Androhung von Zwangsvollstreckung

  • Ein P-Konto ist ein Konto das bis zu einem Bestimmten Betrag ( höhe weiß ich momentan nicht ) nicht gepfändet werden kann. Den genauen Betrag kann dir deine Bank sagen.
    Ansonsten ändert sich an deinem Konto nichts.Das ändern dauert in der Regel nur ein paar Minuten am Schalter deinsr Bank.

  • ob das jetzt so schlimm ist, wenn du erst am 31. zahlst :hae:


    keine ahnung!


    frag die kanzlei...

    seufz...wird mir wohl nix anderes übrig bleiben...hoffentlich ist die Kollegin auch so nett und auf Zack wie mein Anwalt



    bleibt immer noch die Frage, von was ich zahlen soll....zaubern kann ich nämlich noch nicht...kann ich ne Ratenzahlung anbieten?

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Anbieten kannst Du alles: Ratenzahlung, Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt etc. Ruf da Montag mal an, schildere die Situation und mach ein Angebot. Die meisten sind froh, wenn überhaupt was reinkommt, weil so ein Vollstreckungsverfahren auch immer mit einem zusätzlichen Kostenrisiko verbunden ist. Das P-Konto solltest Du vorsichtshalber auch gleich einrichten. Frag am besten auch bei demjenigen an, der mit Dir das Insolvenzverfahren eingeleitet hat.

  • Anbieten kannst Du alles: Ratenzahlung, Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt etc. Ruf da Montag mal an, schildere die Situation und mach ein Angebot. Die meisten sind froh, wenn überhaupt was reinkommt, weil so ein Vollstreckungsverfahren auch immer mit einem zusätzlichen Kostenrisiko verbunden ist. Das P-Konto solltest Du vorsichtshalber auch gleich einrichten. Frag am besten auch bei demjenigen an, der mit Dir das Insolvenzverfahren eingeleitet hat.

    Ja, das werde ich so machen;




    Danke an Alle hier, die mir geantwortet haben. Es geht mir mittlerweile wieder etwas besser, und was wichtiger ist, ich kann wieder einigermassen klar denken.

    Ich habe inzwischen schon mal eine Einnahme-Ausgaben-Liste für den September erstellt.
    Die Belege für die geleisteten Unterhaltszahlungen liegen auch schon bereit sowie das Schreiben vom Insolvenzgericht.
    Das nehme ich dann am Montag alles mit in die Kanzlei...


    Es muss doch noch irgendwie eine Lösung geben....

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Ich habe inzwischen schon mal eine Einnahme-Ausgaben-Liste für den September erstellt.
    Die Belege für die geleisteten Unterhaltszahlungen liegen auch schon bereit sowie das Schreiben vom Insolvenzgericht.
    Das nehme ich dann am Montag alles mit in die Kanzlei...


    Es muss doch noch irgendwie eine Lösung geben....


    auf jeden fall muss dein insovenzverwalter über deine unterhaltsverpflichtung informiert werden!
    da der unterhalt ja vorrangig bezahlt werden muss, wird vielleicht die andere zu zahlende summe/rate neu überprüft/geändert :hae:

  • Also ich würde kein P-Konto einrichten und auch erstmal gar nix machen.
    P-Konto verschlechtert deinen Schufa Score und die anderen Aktionen wecken nur schlafende Hunde.


    Wenn die wirklich eine Gehaltspfändung durchziehen wollen müssen die sich zuerst bei deinem Arbeitgeber melden.
    Dann kannst du immer noch eine Ratenzahlung etc. mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren.


    Mach jetzt bloß nix überstürztes!


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Zwangsvollstreckung wird nicht "einfach so" durchgeführt.
    Das geschieht in mehreren Stufen und bis der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Türe steht oder dein Konto gepfändet wird, wirst du zunächst ein Schreiben des Gerichtsvollziehers erhalten in welchem die Zwangsvollstreckung angedroht wird.
    Dann kannst du reagieren und mit dem Gerichtsvollzieher eine für alle Parteien annehmbare Lösung finden.


    Gruß,
    PapaT


    Papa T, bei mir hat der ohne Ankündigung geklingelt. Ansonsten hast du schon recht, bis der losmaschiert dauert es ne Weile.
    In dem Fall würde es locker reichen, wenn du das Geld am 1.9. überweist. Bis der aufschlägt ist das Geld dreimal auf dem Konto. Du zeigst ihm den Auszug und gut ist


    Jetzt hab ich aber keine Ahnung wie das bei ner Kontopfändung läuft oder ob die paar Tage irgendwie Einfluß auf deine Inso haben.


    Ich glaub aber kaum, daß die direkt am 1. 9. gleich beim Gerichtsvollzieher aufschlagen


    Also Kopf hoch, wird schon

    Einmal editiert, zuletzt von Gemse ()

  • Papa T, bei mir hat der ohne Ankündigung geklingelt.

    Klar, auch das ist möglich.


    Aber dann kann man ja mit dem reden.
    Der nimmt auch nicht gleich den Fernseher etc. mit.
    Ratenzahlung geht immer.


    Zur Not gibt man ihm eben erstmal 50 EUR mit...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • das problem ist nicht der gerichtsvollzieher, sondern dass während eines laufenden insolvenzverfahrens keine weiteren schulden
    gemacht werden dürfen!!!
    sonst kann die restschuldbefreiung am ende verweigert werden.


    der insolvenzverwalter muss dringend über die unterhaltsverpflichtung informiert werden....

  • Stimmt.
    Wo nix ist kann er nichts holen. Und das die TS so viel verdient, daß sie wahnsinnig viel Luxusgüter angesammelt hat ist eh unwahrscheinlich

  • Ich will ja unbedingt vermeiden, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wird.


    Darum gehe ich mit den ganzen Unterlagen erst mal zur Anwältin und zum Insolvenzverwalter ( die beiden werden Montag gleich um 9 angerufen )


    Von der Anwältin erwarte ich, dass sie der Gegenseite sofort eine Ratenzahlung anbietet, damit die Gegenseite weiss, dass ich an den Zahlungen dran bin.


    Vom Insolvenzverwalter erwarte ich eigentlich erst mal nix, der soll nur informiert werden.


    Und dann werde ich noch mal bei der Bank anrufen, wegen der Pfändungsfreigrenze, wie hoch die ist und ob ich die höher setzen lassen kann.

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Hallo Paradiesvogel :winken:


    lass der Gegenseite einfach wissen, dass das Geld ein paar Tage später kommt (über deinen RA).


    War bei mir auch so, halt umgekehrter Fall. Wenn eine Zahlungszusage kommt, spielt es in der Regel keine Rolle, ob ein paar Tage später das Geld auf dem Konto ist. Hauptsache es kommt.
    Aber wissen muss man es.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Paradiesvogel :winken:


    lass der Gegenseite einfach wissen, dass das Geld ein paar Tage später kommt (über deinen RA).


    War bei mir auch so, halt umgekehrter Fall. Wenn eine Zahlungszusage kommt, spielt es in der Regel keine Rolle, ob ein paar Tage später das Geld auf dem Konto ist. Hauptsache es kommt.
    Aber wissen muss man es.

    Es geht ja nicht nur um ein paar Tage später, sondern auch darum, dass ich nicht die volle Höhe aufbringen kann, also den "ausstehenden" Unterhalt für Juli und August in Raten zahlen müsste.

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  • Gehen die Zahlungen über das JA ?


    :hae: Meines wissen kann es zu keiner Zwangsvollstreckung kommen solang Zahlungen geleistet werden.


    Auch bei Zwangsvollstreckung hast ein Anrecht auf Selbstbehalt


    Solang die Unterhaltschulden bedienst.


    Während der Insolvenz auftretende Schulden müssen nicht unbedingt vollständig bedient werden, und bestehen nach Beendigung der Insolvenz weiter was machen kannst ist eine Stundung erwirken.


    Am Ende ist es nur Schikane vom KV, da Ihm deine finanzielle Lage bekannt sein sollte.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • luvi:


    Nein, der KV hat damals die Beistandschaft beendigt, weil ihm die Berechnung ( 64 Euro ) zu niedrig erschien. Ich zahle also seitdem den Kindesunterhalt direkt an ihn. Da ich ja am 01.08. eine Putzstelle angenommen habe, zahle ich auch zum 01.09. den vom Richter ausgerechneten Unterhalt von 140 Euro.


    Jeweils 140 Euro stehen dem KV auch für die Monate Juli und August zu ( lt. Richter ). Da ich ja schon jeweils 64 Euro für Juli und August bezahlt habe, müsste ich jetzt noch jeweils 76 Euro nachzahlen, also insgesamt 152 Euro.


    Würde ich alles brav so zahlen, blieben mir im September noch 264 Euro zum leben. Ich bin mittlerweile am überlegen, wenn mir die Anwältin nix anderes raten kann, zu den 140 auch gleich die 152 zu zahlen, nur damit ich erst mal meine Ruhe habe.


    Und schau halt dann, dass ich mit 264 Euro irgendwie über die Runden komme....


    Klar ist es Schikane vom KV, der würde mich auch zwingen, unter der Brücke zu schlafen, wenn es gesetzlich irgendwie zu machen wäre :(

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Ich nochmal:


    Habe gerade mit meiner Schwester tel. , sie meint, ich solle die Anwältin anrufen, und sie soll der Gegenseite meine Zahlungswilligkeit mitteilen, mit dem Angebot der Ratenzahlung. Ausserdem soll ich erwähnen, dass ich bei einer Zwangsvollstreckung ( die ihrer Meinung nicht möglich ist, da ich unter dem Sozialhilfesatz liege ) Leistungen nach dem SGB II beantragen müsste...Man dürfe mich nicht soweit pfänden, dass ich unter Sozialhilfeniveau sinke.


    Ausserdem dürfe auch solange keine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, solange ich Zahlungswillig bin und eben Geld von mir kommt.


    Ist das richtig? :hae:

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Das ist so richtig. Solange du willig bist, und auch zahlst, gibt es nichts was man vollstrecken müsste.


    Um aus deiner Finanziellen Zwangs-Lage heraus zu kommen, würde ich an deiner Stelle zum JC gehen und aufstockendes ALG2 beantragen, oder Wohngeld, falls noch nicht geschehen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Na ja, die Zwangslage habe ich ja nur in diesem Monat. Deswegen den ganzen Behörden-Hickhack zu durchlaufen, halt ich jetzt erst mal überflüssig.

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus