Auszug unter 25 mit Kind, Schülerin

  • Hallo zusammen!


    Ich bin neu hier und auch ganz neu in der "Materie" Kind. Habe seit kurzem eine Freundin mit einem 2,5-jährigen Sohn. Sie besucht derzeit ein Abendgymnasium und hat noch keine Ausbildung. Sie wohnt bei ihrer Mutter und es gibt gravierende Probleme zwischen den beiden, täglichen Streit und wiederholte Aufforderungen zum Auszug. Die Mutter hat meines Erachtens ein starkes psychisches Problem und ist auch dem Alkohol nicht abgeneigt.
    Auf jeden Fall ist es keine gute Umgebung, weder für meine Freundin noch für ihren Sohn und die beiden leiden immer mehr darunter.


    Hab mich mittlerweile stundenlang durchs Internet gewühlt um herauszufinden wie man einen Auszug und eigene Wohnung bewerkstelligen könnte. Arg viel schlauer bin ich aber auch nicht geworden.
    Da sie Schülerin ist (noch 1,5 Jahre) fällt ja Hilfe vom Jobcenter wohl weg. Bafög hat sie nicht beantragt, aber wenn ich richtig informiert bin wird dieses (bei Bewilligung) ja auch nicht reichen um eine Wohnung und das Leben im allgemeinen zu finanzieren.
    Ich weiß das ihre Eltern eigentlich bis 25 unterhaltspflichtig sind, was aber wenn die beiden (geschieden) selbst finanziell schlecht dastehen?


    Ich mach mir wirklich Sorgen was ihre Zukunft angeht. Sie hat diese Woche noch einen Beratungstermin bei der Diakonie, wenn es zeitlich funktioniert will ich mitkommen. So ganz unvorbereitet ohne wirkliche Ahnung ist das auch blöd, deswegen meine Fragestellung hier.
    Vielleicht war ja schon jemand in einer ähnlichen Situation und weiß Rat....


    Vielen Dank im Voraus und Grüße!

  • Bafög, Kindergeld (Kind und Freundin), Kindesunterhalt (ggf. Unterhaltsvorschuss) und Wohngeld sollten reichen, dass sie sich eine eigene kleine Wohnung nehmen kann. Das hätte ich eh schon längst getan. Mit Kind darf ihr das Jobcenter den AUszug nicht verweigern - auch nicht unter 25 ;)

  • Zitat von caulfield

    Vielleicht war ja schon jemand in einer ähnlichen Situation und weiß Rat....


    :winken: Zwar hatte ich keinen Stress mit meinen Eltern, aber ausgezogen unter 25 mit Kind bin ich damals trotzdem.


    Bafög allein reicht nicht für Miete und Lebensunterhalt, nein. Aber sie kann zusätzlich Wohngeld beantragen, dann reicht es. Kindergeld bekommt sie nur fürs Kind, Eltern in Erziehungszeit kriegen selbst kein Kindergeld (es sei denn, das hat sich in den letzten 5 Jahren geändert). Auch wenn sie keine Schülerin wäre, dürfte ihr das Arbeitsamt den Auszug nicht verweigern, mit Kind ist sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft, hat also mit den Eltern eigentlich nichts mehr zu tun. So wurde es mir damals erklärt.

  • Bekommt man für eine ABENDschule Bafög?


    Wenn sich nichts geändert hat den meines Wissens die letzten 2 Semester.


    Eine Abendschule dürfte Hartz4 eigentlich nicht im Wege stehen, da sie ja theoretisch tagsüber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde. Die Arge müsste ihr auch bei der Erstausstattung der Wohnung helfen. Sie sollte sich da mal schlau machen.


    Wie schon geschrieben wurde, mit Kind kann ihr niemand den Auszug verwehren.


    L.G. Tani

  • danke erstmal für die vielen antworten! :-)


    sie steht dem arbeitsmarkt momentan eher nicht zur verfügung, das kind ist noch nicht im kindergarten (sollte ab nächsten märz klappen) und sie hat niemanden der auf den kleinen morgens/mittags aufpassen kann.

  • Wenn sie nachweisen kann, dass die Schule abends ist, dann bekommt man auch Arbeitslosengeld. Abendschule ist ja auch eigentlich für die arbeitenden Menschen gedacht. Wir mussten uns das damals (Vorkurs Abi) von der Schule bescheinigen lassen und dann war das ok.

  • Wenn das Kind noch nicht 3 jahre ist muss sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen, wenn sie dann in der Zeit Abendschule macht ist das relativ egal.
    Da sie ein eigenes Kind hat, darf das Jobcenter einen Auszug nicht verweigern.


    Bafög schließt für die KM Wohngeld aus, jeddoch nicht fürs Kind. Muss aber bei beiden Anträgen angeben werden.

  • Bekommt man für eine ABENDschule Bafög?


    auf jeden Fall wohl Schülerbafög-


    Ich frag mich nur, wer dann das Kind in den Abendstunden betreuen soll, wenn die Eltern wegfallen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)