• Was kann ich tun? :frag


    Zur Vorgeschichte:


    Klage im letzten Jahr gegen KM auf Umgang --> begleiteter Umgang vom Gericht festgelegt --> dieser wurde dann dieses Jahr vom Gericht auf unbegleiteten Umgang am Wohnort des Kindes erweitert und auch beschlossen, das Kind ab einen bestimmten Zeitpunkt mit mir den Ort auch verlassen darf., was nun zum 2. mal statt fand.


    Mutter ist nach wie vor uneinsichtig und versucht mit allen Mitteln den Umgang zu erschweren/verhindern. Es gab immer wieder kleinere und größere Störaktionen, die aber bisher alle verpufften und auch bei der Richterin nicht auf gehör stießen. Ein noch anstehender Vermittlungstermin findet in der nächsten Woche bei Gericht statt. Sie war auch mal wieder beim Anwalt und fährt die Masche "der Umgang schadet dem Kind" und hat allerlei Geschichten erfunden.


    Nun war ich gestern wieder mit Tochter (4 Jahre alt) unterwegs, als sie mir plötzlich von ganz allein erzählte: "Mama hat gesagt wir ziehen bald in eine große Stadt, gangz ganz weit weg". :wow Geschockt sagte ich das Mama doch ihre Arbeit hier hat worauf Kind meinte "die sucht sich eine neue". :Hm


    Das Sorgerecht und auch das ABR liegt seit Geburt bei der Mutter.
    Mutter verweigert jegliche Kommunikation mit mir. Wenn nur per Mail, aber dabei kommt auch nie was konstruktives raus.


    Nun bin ich sehr besorgt und vermute, das, wenn die KM bei Gericht erneut scheitern sollte, das dieser Umzug ihr Plan B sein könnte um mir das Kind so zu entziehen.


    Meine Frage: was kann ich tun, um es zu Verhindern?? Welche rechtlichen möglichkeiten habe ich??


    Ich bin für jeden Ideenansatz dankbar, da ich im Moment absolut nicht weiter weiss. :hilfe


    Gruß P.i.S. :winken:

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!

  • Lass als erstes mal die Umgangsklage vorübergehen. Informiere deinen Anwalt über den Sachverhalt. Im Umgangsverfahren kann man auch eine Mediation bei einer Erziehungsberatungsstelle festsetzen lassen, oder wird normalerweise festgesetzt.


    Im Anschluss kannst du auch gemeinsames Sorgerecht beantragen, aber lass dich da erst von deinem Anwalt beraten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So lange sie das aSR und das aABR hat - nicht viel. Bzw. nichts, wenn sie es will zieht sie das durch und schafft Tatsachen, dann zu klagen wenn bereits alles vorüber ist, geht natürlich aber ist schwer.
    Auf jeden Fall jetzt schon RA Bescheid geben und ggf. Termin beim JA zur Beratung und mal fragen wie die das sehen und was du machen kannst...

  • @ Hucky:


    Die Umgangsklage ist an sich schon durch und der Umgang beschlossenen Sache und findet derzeit auch regelmäßig statt. Lt. Gericht soll ich gegegn Ende des Jahres Antrag auf Wochenendregelung stellen. Lt aktuellen Schreiben von de Muddi ihrem Anwalt bekommt der Umgang aber dem Kind nicht und ich würde Kind dinge einreden usw., ähnliche Aktion gab es schon mal während der betreuten Umgänge und die scheiterte, selbst der Antrag der KM auf einen Gutachter wurde von der Richterin abgelehnt. Glaub bei Richterin und bei der Verfahrensbeiständig biss de Muddi ordentlich auf Granit mit ihrer Einstellung.


    @ Liz33:


    Genau das möchte ich eigentlich nicht, das ich vor vollendete tatsachen gestellt werde. Immerhin gibt es einen Richterlichen Beschluss, der besagt, das 14 tägig das Kind am Ort xy zum Umgang zu übergeben ist. ich geh mal davon aus, das ein Umzug diesen Beschluss nicht autamatisch außer Kraft setzt.

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!

  • Hallo Papa in Spe,


    ich an deiner stelle würde so schnell wie möglich das GSR beantragen!
    Jetzt abzuwarten könnte dir Später leid tun, oder meinst du das momentan das GSR nicht dem Kindeswohl entspricht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ich persönlich finde das dem kindeswohl nix etgegen spricht, de Muddi sieht das ganz anders, der paßt ja schon der umgang nicht.

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!

  • Ich schließ mich mal meinem Vorredner an und Rate dir so schnell wie möglich das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Und soweit ich weiß kann die Kindsmutter auch nicht viel dagegen machen solange keine Kindswohlgefährdung besteht. Lass dich da aber nochmal beraten. Aber Handel lieber jetzt bevor es zu spät ist und sie wirklich weit weg ziehen. Dann wird das alles noch viel komplizierter.



    Viel Glück.

  • Immerhin gibt es einen Richterlichen Beschluss, der besagt, das 14 tägig das Kind am Ort xy zum Umgang zu übergeben ist.


    Gut, dass kann natürlich auch trotz Umzug von der KM eingehalten werden.


    ich geh mal davon aus, das ein Umzug diesen Beschluss nicht autamatisch außer Kraft setzt.


    nein der Umzug setzt das nicht außer Kraft.


    ich an deiner stelle würde so schnell wie möglich das GSR beantragen!
    Jetzt abzuwarten könnte dir Später leid tun, oder meinst du das momentan das GSR nicht dem Kindeswohl entspricht?


    Bevor die KM Tatsachen schafft

  • Hallo Papa in Spe,


    Du wirst den Umzug auch mit GSR kaum verhindern können.
    Die Betreuungskontinuität liegt bei der KM.
    Zusätzlich hat sie verhindern gewusst, dass sich ein Papa-Kind-Beziehung aufbaut.
    Ich glaube kaum, dass Du vor Gericht das ABR für das Kind bekommen würdest.
    Tut mir leid.


    LG Lotta, die die Daumen drückt, dass das Kind etwas falsch verstanden hat und noch falscher wiedergegeben hat

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Die Betreuungskontinuität liegt bei der KM.

    nun nicht ganz: Kind verbringt wegen Schichtarbeit der KM mehr Zeit bei diversen Nannys und im KiGa als bei der Mutter, was dem Gericht auch schon bekannt ist.


    Zusätzlich hat sie verhindern gewusst, dass sich ein Papa-Kind-Beziehung aufbaut.

    es hat sich eine sehr gute und kontinuierliche Beziehung zwischen Kind und Vater aufgebaut, das hat die Umgangspflegerin und auch die Verfahrensbeiständin bereits in ihren Empfehlungen an das Gericht geschrieben.


    Ich glaube kaum, dass Du vor Gericht das ABR für das Kind bekommen würdest.

    ich klammere mich im Moment an jeden Strohhalm den ich greifen kann, werde meine Chancen Morgen mit der Anwältin besprechen

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!


  • nun nicht ganz: Kind verbringt wegen Schichtarbeit der KM mehr Zeit bei diversen Nannys und im KiGa als bei der Mutter, was dem Gericht auch schon bekannt ist.


    aber eben auch nicht mit dir, also Betreuungskontinuität immer noch eher bei der Mutter als bei dir


    es hat sich eine sehr gute und kontinuierliche Beziehung zwischen Kind und Vater aufgebaut, das hat die Umgangspflegerin und auch die Verfahrensbeiständin bereits in ihren Empfehlungen an das Gericht geschrieben.


    :daumen


    Frage mich warum es BU (begleiteten Umgang) gab? Was gab es da für einen grund?


    meine Chancen Morgen mit der Anwältin besprechen


    Gute Idee, bedenke dabei, der RA verdient an der Klage...

  • Frage mich warum es BU (begleiteten Umgang) gab? Was gab es da für einen grund?

    betreuten Umgang gab es weil ich kind erst im alter von 3 jahren kennenlernen durfte, nachdem ich auf Umgang geklagt habe. die KM hatte bis dahin den Umgang verweigert

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!

  • weil ich kind erst im alter von 3 jahren kennenlernen durfte


    nun, da sieht es wirklich nicht allzu gut für ein ABS aus (sehr vorsichtig ausgedrückt) ... du kennst das Kind noch nicht lange, es gibt keine Einigung zu irgendwas mit der Mutter des Kindes, du hast kein GSR ...


    Ich sehe ehrlich gesagt die besten Chancen darin zu versuchen eine vernünftige Elternebene zu finden... und immer diese Bereitschaft zu zeigen bzw. irgendwie anders mit den negativen Gefühlen gegenüber der Ex umzugehen versuchen...

  • ich möchte ja auch nicht das alleinige ABR haben sondern das GSR wie es laut EU Beschluss für ledige Väter vorgeshen ist. eine kindeswohlgefährdung dürfte die mutter mir kaum vorwerfen können. und da ja das ABR bestandteil des GSR ist, kann sie es ja dann auch nicht mehr allein entscheiden, denk ich mal.


    aber ich warte erst mal ab, was die anwältin morgen dazu sagt

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  • kann sie es ja dann auch nicht mehr allein entscheiden, denk ich mal.


    Kann sie in Dingen des täglichen Lebens weiterhin.


    Deine Voraussetzungen sind denkbar schlecht, selbst wenn Du das GSR hättest- den Umzug zu verhindern.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • ABR bestandteil des GSR ist, kann sie es ja dann auch nicht mehr allein entscheiden, denk ich mal.


    Also, ich würde auch GSR einklagen. Allerdings wird das den Umzug IMHO nicht verhindern, besonders nicht wenn sie jetzt umzieht und du dann erst den Antrag stellst / es dann erst zum Termin kommt.
    Wenn Sie wirklich umziehen will, dann wird sie umziehen und das Kind mitnehmen. Umgang muss sie natürlich weiterhin gewähren (so wie es in dem Gerichtsbeschluss steht)


    Alleiniges ABR sehe ich die Karten bei dir denkbar schlecht...

  • Dauert es wirklich 3 Jahre, eh man den Umgang durchsetzen kann?


    Das ist jetzt eine völlig ernstgemeinte Frage! Ich kenn mich damit nicht aus, weiß aber, dass mein bester Freund es da wesentlich schneller zum Erfolg bezüglich des Umgangs gebracht hat nach der Geburt.

  • das mit den 3 Jahren bis zum Durchsetzen des Umgangsrechtes habe ich mich auch gefragt, aber wenn ich mir meine Dauer z.b. beim Sorgerecht etc ansehe dann kann das durchaus hinkommen :kopf

  • Dauert es wirklich 3 Jahre, eh man den Umgang durchsetzen kann?


    Wenn die KM krativ ist kann es noch länger dauern....
    Es gibt Menschen, die interessiert auch ein Gerichtsurteil herzlich wenig...zur Not ziehen sie um.
    Schade, da dabei am allerwenigsten an das Kind gedacht wird.


    LG Lotta, die dafür auch gar kein Verständniss hat

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


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