• er hat mich schon immer als kleines dummchen hingestellt...
    bloss langsam hab ich echt die nase voll!
    ich will doch auch das mein zwerg den papa hat, aber so wie er mir grad gegenüber tritt verhärten sich nur die fronten!


    wie gesagt ich lass mich mich am die.vom JA beraten, bezüglich umgang!
    mich kotzt das grad so an...habe kopfweh, habe den ganzen nachmittag geheult... klingt vielleicht blöd, aber so lang sie so klein ist möchte ich das wechselmodell nicht, er kann sie ja regelmäsiig sehen, wenn sie größer ist auch schlafen...alles kein problem!


    aber das wehcselmodell würde ich erst in betracht ziehen wenn sie wirklich älter ist und sie vernüftig mitreden kann

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • wenn er eine einstweilige verfügung hat musst du das kind herausgeben, und zwar sofort, widerspruch hat in dem moment keine aufschiebende wirkung... zur not holen die polizisten die kinder auch mit gewalt

  • Rohezal: Aber warum sollte er überhaupt eine einstweilige Verfügung bekommen?

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • aber für so eine verfügung muss es doch gründe geben? und ich bezweifle doch das jmd. ein baby wegnimmt das 1. noch 7 monate alt ist, gestilt wird und keine kindeswohlgefährdung vorliegt!
    Umganszeiten stehen weiter oben...

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  • er sieht sie aktuell 3 mal , einmal vormittags, einmal nachmittags und am we von um 3 bis um 7


    Das heißt er sieht euer Kind 12 Stunden in der Woche?!


    Entschuldige, aber da kann ich verstehen, dass ihm das zu wenig ist. Du stillst du bestimmt nicht mehr voll?! Oder?

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


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  • Ich finde nicht, dass die Frage irrelevant ist.
    Denn wenn die TS versucht sich in den Vater hineinzuversetzen, ihm etwas entgegenkommt evtl.
    mithilfe einer Mediation, so dass ein Kompromiss geschlossen werden kann, der für beide tragbar ist,
    dann ist die Ausgangsfrage hinfällig.


    Dann muss der Vater nämlich nicht mehr drohen!

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  • die Frage ist ja auch unrelevant ... hat ja keinen Zusammenhang mit der Ausgangsfrage ...

    Jein... im Prinzip sehe ich es auch wie Du, doch der Umgang hat mit der Ausgangsfrage zu tun... und soweit ich mich entsinnen kann, gab es diesbezüglich schon mal ein Fred, weil Papa die kleine öffter sehen wollte...


    ist nicht böse gemeint :blume

  • Rohezal: Aber warum sollte er überhaupt eine einstweilige Verfügung bekommen?


    Das war ja nicht die Frage.


    das wa aber nicht die frage... die frage war ob er das mit einer Verfügung kann und ja das kann er... wie er an diese kommt ist ne andere frage


    Richtig. Rechtliche Handlungsgrundlage ist die einstweilige Verfügung, die notfalls unter Zwang durchgesetzt wird.


    Wie er an so eine Verfügung kommen könnte, könnten ev. die Juristen beantworten.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • @steel: :knuddel ... alles gut ...


    ich finde es nur schade, dass hier wieder zwei threads miteinander vermischt werden ... ich wühle mich nicht durch alte threads bevor ich antworte ...



    Und zur Beantwortung der Eingangsfrage ist das Stillverhalten völlig unrelevant ...



    Sicherlich muss hier mithilfe eines Mediators eine andere Umgangsvereinbarung getroffen werden ... gerade wenn Mini anfängt zu fremdeln wird es sonst sehr schwer werden für den Papa und auch für die TS ihr Kind zum Umgang mitzugeben ....

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • die kleine fremdelt nicht und geht ohne geschrei mit!
    aber hallo, ich stille noch...und ich habe schon mehrfach versucht anzufangen brei zu geben, sie schüttelt sich aber!
    war deswegen auch schon beim arzt um um rat zu fragen...
    er sieht sie jeden 2.tag....und ich denke nicht das ich jetzt noch monate stillen werde, aber kann er da nicht etwas geduld aufbring!
    in 2 bis 3 monaten sieht doch die welt ganz anders aus , aber durch sein verhalten macht er es nicht besser!


    und ich finde es furchtbar, immer angriffe zu bekommen oder blöd angeschaut zu werden weil ich noch stille... es ist doch ganz natürlich und sie liebt meine brust!
    und meine hebamme freut sich total....


    Hallo Nachtgold,


    um was für eine Einstweilige Verfügung soll es sich denn handeln?


    ICH WEISS ES NICHT, bis jetzt gibt es keine

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  • Eine einsweilige Verfügung wäre eine vorläufige Entscheidung eines Gerichtes im Eilverfahren.


    Für ein Eilverfahren besteht meiner Meinung nach kein Grund, es liegt einfach kein Grund zur Eile vor!
    Somit ist Deine Angst unbegründet, ER WILL NUR DROHEN!

  • Nochmal: eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung eines Gerichtes im Eilverfahren. Für so ein Eilverfahren muss zumindest eine Dringlichkeit vorliegen. Für eine Umgangsveränderung liegt aber keine Dringlichkeit vor, genauso wie es keinen Grund zur Kindeswohlgefährdung gibt.
    Es sei denn, es gibt Sachverhalte, die uns nicht bekannt sind.

  • Die Frage nach dem Stillen war nicht als Angriff, sondern rein sachlich gemeint.
    Es macht ja für den Umgang einen Unterschied, ob du voll stillst oder nicht.


    Ich finde stillen gut. Auch mit 7 Monaten!

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


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    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)