GSR und ABR bei Scheidung

  • Hallo,


    ich hab gleich noch eine Frage...


    Wenn man geschieden wird, wird ja auch entschieden ob man das GSR behält und wo das Kind hauptsächlich leben wird. Wir haben alles ohne Jugendamt gemacht.


    Als ich jetzt beim Amt war wurde ich gefragt bei wem das ABR liegt ( wegen Unterhalts- und Umgagskosten), weil das aus dem Scheidungsbeschluss nicht hervorgeht..Und ich muss ehrlich gestehen, ich weiss es nicht?


    Das GSR haben wir weiterhin aber wo kann ich nachlesen wer das ABR hat? Oder ist das ebenfalss geteilt, solange man nichts beatragt?


    So confused.......


    LG Mel :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von Jansmama ()

  • Solange es keinen Streit drum gibt, wo das Kind lebt, bleibt das ABR bei beiden Elternteilen. Das wird nur auf Antrag auf einen alleine Übertragen.
    Das Amt möchte eigentlich wissen, bei wem die Kinder wohnen, wer BET und wer UET ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Als ich jetzt beim Amt war wurde ich gefragt bei wem das ABR liegt ( wegen Unterhalts- und Umgagskosten), weil das aus dem Scheidungsbeschluss nicht hervorgeht.


    Erstellt eine schriftliche Vereinbarung wo alles relevante drin steht,unterschreibt beide.
    Ich weiss nicht ob das dem Amt reicht,wenn nicht dann müsst ihr doch zum JA (kostenlos)
    oder eben über RA/Notar.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • ah sooo



    Ich war immer davon ausgegangen das da wo das Kind gemeldet ist auch das ABR liegt....


    :thanks:

  • Nein, das kann so sein, muss aber nicht. Solange die Eltern sich einig sind, wo das Kind lebt, ist es nicht nötig, das auszuurteilen.


    Für die Unterhalts- und Umgangskosten ist es egal, wer das ABR hat, der UET (Umgangselternteil) trägt die Umgangskosten und zahlt Unterhalt (sofern möglich). Ausnahmen bei den Umgangskosten gibt es, wenn z. B. der BET (Betreuungselternteil) weit weg zieht und ihm die Kosten auferlegt werden.


    Ehrlich gesagt, da frage ich mich, wie kompetent der Sachbearbeiter auf dem JA ist, wenn er nicht mal die einfachsten Grundlagen kennt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Jein. Es ist so, dass sich nach einer gewissen Zeit, wenn das Kind unbestritten bei einem Elternteil lebt, der andere Elternteil nicht den Kindesaufenthalt eigenmächtig ändern darf. Er muss dafür klagen.
    In der Praxis gehen die Gerichte nach ungefähr einem halben Jahr davon aus, dass der Zustand sich verfestigt hat und beide Elternteile damit einverstanden sind. Damit hat man ohne Schein das ABR und kann sich auf die sog. Alltagssorge berufen usw. Ist auf dem papier eine schwierige Sache, in der Praxis jedoch dann einfach.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die ANtworten..


    Ich möchte ja auch gar nix anfechten oder ähnliches...


    Mich hat es nur gewndert warum der das beim Jobcenter wissen wollte...Habe ihm erklärt das ich die UET bin und wollte ihm klar machen das mein Sohn regelmäßigen Umgang hat ( wegen der Wohnraumgröße)

  • Mich hat es nur gewndert warum der das beim Jobcenter wissen wollte...Habe ihm erklärt das ich die UET bin und wollte ihm klar machen das mein Sohn regelmäßigen Umgang hat ( wegen der Wohnraumgröße)

    Anderes Problem
    oft wird größere Wohnung erst anerkannt wenn Kind 50% oder mehr beim Elternteil lebt auch bei Wohngeld

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg