Danke NemesisLady,
also Wipper = Wippe!
Eine Wippe ist also das was ich vermutet habe!
Zum Glück, das mein Sohn immer schön in seiner Wippe geschlafen hat, als Mami und Papi zusammen in der Badewanne waren!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Danke NemesisLady,
also Wipper = Wippe!
Eine Wippe ist also das was ich vermutet habe!
Zum Glück, das mein Sohn immer schön in seiner Wippe geschlafen hat, als Mami und Papi zusammen in der Badewanne waren!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Also ich bin gerade den Weg gegangen, den mein RA mir geraten hatte, nämlich mit ihm ein persönliches Gespräch am Telefon zu suchen.
Ich war erstmal erschrocken, weil er wieder mit seinen Rechten gedroht hat und was er alles darf, sogar ohne meine Zustimmung das Kind
aus dem Land zu fliegen.
Doch dann wurde er aufeinmal ganz ruhig, weil ich ihm vorgeschlagen habe, dass er den Kleinen für 8 Tage Urlaub ja haben kann. Da war auf
einmal kein Wort mehr von 3 Wochen nach Spanien.
Er erzählte mir, dass er das JA informiert hat und seine RA, doch die hatte wohl kein Gehöhr für seine Forderung.
Ich will es noch garnicht so recht glauben. Da kommt doch noch was.
Er will inzwischen nur noch eine Woche nach Spanien und das erst im Oktober oder November.
Muß ich das verstehen?
Hat ihm jemand gesagt, dass er endlich aufhören soll mit den Gerichten und sich mit mir einigen sollte?????
Ich bin mir nicht sicher. :Hm
Hallo,
ich darf dich beruhigen. Ic war in einer ähnlichen Situation wie du und ich bin einfach gegangen. Freizügigkeit ist durch das Grundgesetz geschützt. Freizügigkeit heißt du kannst dich innerhalb Deutschlands mit dem Kind aufhalten wo du willst und wenn du dann auch noch einen Job dazu hast, ist das ein Grund mehr dich gehen zu lassen. Die Ausübung des Jobs ist auch durch das GG geschützt. Bau dir daher dein Leben so wie du es möchtest. ich bin 700 km von ihm weg gezogen und er ist Amog gelaufen. Kein gericht der Welt kann dir das verbieten und wird es auch nicht. Du hast natürlich 2 Möglichkeiten: du gehst einfach, dann musst du aber vor Gericht begründen warum und selbst wenn du schlecht begründen solltest wird dir keiner sagen Zieh zurück, oder du klärst es vorher mit deinem Rechtsanwalt übers Familiengericht. keiner kann dich aufhalten.
Leb dein Leben und schau dass es dir und deinem Kind gut geht
Ich wünsche dir alles Gute
Alles anzeigenHallo,
ich darf dich beruhigen. Ic war in einer ähnlichen Situation wie du und ich bin einfach gegangen. Freizügigkeit ist durch das Grundgesetz geschützt. Freizügigkeit heißt du kannst dich innerhalb Deutschlands mit dem Kind aufhalten wo du willst und wenn du dann auch noch einen Job dazu hast, ist das ein Grund mehr dich gehen zu lassen. Die Ausübung des Jobs ist auch durch das GG geschützt. Bau dir daher dein Leben so wie du es möchtest. ich bin 700 km von ihm weg gezogen und er ist Amog gelaufen. Kein gericht der Welt kann dir das verbieten und wird es auch nicht. Du hast natürlich 2 Möglichkeiten: du gehst einfach, dann musst du aber vor Gericht begründen warum und selbst wenn du schlecht begründen solltest wird dir keiner sagen Zieh zurück, oder du klärst es vorher mit deinem Rechtsanwalt übers Familiengericht. keiner kann dich aufhalten.
Leb dein Leben und schau dass es dir und deinem Kind gut geht
Ich wünsche dir alles Gute
Ich empfehle jedem Iraner, der kein Bock mehr auf D und die Mutter seines Kindes hat, sein Kind in den Iran zu verschleppen. Kein Gericht dort wird ihn dazu zwingen zurück zu ziehen.
Entfernt wegen Verstoßes der Netiquette. LG Tinchen
ich darf dich beruhigen. Ic war in einer ähnlichen Situation wie du und ich bin einfach gegangen. Freizügigkeit ist durch das Grundgesetz geschützt. Freizügigkeit heißt du kannst dich innerhalb Deutschlands mit dem Kind aufhalten wo du willst und wenn du dann auch noch einen Job dazu hast, ist das ein Grund mehr dich gehen zu lassen. Die Ausübung des Jobs ist auch durch das GG geschützt. Bau dir daher dein Leben so wie du es möchtest. ich bin 700 km von ihm weg gezogen und er ist Amog gelaufen. Kein gericht der Welt kann dir das verbieten und wird es auch nicht.
Diese Rechtsauffassung gilt nur, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Bei der Threadstarterin liegt anscheinend gemeinsames Sorgerecht vor. Und damit werden sich dann auch die deutschen Gerichte ans deutsche Recht halten. So, wie es vielfach schon geschehen ist: Der Wegzug des Betreuungselternteils mit Kind wurde verboten.
da gibt es keinen Widerspruch, er hat mich zum Beispiel nicht ins Gesicht geschlagen, sondern mich an den Haaren gepackt und mit den Fäusten auf mich draufgehauen, wie genau willst du es wissen, er hat mich am Rücken und Hals gepackt, mich hin und her geschüttelt, zwischendurch habe ich seine Fäuste auf dem Rücken gespürt.
Ich habe es eben damals so geschrieben, vielleicht weil ich eben Angst hatte.
Habe aber geschrieben, dass er handgreiflich zu mir war.
Ich wäre weg. Und nichts und niemand würde mich aufhalten.
Gesetze hin, Gesetze her - wenn diese mich nicht schützen können (BEVOR ich
ein Messer im Bauch habe), dann muss ich das selbst tun. Denn ebenso wie der KV
ein Recht auf Umgang hat, habe ich ein Recht auf körperliche Unversertheit. Und letzteres
Recht wiegt für mich persönlich schwerer.
Pirma, such dir dort einen Job. Nimm dir einen Anwalt - falls noch nicht geschehen. Dann geh
vor Gericht und fordere das ABR.
Deine Chancen stehen vermutlich gut, der der KV ja scheinbar das prozessieren als erfolgloses
Hobby betreibt und er vermutlich schon den entsprechenden Stand dort hat.
Du hast ein Recht darauf ein gewaltfreies Leben zu führen, der Lütte übrigens auch.
Und ein Vater, der die Mutter vor den Augen des Kindes misshandelt, ist eine wandelnde
Kindeswohlgefährdung und sonst zunächst mal gar nichts.
Bevor der Typ auf seine Rechte pocht, sollte er lernen die Rechte von Anderen zu achten. Vorallem wenn
man bedenkt, wie schwerwiegend das ist/war, was er da gemacht hat.
Eventuell solltest du dir auch psychologisch helfen lassen. Es ist durchaus traumatisch, was du da hinter
dir hast.
LG
Mami2511
Hallo pirma,
ZitatDoch dann wurde er aufeinmal ganz ruhig, weil ich ihm vorgeschlagen habe, dass er den Kleinen für 8 Tage Urlaub ja haben kann. Da war auf
einmal kein Wort mehr von 3 Wochen nach Spanien. Er erzählte mir, dass er das JA informiert hat und seine RA, doch die hatte wohl kein Gehöhr für seine Forderung.
Es kann wieder die „Ruhe vor dem Sturm sein“ oder er begreift endlich, dass es 10-mal besser ist, sich untereinander zu verständigen und gemeinsam eine Lösung zu finden, als sich ständig zu bekämpfen!
Nach einem Telefongespräch kann man dass natürlich nicht einschätzen, aber ich glaube, vielleicht kommen im langsam Zweifel !
Aber ich bin immer noch der Meinung, dass du nicht Umziehen solltest, weil das erstens nicht zulässig währe und zweitens die Probleme noch noch vergrößern würde!
Ich glaube dass es für euer Kind das beste währe, wenn sein Vater endlich zur Elternebene finden würde!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Also das der Vater endlich nach 3 Jahren auf die Elternebene kommt, dafür habe ich bereits alles versucht zu machen.
Leider kann das nur von seiner Seite geschehen. Das ist so wie ein Drogenabhängiger, der muß auch allein kapieren, dass
er damit aufhören muß.
Ich konnte bisher nur ruhig bleiben und natürlich viel einstecken. Habe aber dadurch jetzt seelische Probleme, wie zum Beispiel
Angstzustände. Das war wohl nicht anders zu erwarten. Bin aber in Therapie und hoffe, dass ich bald ohne Angst leben kann.
Hallo Löwenmama2011,
der Vater deines Kindes hat also das GSR, oder nicht?
Erst schreibst du dass:
ZitatDazu muss ich sagen, dass ich vor 6 Wochen erst umgezogen bin und nun 600 km weit weg von ihm wohne.
Und dann dass:
ZitatBau dir daher dein Leben so wie du es möchtest. ich bin 700 km von ihm weg gezogen und er ist Amog gelaufen.
Zwischen deinen beiden Aussagen besteht ja nur ein Unterschied von 100 Km, aber was sind schon 100 Km? Ok, ich als Berliner könnte sagen „Wenn ich 100 Km nach Osten fahre bin ich ja schon in Polen“, aber was sind heutzutage schon 100 Km!
Deine Worte:
ZitatEr sagte mir in einem unaufmerksamen Moment seinen Plan. Er fordert aktuell beim Gericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn, er weiß dass ich mich nie von der Kleinen trennen lassen werde und in dem Fall, dass das Gericht wirklich seinem Antrag stattgeben wird, hinterher ziehen werde um bei meiner Tochter zu sein. Das war schon immer seine Forderung, dass wir zurück nach Hannover kommen. Noch vor der Geburt bin ich nach Bielefeld gezogen und nun berufsbedingt nach Baden Württemberg. Sein Plan wäre dann aufgegangen. Mein Antrag bei Gericht lautet Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf mich, da wir nicht mehr miteinander kommunizieren können. Das wir zusammen geschlafen haben war da sicher nicht vorteilhaft. Nun ruft er ständig an und will über irgendwelche Dinge sprechen, schickt mir Fickbildchen usw. Ich will ihn aber nicht mehr so nah an uns ran lassen. Meine anderen beiden Kinder (10 und 16) wollen ihn auch nicht mehr in ihrem Leben haben, jedenfalls nicht so nah. das muss auch respektiert werden. Wenn wir nun miteinander kommunizieren, dann wird das Gericht meinem Antrag niemals stattgeben, da wir dann ja wieder zusammen reden können.
Zerflücken wir das mal!
ZitatEr sagte mir in einem unaufmerksamen Moment seinen Plan.
Zerflücken wir das mal!
ZitatEr sagte mir in einem unaufmerksamen Moment seinen Plan.
Ich glaube das ist altersgerecht geschrieben!
Wahr das vielleicht so: "....., ....., übrigens ich fordere beim Gericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich“!
ZitatEr weiß dass ich mich nie von der Kleinen trennen lassen werde und in dem Fall, dass das Gericht wirklich seinem Antrag stattgeben wird, hinterher ziehen werde um bei meiner Tochter zu sein.
Nur mal zum Nachdenken und immer im Blickfeld haben, die Gleichberechtigung:
Ab Morgen lebt deine Tochter bei ihrem Vater und du lebst mit deinen zwei anderen Kindern 700 Km weit entfernt und du hast zwei mal im Monat ein Wochenende, um deine Tochter zu sehen!
Wie finanziert du den Umgang zu deiner Tochter, die 700 Km weit entfernt bei ihrem Vater wohnt?
ZitatMein Antrag bei Gericht lautet Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf mich, da wir nicht mehr miteinander kommunizieren können.
Gegenantrag des Vaters bei Gericht:
„Da wir nicht mehr miteinander kommunizieren können, beantrage ich das alleinigen Sorgerechtes auf mich“
ZitatDas wir zusammen geschlafen haben war da sicher nicht vorteilhaft. Nun ruft er ständig an und will über irgendwelche Dinge sprechen, schickt mir Fickbildchen usw
Hallo ich nehme mal an diese ...Bildchen sind von dir und du kannst dir sicher sein, wenn er sauer ist landen die irgendwann im Internet. Wahrscheinlich wird es unter dem Thema „Meine Ex“ veröffentlicht werden!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Ich habe das GSR. Als ich wegzog in 02/13 war der KV natürlich sauer, aber das Gericht konnte nichts machen, denn ich hatte ja einen Job dort unten, das durch das Grundgesetz geschützt ist, und dieser Job erhält die Familie hier. Ich wurde bestärkt durch die Gesetze und habe inzwischen auch mehr Ruhe für die Familie, da der KV nicht jede Woche mehr auf der Matte steht. Für mich war es die richtige Entscheidung einfach zu gehen
Hallo Löwenmama2011
du erinnerst mich an meine EX, aber dass ist jetzt schon 18 Jahre her!
Ich dachte eigentlich ein Kind hat das Recht auf Mutter und Vater, aber Frauen wie dich, schützt ja angeblich leider unser Grundgesetz!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Danke für die Blumen!
Ich bin so weit weg gezogen weil mein Ex uns bedroht hat und uns fast die Existenz genommen hat mit Falschaussagen beim Jobcenter. Er wollte uns vernichten, einschließlich seiner Tochter! Er hat uns das Geld sperren lassen vom Jobcenter, von der Unterhaltsvorschusskasse und und und. Er ist seit 20 jahren Unternehmer, als er aber Unterhalt zahlen sollte war er so pleite, dass er von 200 Euro im Monat gelebt hat. Hätte das ein guter vernünftiger Vater getan? Ich glaube nicht. Deshalb habe ich diesen Weg gewählt und ernähre von meinem Job meine Familie
Hallo,
du bist abhängig vom Jobcenter und ziehst weg, erschwerst den Umgang zum Vater deines Kindes!
Es interessiert keinen wie du deine Familie ernährst, es geht nur darum, ob euer Kind gut versorgt ist! Ich kann und ich möchte diese Lügen nicht mehr hören!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Alles anzeigenHallo,
du bist abhängig vom Jobcenter und ziehst weg, erschwerst den Umgang zum Vater deines Kindes!
Es interessiert keinen wie du deine Familie ernährst, es geht nur darum, ob euer Kind gut versorgt ist! Ich kann und ich möchte diese Lügen nicht mehr hören!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
So sehr ich die Väter verstehen kann, die ihre Kids regelmässig sehen wollen....
Ich kann das einfach nicht mehr hören...die böse böse Mama, die wegzieht. Wer verbietet denn den KV`s wegzuziehen? Keiner! Und DAS kotzt mich an! Das Geschlecht kann ausgetauscht werden...Aber es kann doch nicht sein, daß BET am Ort des UET verbleiben mu0. Klar kann das bisherige BET allein wegziehen, was aber passiert, wenn das bisherige UET, dann BET auch wegziehen möchte? Wohin dann mi den Kids, deren soziales Netzwerk erhalten bleiben soll?
Hallo Sandra71
ZitatIch kann das einfach nicht mehr hören...die böse böse Mama, die wegzieht. Wer verbietet denn den KV`s wegzuziehen? Keiner! Und DAS kotzt mich an!
Um bei deiner Wortwahl zu bleiben. Weist du was mich alles ANKOTZT!
Unser Staat wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu aufgefordert seine Väterfeindliche Gesetzeslage zu ändern, weil ein Vater mal bis zur letzten Instanz geklagt hat und unser Staat brauch 3 Jahre um ein Gesetz daraus zu machen, das immer noch den Vater nicht die gleichen Rechte zugesteht! DAS KOTZT MICH AN!
Wenn ihr quer durch Deutschland, durch Europa oder durch die Welt umziehen wollt, dann schafft euch doch bitte vorher keine Kinder an, denn ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile! Das gilt für beide Elternteile, egal bei wem das Kind lebt!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Hallo Vater 1971,
Es interessiert keinen wie du deine Familie ernährst, es geht nur darum, ob euer Kind gut versorgt ist! Ich kann und ich möchte diese Lügen nicht mehr hören!
seltsamerweise interessiert es mich und meine Familie, wie ich sie ernähre.
Mobilität zur Erlangung von Berufstätigkeit wird in diesem Lande von der Regierung gefordert und wird auch gefördert falls man denn (noch) von der öffentlichen Hand abhängig ist.
Wo siehst Du eine Lüge, wenn jemand deswegen umziehen möchte?
Was genau bezeichnest Du als Lüge, bzw. wen bezeichnest Du als Lügnerin?
Meinst Du damit die oben schreibende Mutter, die uns informiert, sie wäre bedroht worden, ihre Existenz wäre gefährdet gewesen?
Wenn ihr quer durch Deutschland, durch Europa oder durch die Welt umziehen wollt, dann schafft euch doch bitte vorher keine Kinder an, denn ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile!
Wen sprichst Du denn an mit diesem "Ihr"?
Alle Frauen?
Leider ist das Leben nicht immer planbar.
Viele Väter müssen umziehen, viele Mütter ebenso. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig.
Man kann das "Anschaffen" von Kindern nicht davon abhängig machen, ob man ein Leben lang am gleichen Ort verweilen möchte um dem Kind immer beide Elternteile direkt in der Nachbarschaft als höchstes aller Güter (?) erhalten zu können.
Unsere Regierung und die öffentliche Hand fänden ein derartiges Verweilen und derartige Unflexibilität mit Sicherheit nicht richtig.
du erinnerst mich an meine EX, aber dass ist jetzt schon 18 Jahre her!
Ich dachte eigentlich ein Kind hat das Recht auf Mutter und Vater, aber Frauen wie dich, schützt ja angeblich leider unser Grundgesetz!
Derartige Äußerungen liest man immer wieder.
Ich kann und will unser Grundgesetz nicht als "angeblich" und "leider" ansehen - und es damit in Frage stellen.
Solange es legal ist, was andere Menschen tun, hat man sie deswegen nicht als "Frauen wie Dich" öffentlich zu beschimpfen.
Da dieser Themenstrang sowieso alt ist und die Themeneröffnerin offenbar nicht weiterdiskutiert, sei mir ein persönliches Wort gestattet Vater 1971,
Ich meine, Du könntest eventuell vor 18 Jahren ein Trauma erlitten haben.
Du erwähnst immer wieder und dauerhaft das Leid, das Dir widerfuhr. Das Leid begleitet und belastet Dich. Immer mal wieder habe ich den Eindruck, Du möchtest Dein Leid in andere Menschen hineinprojezieren und wirst deswegen unsachlich und nicht nur latent beleidigend.
Es gibt Möglichkeiten, hier mit professioneller Hilfe Strategien zu entwickeln, das Leid abzulegen und nach vorne zu sehen im Leben.
Viele Gewaltopfer müssen diesen Weg der Inanspruchnahme professioneller Hilfe gehen, warum soll Dir das verwehrt sein?
Beste Grüße
FrauRausteiger
Ich finde es wichtig, nicht das Gefühl für den Einzelfall zu verlieren ..... Gesetze sind gut und richtig, aber sie passen und schützen nicht immer. Und wenn heftige Gewalt im Spiel ist, würde ich auch erst laufen und dann schaun, wie es weitergeht. :nixwieweg
Hallo FrauRausteiger,
Zitatseltsamerweise interessiert es mich und meine Familie, wie ich sie ernähre.
Ja du kennst dich ja so gut aus und darum bitte ich dich, mir zu sagen wie viel Kindergeld gab es im April 1995, umgerechnet in Euro?
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971
Lass gut sein Frau Rausteiger, spar dir die Spucke, das bringt doch nix.
Was jetzt der richtige schritt ist kann nur ein Profi beurteilen. Sprich JA, KischBu, Anwalt. TS plus Kids wären bei einem guten Psychtherapeuten gut aufgehoben.
Hallo Vater 1971,
Ich habe in der Tat vergessen zu erwähnen:
Du wirst auch unpassend belehrend.
Ja du kennst dich ja so gut aus und darum bitte ich dich, mir zu sagen wie viel Kindergeld gab es im April 1995, umgerechnet in Euro?
Es ist natürlich erfreulich, wenn Du deartiges Wissen aus 1995 hast und sogar die Umrechnung in Euro nicht vergessen magst.
Man darf aber feststellen, dass es hier in diesem Themenstrang weder um Kindergeld geht, noch um das Jahr 1995 - ebensowenig geht es hier um Deine persönliche Erfahrung mit Kindergeld im April 1995.
Es ist hoffentlich erlaubt, nochmals hierauf hinzuweisen:
Ich meine, Du könntest eventuell vor 18 Jahren ein Trauma erlitten haben.
Du erwähnst immer wieder und dauerhaft das Leid, das Dir widerfuhr. Das Leid begleitet und belastet Dich. Immer mal wieder habe ich den Eindruck, Du möchtest Dein Leid in andere Menschen hineinprojezieren und wirst deswegen unsachlich und nicht nur latent beleidigend.
Mir ging es hier in der Tat eher weniger um Dein Wissen um (zum jetzigen Zeitpunkt und in diesem Themenstrang) unwichtige Dinge.
Mir gehe es eher darum, wie Du selbst für Dich Wege finden könntest, unpassende Belehrungen und Bezeichnungen ("Lüge)" vermeiden zu lernen.
Selbstverständlich ist es Dir überlassen, ob Du das zur Kenntnis nehmen möchtest.
Schade ist jedoch: Wenn Menschen sich in diesem Forum öffnen und ihre Nöte schildern haben sie eigentlich andere Erwartungen und Hoffnungen.
Beste Grüße
FrauRausteiger
Was jetzt der richtige schritt ist kann nur ein Profi beurteilen. Sprich JA, KischBu, Anwalt. TS plus Kids wären bei einem guten Psychtherapeuten gut aufgehoben.
Hallo Eluchil,
die letzten beiden Beiträge habe ich ausschließlich deswegen geschrieben, weil sowieso nicht mehr klar sein kann, worum es hier überhaupt geht und was der richtige Schritt sein kann - offenbar sind hier viele Themen durcheinandergeraten.
Deswegen habe ich gewagt, vom eigentlichen Thema der Themeneröffnerin Pirma weg, allgemein über Erwartungen und Hoffnungen von hier fragenden und Hilfe suchenden Menschen zu schreiben.
Beste Grüße
FrauRausteiger, die jetzt aber nicht mehr hier Ohne Topic schreiben wird.