Psychologisches Gutachten-benötige bitte dringend eure Hilfe!

  • Hallo miteinander,



    ich bin neu hier und möchte euch erst einmal herzlich grüßen :-)



    Nun zu meinem dringenden Anliegen:


    Mein Partner kämpft seit zwei Jahren vor Gericht um seine Kinder. Seit etwa einem Jahr sieht er die beiden (9 und 13 Jahre) nur noch einmal wöchentlich für 3 Stunden, selbst das soll nun möglicherweise eingestellt werden. Bis vor einem Jahr waren es wenigstens noch die Hälfte der Ferien und jedes zweite Wochenende, seine Noch-Ehefrau (die Scheidung zögert sie auch bereits seit 2 Jahren hinaus) hat allerdings vor Gericht bewirkt, dass dies nicht mehr möglich ist. Nun findet morgen ein Gespräch mit einer Psychologin statt, die ein Gutachten erstellen soll, ob überhaupt der weitere Umgang meines Partners mit seinen Kindern dem Kindeswohl dient.



    Meine Frage bzw. das was mir heftige Bauchschmerzen bereitet ist nun, hat jemand unter euch vielleicht Erfahrungen mit solch einem psychologischem Gutachten gemacht und kann mir diesbezüglich mitteilen was dort erfragt wird? Bzw. auf was mein Partner sich diesbezüglich einstellen sollte? Und welche Möglichkeiten gibt es, solch ein Gutachten anzufechten? Ich habe schon recherchiert und nachgefragt, bin aber leider nicht fündig geworden, daher hoffe ich, dass möglicherweise jemand unter euch mir weiterhelfen könnte.


    Mein Partner musste bereits ungerechtfertigter Weise so vieles einstecken, sieht sich immer wiederkehrenden Anschuldigungen, Lügen und Falschaussagen ausgesetzt und leidet immens unter der Gesamtsituation. Die KM schreckt auch vor nichts zurück, instrumentalisiert selbst die eigenen Kinder und versucht alles um meinem Partner seine Kinder zu entziehen und unsere Beziehung zu schädigen. Und bisher hat sie vor Gericht und dem Jugendamt auch immer Unterstützung erfahren bzw. Recht bekommen, während mein Partner eine Niederlage nach der anderen einstecken musste. :motz:


    Und das obwohl sie selbst nicht einmal eine wirklich liebevolle und fürsorgliche Mutter wäre. Sie kümmert sich nicht vernünftig, ist eher auf sich selbst, ihre Vergnügungen und ihren Selbstzweck bemüht- Aber während mein Liebster sich regelmäßig Anfeindungen und Anschuldigungen ausgesetzt sieht und jederzeit seine Beweggründe, seine Erziehungsmethoden, seine Verhaltensweisen erläutern und erklären muss, fragt niemand nach der sog. Erziehungsfähigkeit der KM. :wand



    Ich wäre euch wirklich sehr, sehr dankbar für Tipps, Ratschläge oder Erfahrungswerte :thanks:



    Euch allen einen schönen und angenehmen Tag

  • Dazu habe ich erst einmal ein paar Fragen, da sich hier einiges widerspricht:


    Aufgrund welcher Begründung ist der Umgang eingeschränkt worden? Hat es einen betreuten Umgang gegeben? Um was wird vor Gericht gestritten (Umgangsrecht, Sorgerecht)? Aufgrund welchen Umstandes hat das Gericht ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zu deinen Fragen, Hucky:


    Vor Gericht soll die Umgangsregelung geklärt werden.


    Ein betreuter Umgang erfolgte nicht.


    Die KM fing fast zeitgleich mit unserem Zusammenziehen vor einem Jahr an, die gemeinsamen Nachmittage und Wochenenden einzuschränken und ausfallen zu lassen, mitunter ohne Begründung, häufig auch mit Ausflüchten wie: Die Kinder haben etwas anderes vor; keine Lust; mögen nichts mit dir und deiner neuen Familie unternehmen; leiden zu sehr darunter, dass die Eltern nun getrennt sind usw. Ebenfalls stellte sie damals regelmäßig äußerst paradoxe finanziellen Ansprüche (sie geht nicht arbeiten, möchte aber gerne ihren Lebensstandard halten, den sie vor der Trennung hatte), die sie gerne außergerichtlich klären bzw. von meinem Partner erzwingen wollte und ihm drohte, wenn er diese nicht erfüllen würde, würde er auch seine Kinder nicht mehr sehen. (Der KV zahlt regelmäßig). Vor Gericht hat sie dies natürlich anders formuliert. Meinem Partner wurde dahingehend kein Glauben geschenkt.


    Der Umgang wurde eingeschränkt, da die KM behauptet hatte die Kinder würden aus diversen Gründen über die Wochenenden (bzw. über Nacht) nicht mehr zum Vater wollen. Beiden Elternteilen wurde von Gerichts wegen eine Beratung beim Jugendamt verordnet in der sie ihre Konflikte außergerichtlich klären sollten und eine Einigung bezüglich der Umgangsregelung treffen sollten. Diese Beratung wurde nach 5 Treffen allerdings von Seiten des Jugendamtes ausgesetzt. Begründung: Beide Parteien wären zu zerstritten um eine Einigung erzielen zu können. Der Anwalt meines Partners hat dann vor Gericht zwei "Probewochenenden" erwirkt, die bei uns zuhause stattfanden um zu schauen wie die Kinder diese empfinden und anschließend beurteilen würden. Über diese beiden Wochenenden mussten dann beide Parteien schriftlich Zeugnis ablegen und beurteilen wie die gemeinsame Zeit erlebt wurde. Mein Partner aus seiner Sicht und die KM aus Sicht der Kinder. In ihren Schreiben hat sie weitere Unwahrheiten aufgeführt und damit erneut "begründet", dass die Kinder nicht über die Wochenenden zum Vater wollen.(Was sie nach eigenen Aussagen allerdings wollen, die Kinder leiden ja darunter ihren Vater so wenig zu sehen, dürfen nach eigenen Aussagen jedoch ihrer Mutter gegenüber nichts positives berichten; sie versucht zielstrebig den KV als den "Bösen" darzustellen, gemäß dem Motto: Der hat nun seine neue Familie, interessiert sich nicht mehr für euch, will nichts mehr von euch wissen, zahlt nichts für uns und er ist verantwortlich´, dass wir uns nichts mehr leisten können-was alles völliger Unfug ist). Nun wurde eine Gutachterin beauftragt, die sowohl mit den beiden Kindern sprechen soll um ihre Stellungnahme zu erfahren. Ebenso wird sie mit dem KV sprechen und anschließend eine Beurteilung abgeben, ob ein gemeinsamer Umgang zwischen Vater und Kindern dem Kindeswohl dient-oder eben nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Deliah_33 ()

  • P.S. Was ich vergaß: Hauptbegründung für die reduzierten Treffen war die Überzeugung der Richterin, dass die KM die Wahrheit spricht, also die Kinder gar nicht über Nacht zu ihrem Vater und zu uns wollen, da er sie regelmäßig zwingen würde Dinge zu essen, die sie nicht mögen würden und dies beim Sohn zum regelmäßigen Erbrechen führen würde (ist kein einziges Mal vorgekommen) und dass er die Tochter schlagen würde. Diese Aussage musste sie zwar vor Gericht widerrufen, dennoch hat sie die Sympathien der Richterin auf ihrer Seite. Es ist alles recht kompliziert, wie wohl in einigen Fällen hier, jedoch würde es zu weit führen nun alles hier darlegen und erläutern zu wollen. Dies also als Randnotizen. Meine Sorge ist nur, dass das Gutachten möglicherweise negativ für ihn ausfallen wird. Daher meine Fragen und meine Sorge.

    Einmal editiert, zuletzt von Deliah_33 ()

  • In der richterlichen Beauftragung für das Gutachten - der Text liegt euch zwingend vor - ist genau ausformuliert, welche Frage(n) das Gutachten klären soll. Das muss man sich genau angucken. Alles andere ist nämlich nur Randgeschichte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Volleybap für deine Antwort. Meine Frage zielte allerdings in die Richtung was genau ich mir unter solch einem psychologischen Gutachten vorstellen darf und wie sich das Verfahren und die Erstellung eines solchen gestaltet. Also z.B. ist das einfach ein Gespräch, wird da auf vergangene Erlebnisse und Erfahrungswerte eingegangen, werden andere Personen aus dem Umfeld auch befragt oder nicht, in welcher Form sind mögliche Fragestellungen dargestellt (als gibt es auch Fangfragen beispielsweise), werden auch andere psychologische Mittel eingesetzt wie z.B. Rollenspiele oder Testverfahren? Dies sind Fragen die ich mir stelle und was mir nicht klar ist. Ich kenne mich mit psychologischen Gutachten überhaupt nicht aus und dachte hier gibt es möglicherweise jemanden der bereits selbst einmal ein solches Gutachten hinter sich gebracht hat oder aus anderen Bezugsquellen weiß wie sich dieser Prozess gestaltet und mir darüber berichten kann.

  • Hallo,
    ich habe mal ein psychologisches Gutachten machen lassen müssen, allerdings aus einem anderen Grund (Bewilligung der EU-Rente). Ich habe natürlich keine Ahnung, ob das so etwas Ähnliches ist, wie Euer Gutachten, aber meins war damals relativ unspektakulär: musste zu einem unabhängigen, mir unbekannten Psychiater, der mir angewiesen wurde, der mit mir x-Fragen gestellt, Klinikberichte gelesen (wirds bei Euch sicher nicht geben,oder?). Am Schluss hat er dann noch ein EEG gemacht und das wars.
    Aber, wie gesagt, ob das bei deinem Partner auch so abläuft, weiß ich nicht.
    LG, Billi

  • werden auch andere psychologische Mittel eingesetzt wie z.B. Rollenspiele oder Testverfahren?


    Mit Sicherheit. Diese sind standarisiert. Rollenspiele nicht, aber Testverfahren, auch die Arten der Fragestellung. man kann dies vorher nicht "Üben" wie man antworten soll.
    Was aber zu empfehlen ist, so authentisch wie möglich rüberzukommmen und nicht zu sehr leidend.


    Ob du oder andere Menschen aus dem Umfeld dazu befragt werden, hängt von dem richterlichen Anspruch (was Volleybap schon sagte) ab.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Hallo Deliah_33,


    man muss erst mal wissen, was der Auftrag an die Gutachterin ist. Ich vermute anhand der Schilderungen, dass versucht wird, eine Kindeswohlgefährdung durch die Umgänge nachzuweisen. Das ist per se für ein Gutachten schwierig, weil hier unbewiesene Tatsachenbehauptungen Grundlage für eine Kindeswohlerörterung sein sollen. Demnach muss die Km nachweisen, dass Kindeswohlgefährdung durch die Umgänge vorliege. Nicht der KV ist in der Beweispflicht, dass die Umgänge kindeswohlförderlich seien!


    Die Kernfrage ist, ob seitens des KV und dessen Anwalt bisher nachdrücklich den (ungerechtfertigten) Behauptungen der KM widersprochen wurde. Es geht nicht an, dass hier einfach irgendwelche erfundenen und unbewiesenen 'Räuberpistolen' Grundlage für Kindeswohlgefährdungsvorwürfe gemacht werden. Gerichte wissen normalerweise, dass solche Vorwürfe oftmals böswillig erfunden werden.


    Man muss also gleich zu Beginn des Gutachtens deutlich darauf hinweisen, dass diese und diese Behauptungen (Liste machen als Gedächtnisstütze) der Km nicht den Tatsachen entsprechen. Man sollte auch einfließen lassen, dass die Kinder offenbar deutlich unter dem Kuratel der Mutter stehen und von dieser negativ gegen den KV beeinflusst werden.


    Also, eigentlich braucht der KV vor dem Gutachten keine Angst zu haben, denn ihm muss nachgewiesen werden, dass seine Umgänge kindeswohlgefährdend seien. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass (väterlicher/elterlicher) Umgang grundsätzlich immer dem Kindeswohl diene!
    Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass euer Anwalt etwas lau ist und hier ein Gericht am Werke, das mutterbefangen agiert.


    Es bleibt immer noch der Weg zum OLG, vielleicht aber auch als weitere Verdienstquelle des Anwalts gedacht :-)


    Wird denn die Km in das Gutachten einbezogen?


    Deiner Schilderung nach wäre mein erster Ansatz, die Km auf Verdeckungstendenzen zu testen.



    Mfg krypa

  • Von Vorteil wäre das Angebot betreute Umgänge zu machen, damit eine neutrale Person sich das mal anschauen kann. Das ist der übliche Weg den Gerichte bzw. Jugendämter gehen. Dafür ein Gutachten anzufertigen kenn ich auch noch nicht. Aber nun gut, es ist wie es ist.


    Eigentlich muss er nur er selbst sein, ruhig und sachlich bleiben. Wenn man versucht sich zu verstellen, dann merkt der Gutachter das und entsprechend wirkt sich das auch negativ im Gutachten aus.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Danke Volleybap für deine Antwort. Meine Frage zielte allerdings in die Richtung was genau ich mir unter solch einem psychologischen Gutachten vorstellen darf und wie sich das Verfahren und die Erstellung eines solchen gestaltet. Also z.B. ist das einfach ein Gespräch, wird da auf vergangene Erlebnisse und Erfahrungswerte eingegangen, werden andere Personen aus dem Umfeld auch befragt oder nicht, in welcher Form sind mögliche Fragestellungen dargestellt (als gibt es auch Fangfragen beispielsweise), werden auch andere psychologische Mittel eingesetzt wie z.B. Rollenspiele oder Testverfahren? Dies sind Fragen die ich mir stelle und was mir nicht klar ist. Ich kenne mich mit psychologischen Gutachten überhaupt nicht aus und dachte hier gibt es möglicherweise jemanden der bereits selbst einmal ein solches Gutachten hinter sich gebracht hat oder aus anderen Bezugsquellen weiß wie sich dieser Prozess gestaltet und mir darüber berichten kann.


    Die Vorgehensweise ist dem Gutachter freigestellt. Er muss nur die gerichtliche Frage beantworten. Anhand der Fragestellung -die du allerdings immer noch nicht genannt hast -, kann man oft allerdings wenigstens ein bisschen erkennen, wie der Gutachter vorgehen kann und wie nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten :thanks:


    Also die Fragestellung lautet, inwieweit konkret überhaupt ein Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl dienlich ist.



    Soweit ich weiß, benötigt die Erstellung eines Gutachtens ja auch seine Zeit und es sollen wohl neben dem KV und den Kindern auch die Mutter angehört werden. Ich hoffe, das dies dann möglicherweise ein erster Schritt in die Richtung ist, dass vielleicht auch einmal kritisch angemerkt wird, wie sich die KM verhält.



    Billi: Stimmt, Klinikberichte liegen bei uns nicht vor. Ich selbst kenne Gutachten aus nur aus anderen Zusammenhängen-sicherlich vom Hörensagen hier ebenfalls-aber eben nur das. Ich bin damit nie direkt oder indirekt in Kontakt gekommen. Ich wollte mir daher gerne einen Überblick verschaffen, was da überhaupt auf meinen Partner zukommt bzw. was ich mir darunter vorstellen kann.



    Tinchen1: Danke für deine Rückmeldung.



    krypa: Vielen Dank für deine Schilderung, das hat mir sehr weitergeholfen und mich etwas beruhigt. Ja, der Anwalt erscheint mir inzwischen auch etwas "lau", ist ja auch nicht der erste den mein Partner in den letzten beiden Jahren hatte, und dass das Gericht wohl eher auf Seiten der KM steht ging bereits aus einigen Vorfällen hervor wie auch aus einigen Äußerungen der Richterin (meine subjektive Wahrnehmung wohlgemerkt). Es ist nur hart den eigenen Partner leiden zu sehen und sich immer wieder mit neuen und alten Anschuldigungen und Beleidigungen und Lügen der KM auseinander zu setzen. Vor Gericht wurde er ja zuletzt nicht einmal mehr angehört. Sondern musste sich selbst von der Richterin sagen lassen, dass er doch bitte auch die schwierige Situation der KM verstehen müsste und das ja bekanntlich die Mutter am besten wissen würde was für ihre Kinder gut ist und was nicht. Und er müsste auch einmal auf sie zugehen. Was er immer wieder versucht hat. Sie schreckt aber wirklich kaum vor etwas zurück und hat schon furchtbare "Szenen" vor den Kindern inszeniert um den KV schlecht darzustellen. Überhaupt hat sie schon so manches getan und geäußert, leider im negativen Sinn... :kopf Den Behauptungen wurden schon widersprochen, es hat aber nicht wirklich etwas gebracht in meinem Verständnis. Eine Liste haben wir schon erstellt, danke für den Hinweis. Ich muss allerdings noch einmal nachfragen, wie genau meinst du das mit den Verdeckungstendenzen?



    Grinsekatze: Wohl schon, hier jedoch geht es ja allerdings erst einmal darum ob ein Umgang überhaupt dem Kindeswohl dienlich ist. Die KM meint ja, sie müsse ihre Kinder vor dem KV schützen...



    Hucky: Betreute Umgänge waren bisher noch nie ein Thema, wurden also nicht verbalisiert oder anberaumt. Das hätte ich selbst auch eher erwartet als gleich dieses Gutachten, also einfach aus dem gesunden Menschenverstand heraus.



    Volleybap: Danke



    Euch einen schönen Abend :-)

  • Also die Fragestellung lautet, inwieweit konkret überhaupt ein Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl dienlich ist.


    Dies ist eine sehr ungewöhnliche, anscheinend sehr auf die Person des Vaters fokussierte Fragestellung. Da sich dies deutlich gegen die gesetzlichen Vorgaben wendet, in denen der Umgang der Eltern vorweg erst einmal als grundsätzlich positiv bezeichnet wird, muss es dafür in irgendeiner Form im Vorfeld einen Auslöser geben. Denn hier ist kein offenes Gutachten eingefordert über die Eltern, sondern dezidiert eine "Mangelbeurteilung" des Vaters bzw. des Kind-Vater-Verhältnisses. Es ist also davon auszugehen, dass der Gutachter in Kenntnis der Aktenlage die bereits aktenkundigen, vom Gericht anerkannten bzw. vermuteten Defizite des Vaters zum Untersuchungsmittelpunkt macht.


    Klassiker ist das Einzelgespräch mit jedem Elternteil. Hier wird meist einfach "die Lebensgeschichte" abgefragt. Je nach Ausbildung und Praxis des Gutachters kommt es zum Kindergespräch und vielleicht auch zu einer Beobachtungssituation Kinder beim Vater, Kinder bei der Mutter.


    In Ordnung und richtig ist es, wenn dein Mann beim Gesprächsbeginn den Gutachter bittet, er solle doch mal sagen, was er wie vorhat. Normalerweise weiß das der Gutachter. Die meisten haben ein einziges, festgelegtes Schema. Auf dieses Schema wird die konkrete Fragestellung des Gerichts aufgepfropft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kenne es auch so, dass die Fragestellung in verschiedene Richtungen gehen kann (Ist Umgang auszuschließen oder zu reduzieren? Ist Umgang zu erweitern oder im gleichen Umfang erforderlich? Welche Hilfen sind erforderlich, damit der Umgang weiterhin stattfinden kann, bzw. unter welchen Bedingungen? etc..).


    Der Kater

  • Hallo Deliah_33,


    ein Gutachtenauftrag mit der Fragestellung, ob Umgang ''kindeswohlförderlich'' wäre, ist rechtswidrig, denn Umgang ist laut Grundannahme des Gesetzes prinzipiell kindeswohlförderlich. Grinsekatze hat die möglichen Aufträge für ein umgangsbezogenes Gutachten angeführt. Nicht Kindeswohlförderlichkeit der Umgänge muss bewiesen werden, sondern Kindeswohlschädichkeit.


    Verdeckungstendenz ist die Neigung, (banale) Wahrheiten zu unterdrücken.


    Das Umgangsansinnen des Vaters ist keine grundsätzlich schädliche Absicht, sondern eine zu begrüßende. Die Abneigung und Abwehr der Mutter gegen dieses väterliche Ansinnen ist grundsätzlich kindeswohlschädlich. Der Umgang ist das Maß für die Mutter und nicht die (Befindlichkeit der) Mutter ist das Maß des Umgangs!


    MfG krypa

  • ein Gutachtenauftrag mit der Fragestellung, ob Umgang ''kindeswohlförderlich'' wäre, ist rechtswidrig, denn Umgang ist laut Grundannahme des Gesetzes prinzipiell kindeswohlförderlich. Grinsekatze hat die möglichen Aufträge für ein umgangsbezogenes Gutachten angeführt. Nicht Kindeswohlförderlichkeit der Umgänge muss bewiesen werden, sondern Kindeswohlschädichkeit.


    Das ist eine nutzlose und nicht hilfreiche Diskussion. Zum einen ist der Richter frei in seiner Entscheidung. Zum anderen wird ein Gutachtenauftrag aus dem Verfahren heraus gestellt. Und genau da können sehr wohl eigentlich vom üblichen Rahmen und den eigentlichen Gesetzesinhalten abweichende Fragestellungen aufkommen. Genau dies scheint hier - nachdem die Fragestellung von Deliah genannt wurde - das Problem zu sein: Im Verfahren gibt es Gründe, eine derart spezifische, tendenzielle, allein auf Problempunkte des Vaters gerichtete Gutachterfrage zu formulieren. (Grinsekatze hat ja dankenswerterweise ausgeführt, wie es "eigentlich üblich" formuliert wäre.)
    Das muss dem Vater bewusst sein. Und mit diesem Wissen hat er vielleicht Möglichkeiten, durch das Gutachten Dinge zurecht zu rücken. Mutmaßlich jedoch nicht durch eine Grundsatzdiskussion mit Gutachter und später Richter, ob denn diese Fragestellung zulässig sei. - Sie ist es.


    Zu klären wäre, warum und durch welche vom Vater beeinflusste Dinge der Richter zu dieser Fragestellung gekommen ist, ob sie berechtigt ist und ob Dinge entkräftet werden können und wie.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • krypa: Danke auch dir für deine Rückmeldung. Was eine Verdeckungstendenz ist, ist mir bekannt. Jedoch hattest du in deiner vorigen Antwort etwas von einer möglichen "Testung" der KM auf evtl. Verdeckungstendenzen geschrieben. Darauf bezog sich meine Frage, was du unter solch einer "Testung" verstehst oder ob du dich damit auf die "Beweispflicht" der KM beziehst? Was ja leider vor Gericht nicht erfolgte. Die Thematik, ob diese Form der Fragestellung nichts rechtswidrig ist hat mein Partner auch wiederholte Male mit seinem Anwalt besprochen, dieser äußerte sich jedoch dahingehend, dass dies eine völlig zulässige und mitunter auch übliche Fragestellung wäre.

    3 Mal editiert, zuletzt von Deliah_33 ()

  • @Bap: Inwieweit diese Fragestellung durch den Vater oder die Mutter oder beide beeinflusst wurde, kann ich nicht beurteilen. Ich führe es jedoch auf die diversen Anschuldigungen und Lügen zurück die die KM wiederholte Male vor Gericht geäußert hat und damit den KV sehr belastet hat. (Die ich hier in einem solchen Rahmen jedoch nicht öffentlich äußern möchte). Sie musste jedoch keine Beweispflicht erbringen und mein Partner wurde nicht einmal angehört. Die Richterin hat sich im Verfahren bereits mehrfach dahingehend geäußert, dass sie völliges Mitgefühl für die schwierige Situation der KM hat und sie gut verstehen kann und meinem Partner mehrfach "vorgehalten" dass er nicht auf die KM zugeht. Die Tatsachen und wahren Begebenheiten wurden wiederholte Male völlig verdreht. Denn die KM hat die mehrfachen, wiederholten Bemühungen des KV eine Einigung zu finden, wieder einen normalen Kontakt herstellen zu können, sie um Gespräche bezüglich ihrer Situation und der gemeinsamen Kinder gebeten, immer wieder abgeblockt und ihn mehrfach sehr massiv beleidigt und auch massiv, sowohl alleine als auch unter dem Beisein der Kinder, beschimpft. Ich denke sie macht ihre Drohung wahr, die sie ausgesprochen hatte, nachdem der KV sie verlasen hat. Dass er seine Kinder nicht mehr sehen wird, dass sie ihn finanziell ausnehmen wird und unsere Beziehung zerstören wird. Letzteres wird ihr natürlich nicht gelingen, aber ich empfinde sie als äußerst gekränkt und verletzt und daher auch ein Stück weit unberechenbar. Seine Kinder dürfen in Gegenwart der Mutter ja nicht einmal ihren Vater erwähnen, geschweige denn mich oder meine Tochter oder etwas Positives von und mit uns berichten. Das hat sie ihnen mehrfach unter "Androhung von Liebesentzug" gesagt ("Mama hat euch nicht mehr lieb und ist sehr, sehr traurig wenn ihr das macht") Dies sind zumindest die Äußerungen der Kinder und sie wirkten absolut authentisch auf mich. Wie auch immer, es ist sehr kompliziert, wie wohl in so manchen Fällen und ich bin sehr gespannt was sich wie weiterhin entwickeln wird. Ich habe ja hier schon ein paar Geschichten gelesen, und meinen Mut, meinen Glauben und meine Liebe gebe ich nicht auf - und mein Mann auch nicht wenn es um seine (oder meine) Kinder geht. Das ist zumindest sicher. Danke für eure Antworten!