brauche dringend rat wg besuchsrecht

  • Warum wird nicht einmal angenommen, was schwarz weiß geschildert wird und auf Basis dessen geantwortet?
    Warum muss so oft hineininterpretiert werden, dass das alles nicht stimmt und hier wieder jemand nur schlecht machen will.
    Wenn sowieso jeder alles so interpretieren wollte, wie er vermutet, braucht man doch keine Fragen mehr zu stellen.


    Wenn die KM das so empfindet, ist doch ok.


    Man könnte sie dann allenfalls fragen, nochmal in sich zu gehen, ob der Schimmel bspw wirklich soo stark war, die Hitze etc oder ob nicht aufgrund ihrer Befürchtungen das zu sehr gewichtet wird.


    Ich bin generell außerdem der Meinung, dass es auch nach einer Trennung den jeweils anderen Partner durchaus angeht, wo derjenige bspw mit dem Kind ist und gegeb. etwas dagegen haben darf. Läuft doch vorher auch so.
    Wenn eine Vereinbarung vorhanden war, wär ich auch sauer, wenn sich derjenige dann nicht daran hält.


    Und es gibt nuneinmal zudem auch Dinge, die nicht passieren dürfen.


    Mein Ex bspw hat mehrmals vergessen, den Kleinen anzuschnallen, Sonnencreme hält er für überflüssig und Helm eigentlich für Quatsch.
    Fenster aufgelassen, im Auto lassen, naja passiert schon nichts.


    Entsprechend wird er selbstverständlich jedesmal vorher auf gewisse Dinge hingewiesen genau wie vor der Trennung auch, weil sonst zu befürchten ist, dass er ohne Kind wiederkommt.


    Es wäre ja unverantwortlich zu sagen, och, geht mich nichts an, ich lass ihn mal machen, wenn was passiert wars ja nicht meine Schuld.


    Sagt ihr doch lieber, was für sie die Lösung ist, anstatt zu unterstellen, das sie ihn nur loswerden will.

  • Nur mal als Anmerkung am Rande: Die ENTMÜNDIGUNG als solches gibt es seit dem 01.01.1992 nicht mehr! Dies wurde durch das Betreuungsgesetz, das seitdem gilt ersetzt. Man ist trotz gesetzlicher Betreuung noch ein mündiger Bürger, mit Einschränkungen. Die einzige Möglichkeit, bei der derjenige fast wie früher entmündigt ist, ist der Einwilligungsvorbehalt.


    Nun stellt sich mir aber die Frage, warum ist die TS nicht die Betreuerin geworden? Das Betreuungsgericht fragt immer erst den nächsten Angehörigen, hier wäre es die TS = Ehefrau gewesen. Auch wäre es durchaus hilfreich, warum die Betreuung besteht... und ob es dem Kindeswohl abträglich sein könnte. Denn dann ist es möglich einen betreuten Umgang übers JA zu bekommen.

  • Warum wird nicht einmal angenommen, was schwarz weiß geschildert wird und auf Basis dessen geantwortet?
    Warum muss so oft hineininterpretiert werden, dass das alles nicht stimmt und hier wieder jemand nur schlecht machen will.


    Warum, passen die Antworten nicht ? Sicher kann es sein das der KV hier nicht alles richtig macht aber die
    Reaktion der TS, die ein Riesendrama draus macht, am liebsten den UG sofort aussetzen möchte.
    Leute überlegt doch mal selber, keiner ist fehlerfrei. Drüber sprechen mit dem anderen ET dem vielleicht sogar Hilfe anbieten,
    in einen vernünftigen Ton ohne Vorwürfe zu machen,wäre vielleicht die Lösung.




    Nun stellt sich mir aber die Frage, warum ist die TS nicht die Betreuerin geworden? Das Betreuungsgericht fragt immer erst den nächsten Angehörigen, hier wäre es die TS = Ehefrau gewesen. Auch wäre es durchaus hilfreich, warum die Betreuung besteht... und ob es dem Kindeswohl abträglich sein könnte.


    Leider bisher keine antwort erhalten von der TS,schade.




    Würde das Jugendamt (oder ein Kinderarzt) ein verdrecktes Kind mit zerrissenen Sachen, aus einer schimmeligen Flasche trinkend, sehen, würde es einschreiten, weil sich dann natürlich die Frage stellt, ob für das Kind ausreichend gesorgt wird.


    Klar ist ja auch richtig wenn man nicht wegschaut. Leider kommt es aber von der TS heir etwas anders rüber.
    Ich habe den Eindruck sie sucht verbissen nach Gründen den UG aussetzen zu können.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • Leider bisher keine antwort erhalten von der TS,schade.


    Warum wohl?



    Das Mädel hat sich gerade erst angemeldet, offenbart hier ein Problem, daß ihr auf der Seele brennt und wird gleich von einem ganzen Rudel mißtrauischer Besserwisser an die Wand gestellt.


    Scheiß Holzhammermethode mal wieder.

  • Ach liebe Leuts,


    es ist warm in Deutschland... ich empfehle daher den morgigen Besuch eines nahegelegen Freibades zum Abkühlen der Gemüter und wiederhole meine Bitte, neue User erstmal ankommen zu lassen....


    Liebe TS, ein wenig mehr Informationen (warum darf er nicht zu seinen Eltern fahren ?) wären sicherlich hilfreich um Dir gute Tips geben zu können... ich empfehle Dir aber auf jeden Fall beim JA am Ball zu bleiben und einen dortigen Beratungstermin zu vereinbaren.... dort wird Dir sicherlich geholfen...


    Ich würde mich freuen, wenn Du Dich noch einmal zu Wort melden würdest und uns ein wenig mehr Input an die Hand geben könntest...


    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis




  • Sollen wir hier alles schönreden ? Davon hat die TS auch nix.
    Und mit Besserwisserei hat das hier nix zu tun, sondern vielmehr
    mit Erfahrungswerten.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • was kann ich machen ?? ich möchte sie ihm unter diesen vorraussetzungen nicht mehr mitgeben .sorry für den langen text :heul


    Ich habe den Eindruck sie sucht verbissen nach Gründen den UG aussetzen zu können.



    jenpa




    Und ich habe den Eindruck, dass sie sehr belastet ist durch die Sorgen, die sie sie sich wegen des Umgangs macht.
    Der weinende Smiley zeigt das deutlich.
    Unter den von der TS beschriebenen Umständen würde ich mein Kind auch nicht für mehr als ein paar Stunden mitgeben wollen.
    Gegen die Auflage, dass er nicht zu den Eltern fährt und die nicht grunlos vereinbart wurde, hat er ebenfalls verstoßen.
    Abgesehen davon finde ich eine Woche für ein 10monatiges altes Kind, das keinen regelmäßigen Umgang hat zum Vater, sowieso zu lange.

  • Ok erstmal danke für die paar guten Ratschläge. Es ist das erstemal das ich in so einem Forum unterwegs bin. Und was manche Hobbyanwälte hier loslassen ist wohl normal und lässt sich nicht vermeiden ;) .


    Fakt ist auf jeden Fall, Das Kinderarzt und Soziale dienst des Jugendamts meine Maus heute Nachmittag Untersucht haben und eine Einstweilige verfügung ausgestellt wurde das der KV erstmal garkeinen Kontakt haben darf da eine Pflichtverletzung und Vernachlässigung des Kindes vorliegen, die wird solange Aktiv bleiben bis vor Gericht die klärung folgt.


    Desweiteren möchte ich nur nochmal Klarstellen das meine Tochter nur Fencheltee für Babys und Wasser zu trinken bekommt. Und ich schon 1 Kind großgezogen habe mittlerweile 16 Jahre von daher ist Mama sein nix neues.


    Und wie hier auch schon gesagt worden ist wenn ich hier schon schreibe dann schreibe ich hier keine Märchen sondern bin auf der suche nach Ratschlägen was ich noch machen könnte denn zur Zeit bin ich echt am Ende mit den Nerven und manchmal gibt es ja Personen die Schon in ähnlichen Situationen waren oder sind.


    Und auch ich würde mich freuen wenn meine Tochter guten umgang mit ihrem Vater hat denn jeder der schon mal ein Kleinkind großgezogen hat würde 3 Kreuze im Kalender machen wenn er oder sie 1mal ausschlafen kann ;) .
    Natürlich setzt das Voraus das es dem Kind gut geht.

  • Hallo,


    Du hast das absolut Richtige getan!


    Du bist zu einer unabhängigen neutralen Stelle (Kinderarzt, Sozialer
    Dienst) und hast dir von dort ein Statement geholt. Was besseres konntest
    du gar nicht machen, den nun hast du es praktisch schwarz auf weiß, dass der
    KV momentan eine Gefährdung für das Kind darstellt.
    So einfach ist das und solange diese Gefahr besteht, geht der Umgang so nicht.


    LG
    Mami2511

  • Nein, so etwas passiert eigentlich nicht, wenn man die Trinkflasche reinigt.
    Dass man die reinigen muss, vor allem, wenn wenn da Milch drin war, weiß eigentlich jeder.
    Wenn nicht, frage ich mich, ob der KV allgemein in der Lage ist, das Kind zu betreuen.
    Eine schimmelige Trinkflasche für einen Säugling: Das sehe ich eine Kindeswohlgefährdung.


    *unterschreib*
    Sowas passiert nicht einfach so mal auch den besten Müttern. Sowas könnte nur schlechten Müttern passieren, die nicht in der Lage sind, das Mindestmaß an Hygiene einzuhalten.
    Das wäre für mich sehr wohl eine Kindeswohlgefährdung.
    Auch die Tatsache mit nicht ansprechbar sein im überhitzten Auto nach 5 Stunden Fahrt (Überhitzung kann lebensgefährlich sein), dreckige und zerrissene Klamotten usw (ein Baby ist noch nicht in der Lage sich selbst auf dem Spielplatz zu verdrecken und die Klamotten zu zerreißen).


    Ich würde von allem Fotos machen, Kind zum Arzt schleppen wegen Überhitzung und den Zustand des Kindes dokumentieren.


    Ansonsten einen Anwalt einschalten, das JA scheint ja wenig zu bewegen, und auf begleitetem Umgang bestehen. Ich würde ihm das Kind nicht mehr alleine überlassen.

  • Ok, das wirft dann ein anderes Licht auf die Sache, du hast schon eine Tochter und entsprechende Erfahrungen mit Trennung usw. gesammelt. Ich denke mal, das dir keiner Märchen unterstellen wollte. Aber gerade so frisch nach einer Trennung kommt es oft vor, daß erstmal alles dramatisiert wird.


    Du hast das Richtige getan. Eine neutrale Stelle eingeschaltet und alles dokumentieren lassen. Diese haben die Entsprechenden Feststellungen gemacht. Da es eine Kindeswohlgefährdung war, haben die entsprechenden Stellen auch sehr schnell reagiert.


    Jetzt ist deine Frage, wie es weitergehen wird. Es wird ja jetzt zu einem Gerichtsprozess kommen. Aufgrund der Sachlage wird (meine Meinung, muss nicht die des Gerichts sein) dir das ABR zugesprochen werden. Umgang wird nur begleitet stattfinden. Der KV wird wohl noch sehr viel lernen müssen.


    Bei so einem kleinen Kind wird es kurze Umgänge geben (ca.1 bis 2 Stunden), dafür mehrmals pro Woche. Das hat den Vorteil, daß das Kind eine entsprechende Bindung zum Kind aufbauen kann. Gleichzeitig kann er auch nicht mehr viel Mist machen in dieser Zeit und lernen richtig mit der Maus umzugehen, evtl. wird dafür ein SPFH eingerichtet (Familienhilfe).


    Er wird wohl mit dieser starken Einmischung von Seiten des JA, Gerichts wohl auch nicht mehr fordern was er will und machen was er will. Wenn er es jetzt nochmals macht dann wird er schnell ein Umgangsverbot kriegen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller