Input erbeten - Umgang bei 3 jährigen über große Entfernung zum KV

  • so, es ist mal wieder soweit... KV will klagen, bzw. hat schonmal die Anwälte losgeschickt.


    Im Moment ist es so das Umgang alle 2 Wochen stattfinden, laut Gerichtsurteil von 2012 über 3h ( KV wollte das so ).
    KV sagt oft ab, verschiebt ständig die Termine, alles muss nach seiner Nase laufen.
    Er ist IdR 1h zu spät, manchmal 2h, pünktlich kommt er NIE. Ich soll aber am Treffpunkt warten bis er eintrudelt ( mach ich nicht, also gibts immer ärger wenn er nach 2h anruft das er endlich da ist und ich dann 5min brauche um am Treffpunkt zu sein )
    Bringt das Kind IMMER früher zurück( Umgang meist ca 1h- maximal 2h, selten - aber doch ab und zu - verbringt er auch mal nur 10 min mit Kind :wand ).


    Dafür nimmt KV mittlerweile eine Strecke von etwa 400km auf sich ( wird wohl vom Jobcenter bezahlt ).


    Jetzt ist es so das er ab Januar ( Kind dann 3 ) möchte das der Kleine dann ein ganzes WE bei ihm verbringt !!!
    Und am Besten fahre ich davon die Halbe Strecke ( ein Teil der Entfernung hab ich geschaffen, vor etwa einem halben Jahr ist KV noch weiter weg gezogen )


    So... meine Meinung - das geht gar nicht !!
    Von 0 auf 1000 - never !!
    Dazu kommt die Fahrt von einfach etwa 4h ( auf der Strecke ist oft Stau, also auch gerne mal mehr ).


    Kind geht ab Januar in den Kindergarten, dazu noch ganze WE beim Papa - find ich zuviel auf einmal !?


    Ich bin nicht prinzipiell dagegen Umgang auszuweiten, aber nicht mit der Holzhammermethode.


    Kind geht mittlerweile gerne zum Papa, aber er kennt es eben auch nur als kurze Spielplatzbesuche.


    Was wären eure Vorschläge wie man vorgehen könnte um Kind evlt. an Übernachtungen heranzuführen? Wie mit der Entfernung umgehen?

  • sorry, ich argumentiere mal aus Kindersicht...


    Papa, Mama, ich hab Euch beide gleich lieb...vertragt Euch doch....


    So eine Kinderseele ist eine ganz empfindliche Einrichtung...und ich fände es eigentlich schöner, wenn gemeinsam nochmals jeweils rechtzeitig verabredet -kurfristig, auch sehr kurzfristig- werden könnte, wann wer kommt oder bringt oder holt. Im Kindsinteresse,
    damit das Kind nicht Stress mitbekommt oder Ärger oder andere unangenehme Seiten.
    Ich bin Vater in einer diametralen Situation und kann garnicht genug davon kriegen, mein Kind zu sehen ..da verstehe ich den KN nicht im geringsten...aber so isses wohl manchesmal..

  • :hae: wenn du die 270 km und er die 130 km zurückziehst - dann wäre es besser :hae:
    eine Überlegung wert - die nächsten Jahre mit der Entfernung - ich fürchte das wird nichts
    erst der Kindergarten, dann die Schule, dann Freunde, Sportveranstaltungen...


    Streß pur und kostet viel Geld, gerade wenn das JC irgendwann nicht mehr zahlt ...


    ... ich würde da eine dauerhafte Lösung anstreben - das er 400 km hin und zurück 800 km an einem Tag fährt und nach
    1,5 Tagen wieder zuück, ist auf Dauer doch unwahrscheinlich


    Möglichkeiten ? Laß ihn im Kinderzimmer ein paar Mal übernachten, als Bezusgperson
    dann läßt du die beiden mal ein WE in der gewohnten Umgebung allein, und fährst weg ???
    geht natürlich nur, wenn ihr euch halbwegs noch unterhalten/vertrauen könnt

  • Wende dich doch Mal an das Jugendamt, bei uns ist es auch so das der KV knapp 300 km weiter weg wohnt. Das Jugendamt hilft bei den Absprachen zwecks Umgang und klärt auch über die Machbarkeit im Bezug auf das Kindeswohl auf. Bei solchen Entfernungen ist es aber eher die Regel das der Umgang dann auf Ferien bzw. verlängerte Wochenenden hinausläuft, weil der Stress für das Kind dann geringer ist.

  • Ein Rückzug ist wohl eher ausgeschloßen.
    Ich hab hier mittlerweile einen unbefristeten Job der uns nächstes Jahr komplett aus Hartz 4 rausholt. Das ganze wäre nicht möglich wenn ich nicht die zuverlässige Unterstützung meiner Familie hätte.


    Dazu wechselt KV gerne seinen Wohnort, daher wird wohl auch er nicht auf ewig bleiben wo er jetzt ist.


    JA ist zu keiner Diskussion mehr bereit, Gespräche scheitertend ja bisher immer. KV ist ein Lämmchen, darf alles, kann alles... ich bin scheiße. Davon rückt KV nicht ab.


    Daher müssen Vorschläge her wie es irgendwie zu regeln ist.
    Ich hoffe ja das KV irgendwie die biege bekommt und sich entweder mehr kümmert oder einsieht das es so wie es im Moment läuft nicht auf Übernachten hinauslaufen wird ( zumindest nicht in naher Zukunft ).


    Könnte mir z.B. vorstellen Umgang erstmal 5h, dann 8h ( Kind macht kein Mittagsschlaf mehr ).
    Wenn er dies zuverlässig und regelmäßig wahrnimmt eine Übernachtung hier? Evlt. mal an KVs Wohnort mit mir auf Abruf ??


    So irgendwie was in der Art .... :hae:

  • Für ein Kind in diesem Alter gibt es doch klare Vorstellungen beim Jugendamt für den Umgang. Fordere ein Einzelgespräch, die habe ich auch zu jeder Zeit wenn etwas nicht so läuft. Ich schicke meiner Bearbeiterin jedes Mal eine Mail, ob die Absprachen die über Sie getroffen wurden auch eingehalten werden. Meine Bearbeiterin sieht das Kindeswohl im Vordergrund und so sollte es auch sein

  • Könnte mir z.B. vorstellen Umgang erstmal 5h, dann 8h ( Kind macht kein Mittagsschlaf mehr ).
    Wenn er dies zuverlässig und regelmäßig wahrnimmt eine Übernachtung hier? Evlt. mal an KVs Wohnort mit mir auf Abruf ??


    Ja, das klingt gut.
    Den Umgang schrittweise zeitlich ausdehnen.

  • ich will dir ja nicht den mut nehmen,aber mein kleiner war auch 3 als die regelung vom gericht getroffen wurde das er alle 2 wochen auf besuchs-we geht,bei einer entfernung von 380km. dazu die regelung das jeder die halbe strecke fahren muss. also falls der kv klagen sollte kann es auch so enden. mein kleiner liegt alle 2 wochen donnerstags und sonntags 4 stunden auf der autobahn,mit stau noch mehr.
    wie sagte der richter " alles zum wohle des kindes".
    viel glück das ihr ne andere regelung findet

    Rechne mit dem Schlimmsten und erwarte das Beste!
    Man sagt Zeit heilt alle Wunden. Aber keiner sagt einem das kleine Narben bleiben.

  • Wenn ich so etwas wie hier lese, könnte ich kotzen.


    Meine Ex wollte mit den Kindern 600 km weit weg ziehen, hat es glücklicherweise nicht getan.
    Wenn doch wäre ich jedes zweite Wochenende dorthin gefahren um die Kinder zu sehen. Egal wie lange ich auf der Autobahn bin.
    Die Kinder hätte ich nie befördert, ausser im Urlaub.


    Warum tragen so viele Mensche ihre Problem auf dem Rücken der Kinder aus ?


    Warum wartest du so lange, wenn KV nicht erscheint ?
    Warum springst du wenn er will ?
    Natürlich ist es für das Kind blöde, aber solange Du Dich von KV mit dem Kindesumgang erpressen lässt, wird sich auch nichts ändern, oder?
    Wenn KV sich nicht an Regeln und Absprachen hält kann es dir für das Kind leid tun, das verstehe ich. Aber lass es los !! Es wird sich dann ändern. Und wenn nicht, hast du auch weniger Probleme. Das Kind sieht dann zwar seinen Vater auch nicht mehr, aber wenn ihm der Kurze wichtig sind, wird er sein Verhalten ändern. Und nur weil Du der Meinung bist er sollte seinen Vater sehen machst du alles dafür??


    Ausdehnen des Umganges bis hin zum Übernachten, warum nicht, aber ohne die Einhaltung von Absprachen geht das garantiert nicht. Warum muss das Kind in der 400 km weit entfernten Wohnung des KV übernachten?

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Ein Typisches Bsp. das Umgang auf Entfernung auf Dauer nicht gut geht.


    solche Kommentare bringen uns kein Stück weiter!
    Wir wären auch ein gutes Beispiel dafür das Umgang über kurze Distanz nicht funktioniert ( wenn es so wäre ), weil KV mich abgrundtief hasst und immer gegen mich arbeitet.



    Warum springst du wenn er will ?


    tu ich nicht... und genau das passt ihm nicht.
    vor 3 Wochen fuhr er die 400km umsonst weil er meinte die Tage wild umher zu würfeln wie es ihm passt.
    Ich sagte ihm klar und deutlich das wir NICHT da sind, er kam trotzdem.


    End vom Lied ist jetzt die Übernachtungsidee und ein wütender Brief seiner Anwältin, die gute Gründe wissen möchte warum der arme Kerl soooo weit fahren muss und ich ihm dann das Kind verweigere. :wand

  • Soll sich die Anwältin doch aufregen, wenn Ihr einen Termin vereinbart hattet und er einfach an einem anderen Datum erscheint, dann ist das schlicht und einfach sein Problem.
    Ihr habt auch ein Leben und müsst nicht 24h am Tag auf Abruf sein, nur weil der KV sich vielleicht überlegt Mal eben vorbei zu schauen...

  • Ausdehnen des Umganges bis hin zum Übernachten, warum nicht, aber ohne die Einhaltung von Absprachen geht das garantiert nicht. Warum muss das Kind in der 400 km weit entfernten Wohnung des KV übernachten?


    seh ich erstmal genauso :daumen
    wenn er mal größer ist und wirklich ein Verhältnis zum Vater aufgebaut hat und dieser sich einigermaßen an Absprachen hält, kann er ja auch gerne dort übernachten. Aber jetzt geht das meiner Meinung nach einfach gar nicht....
    KV argumentiert so das er Kind natürlich seinen Wohnort zeigen möchte.


    Soll sich die Anwältin doch aufregen, wenn Ihr einen Termin vereinbart hattet und er einfach an einem anderen Datum erscheint, dann ist das schlicht und einfach sein Problem.
    Ihr habt auch ein Leben und müsst nicht 24h am Tag auf Abruf sein, nur weil der KV sich vielleicht überlegt Mal eben vorbei zu schauen...


    Natürlich ist das so... hatten das selbe Problem letztes Jahr.
    Trotzdem durfte ich mich vor Polizei, seiner Anwältin, JA und letztendlich vor Gericht rechtfertigen.


    Und die selbe Show blüht uns jetzt wieder... letztes Jahr wurde ich dann vom Richter als Übermutti hingestellt ( sei ja immer so beim ersten Kind :radab ). Das brauch ich nicht nochmal !!

  • Hallo,


    ich nehme mal an dass Lena_1977 diesen Fall kennt! Also die Mutter ist zu erst 270 Km weit weggezogen und dann ist der Vater 130 Km weiter weggezogen. Dadurch kam auch die Entfernung von 400 Km erst zustande und ich meine beide Elternteile haben sich leider nicht mit Ruhm bekleckert. Es kommt natürlich darauf an, warum TS erstmal 270 Km weit weg gezogen ist und der Vater die Entfernung durch seinen Umzug von 130 Km noch vergrößert hat? Es kann natürlich nicht sein, dass man seinem Kind ständig hinterher zieht, wenn der Elternteil, der das ABR hat mit dem Kind umzieht. Wer soll dass bezahlen können?


    Jedem Elternteil der Entfernung, durch seine eigene Entscheidung schafft, egal ob es ein Vater oder eine Mutter ist, sollte doch wissen dass der Umgang erschwert wird, oder nicht! Hat niemand in diesem Fall nachgedacht, wie lange eine Fahrt dauert, damit das Kind von einem Elternteil zum anderen kommt und wieder zurück!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Bei uns war es ähnlich, der Herr KV wollte erst 2 Jahre nichts von seinem Kind wissen und als ich sie ihm dann hinterhergetragen hatte, hat er sie dann alle 2 Wochen für 3h gesehen, mehr wollte er nicht und auch diese Termine sind fast jedes zweite Mal ausgefallen.


    Wenn ich 24h Schichten gearbeitet habe, wollte er Geld sehen, wenn er den Zwerg für diese Zeit nimmt, deswegen ist die Maus erst von einer Tagesmutter und dann von einer Freundin betreut worden.


    Nun lief meine Stelle aus und ich hab ein extrem gutes Jobangebot 380km entfernt bekommen, in der Stadt in der auch mein Lebensgefährte wohnt.
    Der KV hat erst angeboten mit umzuziehen ( da wusste er vom LG noch nix ) und als er mitbekommen hat, daß ich einen Lebensgefährten habe, hat er versucht das GSR zu erklagen und den Umzug zu verhindern.


    Damit ist er allerdings gescheitert und nach der Vorstellung vor Gericht wird er so schnell auch keine iniziges Verfahren gegen mich gewinnen. ( So blöd muß man erstmal sein vor Gericht zu sagen, daß man das Kind nicht sehen kann , wenn man in der gleichen Stadt wohnt, weil einem die böse KM kein Geld für die Straßenbahnkarte gibt!!! ).


    Nunja, nach dem Umzug hat der KV den Zwerg erstmal mit Ignoranz gestraft, er hat den Kontakt abgebrochen, obwohl ich die Maus sogar auf seinen Wunsch nach Hannover gebracht hatte und sie sich darauf gefreut hat, bei ihm zu schlafen, hat er mir da gesagt, daß er nicht kann, weil meine ganzen Lügen ( vor Gericht ) ihn so krank gemacht hätten.


    Nun hatte ich die Maus also 400km weit anreisen lassen...nungut, seine Entscheidung.


    Irgendwann hatte sich der Herr KV wieder beruhigt und war dann doch der Meinung, er möchte sein Prinzesschen wieder sehen.
    Seitdem gibt es regelmäßigen Kontakt über Skype, ca. 2x die Woche und ab und an holt die Oma sie ab.


    Ich hatte sie auch mehrfach nach Hannover gebracht, das endete aber meist in einem Drama, das werde ich deswegen nicht mehr tun.


    Es gan Anfangs einen riesigen Streit, da der KV meinte, nachdem er sein Kind nun 6 Monate igoriert hatte, solle sie dann ein bis zwei Wochen zu ihm kommen...davor hatte sie erst 2x bei ihm geschlafen.
    Da hab ich dann von meinem Vetorecht gebrauch gemacht und mich auch gegen sein Wüten und Klagedrohen durchgesetzt.


    Ein Kind ist kein Spielzeug, eine Woche bei jemandem, der ( auf SEINEN Wunsch ) das Kind bisher allenfalls stundenweise gesehen hat, ob nun Vater oder nicht , Gene machen einen Menschen nicht zu einer wichtigen Bezugsperson sondern der Umgang!


    Und der funktioniert nicht von 0 auf 100.


    Ich hab dann irgendwann zugestimmt, daß nach REGELMÄßIGEN Telefonaten ( Skypen ), der Zwerg für 4 Tage zum Papa fährt und inzwischen sind wir bei 5 Tagen alle paar Monate mehr wünscht der Herr KV nicht, wobei es weder von den Kosten, noch von der Abholzeit ein Problem wäre, den Transport übernehmen nämlich immer Andere für ihn.


    Wenn man es auf Stunden hochtrechnet hat der Zwerg dennoch deutlich mehr Kontakt zum Papa als vor dem Umzug.