der nahegelegenen Bäckerei würde ich meine kinder auch nicht schlafen lassen - Und Umgangsrecht hin oder her, vom Vater kommt nichts !!!
    Und was die Vorwürfe des Manipulierens seitens der Stiefmutter angeht....hahaha, das habe ich mir auch anhören müssen vom KV...bei mir war es meine Mutter.....klar, wenn man halt keine Kritik vertragen kann, dann sind das immer die anderen oder man wird von irgendjemandem manipuliert, weil selber kann man ja keine eigene meinung haben .....*****ironie aus......es ist einfach manchmal nur unbeschreiblich....

  • da der KV immer wieder mir mitteilt, er habe kein Geld bzw keine finanziellen Mittel um für ein WE runter zu kommen, kann man dies zwecks Probewochenende leider vergessen. Kommt von seiner Seite einer Ablehnung gleich.


    babbedeckel


    da er derzeit aber als Berufskraftfahrer, zwecks keinem Führerschein derzeit, eigentlich eine Menge Zeit hätte, da das ganze schon so seit 2011 - Anfang 2012 ist, ist es doch trotz allem sehr ernüchternd, es nicht mal 2 mal im jahr zu schaffen und sich evtl. ein wenig Geld zusammen zu sparen.


    @all


    Das JA sagte mir auf der einen Seite, er müsse erst einen gewissen Umgang pflegen, bevor er Urlaub mit dem Kind machen könnte, da es so einfach eben nicht ginge, da er mir ja einen " Schlafplatz in einem Gartenhaus" angeboten habe, solle ich doch bitte zusehen, das ich mir für diese Woche vom derzeitigen Jobcenter frei bekomme um diesen Urlaub zu machen. Auf die Begründung hin, das ich das Kind aber nur sehen soll, wenn es mich bräuchte und er nicht weiterkäme ging das JA nicht ein. Auf die Begründung, was wäre wenn ich einen Job hätte, in Probezeit wäre und keinen Urlaub nehmen könnte, ging sie auch nicht ein.
    Verstehe da doch mal das Wort des JA´s
    Einmal so und ein anderes Mal so.

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • Hallo Dragonia,


    ich sehe es ebenfalls so, wie die meisten hier.
    Ich finde es unverantwortlich einem relativ -für´s Kind- "Fremden", den Kleinen für eine Woche mitzugeben, auch wenn der Mann "Vater oder Papa" heißt. In den Augen deines Kindes ist er sicher eher ein Bekannter, mit dem er wöchentlich mal 10 min über Skype kommuniziert, aber keine Bezugsperson. Die Tatsache dass der Kleine ERST 4 ist und den KV bis zum geplanten Urlaub dann weit über 1 Jahr nicht persönlich gesehen/erlebt hat, spricht für mein Verständnis schon eher dafür, dass da keine ausreichende Bindung sein kann.


    Die Tatsache, dass ein Gericht nur 3h Umgang/ 14 Tage beschlossen hat - welcher ja in keiner Weise wahr genommen wird - lässt mich "erahnen", dass kein Gericht der Welt, dem Umgang für eine Woche -fernab von vertrauten Personen- zustimmt.


    Das Gejammer mit dem fehlenden Geld, entschuldigt NICHT, dass er sich nicht einmal bei seinem Sohn blicken lassen hat. Selbst wenn er nur 1x im Monat (dann vllt. ganztags) am WoE zu seinem Kind gefahren wäre, hätte er sparsam mit Bahn anreisen können, indem er sich zB. ein Wochenendticket mit anderen Reisenden teilt, oder per MFG vllt. max. 20€ für Fahrtkosten ausgibt. Sparsame Reisemöglichkeiten gibt es und kann man in Anspruch nehmen, sofern man das möchte.


    Dragonia,
    bis zum erwünschten Urlaub sind noch paar Monate hin, in denen er die Möglichkeit hat, sich seinem Sohn real anzunäheren.
    Ich würde ihm per Mail vorschlagen, dass er evtl. 1x monatlich für Samstag oder Sonntag mit WoE-Ticket/MFG anreist, er den ganzen Tag mit dem Kleinen verbringen kann und sofern das regelmäßig und gut läuft, du nichts gegen einen gemeinsamen Urlaub einzuwenden hast.
    Per Mail deshalb, weil manche sowas besser "verinnerlichen" können und nicht gleich zum diskutieren/abschmettern übergehen.
    Außerdem hast du dann auch einen Nachweis, dass du ihm entgegen kommen wolltest, wenn es dann doch vor den Richter gehen sollte.


    Er sollte sich seiner Pflicht gegenüber seinem Sohn erstmal bewusst werden, bevor er ihn rechtlich beanspruchen will.
    Sicher ist es ein kleiner Anfang, dass er mit ihm Urlaub verbringen möchte, ABER wie gesagt, der Kleine ist ERST 4 und kennt ihn nicht wirklich als Vater/Bezugsperson. Somit sollte es für KV selbstverständlich sein, mit kleinen Schritten anzufangen, um den Sohn nicht zu überfordern.


    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • er ist der vater. das kind weiß das es sein vater ist. von daher kann man natürlich endlos gründe suchen, warum eine woche urlaub problematisch sind. wenn er kein geld hat um ständig hin und her zufahren, dann sollte man das akzeptieren. 35 euro wochenendticket legen sich nicht einfach zur seite.

  • Der Vater wird bei Gericht schlechte Chancen haben, weil er den aktuell gewährten Umgang nicht wahrnimmt.


    Ich vermute da irrst du dich Jenpa. Ich glaube wirklich nicht dass ein Gericht entscheidet dass ein Kind mal eben 350km weit weg fahren soll, um einen Mann zu sehen, den er nur noch vom PC kennt! Zumal der Kleine ja sonst nirgends alleine geschlafen hat und somit nicht mal klar ist, ob er es überhaupt schon schafft auswärts zu schlafen!


    Er wird nicht durchkommen damit. Ok, Gerichte urteilen unterschiedlich, aber nach allem was Du hier schreibst, kann ich mir absolut nicht vorstellen, dass ein Gericht einem Urlaub zustimmt.


    Wir lassen uns überraschen wie das Gericht, im Falle einer Klage des KVs, entscheiden wird.
    Ich glaube mit dem Ergebnis wird keiner rechnen.


    Nochmal, die TS kommt bei mir so rüber als wolle sie dies garnicht und war eigentlich ganz froh das kein UG stattfand.
    Jetzt auf einmal will KV UG und erlaubte sich zu fragen und TS läuft hier Sturm dagegen, sucht nach Gründen etc.


    Aber ist jeden seine Sache wie er/sie diese Situation löst.


    Man sollte nach vorne schauen und daraus das beste machen und nicht zurück,auf das was nicht gut gelaufen ist.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • er ist der vater. das kind weiß das es sein vater ist.


    Ja, er ist der Vater.
    Das Kind weiß, dass der Mann mit dem es wöchentlich 10min spricht, "Vater/Papa heißt" aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es wirklich weiß, dass der Vater ihm so "Vater" ist (bzw. sein sollte), wie die Mutter ihm eine Mutter ist.
    Es gab fast ein Jahr keinen persönlichen Kontakt, bis zum geplanten Urlaub dann weit mehr als ein Jahr.
    Das Kind war höchstwahrscheinlich 3 (?), als es noch relativen Kontakt zum Vater hatte (wohlgemerkt hatte der KV auch keinen Umgang gepflegt, als dieser noch "um die Ecke" wohnte).
    Wenn man sagt, dass ein 8j. oder 10j. Kind in dem Zusammenhang weiß, wer der Vater ist, kann ich das eher nachvollziehen.




    von daher kann man natürlich endlos gründe suchen, warum eine woche urlaub problematisch sind.


    Ich sehe es tatsächlich als problematisch an, wenn man das Kind "ins kalte Wasser wirft" bzw. einem relativ fremden Vater für eine Woche überlässt, der absolut nichts vom Kind weiß (und umgedreht).
    Daher denke ich, sollte der KV die Zeit bis zum Urlaub nutzen, damit sein Kind ihn näher und besser kennenlernt, um einen vllt. unproblematischen Urlaub zu ermöglichen.


    Edit: Papa hat doch auch seine Gründe, warum kein Umgang möglich ist, bzw. problematisch. Das ist SO also ok?



    wenn er kein geld hat um ständig hin und her zufahren, dann sollte man das akzeptieren. 35 euro wochenendticket legen sich nicht einfach zur seite.


    Wenn man kein Geld hat, um monatlich 35€ für ein WE-Ticket zur Seite zu legen, kann man das unter Umständen auch mit KM klären und ggf so planen, dass Umgang vllt aller 2 Monate oder 1x im Quartal stattfindet (dann eben für mehrere Stunden bzw. ganztags). Ich denke die paar Euro kann man monatlich zur Seite legen, sofern man das wirklich möchte.
    Der KV hat es in fast 1 Jahr nicht einmal "geschafft", seinen Sohn zu besuchen! Dafür hätte ich absolut kein Verständis!
    Geld hin- oder her, 35€ sind keine untragbare Summe, die man nicht irgendwie innerhalb paar Wochen aufbringen könnte.



    jenpa:


    Zitat

    Man sollte nach vorne schauen und daraus das beste machen und nicht zurück,auf das was nicht gut gelaufen ist.


    Da magst du Recht haben. Warum aber nicht erstmal mit kleineren Schritten auf´s Kind zugehen?
    Klar hat der Vater ein Recht auf sein Kind, aber sein Kind hatte auch immer das Recht auf einen Vater, der aber NIE da- oder greifbar war.
    Da hat der KV auch nicht auf das Recht SEINES Kindes bestanden. Nun soll Kind springen, weil Papa auf einmal "Bock" hat?! :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • so, habe mich nun auch anwaltlich beraten lassen.


    das gespräch war sehr aufschlussreich.


    wenn der kv gerne klagen möchte, soll er das tun.
    ich habe eben meine bedenken, das das kind ihn eben nicht kennt, genauso wie es umgekehrt ist und das es für das kindeswohl nicht zumutbar ist. der kv möchte, das ich ihm das kind auf dem silbertablett serviere, weil er es so möchte. diesen gefallen werde ich ihm eben nicht tun.


    fakt ist, das er sich bald 1 jahr lang nicht drum gekümmert hat, und keinen persönlichen umgang zu dem kind hat. wenn er wirklich interesse hätte, würde er auch versuchen so mal runter zu kommen, kein persönlicher umgang, ergibt für mich keine bindung zwischen kv und kind.


    er wollte ja nicht mal versuchen mit mir und dem JA eine einigung zu finden, stattdessen wird er sauer, warum ich das JA um hilfe gebeten habe und droht mir wieder mit sanktionen. ihn interessiere nicht was das JA möchte oder ihm vorschlägt. er weiss was er will und das bekäme er auch, so viel auch zu seiner kompromissbereitschaft.
    man erzähle dem JA lieber ich hätte keine bedenken, sondern der urlaub wäre zu kurzfristig angesetzt. so versucht er sich gut dar zu stellen. ist auch eine lösung, aber lügen oder unwahrheiten haben bekanntlich kurze beine.


    habe dem JA jetzt vorgeschlagen, einen umgangsplan für den kv zusammen zu erstellen, den ich ihm dann zukommen lasse. wie ich ihn kenne, wird auch das keine früchte tragen. und dann heisst es immer die km möchte nicht bzw will nicht.


    wie man sieht verwehre ich den umgang nicht, sondern versuche optimistische lösungen zu finden. nicht wie einige hier denken, das ich da ja komplett dagegen bin.

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    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • da er derzeit aber als Berufskraftfahrer, zwecks keinem Führerschein derzeit, eigentlich eine Menge Zeit hätte, da das ganze schon so seit 2011 - Anfang 2012 ist, ist es doch trotz allem sehr ernüchternd, es nicht mal 2 mal im jahr zu schaffen und sich evtl. ein wenig Geld zusammen zu sparen.


    Stümmt, Zeit hat er jetzt, ihm fehlt aber anscheinend schlichtweg das Geld. Ist doch eigentlich logisch, oder ? Sein ehemaliger Arbetgeber wird ihn doch nicht weiter bezahlen.
    Ja ok, er hätte jetzt vielleicht die möglichkeit schwarz zu fahren, zumndest bis zur nächsten Tankstelle. Die wollen dann auch wieder Geld
    Klar schwarz mit der Bahn. Könnte klappen, falls er nicht erwischt wird


    Eigentlich schon geil, die Meinung mancher hier: Väter haben immer Geld, selbst bei Arbeitslosigkit. Die wollen bloß nicht :-)

  • Vater ist man nicht, weil man seinen Samen abgegeben hat, ein echter Vater kümmert sich. und mit ein bisschen Verantwortungsgefühl und Willen kriegt man es auch hin, auch ohne Führerschein. Ich bin entsetzt, dass die Tatsache, dass man biologisch verwandt ist, als Argument dafür angeführt wird, das Kind mitzugeben. Da gehört meiner Meinung nach doch noch einiges mehr dazu.

  • Doch leider offentsichtlich schon.


    Ich versuch schon lange, zu erklären, dass das eine mit dem anderen nicht unbedingt was zu tun haben muss. Wann das in die Köpfe reingeht, weiß ich nicht.


    Mich hat man mein ganzes Leben lang gefragt, ob ich meine Eltern nicht doch irgendwie mögen lieben würde, auch wenn sie sich nicht gekümmert hätten etc , schließlich sei es doch mein Blut und ob ich nicht lieber dort wäre, und eigentlich gehörte ich doch dorthin.
    Genau aus diesem abstrusen Weltbild heraus gabs zumindest damals noch die entsetzliche Regelung, dass leibliche Eltern auch nach Jahren noch ihr Kind zurückbekommen konnten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten ( ich glaub, das waren 5 Jahre). 5 Jahre hab ich Angst gehabt , zu jemandem gebracht zu werden, weil ich aus seinem Samen entsprang und aus ihrem Bauch kam. Mit 4 hab ich angekündigt, dass sollte das geschehen, ich weglaufen und nie mehr wiederkommen würde. Lieber wollte ich sterben. ( Wahrscheinlich wurde ich manipuliert.... :radab )


    Ich würde mir auch wünschen, dass man endlich als Masstab berücksichtigen würde, dass sich jemand als Vater oder Mutter verhält und kümmert und nicht, dass jemand gezeugt oder geboren hat.

  • So, mal ein kleines Update für euch alle.


    Nachdem ich bei meinen Bedenken - nach allem hin und her geblieben bin, versucht der KV es nun auf einer anderen Schiene.


    Man steht vor Gericht - nicht wegen Urlaubantrag, sonder weil man angeblich mitgeteilt hätte, man würde ins Ausland abhauen.
    Reine Erfindung des KV´s - solche Äusserungen würde ich niemals in Erwägung ziehen, weil ich auch weiss, das ich mich strafbar machen würde, wenn ich das machen sollte.
    Antrag auf eine einstweilige Anordnung und Antrag auf das ABR für KV.
    Nach dem keine Gründe gefunden wurden, Wohnung komplett eingerichtet, keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, musste KV diesen Antrag wieder zurücknehmen.


    So nun geht es in die nächste Runde.
    Diesmal Antrag aufs alleinige SR - des KV´s.
    Begründung, ich würde mich über die sprachlichen Defizite des gemeinsamen Kindes nicht kümmern. die KITA würde das ja bestätigen- haben sie gegenüber ihm nie gesagt.
    Beim SPZ liegt alles vor, warte nur auf die Termine für die Untersuchungen, die bald anstehen. KV wusste über alles bescheid, frühzeitig und auch was bei den ganzen Terminen vorher alles rauskam - immer mitgeteilt.
    Und Kind würde den ganzen Tag immer nur vor dem Fernseher sitzen - ich weiss das es so nicht ist und Beweise dafür hat er auch nicht.


    Das hat mit Urlaub für Kind ja schon lange nichts mehr zu tun. Er scheint wohl ein privates Problem mit mir zu haben und versucht das ganze nun auf diese Schiene zu lösen. Auch toll für das Kind, in regelmässigen Abständen immer wieder bei Gericht zu sein.

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  • gott ist der dumm. abr wurde abgelehnt lol u. nu will er asr? wäre er mal bei seinem urlaubswille geblieben, dann hätte er mehr davon gehabt.


    muss er seine sinnlosen klagen wenigstens teuer bezahlen oder bekommt er etwa noch pkh?


    halt die ohren steif, alles wird gut.

  • Schade, dass es sich bestätigt hat, was ja schon leicht vermutet wurde. Der KV hat einfach zu viel Geld und zuviel Zeit! Aber ich frage mich, welcher Anwalt spricht denn bitte Erfolgschancen aus, wenn schon das ABR abgelehnt wurde?

  • nana123454


    Er bekommt PKV da er nicht arbeitet. Und auch die Reise zum Gericht bekommt er bezahlt.


    kügelchen


    Ja keine Ahnung, jeder Anwalt muss seinem Mandanten doch in der Regel sagen, ja keine Problem, das bekommen wir hin. Ich persönlich kenne keinen Anwalt, der sagt, vergessen Sie es.
    Nun ja, da ich alles nachweisen kann und es wieder nur haltlose Vorwürfe sind, gehe ich davon aus, das der KV auch diesen Antrag zurücknehmen muss.


    @all


    Bin ja dann mal gespannt, was der KV sich dann als nächstes einfallen lässt. Er teilte mir ja schon mit, das ich noch viel öfters vor Gericht stehen werde.


    Das tollste ist ja, das er ja auch sehr Sprunghaft ist.
    Erst schreibt er mir eine Email, das er gerne Umgang mit seinem Kind hätte - was ich ja nicht schlimm finde.
    Er teilte mir 2 Vorschläge mit, wo er dies eben beabsichtige.
    Ich entschied mich dann für einen Tag, weil ich an dem anderen den Geburtstag von Kind nachfeiern möchte - da der Geb. vom Kind genau auf Gerichtstermin fällt.


    Dazu verwies ich Ihn höflich auf die gültige Umgangsregeglung, die damals getroffen wurde, die für alle Beteiligten ja bindend ist.


    Seine Antwort darauf, war dann:


    Urteil ist nicht bindend, sondern nur ein Grundstein.
    Und dann fiele Ihm ein, das er sich ja nicht mehrer Fahrten hierher leisten könne, im Monat und das er jetzt doch nach dem Termin bei Gericht Zeit mit Kind verbringen möchte.
    Ja, ist klar, diese Fahrt zum Gericht muss er ja nicht mal bezahlen, frage mich dann nur warum er mir dann erst 2 Vorschläge gemacht hat.


    Nun ja, auf der einen Seite wird es zumindest nicht langweilig, auf der anderen ist es nur ein ständiges Hin und Her, was weder für Kind noch für mich gut ist. Wenn man ständig vor Gericht erscheinen muss, Kind ja logischerweise auch...

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


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  • klar ist das Urteil bindend.


    ich würde dem Richter das nächste Mal danach fragen und auch erzählen, dass er sich nicht an den gerichtlichen Beschluß hält.

  • mal wieder ein kleines update von meiner seite aus.


    in einem beschluss ( noch nicht rechtskräftig) wurde mir das sorgerecht zugesprochen und sämtliche anträge des KV´s abgelehnt.
    begründung war, das kind eh schon seit der trennung so viel durchgemacht hat, kind sprachentwicklungsverzögert ist und kind aus diesen gründen besser in seinem gewohnten umfeld aufgehoben ist, als jetzt aus dem gewohnten umfeld rausgenommen zu werden. zudem da ja auch alle termine stehen und sämtliche therapien für das kind am laufen sind. auch das kv zugegeben hat, keinen umgang ausgeübt zu haben, sprach eher für mich, da kind einer bessere bindung zu mir hat wie zu dem kv.
    dazu kommt noch das eine kommunikation zwischzen kv und mir definitiv auszuschliessen ist, da es jetzt schon so extrem geworden ist und diese auseinandersetzung nicht gerade zum wohle des kindes ist, dies weiter ausarten zu lassen (alles kurzfassung).
    soweit so gut.


    heute hatte ich nun die post des OLG im Briefkasten, das mein Ex dagegen beschwerde einreicht.
    die Gründe warum und weshalb, waren noch nicht dabei. ich bekäme demnächst wieder nachricht. also ab in die nächste runde.

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


    aber die Liebe ist die grösste unter ihnen

  • Mach dir da keinen zu großen Hals drüber über Ostern. Das OLG prüft , ob die eingebrachten Unterlagen vom Gericht dem Gesetz entsprechend gewichtet worden sind und in die begründung mit eingeflossen sind. Das hört sich nach deiner Berichterstattung so an, als ob der Richter sehr genau begründet hätte. Da müsste nun der Vater neue, bisher nicht eingebrachte Beweise anbringen, die bisher unbekannt waren. Das ist nicht wahrscheinlich. Es kann sogar sein, dass das Verfahren schriftlich geführt wird vom OLG. 95% aller FamGerichtsbeschwerden werden vom OLG abgewiesen, weil die FamGerichte sauber gearbeitet haben. Und das hier ist ja keine "komplizierte" Gemengelage ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap


    nach dem gerichtstermin, wollte kv diverse unterlagen zugeschickt bekommen per mail was kind betrifft. dies habe ich getan per pdf, alle mails beantwortet, wegen augentest zb.
    skypekontakt wird weiterhin gefördert. da kv ja nur umgang an den gerichtsterminen hatte und bis jetzt auch nicht mehr hier war oder auch nur eine anfrage gestellt hat, bleibt es mal wieder nur bei skype.


    fehlende informationspflicht besteht also nicht, umgang wird nicht von mir abgewiesen per skype, sondern findet weiterhin wie gewohnt statt, auch kein grund.




    sein anwalt, schrieb mir nur per post, wegen eines urlaubes ( kv beabsichtigt wieder zu heiraten) wenn ich diesem weiterhin nicht zustimme, werde kv beim fam gericht anrufen, die umgangsregelung von damals wäre nicht gültig und beinhalte keine ferienaufenthalte.


    nun ja wir haben hier in hessen keine pfingstferien, ca 5 tage bevor kv kind für 2 wochen urlaub haben will, habe ich beim spz das endgespräch, kann jetzt noch nicht mal sagen, ob kind noch weitere therapien benötigt oder nicht. ( er weiss wann das endgespräch)


    in der umgangsregelung steht, sollte der umgang regelmässige über längeren zeitraum bestehen und erfüllt werden, könne das zuständige JA eine erweiterung des umganges ins auge fassen, wozu gegebenfalls auch der urlaub zählt.


    habe alles an anwalt und VB per mail geschickt, falls noch mehr kommen sollte.


    VB und mein anwalt sagten mir ebenfalls, um Urlaub in anspruch nehmen zu können, sollte regelmässiger umgang über einen längeren zeitraum statt gefunden haben.




    vor der anfrage mit den 2 wochen, kam mal eine mail von ihm, das er kind dann und dann für 4 wochen holt, obwohl kind therapie hat, verwies ihn da auch auf die termine und sein umgangsrecht.


    kann mir aber nicht vorstellen, das das so relevant für das gericht ist !!!!

    Nun aber bleibt Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei:


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