Sorgerechtsreform 2013

  • andi0383:


    Ach ja, die Masche kenne ich doch. Dass ich deine Meinung nicht übernehme, kannst dir nur damit erklären, dass ich sie wohl intellektuell nicht erfassen könnte... :dribbel

  • Vivi, das SR hat vordergründig mit dem Umgang wenig zu tun, immer vorausgesetzt der KV hat Umgang und erfährt
    auch was mit dem Kind los ist, wie es sich entwickelt etc.
    Das ASR gibt der KM aber die Position genau das zu verhindern (wenn sie es will).
    Klar kann der Vater klagen,aber der gerichtliche Weg ist halt lang und das schadet der Vater/Kind Beziehung! Dazu kommt,
    dass sich der Vater- wenn dann Umgang gerichtlich angeordnet wurde - einem Kind gegenüber sieht, welches die "Sicht" der Mutter
    übernommen hat, sprich zur Mutter tendiert, weil diese die einzigste Bindungsperson ist, die es kennt und der Vater eher ein Fremder ist.


    KV und ich haben ein recht gutes Verhältnis und ich habe ihn gefragt, ob er - wenn ich den Kontakt nach der Trennung boykottiert hätte-
    vor Gericht gegangen wäre um diesen einzuklagen. Nein, wäre er nicht, weil er nicht an seinem Sohn gerichtlich rumziehen würde wollen, er
    hätte dann gewartet bis der Kleine alt genug wäre und sich bei ihm gemeldet hätte! Und hier geht es nicht darum, dass er sich seinem "Pflichten
    entledigt", sondern darum, dass ich gekonnt hätte, wenn ich ihn hätte entledigen wollen.
    Er ist aber ein sehr guter Vater und der Kleine liebt ihn!
    Aber es war realistisch betrachtet meine Entscheidung, dass dieses Verhältnis überhaupt entstehen konnte. Und das ist falsch, weil vorallem die "Entscheidung gegen den Vater" einfach nicht durch die Mutter getroffen werden sollte, die ja bei einer Trennung durchaus auch mit Enttäuschung, Wut
    und Angst reagiert! Das ist sicher verständlich und bei vielen Männern ebenso, aber diese finale Entscheidung (praktisch im Namen des Kindes) den Kontakt zu unterbinden, sollte von einer unabhängigen Stelle getroffen werden . Und mit GSR kommt der Vater hier weiter!


    Lg
    Mami2511

  • andi0383:


    Ach ja, die Masche kenne ich doch. Dass ich deine Meinung nicht übernehme, kannst dir nur damit erklären, dass ich sie wohl intellektuell nicht erfassen könnte... :dribbel


    du sollst die meinungen auch nicht übernehmen sondern dich mit denen auseinandersetzen und darauf eingehen.

  • du sollst die meinungen auch nicht übernehmen sondern dich mit denen auseinandersetzen und darauf eingehen.


    Und du sollst mir nicht das Wort im Mund herumdrehen, meine Aussagen nicht aus den Zusammenhängen reißen, und meine Fragen sinngemäß beantworten.

  • zu 1. Bis einer Mutter das SR entzogen wird muss schon sehr viel passieren, leider manchmal schon zuviel. Bei nen Arbeitskollegen von mir hat nen 1 Jähriger Knastaufenthalt der Mutter wegen Drogen nicht ausgereicht ihr das SR zu entziehen und auf ihn zu Übertragen. Er ist ja schließlich auf Montage unterwegs wie soll er sich da kümmern... Du solltest dir mal überlegen in welcher Konstellation ein Vater überhaupt eine Chance hat die Kinder zu bekommen wenn die Mutter das nicht will...


    Die KM meiner Tochter hat auch das SR (für ihre ersten beiden Kinder) "verloren". Erst musste sie wegen Kindeswohlgefährdung (Misshandlung) das ABR abgeben. Sie behielt zunächst das SR.


    Daraufhin stellte sie jeglichen Kontakt zu den Kindern ein. Der Vater (Zeuge Jehovas - war dem Gericht bekannt und Gegenargument der KM), der das ABR bekam, musste sich 12 Jahre ohne KU der Mutter durchschlagen. Umgang nahm sie nie war. Sie wollte nicht. Unterschriften, etc.. leistete sie nie. Zog sehr oft um (untergetaucht). Nach insgesamt 12 Jahren bekam sie Post vom Amtsgericht (Wohnort Kinder). Sie war als ZEUGIN geladen. Das älteste Kind ging mit 15 zum JA und bat um Unterbringung in eine Pflegefamilie. Sie wollte weg vom Vater. In diesem Brief teilte man ihr mit, dass sie ja seit 2 Jahren kein Sorgerecht mehr habe. Davon wusste sie auch nichts. Wie gesagt, das JA und Vater konnten sie nicht ausfindig machen, auch das damalige Gericht nicht.


    Jetzt der "Brüller"... Im Termin (als Zeugin) in der Sache Kind gegen Vater bekam die KM das SR auf ZURUF während der Verhandlung zurück!!! Frage: Welcher Vater hat so einfach - ohne Antrag - in einem ganz anderen Verfahren das SR zugesprochen bekommen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Ich geb's auf.
    Der Tellerrand ist bei manchen sehr dicht vor den Augen und selbige zur Sicherheit noch mit Scheuklappen nach rechts und links begrenzt.

  • Die KM meiner Tochter hat auch das SR (für ihre ersten beiden Kinder) "verloren". Erst musste sie wegen Kindeswohlgefährdung (Misshandlung) das ABR abgeben. Sie behielt zunächst das SR.


    Daraufhin stellte sie jeglichen Kontakt zu den Kindern ein. Der Vater (Zeuge Jehovas - war dem Gericht bekannt und Gegenargument der KM), der das ABR bekam, musste sich 12 Jahre ohne KU der Mutter durchschlagen. Umgang nahm sie nie war. Sie wollte nicht. Unterschriften, etc.. leistete sie nie. Zog sehr oft um (untergetaucht). Nach insgesamt 12 Jahren bekam sie Post vom Amtsgericht (Wohnort Kinder). Sie war als ZEUGIN geladen. Das älteste Kind ging mit 15 zum JA und bat um Unterbringung in eine Pflegefamilie. Sie wollte weg vom Vater. In diesem Brief teilte man ihr mit, dass sie ja seit 2 Jahren kein Sorgerecht mehr habe. Davon wusste sie auch nichts. Wie gesagt, das JA und Vater konnten sie nicht ausfindig machen, auch das damalige Gericht nicht.


    Jetzt der "Brüller"... Im Termin (als Zeugin) in der Sache Kind gegen Vater bekam die KM das SR auf ZURUF während der Verhandlung zurück!!! Frage: Welcher Vater hat so einfach - ohne Antrag - in einem ganz anderen Verfahren das SR zugesprochen bekommen?



    Ich vermute sehr stark, dass das eine Entscheidung nach Kassenlage war. Wenn gerade kein Heim- oder Pflegefamilienplatz da ist, muss es eben bei einem Elternteil untergebracht werden. Da ein 15jähriges Kind auch nicht mehr durch Vernachlässigung sterben kann, hält sich das Risiko für die verantwortlichen Entscheidungsträger in Grenzen.


    Ich kenne aber auch Ungerechtigkeiten in die andere Richtung. Beispiel: Einem Vater, Alkoholiker, der sich nicht um die zwei Kinder kümmerte und die Mutter schlug, wurde bei der Scheidung das Sorge- und Umgangsrecht entzogen, was auch gut so war.


    Er heiratete wieder, bekam wieder zwei Kinder, sein Verhalten gegenüber dieser Frau war dasselbe, und es kam zur Scheidung. Nur bekam er hier das ASR, da die Frau weder intelligent noch durchsetzungsfähig war, und die Zeiten, bzw. die Tendenzen in der Rechtsprechung sich geändert hatten. Die Mutter blieb trotz Scheidung inoffiziell bei ihrem Exmann, machte den Haushalt und versorgte die Kinder, obwohl sie keine Rechte mehr hatte.

  • Was immer wieder gerne unter den Tisch gekehrt wird...


    Selbst WENN ein Antrag im Schnellverfahren durchginge, hat ein KV FRÜHESTENS 6 Wochen nach der Geburt das GSR. D.h. die Mutter hat nicht auf den Antrag reagiert (oder aber es wurden keine Gründe genannt, die dagegen sprechen) UND der Richter hat die Frist ebenso eingehalten. Dieser kann die Frist eigenständig verlängern.


    In diesem optimalen Fall hat die Mutter bereits ...


    - ihren Wohnsitz nach Timbuktu verlegt - der Vater kann vom Selbstbehalt auf seine Kosten großzügigen Umgang wahrnehmen.
    - die Religionsfrage geklärt.
    - den Namen eigenmächtig ausgesucht.
    - und eigenmächtig einer schwerwiegenden Operation zugestimmt.


    Aber den Vätern geht es natürlich nur ums Prinzip... das GSR ist ja nicht wichtig - besuchen dürfen wir unsere Kinder ja (i.d.R.).


    Also keine Angst liebe GSR GegnerInnen... es bleibt erstmal alles beim Alten.

  • Ich vermute sehr stark, dass das eine Entscheidung nach Kassenlage war. Wenn gerade kein Heim- oder Pflegefamilienplatz da ist, muss es eben bei einem Elternteil untergebracht werden. Da ein 15jähriges Kind auch nicht mehr durch Vernachlässigung sterben kann, hält sich das Risiko für die verantwortlichen Entscheidungsträger in Grenzen.


    Eben nicht. Pflegefamilie war auch beim termin. Es stand nie zur Debatte, dass das Kind zur KM geht. Wollte es nicht und ist es auch nicht. Die Pflegefamilie war schon da und man kannte sich sehr gut über die Jahre (Kirche). Auch nannte das Kind sie schon Mama und Papa!!
    Es gab ein paar Treffen (Kind ist zur Mutter am WE). Seit über einem Jahr ist wieder Null Kontakt.


    Mit Geld hatte das alles nichts zu tun. Und SR hat sich erledigt, da das Kind mittlerweile 19 ist.

  • krypa: Du meinst wohl, dass ich keine einzige Frage so beantwortet habe, wie du es gerne hättest...




    Kleinkinder haben auch Papaphasen wenn denn der Papa Gelegenheit hat, sein Kind häufiger als 2x die Woche zu sehen - warum eigentlich nicht täglich?


    Was bezweckst du mit dieser Frage? Wie oft der Umgang stattfinden soll, muss doch jedes Ex-Paar miteinander klären, und nicht du mit mir. Frag doch deine Ex, ob du bei ihr einziehen darfst.




    Wie willst Du Sorgepflicht reklamieren, aber nicht für den entsprechenden Umgang sorgen wollen?
    Absprachen sind essentiell.


    Diese Frage hast du gestellt, obwohl ich sie in einem vorhergehenden Beitrag schon beantwortet habe:


    Ohne geregelte Absprachen ist es wohl kaum möglich, für ein Kind zu sorgen, das nicht im eigenen Haushalt lebt. Auch für ein Kind ist es nicht gut, wenn der Papa jemand ist, der eventuell irgendwann mal da ist, oder auch nicht.


    ..worauf ich dich freundlicherweise auch noch hingewiesen habe:


    ICH habe sehr deutlich geschrieben, dass regelmäßige und zuverlässig eingehaltene Umgangszeiten die Basis sind.




    von (vorhandenen oder nicht vorhandenen) ''Absprachen'' war in meinem entsprechenden Posting keine Rede. Woher nimmst Du die Konfabulation, ich sei gegen Absprachen?


    Du wirst ständig beleidigend, indem du von deiner eigenen Meinung abweichende Statements als Konfabulation oder Denkfehler betitelst. Da muss man schon davon ausgehen, dass du nicht wirklich an einer Antwort interessiert bist. :rolleyes2:


    Welchen 'Umgang' würdest Du denn im Sinne einer wahrgenommenen Sorgepflicht vorschlagen?


    Siehe oben. Was habe ich mit deiner persönlichen Umgangsregelung zu tun, und welchen Bezug hat dies zum Thema des threads?


    'Umgang'' ist per Definition zur Pflege der Beziehung zum UET gedacht, nicht primär, um auf das Kind ''aufzupassen''. Der Begriff ''aufpassen'' deutet eher auf ein Mitbetreuen hin, versteh ich das richtig?


    Das klingt mir wieder danach, dass die getrennt lebenden eltern am besten zusammenziehen sollten. Kann ich nicht ernstnehmen.


    Wärst Du evtl. für ein Wechselmodell?


    Und das kannst du wieder mit deiner Ex ausmachen. Du willst nur wieder vom Thema ablenken.




    na, Du selbst hast doch im Zusammenhang mit Romi2008 im Posting 375 und im Kontext dieser Sorgerechtsdiskussion väterliche Gewalt als generelles Argument gegen grundsätzliche väterliche Mitsorge ins Feld geführt. Dann musst Du Dich nicht wundern, dass dieses offenbar auch für ebensolche Mütter gelten sollte.
    Und wie stehts mit der Gewalt gegen die K i n d e r?


    ..und auch diese Frage war bereits beantwortet, bevor du sie gestellt hast:




    Und Kindstötungen durch Mütter als Argument für das GSR anzuführen, ist ebenso unsinnig, wie sexuellen Missbrauch durch Väter als Argument für das ASR zu verwenden.




    Würdest Du denn z.B. täglichen Umgang 'gewähren' wenn es der Vater wollte?


    siehe oben!





    dann sag mir mal, wie du jemanden an seine ''Pflichten binden'' willst. Ausser zum Unterhalt kannst Du niemanden zur Erfüllung seiner Pflichten verdonnern. Das liegt aber in der Natur der Pflichten gegenüber Kindern und nicht an den Vätern!


    ..auch dies wurde beantwortet:


    Und natürlich gibt es auch Väter, die Verantwortungsbewusstsein haben, und tatsächlich Pflichten übernehmen, auch wenn du das nicht für möglich hältst. Warum sollten denn alle anderen auch das Sorgerecht haben?




    Hier ist ''an Pflichten gebunden'' synonym für zwingen. Wie willst Du jemanden an beziehungsreiche Pflichten binden, also ihn dazu zwingen, diese zu erfüllen?


    Hat Dein Ex denn diese ''Pflicht''? Das ist mir grad entfallen....


    Hier versuchst du wieder, mir was in den Mund zu legen, was ich nirgends geschrieben habe. Ich will niemanden zwingen, ich will nur jenen, die keine Pflichten übernehmen, auch das Recht absprechen.


    Und falls du in diesem Thread über deine persönliche Situation plaudern möchtest, dann tu das doch, aber kommst du dazu, sowas von mir zu fordern?
    Möchtest du mir gerne spezielle Beweggründe unterstellen?
    Warum wirfst du mit nicht gleich vor, dass ich wohl meine Tage haben müsste?

  • Hallo


    [hier stand jetzt viel Text, der aber doch wieder nur entweder Öl ins Feuer der einen oder Wasser auf die Mühlen der anderen gewesen wäre; daher gelöscht]
    Mit zunehmendem Befremden lese ich die Beiträge der letzten Tage in diesem Thread.
    Die Argumente bzw. Argumentationen empfinde ich auf beiden Seiten (Mütter aller Couleur, Väter aller Couleur) teilweise konstruiert, hanebüchen, absurd oder einfach nur weltfremd.


    Die Diskussion macht mir deutlich, dass beide alle involvierten Seiten noch ein großes Stück Arbeit vor sich haben.


    Und ich bete jeden Tag das mir nicht irgendwann mal die Argumente ausgehen ...


    Ich bin's soooo leid ...


    Instetten

    "Er hatte sich zuende gelebt, war ausexistiert." T. Bernhard - Der Untergeher


  • Bitte nenn mir die Frau, die als erstes nach der Geburt nichts besseres zu tun hat, als -nach Timbuktu auszuwandern, nur um ihrem Ex das Leben schwer zu machen ...
    -"die Religiondfrage geklärt hat .." : (Was man in den ersten Wochen an religiöser Erziehung verpasst hat, ist ja bekanntlich nie wieder aufzuholen ...)
    - und spasseshalber eine völlig unnötige Operation durchführen lässt ?
    Das ist ja nun völlig hypothetisch!


    Gut, der Name! Auf den sollten sich ja im besten Fall beide einigen ... Und wenn nicht?
    Im umgekehrten Fall: Man bräuchte für den Namen von Anfang an die Zustimmung eines unauffindbaren Vaters? Oder fürs Elterngeld? Ich versteh nicht, was für euch Befürworter an der Sechswochenfrist so inakzeptabel ist.





    Und seit wann werden grundsätzliche Mitentscheidungsrechte
    aufgrund von biologischen Faktoren verteilt, die ja nunmal nicht beeinflussbar sind? Und warum soll das rechtfertigen,
    dass es im Sinne des Kindes wäre nur einen Sorgeberechtigten zu haben!


    Was soll ich dazu sagen: Wie schon geschrieben, es ist halt einfach praktischer, wenn erstmal die anwesende Person entscheidet als die abwesende.


    So gesehen sind die positiven Seiten des neuen Gesetzes die: Väter in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind den ehelichen soweit gleichgestellt, als ein schneller Konsens zum gemeinsamen Sorgerecht führt und Frauen es nicht einfach ohne Grund boykottieren können.
    Mein Haken ist aber der: Die Frist danach (6 Wochen) ist zu kurz, sie entspricht ja nicht mal mehr dem gesetzlichen Mutterschutz und bringt bei Dissens unnötig früh Stress (Gerichtsverfahren) hinein.
    Und: Was heisst Kindeswohl? Wann ist es gefährdet? Zählt darunter auch, wenn der BET drangsaliert und mithilfe des SR bestalkt wird, oder zählt so etwas nicht?


    Und zum Abschluss ein schönes Zitat von dem alleinerziehenden Stiefvater Lessing, nur um wieder ein bisschen für böses Blut zu sorgen: "Das Blut allein macht lange noch den Vater nicht. Macht kaum den Vater eines Tiers. Gibt zum Höchsten das erste Recht, sich diesen Namen zu erwerben!"

    Einmal editiert, zuletzt von Möwe ()

  • Bitte nenn mir die Frau, die als erstes nach der Geburt nichts besseres zu tun hat, als -nach Timbuktu auszuwandern, nur um ihrem Ex das Leben schwer zu machen ...
    -"die Religiondfrage geklärt hat .." : (Was man in den ersten Wochen an religiöser Erziehung verpasst hat, ist ja bekanntlich nie wieder aufzuholen ...)
    - und spasseshalber eine völlig unnötige Operation durchführen lässt ?
    Das ist ja nun völlig hypothetisch!


    Gut, der Name! Auf den sollten sich ja im besten Fall beide einigen ... Und wenn nicht?
    Im umgekehrten Fall: Man bräuchte für den Namen von Anfang an die Zustimmung eines unauffindbaren Vaters? Oder fürs Elterngeld? Ich versteh nicht, was für euch Befürworter an der Sechswochenfrist so inakzeptabel ist.


    Möwe,


    a) meine Mutter ist wenige Wochen nach meiner Geburt in die USA gezogen (mit mir - und zum Glück zum Vater). Es muss ja nicht Timbuktu sein ;) Soll da auch andere Länder geben. Eigentlich reicht schon der Umzug innerhalb Deutschlands, um regelmäßige Kontakte zu unterbinden. Und sag mir nicht, dass sowas nie passiert. Namen kann ich dir nennen. Aber mit denen kannst du nichts anfangen und Klarnamen werde ich hier nicht posten.


    b) Religion. Es geht nicht um Religionserziehung. Oder schon mal von einem Kind gehört, dass erst das Vater unser kann, bevor es Mama oder Papa sagt? Schonmal von sowas wie Taufe gehört? Ist sowas auch wieder aufzuholen, oder gar zu annulieren??? Wäre mir neu! Ich hätte was dagegen, wenn KM das gemeinsame Kind in die religiöse Salafisten Gemeinde eingliedert.


    c) Operation: dann war sie meinetwegen nicht aus Spass und auch nicht völlig unnötig... Bei der Entscheidung, welche Methode und ob überhaupt jetzt oder später, oder zweite Meinung, oder anderes KH (Spezialklinik) - bei all den Fragen ist der KV raus und schaut vom Zaun aus zu.


    d) Wenn der Vater unaffindbar ist, kann er auch die Vaterschaft nicht anerkannt haben, dann hat er wohl auch kein GSR. Selbiges trifft dann wohl für das Elterngeld zu ;)


    Die 6-Wochen Frist ist eine Farce, weil sie ausschließlich damit verargumentiert wird, dass nach der Geburt erstmal Wochen und Monate lang Ausnahmezustand herrscht. Nochmal... als wäre jede schwangere Frau mit Zeitpunkt der Befruchtung unfähig zu denken und es wäre unzumutbar, während all der Monate einen Gedanken an das GSR zu verschwenden. DAS IST HYPOTHETISCH! Wäre ich Frau, würde ich mich von den Befürwortern dieser Frist beleidigt fühlen.


    Davon ab ist sie diskriminierend... Frag mal die Alice im Wunderland... ;)


    Die einzigen, die wirklich entsetzt über die Reform sein können, sind Frauen, die sich ganz bewusst nur einen Erzeuger und Zahler gesucht haben und der Meinung sind, dass ein Kind keinen Vater braucht. Aber auf die sch**** ich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hallo vivi333,


    meine Frage: ''Warum eigentlich nicht täglich?'' war ernst gemeint. Ist es nicht für einen frischgebackenen Papa eigentlich selbstverständlich, sein Kind täglich zu erleben? Ob nun Umgangsvater oder mit beim Kind lebend? Dazu hätte ich eine sachliche Antwort/Erörterung von Dir erwartet. Du aber lenkst ab und stellst eine Gegenfrage. Du unterstellst sogar, dass ich eine spezielle Antwort erwarte. Das stimmt aber nicht. Woher willst Du das wissen? So geht das nicht.


    Als beim Kind lebender Papa habe ich z.B. keine geregelte, regelmäßige Umgänge. Von Ex-Paar war erst später die Rede. Ich kann mir sowieso nicht vorstellen, wie ein Umgangsvater mit 2-3 Umgängen mit seinem Baby zufrieden sein kann und da eine enge Kind-Vater - Beziehung entstehen kann.


    Du schriebst von ***''...regelmäßige und zuverlässig eingehaltene Umgangszeiten die Basis sind.''*** Da steht nichts explizit von ''Absprachen''.



    Meine Frage: ''Welchen 'Umgang' würdest Du denn im Sinne einer wahrgenommenen Sorgepflicht vorschlagen?''


    zielte ganz allgemein auf D e i n e Ideen im Sinne einer in diesen Zusammenhang von D i r gebrachte Sorgepflicht. Ich hatte diesen Zusammenhang nicht hergestellt, also war es an Dir, so einen Umgang darzulegen. Das hatte nun gar nichts mit mir persönlich zu tun.


    Du lenkst doch nach Deiner Definition mit irgendwelchen Statements vom Thema ab mit dem Wort ''aufpassen''. Daher mein Einwand.


    Deine Pauschalisierung in Posting 375 war v o r der Erwähnung von Kindstötungen.


    Weiter unten reklamierst Du 'Anworten', die überhaupt keinen Bezug zu meiner Frage nehmen.



    Meine ''persönliche Situation'' hatte ich überhaupt nicht im Sinn bei dieser Erörterung hier. Wie kommst Du überhaupt darauf?


    Meine Kinder sind 19, und ich habe sie überwiegen alleine erzogen. Sie haben immer bei mir gelebt.



    MfG krypa

  • es ist halt einfach praktischer, wenn erstmal die anwesende Person entscheidet als die abwesende.


    Ich verstehe überhaupt nicht, warum hier immer wieder von abwesenden Vätern ausgegangen wird.
    Damals im Kreissaal waren m.E. sehr viele werdende Väter da - aus meiner Sicht stellt DAS eher den Normalzustand dar.


    :strahlen

  • Ich verstehe überhaupt nicht, warum hier immer wieder von abwesenden Vätern ausgegangen wird.
    Damals im Kreissaal waren m.E. sehr viele werdende Väter da - aus meiner Sicht stellt DAS eher den Normalzustand dar.


    :strahlen


    Weil es ihr einziges Argument ist? Weil sie aufgrund ihrer eigenen und nur ihrer eigenen Erfahrungen ein Gesetzt stricken würden, was dann für alle gilt - hauptsache ihr eigener Einzelfall ist berücksichtigt?


    Im übrigen... ich war auch im Kreissaal, habe die Nabelschnur durchtrennt und vor der Mutter die Kleine auf dem Arm gehabt.


    Bin auch nicht umgekippt :-D
    Habe allerdings vor lauter Aufregung der Krankenschwester den falschen Knopf auf der Kamera gezeigt. Den Ausknopf anstelle des Auslösers :-( Ich Depp!

  • ich war auch im Kreissaal, habe die Nabelschnur durchtrennt und vor der Mutter die Kleine auf dem Arm gehabt.


    ... und das Baby gebadet ...


    DAS ist Normalzustand :strahlen





    Edit fügt hinzu: und abgetrocknet und gewickelt und betüddelt und .... und .... und .... und .... und .... und :schnuller

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • ... und das Baby gebadet ...


    DAS ist Normalzustand :strahlen


    YUP! Meine volle Zustimmung! :daumen



    Zusatz: Fast hätte ich es vergessen: UND sich um Mutti gekümmert! Väter können auch mehrere Dinge auf einmal! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Ich geb's auf.


    Ich bewundere manche Ausdauer hier ;). Ich hatte schon vor 6 Seiten keine Lust mehr, dreht sich doch eh alles im Kreis.


    GSR ab Geburt geht nicht immer, da erst die Vaterschaftsanerkennung vorliegen muß, aber GSR ab selbiger finde absolut legitim, ohne das ein Vater sich erst beweisen muß. Als Mutter muß ich ja auch nicht erst beweisen das ich in der Lage bin mich "zu kümmern". Und alles andere ist für mich Haarspalterei, denn wären die Eltern verheiratet käme die Frage gar nicht erst auf.



    -"die Religiondfrage geklärt hat .." : (Was man in den ersten Wochen an religiöser Erziehung verpasst hat, ist ja bekanntlich nie wieder aufzuholen ...)
    - und spasseshalber eine völlig unnötige Operation durchführen lässt ?


    Dazu geb ich nur 2 Stichworte: Taufe und Beschneidung.