Sorgerechtsreform 2013

  • Ich muss es nochmal betonen.


    UET und BET können sowohl weiblich als auch männlich sein, und der Grundsatz für mich ist, wer Rechte haben will, muss auch Pflichten übernehmen. Die Pflichten sind ja beim männlichen oder weiblichen BET in der Regel erfüllt.
    Der UET hat die Möglichkeit, den Umgang und die Zahlungen warzunehmen ( soweit zur Zahlung verpflichtet) heißt SR und ABR oder er oder sie entzieht sich dem heißt kein SR oder ABR.


    Das kann man jetzt bis ins kleinste zerpflücken und das Haar in der Suppe in den einzelnen Formulierungen suchen. Aber das ist das, worauf es für mich ankommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • Wenn beide Elternteile ab Geburt die gleichen Rechte und Pflichten hätten, da geb es diese ganze Diskussion nicht.


    Ein neuer Paß, ein Sparbuch und eine Anmeldung in der Grundschule um die Ecke sind in der Regel auch nicht das Problem - sondern Selbstverstädnlichkeiten.


    Die "Macht" entsteht ja erst an der Stelle.


    Wirklich wichtig finde ich den Wohnort der Eltern und der Kinder = eine Grundvoraussetzung am Leben des Kindes teilzunehmen - aber das sehen die meisten hier anderes
    (und beschweren sich dann, wenn sie nichts mitbekommen oder keiner sich kümmert)

  • Ich muss es nochmal betonen.


    UET und BET können sowohl weiblich als auch männlich sein, und der Grundsatz für mich ist, wer Rechte haben will, muss auch Pflichten übernehmen. Die Pflichten sind ja beim männlichen oder weiblichen BET in der Regel erfüllt.
    Der UET hat die Möglichkeit, den Umgang und die Zahlungen warzunehmen ( soweit zur Zahlung verpflichtet) heißt SR und ABR oder er oder sie entzieht sich dem heißt kein SR oder ABR.


    Das kann man jetzt bis ins kleinste zerpflücken und das Haar in der Suppe in den einzelnen Formulierungen suchen. Aber das ist das, worauf es für mich ankommt.


    Es geht hier aber doch nicht um BET und UET (geschlechtsneutral), sondern ganz eindeutig um Väterrechte (männlich). Und zwar ein Recht, das der Mutter (weiblich) scheinbar von Natur aus zugesprochen wird.
    Also ist das keine Diskussion die man geschlechtsneutral führen kann.


    Außerdem hat es auch mit BET und UET primär mal gar nichts zu tun, da ich auch Paare kenne, die eine Lebensgemeinschaft führen, in der aber die Mutter die stärkere Position hat,
    da sie das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder hat.


    Und nun stellt auch mal Konfliktsituationen in einer solchen Paarkonstellation vor. Na, wer zieht da wohl immer den Kürzeren? Kann man da von einer Gleichberechtigung sprechen?

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  • Außerdem hat es auch mit BET und UET primär mal gar nichts zu tun, da ich auch Paare kenne, die eine Lebensgemeinschaft führen, in der aber die Mutter die stärkere Position hat,
    da sie das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder hat.


    Das hab ich ja gesagt. Wenn Paare zusammenleben, finde ich es auch richtiger, wenn beide von vornherein das SR haben. Hat mein Ex ja auch. Wenn sich aber einer schon in der SS verdünnisiert. Das geht bei der Mutter nun mal schlecht. . was ja auch bei verheirateten immer der Fall war. Insofern könnte man auch eine Diskussion führen über die Gleichstellung einer Ehe zur Lebensgemeinschaft.


    Insofern geht es schon geschlechtsneutral, denn heute ist es ja auch schon schwierig, nach einer Trennung das alleinige GSR zu beantragen. Und nach einer Trennung können beide UET / BET sein. Das ist ja das, was ich eher bemängel. Das das GSR praktisch nicht wieder rückgängig zu machen ist.



    Im übrigen wars doch bis zur Emanzipierung des Mannes in der Vaterrolle auch meißt so, dass die Verpflegung insbesondere des Kleinen Kindes bei der Mutter lag. Sooo lange ist es ja nun noch nicht, dass Väter sich aktiv um Haushalt und Baby kümmern wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • mal eine Situation, um zu verdeutlichen das dies gar nciht Geschlechtsneutral zu behandeln ist. (


    mein Sohn 17 Monate lebt bei der Mutter, Trennung bereits vor er Geburt. regelmäßiger Umgang. Das Kind lebt bei der Mutter. Als Vater hätte ich nur dann eine Chance das das Kind bei mir lebt, wenn die KM ziemlich bockmist machen würde oder sagt ... "er soll bei dir leben".



    (ohne dies nun zu beabsichtigen oder den Gedanke zu hegen ;) )

  • Heffalumpi:


    Na, da gabs doch hier schon genügend Beispiele:
    Hab ja auch welche genannt:


    Schulwahl / Umzug, Sparbücher. Überall ist die Unterschrift / Erlaubniss notwendig.


    Das sind aber nicht Dinge die täglich vorkommen. Schule wenn es gut läuft 2 mal, Sparbuch / Konto vielleicht auch 2 mal. In 18 Jahren. Dann noch ein Ausweis, auch vielleicht 2 Unterschriften wenns hoch kommt.


    Und deswegen sollte auf das GSR verzichtet werden, bzw. der Vater soll sich das GSR erst verdienen? (und ja, hier sprechen wir ganz klar vom Vater, MÜtter haben das Sorgerecht ja automatisch ab Geburt).

  • Hä Frauen haben mit Geburt SR , unverheiratete Männer nicht wie soll man diese Diskussion Geschlechter neutral führen ?
    da kann man ja auch das Frauenwahlrecht geschlechterneutral führen.

  • Sollte das Gesetzt verabschiedet werden werde ich einer der ersten sein die das gemeinsame Sorgerecht beantragen werden.


    Bisher hab ich hier noch keine Mutter gelesen die Unterhalt für Ihr Kind zahlt aber das Sorgerecht beim Vater ist.


    Es ist schon traurig das man überhaupt als Mann nicht automatisch das Sorgerecht bekommt. Dieses ist ja nur gang und gebe bei Verheirateten Paaren.


    Es gibt hier bestimmt genug Männer die Verantwortung übernehmen wollen es aber nicht dürfen weil die Kindsmutter dagegen ist.


    Ich drücke es mal vereinfacht aus....Ich zahle doch keine KFZ Steuer und Versicherung für ein Auto was ich nicht habe.


    Wenn man zusammen ein Kind gezeugt hat sollte jeder Elternteil seinen Teil dazu beitragen das es dem Kind gut geht und dazu gehört auch die gemeinsame Sorge.


    Man hat eine Lebenlang eine Soziale Verantwortung zu Tragen egal ob man sich versteht oder im Streit auseinander gegangen ist. Ob ein neuer Partner oder Partnerin vorhanden ist oder nicht.


    Das Kind hat nur eine Mama und einen Papa.


    Sollte heute was der Kindsmutter passieren...dann muss ich als Kindsvater um das Sorgerecht von meinem eigenen Sohn kämpfen. Bis das durch ist kommt Er in eine Pflegefamilie und trägt bestimmt einen seelischen Schaden davon.


    Das kann es doch nun wirklich nicht sein.

  • Es ist schon traurig das man überhaupt als Mann nicht automatisch das Sorgerecht bekommt. Dieses ist ja nur gang und gebe bei Verheirateten Paaren.


    :daumen:daumen


    Mütter, die ihr Kind 2 mal im Jahr sehen, an keinen Veranstaltungen der Schule teilnehmen, den Vater alles alleine entscheiden lassen und sich mit dubiosen Gutachten der Unterhaltszahlung entziehen, sollten ihr GSR automatisch verwirkt haben.


    Es sollte untersagt werden, dass Frauen die alleinige Entscheidung obliegt, ob ein GSR vergeben werden sollte oder nicht.
    Da gibt es für den Gesetzgeber noch so einiges zu tun!

  • Ja, warum sollte sich der Vater ( nun meinetwegen) an bestimmten Entscheidungen beteiligen dürfen, wenn ihm alle anderen schnurz sind.
    Ich würde sagen, in einer Lebensgemeinschaft sollte das gleiche gelten wie für verheiratete, und sollte es zu einer Trennung kommen, sollte es aber für den UET zur Auflage gemacht werden, sich weiterhin zu kümmern.
    Hier sind wir bei der Geschlechtsneutralität. Denn nach einer Trennung können die Kinder ja sowohl beim Vater als auch bei der Mutter leben.

  • Borte: hier geht es aber doch erstmal um die grundsätzliche Vergabe des Sorgerechtes bei nicht-ehelichen Kindern. Nicht darum, was mal irgendwann evtl. ist, das wäre ein anderes Thema.


    Und grundsätzlich sehe ich keinen Grund, warum der Vater sich ein Sorgerecht erst verdienen muß, egal ob man zusammen lebt oder nicht. Eine Frau muß das auch nicht, die bekommt das Kind und ist sofort dafür sorgeberechtigt.

  • Ich bin da aber vielleicht auch negativ vorbelastet. In meinem ganzen Leben bisher, habe ich noch keinen Vater erlebt und auch von keinem gehört, dass er sich regelmäßig kümmern möchte, obwohl die Möglichkeit da war. Meine Väter und andere haben sich durch Emotionslosigkeit und mangelndes Interesse kenntlich gemacht.


    Und der Vater meines Kindes machts ja bisher auch nicht anders, obwohl ich hier sogar damit am ehesten gerechnet habe.
    Er hat alle Rechte. hat den Kleinen nun schon eine Woche nicht gesehen und als ich am Wochenende mit ihm telefoniert habe und fragte, wann er ihn denn endlich mal wieder sehen möchte, weil gerade in den jungen Jahren häufiger Kontakt günstiger wäre, bekam ich ein "irgendwann mal".


    Vielleicht würde ich meine Meihnung ändern, wenn ich was anderes erleben würde, aber so finde ich es zum Bsp völlig natürlich und außer Frage, dass -BEI ANNÄHERND GLEICHEN BEDINGUNGEN NATÜRLICH- ein Säugling immer bei der Mutter und nicht beim Vater lebt.
    Gleichberechtigung hin oder her: In 98 % der Fälle ticken Männer evolutionsbedingt doch etwas anders. ( zeigt mir meine persönliche Erfahrung)


    Jetzt bezieh ich wahrscheinlich Haue, aber ich bin da auch ehrlich.

  • Heffalumpi:


    Ja, ich weiß, aber das hatte ich ja schon gesagt. Bei Lebensgemeinschaften wie bei verheirateten find ich in Ordnung, hab ich auch so gemacht.
    Bei getrennten Paaren, find ichs legitim, es ihm auf Probe sozusagen zu geben, oder auch nicht, bis geregelt ist, ob und in welchem Rahmen er sich überhaupt kümmern will. Im Zweifel hat er schon von vornherein gesagt, dass er mit dem Kind gar nichts zu tun haben will.
    Das die Mutter es hat, wo sie schon von der erste Lebensminute mit dem Säugling zusammen ist, ist für mich klar. Denn das sie sich kümmert, ist ja in dem Fall von auszugehen. ( In normalen Verhältnissen).


    Andernfalls kanns ihr ja auch aberkannt werden. Hat ja schon Fälle gegeben, wo der Mutter noch im KH das SR aberkannt und das Kind entzogen wurde.

  • Das ist doch Käsekuchen was Du jetzt schreibst.


    Ein Freund von mir hat Zwillinge bekommen und es war sehr tragisch das die Kindsmutter bei der Geburt verstorben ist


    Hätte man Ihm damals die Kinder wegnehmen sollen ? Das hat alles super geklappt und jetzt sind die Kids auch schon 6 Jahre alt und Er nimmt sich erst jetzt wieder die Zeit sich nach eine Frau um zu sehen.


    Da kann man nur RESPEKT sagen und den Hut ziehen.

  • Es geht nicht um die Frage bei wem ein Kind lebt.


    Und es gibt auch Mütter, die sich für ihre Kinder nicht interessieren, trotzdem müßen die sich das Sorgerecht nicht erst verdienen.


    Wer definitiv kein Interesse hat kann sein Sorgerecht abtreten. Wer meint, das Ex defintiiv kein Interesse hat kann das ASR beantragen. So herum wird dann ein Schuh daraus.




    Und die Mehrzahl aller Männer die ich kenne reißen sich wenn es sein muß den Arm für ihre Kinder aus.

  • Ich schrieb 1. : Nach meiner persönlichen Erfahrung
    und zweitens ist das wieder Haarspalterei weil ich vom Normalfall ausgehe, wenn die Mutter verstirbt, ist es kein Normalfall mehr, sondern, dass der Vater SR bekommt und die Kinder übernimmt, selbstverständlich

  • Das ASR bekommt man aber nicht mehr so ohne weiteres nur weil sich der andere nicht interessiert.
    Die Mutter hat bei getrennt lebenden Paaren, weil das Kind in der Regel doch automatisch bei ihr lebt. Damit hat sie automatisch schon die Sorge.
    Aber da drehen wir uns auch im Kreis jetzt glaube ich.
    Jeder hat da seine Meihnung, die sicherlich auch auf persönlichen ERfahrungen beruht, wie du ja schon Gegenbeispiele genannt hast.
    Das ist ja auch in Ordnung.
    Wie gesagt. Warum ein Unterschied zwischen verheirateten und Lebensgemeinschaften gemacht wird, versteh ich auch nicht. Aber bei getrennt lebenden finds ichs anders besser.
    Da ist es für mich ganz gut geregelt. Er kann es, wenn er sich kümmern möchte, beantragen, es wird nur noch abgelehnt, wenn es trifftige Gründe wie Kindeswohlgefährdung oder mangelndes Kümmern gibt und ähnliches und gut ist. Es obliegt aber schon jetzt ja nicht mehr der Willkür der FRau und das ist ja auch ok so.

  • Borte das du negative erfahrungen gemacht hast mag ja sein , allerdings kann das doch wohl kaum grundlage eines Gesetztes sein
    Es gibt auch schwer krimminelle Menschen deswegen kann man doch nicht vorsorglich erstmal alle einspeeren , und diese müssen dann
    beweisen das sie es Verdient haben das sie Rauskommen unter auflagen.

  • Da magst du sicher recht haben, aber ich finde, wenn der Kindsvater nicht mehr da ist quasi, muss man von Fall zu Fall entscheiden.
    Gerecht und ungerecht sind doch eh immer schwierig. Warum ist zb in einer Ehe der ehemann automatisch der Vater mit SR, wenn der Erzeuger, der sich kümmern will ein anderer ist. etc.
    Ich fand vorher einiges unfair an der Regelung mit dem SR, aber jetzt aus Gleichberechtigungsgründen überhaupt keine Einschränkungen mehr zu machen. Ich weiß nicht.
    Ich mein, eine Mutter, die nach der Geburt ihr Kind wegschiebt und sagt, ich will mich nicht kümmern, wird das SR auch nicht behalten. Insofern muss sie sich ja indirekt auch bewähren.