BET und UET gleichzeitig, wer zahlt die Betreuungskosten???

  • Hallo!!


    Wie einige von Euch wissen, zieht meine Tochter (11) bald ( Ende Dezember) zu ihrem vater.


    Somit bin ich BET und UET und muss also Unterhalt für meine Tochter zahlen. Nach Zahlung werde ich meinen Selbstbehalt erlangen.


    Wie sieht es jetzt mit den Betreuungskosten für meinen Sohn aus?? Eigentlich muss der Vater ja anteilig zahlen. Was ist denn dann?? Muss er voll zahlen?? Wenn ich bei meinem Selbstbehalt liege???
    ( Liquide scheint er zu sein)



    Danke!!!!!!!

  • Wie sieht es jetzt mit den Betreuungskosten für meinen Sohn aus?? Eigentlich muss der Vater ja anteilig zahlen. Was ist denn dann?? Muss er voll zahlen?? Wenn ich bei meinem Selbstbehalt liege???

    Wieso anteilig? Habt Ihr Wechselmodell?

  • Berechnet wird: Zuerst der Kindesunterhalt. Das müsste bei Euch beiden jetzt neu geschehen oder ist schon. Dann käme der Betreuungsunterhalt. Wenn du durch die Unterhaltsberechnung am Selbstbehalt bist, wird geguckt, ob der Vater das voll leisten kann.


    Kurz gesagt: die Antwort heißt erst einmal Ja.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also meine Ex Frau und ich waren uns zumindest in diesem einen Punkt einig...


    Jeder zahlt für das Kind welches bei ihm lebt und es werden keine Gelder hin und her überwiesen.


    Eventuell könnt ihr euch auch darauf einigen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Kann der KV die Betreuung nicht teilweise übernehmen? Oder schafft es es zeitlich/räumlich nicht? In Betracht zu ziehen, wenn dies verlässlich angeboten wird, ist dies auf jeden Fall.

  • Meines Wissens können Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden (Gilt nicht für UET).
    So bekommst du einen Teil der Kosten mit der nächsten Steuererklärung retour, oder aber du lässt dir entsprechend einen Freibetrag einräumen, dann siehst du sofort etwas mehr Netto vom Brutto und kannst die laufenden Kosten so etwas abfedern.

  • Die Frage ist ja ob jemand der am Selbstbehalt hängt überhaupt Betreuungskosten hat. In der Regel sind Kindergärten bei so geringen Einkommen frei.


    Beim Unterhalt kann es ja auch passieren das ein ET noch nicht mal die 272€ erhält aber fürs andere Kind aber 404€ zahlen muß.


    Im Prinzip zählt erst mal jeder seine BK. Erst wenn der Mehrbedarf entsteht wird der au f beide Eltern nach Ihrem Einkommen berechnet.
    Dazu gibt es hier 2 Urteil des BGH 26.11.08 - XII ZR 65/07 (Kindergartenkosten ohne Verpflegung)
    und 10.07.13 XII ZB 298/12 (Föderunterrichte)


    Wobei der Kindergartenkosten in der Regel nicht zieht weil das Einkommen ja Grundlage ist.