Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?

  • das ist hier aber mal ne interessante aussage. es spielt für dich tatsächlich ne rolle, welche sorten von drogen der vater bzw. der andere elternteil nimmt? schon gelesen, das es sich hier tatsächlich um harte drogen handelt? von denen man wirklich nur schwer und mit eisernen willen weg kommt. und dazu braucht der andere elternteil erstmal entzug und er müsste regelmäßig gecheckt werden ob er clean ist, bevor er das kind jemals allein bekäme. wer hier anders denkt, handelt in meinem auge fahrlässig. und ob der vater nun an einem wochenende sich volldröhnt und am umgangswochenende nicht, das kann die mutter gar nicht nachvollziehen. die sitzt daheim und rennt sich die hacken wund, weil sie sich sorgen macht. aber offensichtlich würden das so einige user nicht. die hätten dann keinerlei bedenken mehr. und diese wollen hier was vom kindeswohl reden.


    Das habe ich gar nicht gesagt , nur darauf hingewiesen das deine schlussfolgerung ernimmt harte drogen kann also unmöglich nüchtern bleiben nicht zutreffend ist .. die äusserungen der TS (Feiern, er war mal ein paar tage weg) ihre einstellung gegenüber drogen und das sie trozdem ne bezihung mit ihm hatte und ein kind mit ihm gezeut hatte ..deuten sehr wohl darauf hin das er nüchtern bleiben kann .....


  • hmm...müssig is es. weil ich es mir wirklich nicht erklären kann, warum weder ich noch viele andere mütter, keiner straftat von keinem amt bezichtigt werden oder wurden obwohl man eben genauso gehandelt hat, wie es die TE vorhat. dann wäre sie wohl die erste, die dabei ne anzeige kassiert. das der vater die vaterschaft einklagen kann ist klar, das aber nur, wenn die mutter der vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt. das hat sie so aber nicht gesagt. das weiß ja keiner, ob sie sich dann quer stellt. aber egal, der vater kann sowieso erst mit vaterschaftsanerkennung rechtlich vater werden, also ist es schnuppe, was beim standesbeamten gesagt wird oder nicht. also ist nunmal der vater gefordert. wenn er sein kind will, muss er in die pötte kommen.

  • Das habe ich gar nicht gesagt , nur darauf hingewiesen das deine schlussfolgerung ernimmt harte drogen kann also unmöglich nüchtern bleiben nicht zutreffend ist .. die äusserungen der TS (Feiern, er war mal ein paar tage weg) ihre einstellung gegenüber drogen und das sie trozdem ne bezihung mit ihm hatte und ein kind mit ihm gezeut hatte ..deuten sehr wohl darauf hin das er nüchtern bleiben kann .....


    das mag stimmen, nur muss das nicht immer auch für die umgangszeit mit kind gelten, die mutter kann es nicht nachvollziehen, da sie kein mitsprache- oder kontrollrecht während der umgangszeit hat.

  • hmm...müssig is es. weil ich es mir wirklich nicht erklären kann, warum weder ich noch viele andere mütter, keiner straftat von keinem amt bezichtigt werden oder wurden obwohl man eben genauso gehandelt hat, wie es die TE vorhat. dann wäre sie wohl die erste, die dabei ne anzeige kassiert. das der vater die vaterschaft einklagen kann ist klar, das aber nur, wenn die mutter der vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt. das hat sie so aber nicht gesagt. das weiß ja keiner, ob sie sich dann quer stellt. aber egal, der vater kann sowieso erst mit vaterschaftsanerkennung rechtlich vater werden, also ist es schnuppe, was beim standesbeamten gesagt wird oder nicht. also ist nunmal der vater gefordert. wenn er sein kind will, muss er in die pötte kommen.


    Nein. Nochmals, und das gilt für dich und Mami 2511: Die Mutter hat den Namen des Vaters anzugeben und sich darum zu kümmern, dass eine Geburtsurkunde vollständig ist. Die Mutter ist in der Bringschuld. Jedenfalls laut Gesetz.
    Mami2511: Wenn du Gesetze zitierst und darauf verweist, musst du das Ausgangsgesetz mit berücksichtigen, dem das von dir zitierte Gesetz zugrunde liegt. Und genau das ist ja hier im Thread ganz zu Anfang schon zitiert worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hmm...müssig is es. weil ich es mir wirklich nicht erklären kann, warum weder ich noch viele andere mütter, keiner straftat von keinem amt bezichtigt werden oder wurden obwohl man eben genauso gehandelt hat, wie es die TE vorhat. dann wäre sie wohl die erste, die dabei ne anzeige kassiert. das der vater die vaterschaft einklagen kann ist klar, das aber nur, wenn die mutter der vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt. das hat sie so aber nicht gesagt. das weiß ja keiner, ob sie sich dann quer stellt. aber egal, der vater kann sowieso erst mit vaterschaftsanerkennung rechtlich vater werden, also ist es schnuppe, was beim standesbeamten gesagt wird oder nicht. also ist nunmal der vater gefordert. wenn er sein kind will, muss er in die pötte kommen.


    Perle, sorry dass ich Dich jetzt zitiere....


    Ich bin es leid immer wieder desselbe hier zu lesen. Es haben genug User und Mods mit genug Sachverstand alle Grundlagen aufgezeigt.


    Wenn hier weiterhin das ignoriert wird und mit tatsächlichen Fallbeispielen eine vermeintliche Gestzeslücke untermauert wird, meine Güte... dann macht doch so wie Ihr meint. Mehr als Ratschläge und Warnungen kann man nicht geben, aber wenn Ihr meint alles besser zu wissen... DANN MACHT ES DOCH!
    Aber kommt nicht hinterher an und jammert, weil Ihr die Konsequenzen Eures Handelns nicht vertragt!!!!!


    Sorry, aber das musste jetzt mal gesagt werden!

  • 13 Seiten - für Nüsse!



    Es gibt Menschen, denen reicht es nicht, wenn man ihnen sagt, das die Herdplatte heiss ist. Die müssen erst mal draufdatschen um das zu kapieren.


    Dieser Thread ist Zeitverschwendung. Der TS wurde nun mehrfach gesagt wie es rechtlich ist. Warum wieso weshalb der Gesetzgeber das so entschieden hat und ob diese Entscheidung fair und sinnvoll ist - ist total uninteressant. Wem die Gesetze in Deutschland nicht passen, der muss halt ins Ausland gehen.


    Die TS soll machen wie sie es für richtig hält, früher oder später, wird sie die Quittung dafür bekommen.


    Einzig und allein tut mir das ungeborene Baby leid.

  • Nein. Nochmals, und das gilt für dich und Mami 2511: Die Mutter hat den Namen des Vaters anzugeben und sich darum zu kümmern, dass eine Geburtsurkunde vollständig ist. Die Mutter ist in der Bringschuld. Jedenfalls laut Gesetz.
    Mami2511: Wenn du Gesetze zitierst und darauf verweist, musst du das Ausgangsgesetz mit berücksichtigen, dem das von dir zitierte Gesetz zugrunde liegt. Und genau das ist ja hier im Thread ganz zu Anfang schon zitiert worden.


    o.k. nun, die geburtsurkunden meiner beiden kinder sind beide nicht vollständig. hab ich mich da jetzt strafbar gemacht? von wem aus könnte denn jetzt ne anzeige drohen? jugendamt und standesamt wissen das doch. ich steig immer noch nicht dahinter, warum es keinen interessiert und es zu keiner anzeige kommt.


    @shielover:


    gut. gehen wir darauf ein. es würde mich aber dennoch interessieren, warum es dann den ämtern aber scheinbar völlig schnurz ist, wenn kein vater benannt ist? interessant wird es nämlich erst, wenn leistungen beantragt werden, dann muss alles auf den tisch. aber bis dahin.....interessiert es seltsamerweise kein amt. schon komisch, da sie doch versuchen sollten, den paragrafen anzuwenden.

  • Nein, aber wir wissen, das die TS mit dem KV einen Entzug gemacht hat, der nicht schön war, wie die TS berichtet hat und das es nicht ums Kiffen geht, sondern um andere, harte Drogen, die er in hohem Maße konsumiert....


    Echt? Da weißt du ja mehr als wir alle!


    TS hat darüber über einen Freund am Telefon erfahren... so extrem kann der Konsum ja nicht gewesen sein, sonst hätte sie ja nicht an der Beziehung festgehalten, wo doch Drogen so ein NoGo für sie ist, mal abgesehen vom Kiffen, da hätte sie Zitat "kein Fass aufgemacht".
    Wenn er denn in so hohem Maße konsumiert hat, und dann noch so harte Drogen, frage ich mich schon, warum


    a) ihr das nicht aufgefallen ist


    b) die Polizei ihn nach der Hausdurchsuchung wieder laufen ließ, insbesonder wenn, wie TS schreibt, 500kg Heroin und 200kg Koks im Spiel sind? Keine Fluchtgefahr? :-) Oder hat TS hier einfach mal wieder ne Nebelkerze gezündet, damit das halbe Forum mit ins Lied einstimmt? Was kostet das Gramm Koks? €70? Wir reden hier über ne Menge Schotter! Einnahmen als illegalen Geschäften sind im Übrigen Unterhalts-relevantes Einkommen!!! Sie verzichtet da auf ne Menge KU ;) Naja, vielleicht kommt ja da ihr Geld her? Sie ist sich sooo sicher, dass sie niemals im Leben auf staatliche Hilfe angewiesen sein wird. ;)


    c) Er musste ihr erst beichten, dass er "rückfällig" geworden ist :-) Der hat vermutlich nie damit aufgehört! Ein Entzug? Privat, oder was? Das will ich (nicht) sehen, wenn es um Heroin ging - ohne Arzt, ohne Drogenersatz, kalt? Alles andere - aber nicht glaubwürdig! Mein Vater war Alkoholiker, allerdings Jahrzehnte trocken bis zu seinem Tod. Dutzende Male ging früher unser Telefon, wenn ein Freund einen Entzug machen wollte. Sie sind immer mindestens zu zweit dort hin. Ein Mann alleine hält keinen süchtigen Mann fest, wenn der auf Cold Turkey ist. Selbst die kleinst Nagelfeile wurde aus der Wohnung entfernt, Mundwasser entsorgt, etc... Einen richtigen Entzug hat sie nie und nimmer mit ihrem Freund gemacht... nicht bei Heroin und vergleichbaren Drogen!


    Das einzige Glaubwürdige an diesem Faden sehe ich im Vorhaben, den KV auf Teufel komm raus aus der Mutter-Kind Beziehung rauszuhalten - außer TS will. Und das sagt ja schon die Überschrift aus.

  • Volleybap, ich habe es doch durch!
    Ich habe im Krankenhaus die Standesbeamtin darauf hingewiesen, dass es einen
    Vater gibt -große Überraschung- und habe die Antwort bekommen, dass das erst relevant
    ist, wenn die Vaterschaft rechtl. festgestellt ist. Gleiches bei Abholung der GU.
    Also entweder haben die Standesbeamten (unzwar offenbar nicht nur die mit denen ich zu tun hatte)
    keine Ahnung von ihrem Job oder es ist schlichtweg falsch, was hier dazu gesagt wird.


    LG
    Mami2511

  • Es geht doch schon lange nicht mehr darum, was die TS machen soll sondern wie dieses zitierte Ausgangsgesetz interpretiert werden soll.
    Eine rein theoretische Diskussion. Für mich jedenfalls, denn ich habe den Namen angegeben und hätte es am liebsten im Fernsehen ausgesagt, am besten mit einem Riesenfoto damit die ganze Welt weiß - dieser Mann will sich vor seinen Pflichten drücken! :D


    Es wird die ganze Zeit auf dem Wort "unterdrücken" rumgeritten. Nun, unterdrücken wäre aber, es liegt eine Vaterschaftsanerkennung vor, aber die Mutter gibt den Vater nicht an! Und zwar nicht was anderes sagen wie Vater unbekannt, sondern einfach das Feld leer lassen. DAS ist Unterdrückung.
    Denn in Deutschland wird man Mutter durch Geburt, Vater aber nicht. Wenn das Kind geboren wird, wird sein Vater nicht automatisch zum Vater. Mutter schon.


    In anderen Ländern ist es anders, in Italien zum Beispiel muss auch die Mutter das Kind anerkennen sonst ist sie NICHT die Mutter. Deshalb musste ich mein Kind auch anerkennen um eventuellen Problemen vorzubeugen, denn in Deutschland wäre ich die Mutter, in Italien aber nicht.
    Deshalb kann man ohne Vaterschaftsanerkennung auch gar nicht den Namen angeben, denn zu dem Zeitpunkt gibt es noch einfach keinen Vater. Jede andere Aussage wäre eine Falschaussage wenn man schon wirklich Gesetze berücksichtigen will.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()


  • Mami2511


    fällt dir was auf? irgendwie wird die praxis übersehen bzw überlesen und stets auf den paragrafen gepocht. nur das die ämter das eben nicht so umsetzen wie hier alle es so schön ausführen.
    wie gesagt, mir fehlt immer noch die erklärung, warum die ämter es anders handhaben bzw. den usern zufolge offensichtlich billigen, das viele mütter, ich auch, es so machen, ohne jegliche rechtsverfolgung von amtswegen.


    ich denke, da haben wir wohl alle glück gehabt. :tanz

  • Und weil ein paar Eltern Glück hatten, soll man das Gesetz nich beachten?




    Ähääääää :hae:


    Zann:


    das war ironisch gemeint. warum kann keiner was dazu sagen, warum die ämter so verfahren und scheinbar sich ebenfalls nicht ans gesetz halten? denn eure aussagen widersprechen sich nunmal mit der praxis. das hat sicherlich nix mit glück zu tun. dafür gäbe es zuviele glücksfälle und gesetzesbrechende ämter.

  • Zann:


    das war ironisch gemeint. warum kann keiner was dazu sagen, warum die ämter so verfahren und scheinbar sich ebenfalls nicht ans gesetz halten? denn eure aussagen widersprechen sich nunmal mit der praxis. das hat sicherlich nix mit glück zu tun. dafür gäbe es zuviele glücksfälle und gesetzesbrechende ämter.

    Woher sollen wir das wissen, wieso die Ämter so verfahren. Schick doch mal nen Schreiben an den Behördenleiter und frag ma nach :hm...


    Was ich hier bei den ganzen Seiten nicht verstehe - wieso diskutiert man hier über Gesetze rum?? Keiner von uns hat sie gemacht, wir müssen sie aber akzeptieren, wenn wir hier leben wollen.


    Wem die Gesetze nicht passen hat ja 2 Möglichkeiten. Auswandern oder einfach mal ne Klage einreichen.


    Man kann sich aber doch nicht hinstellen und sagen: Hey, klau ruhig das Handy - hab ich auch gemacht. Hat zwar der Verkäufer gesehen, hat ihn aber nicht interessiert.

  • Ganz einfach, weil das Gesetz nun mal anders interpretiert wird als hier dargestellt. Siehe mein Posting 392 oben. Die Erklärung stammt übrigens von meinem Anwalt, da ich mich damit auseinander setzen musste wegen der Anerkennung die ich machen musste, er wird sich wohl auskennen nehme ich mal an.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Perle


    es gibt so viele Ämter, die nicht mal ihre eigenen Verwaltungsvorschriften kennen bzw. auch diese ignorieren. Warum erwartest Du von uns eine Aussage, weshalb es möglich ist, dass Gesetze nicht eingehalten werden?


    In Ämtern arbeiten Menschen. Diese machen Fehler. Klingt vielleicht banal, aber möglicherweise reicht das als Erklärung schon aus.


    Deshalb gelten aber die Gesetze trotzdem. Bloß weil Eure Erfahrungen anders sind, heißt es nicht, dass Ihr daraus allgemeingültige Schlüsse ziehen könnt.


    Ja, Theorie und Praxis wiedersprechen sich manchmal. Warum???? Who knows!

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Nein Shielover, die Ämter halten sich an das Gesetz. Siehe oben. Es gibt keinen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()