Sorgerechtsreform 2013

  • Hauptsache verhindern, dass sich Vater und Mutter von Anfang an auf gleicher Augenhöhe befinden.

    Du musst bedenken, dass hier sehr viele "gebrannte Kinder" sind....
    Ich hätte mir sehr gewünscht, KV hätte das GSR gewollt, statt dessen will er nichts mit seinem Kind zu tun haben.


    Ich bin dafür die Rechte der Väter zu stärken, definitiv!
    Leider kenne ich aber - berufsbedingt - SEHR viele Fälle in denen das GSR eine Katastrophe wäre. Aber wie soll Frau das beweisen wenn KV es versteht alle zu blenden und die Frau doof dastehen lässt?
    Es gibt solche und solche Fälle... ich hoffe es weiterhin gut geprüft!
    Und für alle Väter die diese Bezeich nung verdienen: Ich hoffe ihr kommt zu eurem Recht!

  • Du musst bedenken, dass hier sehr viele "gebrannte Kinder" sind....
    Ich hätte mir sehr gewünscht, KV hätte das GSR gewollt, statt dessen will er nichts mit seinem Kind zu tun haben.


    Ich bin dafür die Rechte der Väter zu stärken, definitiv!
    Leider kenne ich aber - berufsbedingt - SEHR viele Fälle in denen das GSR eine Katastrophe wäre. Aber wie soll Frau das beweisen wenn KV es versteht alle zu blenden und die Frau doof dastehen lässt?
    Es gibt solche und solche Fälle... ich hoffe es weiterhin gut geprüft!
    Und für alle Väter die diese Bezeich nung verdienen: Ich hoffe ihr kommt zu eurem Recht!


    Du triffst den Nagel auf den Kopf. :D

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Zitat: Mütter laufen während der Schwangerschaft auch weg..
    aber nicht vor dem Kind ;)


    Ist auch nicht so einfach, ausserdem bedeutet das Kind zu haben, Macht zu haben.


    Zitat: Davon ab hat auch das Kind ein Recht von seinen beiden! Eltern versorgt zu werden.
    Natürlich hat es das! Aber so manche/r abwesende/r ET sieht sich nicht in der Pflicht.


    Woran die Mutter oft nicht schuldlos ist.


  • Nein. Das gemeinsame ABR hat derzeit nur der Vater, wenn er bei Geburt mit der Mutter verheiratet war automatisch. Der Gesetzesentwurf sagt, dass das ABR nicht mit dem GSR übertragen wird.

  • Aber die Möglichkeit es zu beantragen hat er ja trotzdem und immer oder nicht?

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Du musst bedenken, dass hier sehr viele "gebrannte Kinder" sind....


    Das ist mir schon klar. Das darf aber keine Rolle spielen. Dann kann ich ja genauso fordern, die Schuldfrage bei Scheidung wieder einzuführen.


    Wie könnte es so schön (auch) heissen? "Drum prüfe, von wem du schwanger wirst und mit wem du lebenslang ein Elternteil sein willst!" Die Kinder täten es uns danken.

  • Lena: ich meine Väter, die grade mal bei der Zeugung anwesend waren...
    Es wär doch schön, wenn hier nicht so viel reingelesen würde, was das gar nicht steht...

    Ist auch nicht so einfach, ausserdem bedeutet das Kind zu haben, Macht zu haben.


    ja, NATÜRLICH ist die Mutter erstmal in einer stärkeren Position. Die Natur hat das nunmal so eingerichtet. :pfeif Einer Mutter damit 'Macht'gedanken zu unterstellen, ist i.m.A. völlig daneben :crazy

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Aber die Möglichkeit es zu beantragen hat er ja trotzdem und immer oder nicht?


    Ja, mit entsprechender Aussicht auf Erfolg! ;)
    Mein Versuch hat 16k gekostet. Verfahrenskostenhilfe ist i.d.R. Nicht drin. Argument: keine Aussicht auf Erfolg ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Zitat

    Und wie ist das wenn sich ein Vater 12 Jahre oder länger nicht gekümmert hat?
    Also weder Besucht noch angerufen noch sonst irgendwas, selbst in der Zeit in der man quasi Tür an Tür wohnte (er Erdgeschoss ich 5. Stock mit betreffenden Kind)
    kann der jetzt auch einfach her kommen und das geteilte Sorgerecht beantragen? DA bin ich nämlich dann doch strikt dagegen.


    Das frag ich mich auch.


    Wir haben ja auch so einen KV der seit fast 2 Jahren keinen Kontakt mehr zum Kind hat und auch nie ne ´Bindung zum Kind hat.


    Kann so jemand auch einfach den Antrag stellen?

  • Einer Mutter damit 'Macht'gedanken zu unterstellen, ist i.m.A. völlig daneben :crazy


    Mit großer Macht folgt große Verantwortung, oder wie war das?


    Naja, schauenwirmal ob KVati sich auch dazu aufrafft. Auf 550 km wäre das bestimmt poppig.

  • Ja, mit entsprechender Aussicht auf Erfolg! ;)
    Mein Versuch hat 16k gekostet. Verfahrenskostenhilfe ist i.d.R. Nicht drin. Argument: keine Aussicht auf Erfolg ;)


    Aber was entscheidet ob der KV Erfolg hat oder nicht?


    Also Kind lebt seit Geburt, 17 Monate bei mir. KV hätte jetzt Lust, dass Kind zu ihm zieht und beantragt ABR. Wie sind da die Chancen?

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Lena: ich meine Väter, die grade mal bei der Zeugung anwesend waren...


    Und warum war er das? Weil die werdende Mutter das so wollte? Verstehst du, was ich meine? Pflichten Ja, Rechte Nein?
    Wie willst du denn die ganzen Ausnahmeregeln ohne Diskriminierung eines Geschlechts in ein Gesetz packen?

  • Das ist mir schon klar. Das darf aber keine Rolle spielen. Dann kann ich ja genauso fordern, die Schuldfrage bei Scheidung wieder einzuführen.


    Die wurde ja nie abgeschafft. Seit der angeblichen Abschaffung der Schuldfrage muß der Ex-Mann so gut wie immer zahlen.
    Mit anderen Worten: Die Schuldfrage wurde nicht abgeschafft, sondern der Ex-Mann steht immer als Schuldiger fest.


    Die neue Regelung zum Sorgerecht? Ein schlechter Scherz. Mehr als 2 Jahre haben die Parteien gebraucht um diesen Minimalkompromiß festzuschreiben, von dem nicht einmal sicher ist ob er rechtlich wasserdicht ist. Gut möglich daß das Verfassungsgericht bzw. der Menschengerichtshof dies erneut als diskriminierend werten. Alles andere als eine komplette Gleichstellung von Kindern auf zwei gleichberechtigte Elternteile ist einfach nur Mist.
    Zudem finde ich es bezeichnend, daß gerade die PolitikerInnen, die stets darüber jammern, daß Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt wären, beim Thema Sorgerecht immer noch stark mütterlastig argumentieren und Frauen somit tendenziell in die Kinderbetreuung und prekäre Halbtagjobs zwingen.
    Woanders ist man da schon viel fortschrittlicher.

  • Aber was entscheidet ob der KV Erfolg hat oder nicht?


    Also Kind lebt seit Geburt, 17 Monate bei mir. KV hätte jetzt Lust, dass Kind zu ihm zieht und beantragt ABR. Wie sind da die Chancen?


    Immer der Einzelfall entscheidet. Euer Kind muss schon bei dir offensichtlich in den Brunnen gefallen und komplett verwahlost sein, damit KV hier Erfolgsaussichten hat. Insbesondere in dem Alter und deiner vermutlich engeren Bindung zum Kind bis dato. Das Kontinuitätsprinzip greift hier sehr gut. Es herrscht überall und flächendeckend die Idiologie "Das Kind gehört zur Mutter"


    Also, keine Angst ;)

  • Die wurde ja nie abgeschafft.


    Du sprichst mir aus der Seele. 1977 wurde schon vor den Folgen gewarnt. Seitdem sinkt die Geburtenrate. Einseitige Verwerfungen führen zu Ausweichmannövern, die auch nicht mehr mit Kindergeld, Elterngeld und Herdprämie gepampert werden können.

  • Und jetzt mal weg von allen Einzelfällen im Umfeld der alten Regelung.


    Optimal wäre es wirklich, wenn sich beide Elternteile irgendwie auf Augenhöhe begegnen können.
    Wenn der Ausgang eines Streits nicht absehbar ist, dann werden mehr Menschen darüber nachdenken ob es Sinn macht einen Machtkampf zu beginnen.


    Die neue Regelung ist m.E. ist ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung.


    Meine Vision wäre aber die, dass beide Elternteile von Anfang an gleich berechtigt - und bepflichtigt sind.
    Das immer wieder im Einzelfall entschieden werden soll, was für eine Betreuungs- und Umgangslösung für die betroffenen Kinder optimal wäre.
    Der Automatismus "Kind zur Mutter weil es da mal im Bauch war" gehört m.E. in ein vergangenes Jahrtausend.
    Der Irrglaube "Jedes zweite Wochenende" wäre Gesetz, oder von der Natur gewollt, gehört ein für alle Mal in den Müll.


    :strahlen

  • ja, NATÜRLICH ist die Mutter erstmal in einer stärkeren Position. Die Natur hat das nunmal so eingerichtet. Einer Mutter damit 'Macht'gedanken zu unterstellen, ist i.m.A. völlig daneben


    Für mich ist das keine Unterstellung, für mich ist das eine Feststellung. Ausnahmen gibt es selbstverständlich. Aber nicht immer liegt es nur am Vater, wenn er sich nicht kümmert. Oft werden ihm von der Mutter so viele Steine in den Weg gelegt, dass er früher oder später das Handtuch wirft.

  • wenn GSR - dann sollten meine KV die sich so gut wie nicht kümmern auch in der Hinsicht in die Pflicht genommen werden.


    Väter bekommen ihre Pflichten für das Kind ab Geburt und voll automatisch. Genau wie Mütter auch.
    Auf was willst du hinaus?

  • Väter bekommen ihre Pflichten für das Kind ab Geburt und voll automatisch. Genau wie Mütter auch.
    Auf was willst du hinaus?

    Wie oft liest man hier im Forum das KV hoffentlich die ersten Monate / Jahre keinen wesentlichen Umgang mit dem Kind bekommen soll ?