Wie gehe ich mit Borderline-Mutter um?

  • Soll sie bei dem bleiben der ihr mit allen Mitteln das Kind wegnehmen will?


    So krass würde ich das jetzt nicht beschreiben. :hae:


    Ich sehe hier einen besorgten, zukünftigen Vater, der um sein Umgangsrecht bangt - was ich bei ihrem Rückzugsverhalten verstehen kann, ihre Panik aber auch.


    Hier weiß keiner der beiden, woran er genau ist und das muss durch Beratung geregelt werden.

  • Also ich sehe es so.
    Sie ist schwanger, wurde verlassen und steht nun mit ihrem Kummer völlig alleine da. Ihre familiärer Zufluchtsort ist nunmal in Bayern. Soll sie alleine in Hamburg bleiben und sich vom Vater in Spe tyrannisieren lassen?


    Und was er alles unternehmen möchte um ihr das Kind wegzunehmen, hat er ihr bestimmt auch schon gesagt.

  • Natürlich soll sie das nicht. Ich kann ihre Fluchtreaktion mehr als nachvollziehen, aber der Vater hat eben Recht auf Umgang bzw. vor allem das Kind. Während der SS kann sie hingehen, wo immer sie möchte. Wenn das Kind da ist, muss eine Umgangsvereinbarung getroffen werden und da darf sie nun mal nicht hunderte Km weit weg ziehen, sodass der Umgang unmöglich ist - so sieht es das Gesetz vor. Um den Umgang gänzlich zu verbieten, muss nachgewiesen werden, dass er diesem Kind geschadet hat, was nun nicht der Fall, da es noch nicht mal auf der Welt ist. Egal ob geteiltes oder alleiniges SS, Vater und Kind haben Recht auf Umgang.


    Die Gutachten Geschichte ist nicht die feine Art, aber er kommt mir nicht so vor, als wollte er das aus bitter böser Absicht tun, sondern eher aus purer Verzweiflung und er ist jetzt ja auch davon abgegangen. Da ist einfach eine Menge ungeklärtes um Raum und da kann man schon mal in Panik verfallen.


    Was er hier sagt, ist im Grund belanglos, solange er es nicht umsetzt. Man darf auch mal wütend sein und laut denken. Außerdem ist mir bis auf die Gutachten Geschichte nichts derartiges aufgefallen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kailynn ()

  • Hallo Kaylinn,
    ich stimme dir in allen Punkten zu. Aber sind wir doch mal ehrlich, sie wird sicher nicht nach der Geburt wieder zurück in die Stadt ziehen, wo sie die Hölle erwartet. Und das muss sie auch nicht. Sie muss lediglich Vater und Kind Umgang gewähren. Wo immer der auch stattfindet.

  • Also ich sehe es so.
    Sie ist schwanger, wurde verlassen und steht nun mit ihrem Kummer völlig alleine da. Ihre familiärer Zufluchtsort ist nunmal in Bayern. Soll sie alleine in Hamburg bleiben und sich vom Vater in Spe tyrannisieren lassen?


    gut möglich, dass du es richtig siehst :hae:


    und außerdem sieht der werdende vater es nicht ein, dass er betreuungsunterhalt zahlen soll,
    schreibt er in seinem 1. vorstellungsbeitrag :(


    vielleicht lässt sie sich nach der geburt lieber von den eltern als
    vom jobcenter helfen (ernähren) :Hm

  • Dann werde ich wohl am besten erstmal abwarten und Tee trinken


    Nicht ganz. Ich weiß nicht, was du bisher alles unternommen hast, und in welchem Monat sie ist. Günstig wäre es aber bereits jetzt nachvollziehbar zu versuchen, Gesprächsfäden aufzunehmen bezüglich der zukünftigen gemeinsamen Elternrolle.


    Sprich: Wenn es zwischen euch so keine Kontaktmöglichkeit gibt, dann kannst du z.B. über das Jugendamt am gemeldeten Wohnort deiner Ex um Vermittlung bitten, um Gespräche mit ihr über die zukünftige gemeinsame elterliche Verantwortung zu führen. Maximum wäre, dass solch ein Gespräch zustande käme, Minimum, dass du so zumindest dokumentieren kannst, dass du wirkliches Interesse am Wohlergehen des Kindes hast. Das schützt dich nachher vor möglichen Vorwürfen, du hättest dich schon während der Schwangerschaft nicht für das Kind interessiert.


    Du solltest nicht Minuspunkte bei deiner schwangeren Ex sammeln (das kommt nicht gut), sondern für ein positives Konto auf deiner Seite sorgen.

  • Ob es so gut ist, mit einem Säugling ewig und drei Tage durch Deutschland zu juckeln, bezweifel ich - von den Kosten und dem Stress (was sich auch aufs Kind überträgt) für die Erwachsenen mal abgesehen. Zumal bei so kleinen Kinder Umgang sehr häufig (mehrmals die Woche), aber nur einige Stunden empfohlen wird.


    Unterhalt und Umgang sind zwei paar Schuhe. Bei nicht gezahltem Unterhalt verwirkt man nicht sein Recht auf Umgang. Ich habe seinen Vorstellungsbeitrag bis eben nicht gelesen, aber er sagte, dass er normalen Unterhalt zahlen will nur das mit B-Unterhalt nicht 'einsieht'. Gut, dass muss eben geklärt werden, aber das hat mit dem umgang nichts zu tun.


    Ich bin sonst eher pro BET, aber in diesem Fall verstehe ich nicht, warum sich der Vater in die Bittstellerrolle begeben soll und keine "Minus-Punkte" sammeln "darf". Er und das Kind haben Recht auf Umgang und die Mutter soll das ermöglichen, so sieht es das Gesetz vor. Und es ist mehr als unrealistisch, dass Umgang über 500 Km ~ dauerhaft funktioniert, ausser der Vater hat einen Privatjet. Sie darf mit dem Kind, also nach der Geburt, nicht so weit weg ziehen. Im Thread nebenan (Vater will die Kinder behalten) wird der Mutter genau das immer und immer wieder gesagt und da geht es "nur" um 70 Km... :hae: Auch in diesem Fall müssen Kompromisse gefunden werden, die einzig und allein dem Kindswohl dienen, dass gilt für den Vater, als auch für verletzte und verlassene Mutter, Stichwort: Beratung und Elternebene.

  • keine "Minus-Punkte" sammeln "darf"


    War missverständlich von mir formuliert. Gemeint war: Schwerpunkt nicht darauf legen, die Mutter schlecht zu machen (Minuspunkte auf Seiten der Mutter sammeln), sondern sichtbar Interesse am Kind zeigen und kooperativ agieren. Für GSR kann ggf. ein bemühter Eindruck beim Jugendamt helfen, am Ende eine positive Stellungnahme zu bekommen, falls es vor Gericht geht.


    Er könnte dabei ja auch anbieten, zu ihr fahren, oder vom Jugendamt aus zu telefonieren, oder ... Konstruktive Aktivität ist besser als im Stillen Tee zu trinken, wenn Ungemach absehbar ist.

  • Im Grunde ist es clever von Hamburg nach Bayern zu ziehen so lange das Kind noch nicht geboren ist.
    Da ist dann der "gewohnte Lebensraum" des Kindes gleich mal 500 km weit vom Vater weg.
    Bezugspersonen des Kindes sind demnach Mutter, Oma und Opa.
    Da wird es sehr schwer werden nach dem Kontinuitätsprinzip zu beweisen, daß das Kind besser beim Vater leben sollte.


    Paterinspe, du solltest ernsthaft über einen Umzug nachdenken wenn dir euer Kind so wichtig ist wie du sagst.
    Weil ansonsten wirst du es wahrscheinlich in den nächsten drei Jahren nur sehen wenn du das Geld und die Zeit hast für zwei Stunden nach Bayern zu fahren.
    Es ist nämlich absolut ungewöhnlich (ausgeschlossen), daß du bei einem Kleinkind, welches keinen Bezug zu dir hat, ein 14 tägiges Umgangsrecht über das Wochenende erlangen wirst.


    Eventuell hat sich deine Ex zu diesem Punkt bereits juristisch beraten lassen...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Die Frage ist: Verfolgst Du realistische Ziele, wenn Du jetzt schon daran denkst, dass Du das Kind der Mutter entziehen "schützen" willst!? Du hast keine Handhabe gegen sie. Ein so kleines Baby wirst Du stundenweise in ihrer Anwesenheit sehen, mach Dir keine Illusionen. Vielleicht wäre es füs Euch auch gut, um Streit aus dem Weg zu gehen, über Begleiteten Umgang nachzudenken. Auch auf Betreuungsunterhalt hat sie einen Rechtsanspruch. Stell Dich gut mit ihr, es ist wichtig, gerade weil ihr die erste Zeit in Deinem Umgang immer zusammen sein werdet. Ist auch immer noch ne Sache, ob sie stillen wird, dann sowieso

  • Mein Adoptivvater war diagnostizierter Borderliner. Mit mehreren Klinikaufenthalten, Therapien, Suizidversuchen...


    Nach der Scheidung von meiner Ma ging er völlig steil, stalkte uns, bedrohte uns, verletzte uns, brach alle therapeutischen Maßnahmen ab. Trotz mehrerer Anzeigen und Haftbefehlen wgn. Unterhaltsrückständen sowie vereidigten Therapeutenaussagen behielt er wieder und wieder das Umgangsrecht, sodass letzten Endes die RA meiner Ma zur Verweigerung (!) riet. Wie das ausging, ist uninteressant - aber Fakt ist, dass dieses Syndrom eine heftige Erkrankung ist, die zu diagnostizieren manchmal gar mehrere Ärzte/Anläufe benötigt.


    Hier anhand semiprofessioneller Selbsteinschätzungen eine "Diagnose" anzustellen, halte ich für grob fahrlässig und nicht hilfreich (milde ausgedrückt). Von selbstanerkannten "Experten" halte ich mal garnichts, das ist Geldmacherei, mehr nicht. Zumindest, wenn es mal gerichtlich relevant wird.


    Ich finde es klasse, dass die KM (krank oder nicht) sich Hilfe in der Familie sucht. Auch für das Kind kann das wertvoll sein - stell Dir vor, Du hättest Recht mit Deiner Vermutung, es bleibt die Mutter. Und auch ein kranker ET wird vom Kind sehr geliebt. Meinen Papa ziehen zu lassen, fiel mir auch nach Jahren des Terrors so schwer. Er blieb lange Papa.


    Natürlich ist die Entfernung problematisch. An einer Lösung daran sollte gearbeitet werden. Und an der Verarbeitung der Beziehung, wie gut, dass Ihr dafür noch Zeit habt, bis das Kind da ist, so habt Ihr eigentlich die Chance, vorher ins Reine zu kommen! Wenn Du allerdings jetzt schon "auf Krawall gebürstet" bist (und nur so kann es sich für die KM darstellen, egal welche Motive Du hast), bist Du an schlechten Vorzeichen für die nächsten Jahre ebenso "Schuld" wie sie.


    Du musst mit Sicherheit mindestens so sehr wie sie noch daran arbeiten, von der Paarebene runter zu kommen. Tu das. Ich wünsche Dir/Euch für alles weitere viel Kraft und den nötigen Abstand.

  • Ja, ich habe entfernt über mehrere Ecken einen Fall mitbekommen, in dem ein solches Exposé vorgelegt wurde und es - wie hier von einigen direkt unterstellt - dem Vorlegenden nicht zum Vorteil gereicht hat.


    Ein solches Exposé kann keine belastbare Beweiskraft entwickeln, weil es zwischen den einschätzenden "Fachkraft" und der angeblich Erkrankten nie zu irgendeinem Kontakt gekommen ist. Alle Einschätzungen basieren auf den subjektiven Beobachtungen eines frisch getrennten Dritten, der zudem ein persönliches Interesse daran hat, dass die "Diagnose" möglichst nicht günstig für die ehemalige Partnerin ausfällt.


    Dazu noch der Umstand, dass das Kind noch gar nicht da ist und somit alle Befürchtungen in Richtung Kindeswohl pure Spekulation sind, wäre das ein zuverlässiger Weg, sich selbst zu dekonstruieren. Ob die KM am Ende tatsächlich eine BPS hat oder nicht, ist dann vollkommen gleichgültig. Wenn die Störung allerdngs vorliegt und es zu typischen Kindeswohlgefährdungen kommt, die nicht offensichtlicher Natur sind (also emotionaler Missbrauch z.Bsp.), dann wird es im schlimmsten Fall durch das irgendwann einmal vorgelegte Exposé nur schwieriger, Richter und Jugendamt davon zu überzeugen, dass jetzt wirklich eingetreten ist, was man schon hatte kommen sehen.




    Gruß,
    Tüftels

  • Jetzt habe ich noch mal eine NAcht darueber geschlafen und nachgedacht: Da ich wirklich davon ueberzeugt bin, dass sie an Borderline leidet und das die einzige Erklaerung fuer ihr ausrastendes Verhalten sein kann, bin ich nicht moralisch verpflichtet, etwas zu unternehmen, BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist?


    Und: Hat denn irgend jemand Erfahrung mit so einem Expose? Dass ihr dem alle keinen Wert beimesst, habe ich verstanden, aber wenn jemand das schon mal gemacht haben sollte, waere ich froh, wen nderjenige mir sagen koennte, was dabei herausgekommen ist und was man sich darunter vorstellen kann... Danke!

  • Jetzt habe ich noch mal eine NAcht darueber geschlafen und nachgedacht: Da ich wirklich davon ueberzeugt bin, dass sie an Borderline leidet und das die einzige Erklaerung fuer ihr ausrastendes Verhalten sein kann, bin ich nicht moralisch verpflichtet, etwas zu unternehmen, BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist?


    Und: Hat denn irgend jemand Erfahrung mit so einem Expose? Dass ihr dem alle keinen Wert beimesst, habe ich verstanden, aber wenn jemand das schon mal gemacht haben sollte, waere ich froh, wen nderjenige mir sagen koennte, was dabei herausgekommen ist und was man sich darunter vorstellen kann... Danke!


    Nochmal folgendes Beispiel:


    Dein Nachbar zeigt Dich an weil Du - seiner Angabe nach - öfters mal einen über den Durst trinkst und damit definitiv Alkoholiker sein MUSST. Er verlangt, dass Dir zum Schutz seiner Kinder der FS entzogen wird, "bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist". Na klingelts?


    Stell Dir die Situation andersherum vor: Deine Ex behauptet hartnäckig, Du wärst ein gemeingefährlicher Psychopath, vor dem sie ihr ungeborenes Kind schützen muss, weil es ihre moralische Verpflichtung als Mutter sei.


    Merkste endlich was?


    Zum Exposé: völlig schnurz ob das "gut" oder "schlecht" ist, wie in aller Welt willst Du jemanden beurteilen lassen, den der "Fachmann" überhaupt gar nicht kennt? Soll die gute Dame heimlich bei Deiner Ex durchs Schlüsselloch schauen und bewerten, wie sie "so drauf ist"? Oder sollst Du die Berichte abliefern und glaubst allen ernstes, dass auf dieser Basis eine glaubwürdige Beurteilung der Mutterqualitäten Deiner SCHWANGEREN Ex zustande kommt? Seriosly?

  • :ohnmacht:


    In diesem unseren schönen Land gibt es glücklicherweise Gesetze.


    - Ein von dir in Auftrag gegebens Expose/"Gutachten" hat rechtlich (vor dem Gesetz/Richter/JA) keinen Bestand! - egal wovon du überzeugt bist. Alles was dort nieder geschrieben ist, zählt nicht, nicht als Beweis, nicht als Diagnose und wird nicht beachtet, wenn es zu Verhandlungen kommt.


    - nicht WIR messen dem keinen Wert bei, sondern die Gesetze dieses Landes.


    - wenn du es dennoch in Auftrag gibst, ohne das Wissen der Frau, gilt das als üble Nachrrede und/oder massiver Eingriff in der Persönlichkeitsrechte der Frau. Du riskierst eine Strafanzeige.


    - legst du es vor dem JA oder Gericht vor, wird es nicht helfen (da rechtlich kein Bestand) sondern nur übel auf dich zurück fallen, weil du ihr etwas 'anhängen' willst.


    - nur das Jugendamt/Gericht kann ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben, dass Bestand hat, wenn eine nachweisbare Kindswohlgefährdung vorliegt. Und dafür muss das Kind erst mal geboren sein.


    Ich sehe, dass dir das Kind wichtig ist, du bist aber gerade dabei dich knietief in die Scheiße zu reiten. Sollte sie dich wegen dem von dir in Auftrag gegebenen Gutachten anzeigen, wozu sie das Recht hat, sieht es für dich vor dem Jugendamt ziemlich schlecht aus. Wenn du es vorlegst, sieht es ebenfalls verdammt schlecht aus.


    Laß das sein. Bitte. :bet

  • Da er anscheinend völlig bratungsresistent seinen Weg gegen die KM weiterverfolgen will, wäre es vielleicht doch ganz gut, wenn er den Wisch vorlegt und würde vermutlich dem Richter die Entscheidung hinsichtlich Sorgerecht um einiges erleichtern.

  • Hat denn irgend jemand Erfahrung mit so einem Expose? Dass ihr dem alle keinen Wert beimesst, habe ich verstanden, aber wenn jemand das schon mal gemacht haben sollte, waere ich froh, wen nderjenige mir sagen koennte, was dabei herausgekommen ist und was man sich darunter vorstellen kann... Danke!



    Kann ich dir gerne sagen. Ich habe das Gerichtsverfahren gewonnen. Mit Pauken und Trompeten. Und bevor du dich jetzt freust: Es war meine klagende Ex, die ein "psychologisches Gutachten" über mich eingebracht hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du mit solch einem Exposé aufmarschierst, sagst du wenig über deine Ex und viel über dich selbst aus. Wenn du es für richtig hältst, dann tu es halt.


    Gemeinsames Sorgerecht kannst eventuell bekommen, wenn du Kooperationsfähigkeit mit deiner Ex im Sinne des Kindes zeigst.


    Alleiniges Sorgerecht kannst du eventuell für ein Neugeborenes bekommen,
    - wenn deine Ex nachweislich schwer Alkoholkrank ist + in der Vergangenheit nachweislich mehrere Kinder verprügelt hat + ohne Erfolg nachweislich mehrere Therapien versucht hat + zur Zeit wegen Rauschgiftdelikten noch für 3 Jahre im Gefängnis sitzt
    - und du gezeigt hast, dass du kooperationsfähig mit deiner Ex bist.


    Es liegt bei dir.