Steuerklasse vs. Status Alleinerziehend

  • Hallo zusammen,


    ich musste heute feststellen, dass ich weniger Gehalt bekommen habe und mit Blick auf die Lohnabrechnung, entdeckte ich, dass die Steuerklasse von 2 auf 1 geändert wurde. Ich wohne seit 3 Monaten mit meinem Freund zusammen. Beim Finanzamt war ich nicht und nach weiterem Durchforsten konnte ich auch keine klare Definition zum "eheähnlichen Gemeinschaft" finden. Sind wir das schon? Bin ich jetzt nicht mehr alleinerziehend? :hae:


    Frage oder Fragen! Ich hoffe, ihr könnt helfen. :-)


    Liebe Grüße

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    - Bob Marley -

  • Hallo Lilie,


    den Anspruch auf die Stkl. II verlierst Du schon in dem Moment, wo eine andere Person, die das 18.Lebensjahr vollendet hat mit Dir in einem Haushalt lebt... egal, ob Lebenspartner, Oma, Onkel oder Tante...


    Wer wieso jetzt nach 3 Monaten auf die Idee gekommen ist, dies zu ändern, wenn Du nicht beim Finanzamt warst, weiß ich nicht, fakt ist aber, dass es korrekt ist... ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Steuerklasse 2 hat nix mit eheähnlicher Gemeinschaft zu tun. Sie gilt nucht mehr, sobald du mit jemandem zusammen wohnst, der nicht mehr Kindergeldberechtigt ist...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Ich gehe mal stark davon aus, daß im Rahmen eines Datenabgleichs (Finanzamt-Einwohnermeldeamt) dies aufkam.


    Und ja, in dem Fall steht dir nicht mehr die STKL 2 zu.
    btw: der Begriff: eheähnliche Gemeinschaft wurde mittlerweile geändert, üblicherweise
    spricht man nun von: Einstandsgemeinschaft.

  • Danke für die schnellen Antworten! Ich ging davon aus, dass das mit dieser "eheähnlichen Gemeinschaft" zu tun hat.
    Unser Arbeitgeber bekommt wohl solche Infos vom Finanzamt übermittelt und ich denke, die arbeiten eng mit dem Meldeamt zusammen?! Nur Vermutungen.


    Es ist doch aber immer wieder interessant, in welchen Bereichen man als alleinerziehend gilt und in welchen nicht. In der Schule muss ich für meine Tochter zB. die Betreuungskosten seit diesem Jahr als Status Alleinerziehende zahlen, trotz Lebenspartners. Das Gesetz hat endlich eingesehen, dass ein Mann nicht für ein "fremdes" Kind bzgl. Betreuungskosten aufkommen muss. Aber das ist ein anderes Thema

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    Einmal editiert, zuletzt von Lilie06 ()

  • Hier mal ein wichtiger Tip von mir!!!


    Ich bin nachdem meine Partnerin bei mir lebt auch in die 1 gekommen und empfand es als ungerecht, da meine Partnerin nicht arbeiten konnte (Wegen Depressionen etc. lange Geschichte) und ihr HarzIV aufgrund meines Einkommens verweigert wurde.


    D.h. ich wurde zunächst doppelt abgestraft.


    Leider erst viel später erfuhr ich durch Zufall, dass man tatsächlich den Naturalienunterhalt an einen erwerbslosen Partner als aussgewöhnliche Belastung absetzen darf, inkl. KV-Beiträge. Der Maximalbetrag dafür liegt bei etwas unter 10.000 EUR. Dadurch zahlt man deutlich weniger Steuern, fast so wie SK 3, als wenn man verheiratet wäre!!!


    Es betrifft sicher nur wenige, aber man sollte das wissen


    http://www.steuertipps.de/gesu…rgewoehnliche-belastungen

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon

    Einmal editiert, zuletzt von Micha67 ()

  • Micha: Das trifft auf uns nicht zu, da wir beide erwerbstätig sind. Etwas ungerecht finde ich es mit dem Steuerklassenwechsel trotzdem. Es könnte ja genauso sein, dass man mit seinem Kind in einer WG wohnt, wo komplett getrennt gewirtschaftet wird. Dort die Steuervorteile durch Wechsel zu verlieren, kann ich nicht nachvollziehen..

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  • Unser Arbeitgeber bekommt wohl solche Infos vom Finanzamt übermittelt und ich denke, die arbeiten eng mit dem Meldeamt zusammen?! Nur Vermutungen.


    Hmm kommt mir komisch vor :hae: Ich meine, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt und der Partner seine Adresse beim Meldeamt ändert, wissen die doch nicht wie bei wem er eventuell einzieht :frag Ich stelle mir das mal bei einem Hochhaus in einer Großstadt vor :hae:

  • Hi,


    es kann auch einfach sein, das dein Arbeitgeber auf Elster( oder irgendwie anders, weis nicht mehr genau wie das Programm heißt) umstellt. Dazu hat er nun die Daten von deiner letzten Lohnsteuerkarte genommen.(2010 gabs die letzte auf Papier)
    War bei uns auch so. Mussten aufs Finanzamt und das ändern lassen. Vom Arbeitgeber gabs im nächsten Monat ne Nachzahlung.



    lg duechesse :strahlen


    Ruf einfach mal in der Personalabteilung oder dem Finanzamt an.

  • Hmm kommt mir komisch vor :hae: Ich meine, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt und der Partner seine Adresse beim Meldeamt ändert, wissen die doch nicht wie bei wem er eventuell einzieht :frag Ich stelle mir das mal bei einem Hochhaus in einer Großstadt vor :hae:


    In Großstädten, also hier in Hamburg, gibt man bei Meldesachen in Mehrfamilienhäusern die Etage und die Lage der Wohnung an. Zb. 1 OG, links. Somit ganz einfach ;-). Zudem hat er uns gemeinsam angemeldet, da wir beide neu in diese Wohnung gezogen sind.


    duechesse: Ja, läuft bei uns elektronisch. Leider gibt es dann wohl dieses mal keine Nachzahlung für uns ;-)



    Inzwischen habe ich auch einen Artikel gefunden. Sobald man mit jemandem Volljährigen und weitere Voraussetzungen zusammenlebt, geht der Staat davon aus, dass man gemeinsam wirtschaft. Sollte das nicht so sein und man in keiner eingetragen oder eheänlichen Gemeinschaft legt, darf man das widerlegen.

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  • Etwas ungerecht finde ich es mit dem Steuerklassenwechsel trotzdem. Es könnte ja genauso sein, dass man mit seinem Kind in einer WG wohnt, wo komplett getrennt gewirtschaftet wird. Dort die Steuervorteile durch Wechsel zu verlieren, kann ich nicht nachvollziehen..


    Nun was ist jetzt seit Ihr ein Paar teilt Bett und Tisch oder ist er dein Sohn/Bruder?

  • In Großstädten, also hier in Hamburg, gibt man bei Meldesachen in Mehrfamilienhäusern die Etage und die Lage der Wohnung an. Zb. 1 OG, links. Somit ganz einfach ;-). Zudem hat er uns gemeinsam angemeldet, da wir beide neu in diese Wohnung gezogen sind.


    Achso bei uns wird sowas nicht gefragt und hier gibt es auch mehrere "Hochhäuser"

  • Nun was ist jetzt seit Ihr ein Paar teilt Bett und Tisch oder ist er dein Sohn/Bruder?


    Das war ein Beispiel und inzwischen geklärt, siehe Beitrag oben.

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  • Ich gehe mal davon aus, dass dein Arbeitgeber erstmals die Elstam-Daten genutzt hat. Hast Du vor längerer Zeit mal ein Schreiben vom Finanzamt bekommen mit den Daten. Die waren nämlich bei den meisten Alleinerziehenden falsch. Es wurde häufig die STK eins genommen vom FA. Viele Arbeitgeber stellen jetzt erst um. Das könnte die Erklärung sein. Was sagt den der Arbeitgeber warum es auf einmal die STK eins ist? Sollte es an Elstam liegen, dann kannst Du ein Formular auf der Seite deines FA´s runterziehen und ausfüllen und einsenden. Die geänderte Steuerbescheinigung bekommst du dann zugesendet.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ich gehe mal davon aus, dass dein Arbeitgeber erstmals die Elstam-Daten genutzt hat. Hast Du vor längerer Zeit mal ein Schreiben vom Finanzamt bekommen mit den Daten. Die waren nämlich bei den meisten Alleinerziehenden falsch. Es wurde häufig die STK eins genommen vom FA. Viele Arbeitgeber stellen jetzt erst um. Das könnte die Erklärung sein. Was sagt den der Arbeitgeber warum es auf einmal die STK eins ist? Sollte es an Elstam liegen, dann kannst Du ein Formular auf der Seite deines FA´s runterziehen und ausfüllen und einsenden. Die geänderte Steuerbescheinigung bekommst du dann zugesendet.


    Den Arbeitgeber habe ich noch nicht gefragt. Der Wechsel ist aber laut einiger Berichte richtig durch den Zusammenzug mit meinem Freund.
    Mod.-Hinweis: Zitat entfernt. Bitte hier keine Texte einstellen, deren geistiger Urheber man nicht ist. Dies kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen. Volleybap
    Also alles korrekt.

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  • Zitat

    Auch wenn diese Person noch in der Schule ist?? Oder keine eigenes Einkommen hat???


    Ja, aber bei fehlendem Einkommen von der Steuer absetzbar in SK1 als außergewöhnliche Belastung.
    Kindergeld ist aber auch Einkommen und wenn Kindergeld bezogen wird, klappt es nicht.

    Sei einfach Du selbst, alle anderen gibt es schon