hallo...
kurze vorgeschichte:
meine tochter wurde am 30.03 diesen jahres geboren. schon während der schwangerschaft konnte die mutter (wir waren nicht verheiratet) keine wirkliche bindung zum kind aufbauen.
direkt nach der entbindung hat sich dieser zustand eher noch verschlimmert. man hat sie dann auf anraten in eine psychatrische mutter-kind einrichtung geschickt. (zu diesem zeitpunkt waren wir bereits getrennt...)
scheinbar hat sich dort aber die situation zwischen mutter und kind eher verschlimmert, so das man mich gebeten hatte für einen "kurzen" zeitraum das kind zu übernehmen (ich arbeite selbstständig von zuhause aus...von daher war dies kein problem)
da die mutter auch nicht gestillt hatte war für mich natürlich auch ein vorteil....also habe ich sie mit etwas über 6 wochen übernommen
aus diesem "kurzen zeitraum" sind mittlerweile knapp 6 monate geworden. mir wurde auch sehr schnell das GSR zugesprochen. mittlerweile befindet sich die mutter nach mehreren therapieabbrüchen wieder in einer psychatrischen einrichtung.
jetzt zu meiner frage:
die momentane umgangsregelung lt. JA ist wie folgt: mittwoch nachmittag, sowie samstag/sonntag mit übernachtung. mir ist das schlicht und ergreifend zuviel, da die kleine (vor allem nach dem wochenende) erstmal komplett verwirrt ist. mir würde eher 2-3 mal die woche für 1-2 stunden zusagen, nach möglichkeit sogar auch nur in der gewohnten umgebung der kleinen. (wobei das durch den klinikaufenthalt der mutter natürlich schwierig ist....aber mittwochs und über das wochenende darf sie ja auch raus)
gibt es einen anhaltspunkt, wie das umgangsrecht bei säuglingen im normalfall geregelt ist?
vielen dank