Rache wegen Anzeige

  • Nach jahrelangen erfolglosen Versuch Unterhalt zu bekommen,habe ich meine Ex wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt.


    Gestern hat er deswegen bei mir angerufen und ins Telefon geschrien,das ich nun Rache bekomme,weil ich ihn angezeigt habe.


    Es gab im Vorfeld viel Gewalt im Beisein der Kinder und auch Entziehungsversuche.


    Mein Anwalt riet mir zur Anzeige,damit es wenigstens aktenkundig ist.
    Nun habe ich Angst,mit einer Anzeige, ihn noch mehr zu verärgern.
    Was soll ich bloss tun?
    Ich habe auch Angst das er wieder etwas plant.

  • Hi Chanelle,


    kein Mensch der Welt hat das Recht dich und deine Kinder zu schlagen !!!!!


    Er baut auf deine Angst um seinen dicken Kopf durchzusetzen. Lass das nicht zu!


    Ich bzw. die Unterhaltsverfolgungsstelle mußten auch erst Strafanzeige stellen damit der KV endlich den KU zahlt.
    Der böse Zeigefinger vom Richter hat dann aber auch geholfen... seitdem kam wenigstens der KU an.


    Lass dich von deinem Ex nicht in eine Ecke stellen, wo du nicht hingehörst. Wehr dich... du brauchst die Opferrolle nicht!


    :troest
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Diesem Typen müssen mit allen rechtlichen Mitteln seine Grenzen aufgezeigt werden. Welcher Weg da der beste ist, weiß ich leider auch nicht, ich könnte mir aber vorstellen, dass es schwierig ist, sowas im Vorfeld zu unterbinden. Wehr Dich bitte mit allen rechtlichen Mitteln.


    Was ich persönlich von Personen halte, die ihre Aggressionen an der eigenen Partnerin auslassen, wohlmöglich sogar vor den Kindern, schreibe ich hier lieber nicht. Zutiefst verachtenswert!!! :kopf

  • Liebe chanelle,


    boah ... es ist wirklich immer wieder grausam, was die Partner ihren Frauen antun .... das weckt Gefühle in mir :angry


    Wende Dich baldmöglichst an den Weißen Ring. Hier bekommst Du gute Unterstützung und Alternativen zum Schutz vor diesem ..... .


    Die Gewalttätigen haben starke Minderwertigkeitskomplexe, die sie durch Unterdrückung der Stärkeren (DU) überspielen. Glaube an Deine Stärke, hol Dir Hilfe und unternimm alles, was rechtlich möglich ist, dass er die Verantwortung für seine Taten zu tragen hat.


    Dir viel Kraft und gute Hilfe


    Liebe Grüße Sabia

    Einmal editiert, zuletzt von Sabia ()

  • Auf jeden Fall Anwalt informieren.
    Oft hilft es ja, wenn im Vorfeld mal die Polizei aufmarschiert und ihn mahnend darauf hin weist, dass Drohungen und Gewalt nun bekannt sind und erhebliche Folgen haben kann.
    Soweit mir bekannt ist, gibt es ein solches Präventationsprogramm gegen häusliche Gewalt in einigen Bundesländern.
    Viele dieser Schläger sind im Prinzip arme, feige Würstchen und sind beim Anblick einiger Uniformen entsprechend eingeschüchtert.
    Frag mal die Anwälrin, ob es Beratungsstellen in deinem Umkreis bei der Polizei gibt, die sich dem Thema häusliche Gewalt beschäftigen.

  • Und als Vorsorge zur Selbsthilfe:
    eine kleine Flasche Reizgas oder Pfefferspray immer mitführen... ;)
    Dein Ex rechnet mit allem, aber nicht, das du angreifst!!! Damit fällst du nämlich aus der Opferrolle raus.
    (Was KEIN Aufruf zur Gewalt sein soll!!!! lediglich zum Selbstschutz)
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Melde das Deinem Anwalt und melde das der Polizei.
    Dann wissen die schon mal Bescheid wenn Du anrufst weil er vor der Tür steht und Streß macht und fragen nicht lange nach.
    Dann informiere Freunde und Bekannte damit auch diese sofort reagieren wenn was sein sollte oder ihnen komisch vorkommt.
    Lieber einmal zuviel vorsichtig gewesen als zu wenig.


    Und er muss lernen, dass er damit nicht weiter kommt.
    Er zahlt nicht weil er nicht will aber könnte? Dann muss er damit rechnen dass Du so reagierst.
    Denn er reagiert falsch und nicht Du.
    Zum Wohle de Kinder musst Du so reagieren.


    Er droht Dir?
    Er muss merken, dass er damit selber gegen ne Wand fährt.
    Sonst wird er immer wieder so reagieren.


    Und wenn ihr Kontakt wegen Umgang habt o.ä. dann hol Dir zu den Übergaben immer eine Freundin oder jemanden von der Familie dazu.
    Dann bist Du nicht alleine sollte er wieder drohen.
    Entweder hält er sich dann zurück oder Du hast nen Zeugen. ;)


    Lass ihn immer wieder auflaufen bis er lernt, dass es so nicht geht.


    Alles liebe, MaLu


  • Auf eine Bedrohung sollte eine entsprechende Anzeige erfolgen. Mehr verärgern als jetzt kannst du wohl eh nicht. Und du solltest weiter aktiv sein und dich nicht durch seine Handlungen bestimmen lassen.
    Da eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht sowieso kaum von Erfolg gekrönt ist (wird normalerweise wegen mangelndem öffentlichen Interesse engestellt. Dein Anwalt sollte auf Unterhalt klagen ...), hilft das vielleicht ein bisschen.
    Parallel würde ich die ermittelnde Polizei in dem bereits laufenden Verfahren kontakten und mich beschweren und nachfragen, was die denn da machen würden. Du seist nach der Information der Polizei über die Anzeige vehement bedroht worden. Und das darf nicht sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er wurde ja schon auf Unterhalt verklagt.Er hat sich nur nicht an den Beschluss gehalten und trotzdem nicht gezahlt.
    Das schlimme ist ,das er kein Unrechtsbewusstsein hat.


    Es gibt bei einem Kind seit Jahren nur begleiteten Umgang durch das Jugendamt.Bei dem älteren muss er mit dem Umgangspfleger in Telefonkontakt bleiben.


    Ich werde erstmal wieder genau dokumentieren und mich nächste Woche mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

  • Ist er selbstständig oder warum beantragt Dein Anwalt keine Gehaltspfändung?
    Denn dann liegt es nicht mehr in seiner Laune ob er zahlt oder nicht, sondern sein AG muss bei der Lohnabrechnung den Unterhalt abziehen und an eine andere Stelle überweisen. Z.B. Jugendamt.
    Die überweisen dann an Dich weiter.
    Da hat er dann keine Handhabe mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von MaLu76 ()

  • Sofort anzeigen. In der Regel reagieren die Polizisten da schon drauf wenn auch das Gesetz da was schwammig ist.


    Mysteriöse Rache ist eben kein Strafbestand. Und wenn die den wirklich besuchen und er lachend erzählt das wäre nich so gemeint gewesen passiert nix ausser das er jetzt aufpasst.

    Dein Ex rechnet mit allem, aber nicht, das du angreifst!!!

    Ah ne keine gute Idee. Aus der Opferrolle raus zum Täter werden. Selbst wenn dem EX keiner glaubt.

  • Wenn Du ihn wg. Unterhaltspflichtverletzung angezeigt hast, solltest Du ihn wg. der jetzt erfolgten Bedrohung erst recht anzeigen.
    Du kannst Dir noch ferner überlegen, ob du beim Amtsgericht einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellst (Näherungsverbot und Verbot, in jeder Form mit Dir Kontakt aufzunehmen).

    Der Kater :brille

  • das eine Kind ist schon 14 und hat gesagt,das es ohne Begleitung den Vater sehen möchte.Das andere Kind hat ausdrücklich gesagt,das es nicht ohne Begleitung den Vater sehen möchte.


    Helfer vom Jugendamt haben mit meinem Sohn sogar Verdeidigungsstrategien,wie z.b. laut nein sagen oder aus der Situation schnell weglaufen geübt, damit die Gefährdung verringert wird.


    Wir haben einen Umgangspfleger,der leider nicht immmer nur das Kindeswohl im Auge hat,sondern sehr auf die Forderungen des Vaters eingeht.