Hallo an alle,
der Vater meines Sohnes "droht" mir damit das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Eigentlich ja nichts schlimmes
Nun meine Frage: was genau ändert sich denn dadurch? Klar, ich werde mehr seine Unterschrift brauchen und er kann wichtige Dinge wie Schulwechsel mit entscheiden. Aber so genau kenne ich mich damit eben nicht aus und bräuchte ein wenig Aufklärungshilfe :hae:
Problem ist, wir wohnen ca. 200 km auseinander und ich frage mich, wie dann das gemeinsame Sorgerecht praktiziert wird... mit dem Umgang hat das ja eigentlich nichts zu tun, der findet weiterhin so statt, wie bisher auch (wenns denn mal funktioniert)... und wie funktioniert GSR, wenn die Eltern quasi überhaupt nicht miteinander reden können...? Dann wird doch alles nur noch schlimmer... wie soll man Dinge besprechen, wenn man nicht miteinander reden kann...?
Zur Erklärung, ich versuche seit 4 Jahren mit dem KV ins Gespräch zu kommen um den Umgang ein für alle Mal zu regeln, dass man nicht über jede Kleinigkeit diskutieren (streiten) muss. Aber jedes Gespräch wird von ihm abgelehnt oder er kommt einmal zum Termin und dann nie wieder... und dann GSR...?
Versteht mich nicht falsch, ich hab da im Prinzip nichts dagegen, nur würde es unsere eh schon verfahrene Situation nicht noch verschlimmern...?
:hilfe