Neuregelung: Was sind Gründe, damit er gemeinsames Sorgerecht NICHT bekommt?

  • Perle


    Ich möchte die Dorgen nicht verharmlosen, aber geh mal tief in Dich, würdest Du all das auch über eine drogensüchtige Mutter schreiben?
    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du ins Grübeln kommst.


    Drogen werden doch hier gar nicht bagatellisiert, aber natürlich werden geltende Paragraphen als Grundlage herangezogen. Und wenn Du ehrlich zu Dir selbst bist, dann ist das auch gar nicht anders möglich. Eine Einzelfallbetrachtung ist deshalb aber immer möglich und auch wichtig. Und dann kann man entscheiden, was für das Kind das Beste ist, und ganu darum geht es, nicht um (berechtigte oder unberechtigte) Befürchtungen der Mutter.

  • Wollte das hier nur mal schnell reinwerfen.



    und dem Vater wird schon nachgesagt, er wäre kein guter Vater


    Das, und vieles anderes, musste ich mir von meiner Ex auch anhören bzw es auf öffentlichen Plattformen lesen. Wohl gemerkt VOR der Geburt meiner Tochter. Z.b. ich hätte kein Interesse am Kind, weil ich mich in der SS nicht bei meiner Ex gemeldet habe. Würde ich alleine auf die Kleine aufpassen, dann würde ich wenn ich verzweifel, die Kleine anschreien oder gar schlimmer ihr was antun. Bei der erstbesten Gelegenheit wo ich mit der Kleinen alleine draussen bin würde ich mich sofort ins Ausland mit ihr absetzen. Sowas und noch viel mehr von so einem Schwachsinn musste ich erleben und was ist gewesen? Es kam gaaanz anders als sie gedacht hat. Gut, NACH der Geburt, hat sie mir noch vorgeworfen ich solle nicht so auf "Superdaddy" machen, denn laut ihren worten wäre ich es ja nicht. Dabei denke ich mir stets, so will ich doch gar nicht sein! Wenn es so rüber kommt dann liegt es einfach daran, das ich nun mal ein fürsorglicher und liebevoller Vater sein will und basta.




    NUR eine SORGENDE (WERDENDE) MUTTER


    Ich habe dem Satz ein weiteres Wort hinzugefügt. Denn dieser Punkt ist in deinem fall nun mal ausschlaggebend. DU bist NOCH eine werdende Mutter. Wenn ich mich recht erinnere 35SSW, oder? So...du machst dir Gedanken und sorgen um das Kind, verständlich gebe ich zu. ABER du machst dir etwas zuviel Sorgen! Hast es ja treffend ausgedrückt: vollgestopft mit Hormonen. Ich sage nicht das du durch die SS vollkommen verblendet bist, aber ganz klar, denkst du auch nicht gerade. Darum mein Tip an dich, lass doch erst mal das Kind auf die welt kommen. ALLES andere kommt dann später. Ob der Vater dann ein guter Vater oder du eine gute Mutter sein wirst ist erstmal zweitrangig. DAS wird sich dann im Laufe zeigen.


    Gruss I.P.

  • @shielover.


    gut, darauf hab ich natürlich selten bis kaum hingewiesen, das das alles natürlich auch für eine mutter gilt. auch eine mutter ist für das kind eine gefahr, wenn sie drogen konsumiert und nicht minder weniger als ein vater. es gibt sicher viele fälle, wo ich mir vorstellen könnte, das ein kind beim vater besser aufgehoben ist. solche beispiele, muss ich gestehen, hab ich auch in meinem umfeld. leider. und ich muss auch zugeben, das man einer mutter wesentlich seltener über die schulter schaut, als einem vater. somit sind kindesmisshandlungen sicherlich noch wesentlich öfter, als bisher bekannt, weil man es einer mutter weniger zutraut. dazu sage ich nur, das auch eine mutter in meinen augen den wert einer mutter verliert, wenn sie ihr kind misshandelt in welcher form auch immer.

  • Vatertochterduo, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich meinte dass es gar nicht nötig ist "Vater unbekannt" anzugeben. Man kann auch den Namen angeben und die Geburt wird auch registriert, aber der Name kommt nicht rein bevor eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.


    Lulia und was ist wenn du mit dem KV redest? Das Kind wird geboren, du kannst auch seinen Namen überall sagen, denn ohne Vaterschaftsanerkennung hat er noch weder Rechte noch Pflichten. Und informierst ihn über die Geburt. Damit bist du auf der sicheren Seite, auch in 10 Jahren, falls was passiert.
    Und dann wartest du ab. Wenn er dich selbst darauf ansprechen sollte, dann kannst du ihm sagen, du würdest es lieber nicht tun, und ihm vor Augen führen dass er dadurch auch keine Pflichten hat. Muss keinen Unterhalt zahlen usw. Dass du auf seine Hilfe nicht angewiesen bist. Und dass es nicht heißt, dass du ihm das Kind entziehst, du würdest Kontakt sogar begrüßen, gibst ihm dadurch aber die Möglichkeit, zuerst sein eigenes Leben in den Griff zu bekommen, evtl eine Therapie zu machen usw. Vielleicht ist es für ihn auch ok. Da ich ihn nicht kenne, kann ich ihn nicht als Menschen beurteilen, das kannst nur du. Sollte er aber nicht damit einverstanden sein und auf Vaterschaftsanerkennung bestehen, sollte man sich nicht quer stellen, denn sollte er klagen, wird er gewinnen und du bleibst auf den Kosten sitzen und so etwas wird dir negativ ausgelegt.
    Und sollte er sich ändern, kann man so etwas jederzeit nachholen.
    Bis dahin würde ich mir keine Gedanken machen und mich auf die Schwangerschaft konzentrieren und aufs Baby freuen. Es wird sich alles regeln.

  • Vatertochterduo, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich meinte dass es gar nicht nötig ist "Vater unbekannt" anzugeben. Man kann auch den Namen angeben und die Geburt wird auch registriert, aber der Name kommt nicht rein bevor eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.


    Und genau darum, um dieses "Namen angeben" ging es die ganze Zeit im gesamten Thread. Nichts anderes war die Frage der TE, und von nichts anderem spricht der zitierte §.

  • :hae: Ich sehe darin sehr viel Verbitterung - möchte sich Dein KV also nicht um das Kind kümmern, ja? Und das enttäuscht natürlich.. und erklärt, warum du andere Frauen verurteilst, die das haben könnten, was du dir so sehr wünscht und es dann auch noch ablehnen. Ich verstehe jetzt viel besser, dass es wohl tatsächlich Frauen gibt, die alles daran setzen, einen Mann mit einem Kind an sich binden zu wollen.. Klappt das nicht, versuchen sie alles, um KV seine Pflichte vor Augen zu führen "auf Biegen und Brechen" wird er zur Verantwortung gezogen und zuerst vielleicht auf die nette Tour "es ist doch auch Dein Kind und es braucht seinen Vater - willst Du nicht doch, Schatz? Später vielleicht etwas mit anderen Methoden: "ich gehe zum JA, die legen den Umgang dann fest, ich ziehe vor Gericht, um an den Unterhalt zu kommen - komm gefälligst Deinen Pflichten nach, wenn Du schon ein Kind mit mir gezeugt hast!". Nett und für das Wohl der Kinder in Form eines "freiwilligen" Umgang sicher äußerst hilfreich. Ich finde das z.B. verantwortungslos und unverständlich. Würde ich niiiiieeee machen..


    Ok, dann doch noch mal...


    Ja, der Vater meines Kindes will sich nicht kümmern. Die Tür zum Kind (nicht zu mir!) steht ihm jederzeit offen, aber ich trage ihm das Kind nicht hinterher. Ich wünsche mir nichts.
    Ich fände es schön für meinen Sohn, wenn er einen liebenden Vater hätte. Hat er nicht. Das verbittert mich aber nicht. Mein Leben ist gut. Kein Grund zur Verbitterung.
    Der Vater meines Kindes zahlt keinen Unterhalt. Aber ich bin in der glücklichen Lage, auch nicht darauf angewiesen zu sein ;)
    "Schatz" habe ich den Vater nie genannt, denn meine "Beziehung" zu ihm war noch "oberflächlicher" als deine zum Vater deines Kindes :brille
    Sprich von dem Wunsch ihn an mich zu binden, bin und war ich meilenweit entfernt. Ich werde weder für Umgang noch für Unterhalt vor Gericht ziehen, denn
    das haben mein Kind und ich nciht nötig. Ohnehin kann man niemanden zum Umgang zwingen.
    Aber die Möglichkeit sollte ich ihm doch lassen!


    Im Übrigen stand ein"OT" vor meinem Beitrag. Meint, dass gar nicht du persönlich mit "Kinderbesitzerin" angesprochen warst. Aber gut, dass du dir den Schuh selber anziehst.
    Scheint ja dann zu passen...

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • Wenn er dich selbst darauf ansprechen sollte, dann kannst du ihm sagen, du würdest es lieber nicht tun, und ihm vor Augen führen dass er dadurch auch keine Pflichten hat.


    Kommt mir bekannt vor...


    Muss keinen Unterhalt zahlen usw


    das auch...


    Dass du auf seine Hilfe nicht angewiesen bist.


    und das auch...


    Und dass es nicht heißt, dass du ihm das Kind entziehst,


    Nö, aber an einer sehr kurzen Leine hälst..


    Sollte er aber nicht damit einverstanden sein und auf Vaterschaftsanerkennung bestehen, sollte man sich nicht quer stellen


    Warum nicht gleich und sich den Ärger ersparen?

  • ItalienPapi weil es sein kann dass er es selber nicht will.
    Wenn ich richtig verstanden habe, hat er zwar gesagt er kümmert sich, aber erst nachdem die TS ihn massiv bedrängt hat. Er wollte ja auch eine Abtreibung. Dein Fall war ganz anders.

  • warum geht es hier denn nur um paragrafen,


    Hallo Perle,


    diese Frage ist ganz simpel zu beantworten: Das liegt an der Ausgangsfrage der Threadstarterin: Was sind Gründe, damit er das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt?


    Gemeinsames Sorgerecht ist ein juristischer Begriff aus dem Familiengesetz. Damit geht es nicht um irgendwelche moralischen Vorstellungen, Hoffnungen oder Erwartungen, sondern tatsächlich nur um Paragrafen.
    Und da sagt das Gesetz eindeutig, was wie zu geschehen hat.
    Wie das Gesetz zu verstehen ist, musste recht ausführlich erläutert werden. Nun gut.
    Ob dies so verwirklicht wird in der Praxis, jeder Standesbeamte immer genau nach Vorschrift arbeitet, sei dahingestellt. Aber ich bin diesem Gesetz unterworfen und dem Gesetz verpflichtet. Verstoße ich dagegen, kann ich belangt werden. Auch im Nachhinein (zum Beispiel dann, wenn in X Jahren der leibliche Vater klagt und nachweist, dass der Mutter der Name des Vaters bekannt war ... Oder das erwachsene Kind klagt, was nicht gar so selten ist. ).


    Darauf haben zahlreiche User, teils mit beruflichem Fachwissen versehen, deutlich hingewiesen.
    Es hat auch Nebenstränge gegeben in der Diskussion, die irrelevant waren und sind für die eigentliche Frage. Dies ist auch immer und immer erklärt worden.


    Im Thread wurde mehrfach von Moderatoren eingegriffen und sowohl um Einhaltung der Netiquette gebeten sowie um das Unterlassen von Falschinformationen. Hier jetzt eine Forenschelte zu starten, hat schon ein Geschmäckle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ItalienPapi weil es sein kann dass er es selber nicht will.
    Wenn ich richtig verstanden habe, hat er zwar gesagt er kümmert sich, aber erst nachdem die TS ihn massiv bedrängt hat. Er wollte ja auch eine Abtreibung. Dein Fall war ganz anders.


    Wenn er es nicht wollte, dann hätte er sich gleich DREI Tütchen auf sein "Bestes" stülpen sollen, sein Problem. Also kümmern möchte er sich scheinbar, doch von massiv bedrängen, kann ich aus dem Anfangsthread nichts lesen :frag


    Für mich haben beide Dreck am Stecken. Er wegen der Drogenstory und sie wegen dem von ihr geplanten Vorhaben. Wobei sie es ja erstmal nur in Erwägung zieht und es noch nicht gemacht hat. Trotzdem sind die Vaterschaftsanerkennung und die anderen Dinge fest im Gesetz verankert und sollten eingehalten werden. Und nicht für persönliche Zwecke missbraucht werden.


    NL mein Fall hätte so ausgehen können, wenn ich nicht so ein italienischer Sturkopf wäre ;):D

  • Vatertochterduo, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich meinte dass es gar nicht nötig ist "Vater unbekannt" anzugeben. Man kann auch den Namen angeben und die Geburt wird auch registriert, aber der Name kommt nicht rein bevor eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.


    Doch, der Name des angebenen Vaters landet im Personenstandregister. Es wird dann ein Zusatzvermerk gemacht das noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
    Steht doch schon oben im §.

  • in der regel fragt der standesbeamte nicht nach dem vater. hat er bei mir dreimal nicht gemacht, auch wenn ich einen eintragen ließ, den anderen erst viel später. hätte ich es nicht gemacht, wäre garnix passiert. wer will nachweisen, dass ich es gewußt hätte. wie wollten sie es denn nachweisen? können sie nicht, kann keiner. der vater schon garnicht. trotzdem bekommst du uvg und sozialgelder vom staat. auch die fälle in denen der vater totgeschwiegen wird seitens der mütter existiert. oder derer die andere männer vaterschaft anerkennen lassen.
    aber das problem kommt dann auf, wenn das kind irgendwann das lügengebäude zum einstürzen bringt. und dann kein wort mehr mit dir redet, weil du es betrogen hast. das ist das wirkliche problem.
    wenn du sicher gehen wolltest, dass keiner erfährt wer der vater ist und dieser keinen zugriff hat auf dich, dann hättest du ihm das nie erzählt und wärest so weit gegangen wie dein vieles geld dich trägt. einige tausend km sind eine gute basis dafür.

  • Doch, der Name des angebenen Vaters landet im Personenstandregister. Es wird dann ein Zusatzvermerk gemacht das noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
    Steht doch schon oben im §.


    Das ist falsch. Der Vater wird eingetragen, wenn die Vaterschaft auf welchem Wege auch immer festgestellt ist.
    Es wäre ja himmlische Zustände, wenn ein Mann auf Aussage der Mutter, bereits im Personenstandsregister auftauchen
    würde. Die Geburtsurkunde, die ja praktisch ein Auszug aus dem Personenstandsregister ist, zeigt den IST Stand zum Ausstellungszeitpunkt
    an. Keine Vaterschaft festgestellt = kein Eintrag des Vaters.
    Änderungen nachträglich möglich!


    LG
    Mami2511

  • Das ist falsch. Der Vater wird eingetragen, wenn die Vaterschaft auf welchem Wege auch immer festgestellt ist.


    Na Du weißt es sicher besser als das Gesetz.
    Habe ich übrigens oben gepostet.
    Mal lesen. Das bildet.

  • mal weniger posten und besser zuhören. das eine ist die theorie, das andere die praxis und die ist so wie beschrieben.

  • mal weniger posten und besser zuhören. das eine ist die theorie, das andere die praxis und die ist so wie beschrieben.


    Du willst Praxis? Gut!!


    Das verschweigen von Daten oder falsche Angaben für dieses Register ist mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren zu betrafen.
    Das ist Praxis.


    Ich kann auch einen Mord begehen. Nur erwischen lassen darf ich mich nicht.
    Macht einen Mord nicht besser. Es ist strafbar. Genauso wie das verschweigen von Daten oder falsche Angaben für dieses Register.


    Aber wenn ich erwischt werde dann nicht jammern über die Gesetzespraxis.

  • Doch, der Name des angebenen Vaters landet im Personenstandregister. Es wird dann ein Zusatzvermerk gemacht das noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
    Steht doch schon oben im §.


    Scheint aber nicht die gängige Praxis zu sein, denn wie gesagt, ich musste sogar das Formular neu ausfüllen, weil die beim Standesamt meinten, der Name hat da ohne Vaterschaftserklarung nichts zu suchen, nach dem Motto, so kann man ja jeden angeben und dann ist es gar nicht sein Kind.