Jugendamtsakte

  • Wie erreiche ich es, dass etwas in unserer Jugendamtsakte aufgenommen wird?


    Muss ich wirklich alles schriftlich machen, oder reicht es auch per E-Mail? Mündliches wird (zumindest hier) nie in die Akte aufgenommen.

  • hier bei uns wird alles schriftliche (also auch e-Mails) aufgenommen.
    Telefonische Sachen weiß ich nicht, aber wichtige Dinge mache ich eh per Mail... sehr wichtige per Brief mit Unterschrift...

  • Also unsere Sozialarbeiterin, schreibt während eines Gesprächs immer mit, und das kommt dann immer in die Akte. Selbst Telefonate landen da drin, das ist mir bei der letzten Gerichtsverhandlung aufgefallen.



    Kann dir da niemand im JA etwas zu sagen?!



    LG

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Bei der 1. Gerichtsverhandlung war unsere Akte, laut Aussage unseres neuen Sachbearbeiters, angeblich leer - somit hatte es wohl nie Probleme gegeben. Auf Nachfrage wie das denn sein kann, bekam ich nur gesagt, dass mündliches und telefonisches meistens nicht in die Akte aufgenommen würde...

  • Hier ist es auch so, dass telefonisches nicht unbedingt eingetragen wird (in unserem Fall bräuchten die auch sonst nen ganzen Keller unser KV hat ne Flatrate zum Jugendamt)

  • Vielleicht liegt das auch am jeweiligem Bearbeiter (in) den man im JA hat. Ich sage mal so, in meinem Job dokumentiert auch einer mehr als der andere, weil jeder sein Augenmerk woanders drauf legt. Ich schreibe auch Dinge auf, die ich an einem Patienten sehr, ohne das er es mir sagt. Kollegen, schreiben erst dann, wenn der Patient es selber sagt, oder aber wenn es nicht mehr von der Hand zu weisen/vom Arzt bestätigt ist.



    So ähnlich stelle ich mir das im JA vor. Es wird immer welche geben die fleißig schreiben und welche die es weniger tun. Wobei ich gelernt habe, man kann sich auch in den Knast dokumentieren, will heißen, viel schreiben ist nicht immer gleich zu setzen mit "gut".



    Aber wenn du doch schon die Antwort hast, dass es mündlich /telefonisch nicht immer in der Akte landet, dann weißt du doch eigentlich schon , wie du vorgehen musst, wenn du etwas unbedingt in die Akte haben willst ;) :tuedelue



    LG

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • @Liz: Nun weiß ich auch , warum bei uns die Anrufe vom KV IMMER in der Akte landen, der meldet sich nämlich so selten, dass die arme Sozialarbeiterin sonst wahrscheinlich gar keine Angaben machen könnte, wann sie das letzte Mal Kontakt zu ihm hatte. :) Weil bei unser Verhandlung hat sie richtig in der Akte gesucht um zu sagen, wann der KV sich bei ihr gemeldet hat.

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • In unserer Akte war nicht einmal die im Jugendamt mit dem Jugendamtsmitarbeiter mündlich ausgehandelte Umgangsvereinbarung ...
    Ein Brief kommt abgeblich in die Akte, aber kommt auch eine E-Mail rein?

  • War das eine außergerichtliche Umgangsvereinbarung?! Wenn ja, wundert mich das doch sehr, denn da bekommen ja Vater und Mutter eine Kopie und das Original bleibt im JA! Da würde ich dann mal nach forschen.



    So weit ich weiß, gilt E-Mail als schriftlich. Zumindest kannst du damit gut nach weisen, das du etwas gesendet hast. Mir wurde neulich gesagt, per Mail ist mit unter das beweiskräftigste, weil man da wohl auch mit Lesebestätigung arbeiten kann. Aber da kenne ich mich nicht so gut mit aus, ich bevorzuge dann doch das gute alte Blatt Papier und nen Kugelschreiber. :tanz

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink

  • Kurze Zwischenfrage: woher wisst ihr was in eurer Akte drinsteht? Habt Ihr Einblick??

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Du kannst davon ausgehen, dass schriftliche Sachen, also Schreiben, Emails, unterzeichnete Vereinbarungen etc. immer in die Akte gehören.


    Bei Vermerken über Telefonate, Gesprächen, mündli. Vereinbarungen o.ä. hängt es von dem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. den Vorgaben des jeweiligen Amtes/Teams ab aber auch manchmal vom Arbeitsanfall ab.


    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit würde ich im Zweifelsfalle alles schriftlich machen.

  • Das kommt mir komisch vor..


    Was genau war das, was du da in der Akte vermisst und wie genau kam es zustande?


    Eine beim Jugendamt getroffene Umgangsvereinbarung wäre ja dort schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterzeichnet worden. Dann wäre es eben auch in der Akte.
    Du sprichst aber davon, dass da irgendwas telefonisch gemacht worden wäre?

  • Ich hatte auch das Problem, dass die Akte "angeblich" leer war auch und es keine Probleme gab. Habe dann immer E-Mails geschrieben. Dann bei der Verhandlung, als JA wieder sagte es gibt keine Probleme habe ich dem Richter die E-Mails gezeigt die ich geschrieben habe. Das musste JA erstmal erklären.



    Jetzt ist alles in der Akte, was unseren Fall betrifft. Zumindest die schriftlichen Sachen :-)