Teilzeitjob und ergänzende Leistungen?

  • Hallo,


    ich habe gute Aussichten auf einen Teilzeitjob (20-25/ Woche), befristet für 1 Jahr - mit evtl. anschließender Verlängerung.
    Ich weiß dass ich in etwa 600 - 700€ Netto verdienen werde, aber ich habe absolut keinen Plan, wie sich dass dann mit Krankenversicherung usw. verhält.
    Zudem werde ich davon nicht leben können, selbst wenn ich 700€ + 185€ KG bekomme. Unterhalt seitens des KV ist nicht zu erwarten und mit dem UHVG verhält es sich in meinem Fall auch fragwürdig, so dass ich das nochmals abklären muss.


    Welche Leistungen müsste ich denn zusätzlich beantragen, für mein Kind und mich?
    Habe ich weiterhin Anspruch auf austockendes ALG2 oder muss ich dann Wohngeld beantragen?
    Wie verhält es sich in der Regel mit den Betreuungskosten für KiTa?


    Würde mich über Aufklärung freuen :-) .



    Viele Grüße

  • Hallo Wintersonne,


    da die TZ Beschäftigung ein versicherungsplfichtiger Job ist, bist du dort Krankenversichert (und Kind Familienversichert).
    Da du keinen KU erhälst, kannst du aufstockendes Kindergeld beantragen (längstens 36 Monate, max. 140 Euro) und Wohngeld...
    oder du beantragst aufstockendes Hartz IV. Lass dir ausrechnen (Wohngeldamt/Kindergeldkasse) was für dich am günstigen ist.
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Danke für die Antworten.


    Eine Frage habe ich noch:
    Ist es denn wirklich empfehlenswerter lieber Wohngeld als aufstockendes ALG2 zu beantragen?
    Ich habe mehrfach gelesen, dass man mit Wohngeld ggf. mehr "unterm Strich" erhält, als mit ALG2. Ist das wirklich so?
    Wie sind eure Erfahrungen dazu?


    Es wäre mir ja schon sehr lieb, wenn ich grundsätzlich mit dem Teilzeitjob etwas mehr Geld zur Verfügung habe, als wenn ich nur ALG2 beziehe.


    Lena 1977:
    Die Sache mit dem UHVG ist eine "krumme Sache", die noch Klärung bedarf. Grundsätzlich rechne ich erstmal ohne, weil ich es derzeit auch nicht bekomme.



    Viele Grüße

  • Du kannst dir die Sozialleistung nicht aussuchen.


    Wohngeld ist vorrangig, wenn du also die Voraussetzungen erfüllst, gibt es das und kein ALG II.


  • Mhh... Wenn ich grad nicht ganz schief gewickelt bin, ist ALG 2 doch rein rechtlich eine nachrangige Leistung, heißt, Du müsstest sogar Wohngeld beantragen, um zu vermeiden, dass Du überhaupt aufstocken musst (+ evtl. Kinderzuschuss - erhöhtes Kindergeld).

  • Du kannst dir die Sozialleistung nicht aussuchen.


    Wohngeld ist vorrangig, wenn du also die Voraussetzungen erfüllst, gibt es das und kein ALG II.



    Mhh... Wenn ich grad nicht ganz schief gewickelt bin, ist ALG 2 doch rein rechtlich eine nachrangige Leistung, heißt, Du müsstest sogar Wohngeld beantragen, um zu vermeiden, dass Du überhaupt aufstocken musst (+ evtl. Kinderzuschuss - erhöhtes Kindergeld).



    Danke, wieder was dazu gelernt. DAS wusste ich SO nicht. :schiel

  • Du kannst dir die Sozialleistung nicht aussuchen.


    Wohngeld ist vorrangig, wenn du also die Voraussetzungen erfüllst, gibt es das und kein ALG II.


    Huhu,


    na sowas, ich dachte das wäre genau anders herum. Bzw. kommt das nicht irgendwie drauf an, wieviel Geld man hat?
    Eine Freundin z. B. hatte nämlich so wenig Geld, daß sie kein Wohngeld bekommen hat, sie hätte zuerst ALG II nehmen müssen.


    Also das Wohngeld darf irgendwie nicht dafür genommen werden, um auf das Existenzminimum zu kommen oder so ähnlich.


    Wenn das nicht ganz korrek ist, korrigiert mich bitte gern.


    Bettina

  • Hab ich doch geschrieben: man muß die Voraussetzungen erfüllen, sprich:
    ein Mindesteinkommen haben, das die Plausibilitätsprüfung besteht.


    Unter diesem Mindesteinkommen (in Verbindung mit Mietstufe, Angemessenheit, pipapo) gibt es ALG II,
    drüber Wohngeld.


    Kürzer gefasst: Wohngeld = Mietzuschuß ALG II dient zu Sicherung des Lebensunterhaltes.


    Die Behörden prüfen natürlich, dennoch kann es dazu kommen, daß jemand in den falschen Rechtskreis rutscht.


    Wer sich unsicher ist, beantragt bei den Behörden eine Überprüfung.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Also meines Wissens nach wird das eben so gerechnet, dass man bei gewissem (unzureichenden) Einkommen X hypothetisch das WG aufrechnet; reicht das Ergebnis nun immer noch nicht aus, um das Existenzminimum zu erreichen, müsste die Differenz theoretisch mit ALG 2 gefüllt werden. In der Praxis kenne ich das auch anders - wird ALG 2 als Vollleistung erhalten, sind Kosten f. Unterkunft etc. ja mit drin und mir sind auch wenige bekannt, die dann noch Wohngeld unter den entsprechenden Abzügen erhalten. Bei Aufstockern zumindest sollte der Weg imo aber immer so rum laufen, erst Dinge wie Förderung nach BaFÖG, BAB usw., dann Wohngeld, dann ALG 2...


    Edith sagt, purple war flinker :blume

    Einmal editiert, zuletzt von Juney ()

  • Beim ALG II und Wohngeld Antrag wird aber nach Unterhalt gefragt - und wenn es noch ander Leistungen oder Leistungsträger gibt



    JA, natürlich. DAS weiß ich. Ich habe riesen Knatsch mit Jugendamt und Jobcenter bereits schon einmal hinter mir, daher besteht nochmal Klärungsbedarf für die "krumme Sache" ;) .

  • Ich hab´ ihn... ich hab´ ihn... ich hab den JOB !!!


    *freu.wie.Dackel*


    :Flowers



    Nun kann´s endlich wieder losgehen. Allerdings kommen nun auch die Rennerein wegen der Gelder, aber immerhin, ICH HAB DEN JOB ! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()