Schimmelhütte und die Arge

  • Hi,
    ich lebe mit meinen beiden Kindern in einer Kellerwohnung, wo die Stube arg verschimmelt ist und der Teppichboden nässt, weil die darunter liegenden Bodenfliesen wohl beschädigt sind.
    Wir haben viele "Haustiere" wie Spinnen, Käfer, Kellerasseln und Silberfischlein, die hier tgl. vor mir auf dem Teppichboden "Kunststücke" vorführen.
    Ich bekomme H4 und werde z.Zeit Jobmässig nicht vermittelt, weil ich zu viele "Baustellen" habe.
    Es ist unsagbar schwer, hier als AE mit Kindern ne ordentliche und bezahlbare Wohnung zu finden.
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    Schritt für Schritt bin ich damals, als die Hütte so schimmelte, vorgegangen.
    Hatte da hier im Forum nen Thread und hatte von nen User Bilder einstellen lassen.
    Daraufhin sah sich ein User die Bilder an und zeigte diese nen Sachverständigen.
    Resultat:
    Kpl. Grunderneuerung des Hauses oder Auszug.
    Ich schaltete nen RAI,n ein und erreichte, dass ich ohne Kündigungsgrund hier ausziehen kann.
    Dann ging ich mit den Bildern der Schimmelwohnung zum Amt und die schickten einen Aussendienstler zur Begutachtung.
    Ich machte mich auf Wohnungssuche und bettelte und suchte und schrieb Suchzettel etc.., etc...
    Sinnlos!
    Die WBG hier hat mir in 2 Jahren 1 Wohnungsangebot unterbreitet, welches an der Größe (oder Kleine) der Wohnung scheiterte.
    53qm Dachgeschoss und vielen Schrägen.............


    Nun könnte ich Wohnungen besichtigen, die Größe und Miete grecht wären!
    Bin nun Heut nochmals zum Amt um genau abzuklären, wie da nun hier der genaue Rahmen ist.
    Juhu!
    Hab seit 1.9 ne neue Sachbearbeiterin.
    Hab der netten Frau die Sachlage erklärt, sie meine Akte gezogen und gschaut
    und dann der HAMMER:


    Die Aussendienstler, die im Januar hier waren schrieben zu meiner Wohnung:
    "Blahblahblah................da nicht alle Räume vom Schimmel befallen sind, erscheint die Wohnung als zumutbar........."
    Oder irgendwie so ähnlich.
    Meine Stube ist mein Schlafzimmer und der Fussboden , der hier mit Teppich ausgelegt ist, war an manchen Stellen noch nie wirklich trocken.
    Meine Fenster sind immer offen, weil wir sonst verstinken würden.
    Im Winter hat die Heizung versagt, weil es in der Wohnung für die Heizung zu kalt war, det Teil war überfordert.


    Ich bin jetzt och überfordert, stockwütend, Fuchsteufelswild und unangenehm sauer.
    Wann ist denn nun Schimmel, Schimmel?
    Etwa, wenn der mir von den Haaren sabbert oder zw. den Zähnen vorquillt?
    Kann ich da jetzt "Gewerbe" anmelden Zootierhandlung: Silberfischlein und co?


    Diese Wohnung macht krank!
    Traurig, deppressiv und immer nur zu müde.
    Es macht auch keinen Spass diese Hütte zu putzen, weil Du jeden verdammten Tag alles immer wieder neu sauber machen kannst..., weil der Dreck durch die Fenster Löcher und Ritzen einherzieht.


    Ich hatte mir mal zum Grundsatz gemacht:
    Arm kannst Du sein, aber nicht dreckig.
    Für Seife und Wasser reicht jedes kleene Geld.
    Aber es ist sinnlos........
    Wenn bei meiner Tochter hinters Bett ne Socke, nen Taschentuch etc... fällt,ist det nach ner Woche verschimmelt, die Tempotaschentücher weisen eindeutig Schimmelflecken auf.
    Es ist einfach nur ekelig.


    Durch meine Geschichte und deren Verlauf kann ich keinen Umzug bezahlen, da ich ja jetzt schon Tafelgänger bin regelmässig, um meine Aussenstände konstant abzutragen.
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    So allmählich fahr ich auf Richtung "Sturm", wenn ich explodiere, ist keinen geholfen.
    WAS kann oder sollte ich JETZT tun?

  • Hi Jeanny,


    kannst du nicht um eine nochmalige Überprüfung durchs Amt bitten?
    Sprich das die nochmal vorbei kommen und das neu bewerten.
    Liegen vielleicht auch gesundheitliche Beeinträchtigungen vor? (Bei ner Freundin haben die Kinder pausenlos gehustet wegen des Schimmels)
    Vielleicht könnte in dem Fall dein Arzt unterstützen mit einer entsprechenden Mitteilung?
    Ich drück dir die Daumen das du das geregelt bekommst.

  • Gesundheitsamt einschalten?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Sag mal, ist bei euch noch keiner krank durch diese Feuchtigkeit und den Schimmel?


    Kann deine Rechtsanwältin nicht erstreiten, dass ein Gutachter sich das anschaut? Kenne mich da nicht aus, wie so etwas läuft.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Gesundheitsamt ist wirklich die beste Alternative.
    Im Zweifelsfall wird deine Wohnung gesperrt und der Vermieter muss diesen Mangel beheben.
    Für den Zeitraum gibts i.d.R. eine Übergangswohnung.


    Viel Glück

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

  • Hm,


    ich denke mal zum Amt biste lange genug gerannt.....geh einen Schritt weiter.......Teamleiter und Beratungsschein, Anwalt etc. Wehr dich.......halte gegen.


    Ich drück dir die Daumen


    Gruß


    Christian

  • dein rechtsanwalt ist seltsam, erreicht offenbar gegenüber dem vermieter die möglichkeit der fristlosen kündigung aber macht nichts um vom amt die umzugserlaubnis zu bekommen? geht doch nicht. ein guter anwalt hätte dich da längst rausgeholt, notfalls per einstweiliger; das sind doch keine zumutbaren zustände. und ich finde es übrigens krass, wieviel du erduldest und erträgst, bei dir wohnen kinder, du kannst doch nicht einfach alles hinnehmen und dich kaum wehren. geh morgen zu einem anwalt der sich beim sozialrecht gut auskennt (Vorher anrufen natürlich und einen suchen der zeit hat), nimm direkt den aktuellen hartz iv - bescheid mit und möglichst viele bilder von der wohnung. reicht auch auf usb / cd, da muss man nicht extra bilder aus dem automaten ziehen. alles andere ist wahnsinn.

  • Hi,
    det Amt schickt nochmals Aussendienstler vorbei.........
    Gesundheitsamt war ich schon lange.
    Denen sind seit- ich hab det Jahr vergessen - in solchen Fällen die Hände gebunden, weil das per Gerichtsverfahren 19.........Äppelstücke- dem Gesundheitsamt entzogen worden ist.........
    Meine RAIN ist für Mietrecht.
    Warum soll ich da jetzt wem vom Sozialrecht einschalten?
    Wisst Ihr, wir haben in diesem einem Leben schon viel mitgemacht.
    Mein Eigenlimit ist längst unterseucht.
    Ich fall nicht um, ich versuche zu handeln.
    Aber ich kann das nicht mehr, weil meine Würde so übelst über länger wie 4 Wochen angekratzt worden ist.
    Es ist so ekelig!
    O.K. ich bleib mal grade:
    Wie komm ich hier raus und woanders rein?
    Keene Miete mehr zahlen!
    -Sowas hab ich noch nie gemacht!
    Sowas mache ich och nicht, weil Leistung wird ja in Form von "Wohnraum" erbracht


    Ja, aber was soll ich machen?
    Noch mehr Schulden?
    Dann komm ich aus den Sumpf nie mehr raus, det mach ich nicht.
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    Mann, Mann, Mann, ich könnt heulen.......
    RUHIG!
    Nachdenken!
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    Ich bin hier fremd, weit weg von Heeme, ich kann hier Leute grüssen und freundlich sein.
    Ich kann nicht mehr, ich hab keine Energie und keine Zeit und keine Nerven für Kaffeeplänkelndes Gelaber.
    Ich bin Jeanny und nur das, aber och das......- boah fühlt sich det wenig an.
    Na und, ich bin noch da und erziehe meine Kinder und versuche uffzustehen.
    Und denne kommt so ne Kacke, wo ich längst schon dachte, det sei grundgeklärt.
    Ich muss echt bekloppt sein.
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    Fackt ist:
    Ich bleib keinen Winter in diesem Loch!
    Die Stadt hat keine Wohnungen frei.........
    Ob ich, nachdem det Amt wieder da war, mal an den Bürgermeister schreibe?
    Oder an wen denn?

  • Meine RAIN ist für Mietrecht.
    Warum soll ich da jetzt wem vom Sozialrecht einschalten?


    Vll. weil du der Anwalt für Mietrecht dir was nützen würde, wenn der Schaden(Schimmel) zu beseitigen wäre.
    Und jetzt könnte ein Anwalt für Sozialrecht zusehen, dass das Jobcenter eine vernünftige Wohnung besorgt. DU hast geschrieben du willst eine andere Wohnung> Anwalt Sozialrecht
    Wenn du meinst der Vermieten soll den Schimmel beseitigen und du bist dann zufrieden, dann ist die Wahl >Anwalt Mietrecht richtig...

  • hattest du nicht schonmal nen thread von wegen keine freien wohnungen?


    und was genau verstehst du daran nicht wenn jemand sagt wegen hilfe mit dem amt brauchst du einen rechtsanwalt der viel sozialrecht macht? das muss ja nichtmal ein fachanwalt für sozialrecht sein, aber wenn man die lokalen anwälte nicht kennt ist man damit schonmal auf der sicheren seite.


    der anwalt kann erwirken - für dich kostenlos - dass das amt dir die genehmigung zum umzug gibt, dass die dir die umzugskosten bezahlen, dass die dir mit der kaution helfen, dass du möbel ersetzt bekommst die durch schimmel und wasser kaputt sind. und er kann dafür sorgen, dass das alles sehr schnell geht. vor dem winter könntest du raus sein. aber nicht vom jammern, nicht vom selbst die leute ablaufen sondern nur über einen rechtsanwalt. alles andere hast du doch schon versucht. der anwalt ist dafür da, dass er das für dich macht. du gehst hin, schilderst alles, er kümmert sich und informiert dich. ist doch ideal für dich, du musst nicht alles alleine machen. der anwalt ist dein gutes recht, genauso wie, dass er kostenlos ist für dich als h4-empfangende.


    davon ab, selbst wenn in der ganzen stadt nur eine einzige freie wohnung ist und die wäre im dachgeschoss: immer noch besser als im keller mit kälte, wasser und schimmel. herrje.

    Einmal editiert, zuletzt von aMrio ()

  • Zum Arzt und ärztliches Attest über gesundheitliche Schäden,bzw Geundheitsgefährdung durch Wohnsituation ausstellen lassen.
    Aussendienst per Eilantrag anfordern.
    Hast Du die Ablehnung der SB schriftlich?


    Dann Widerspruch plus Eilantrag für den Aussendienst.


    Schreibe Dir wenn Du willst Widerspruch und Eilantrag .


    Liebe Grüße


    Ute

  • Also zum Thema Schimmelbedingter Umzug bei ALG II Bezug gibt es schon einiges an Rechtsliteratur:
    "....▪ Baumängel bestehen, die der Vermieter nicht oder nicht in vertretbarer Zeit beseitigt.
    Schimmelbefall macht einen Umzug erforderlich, wenn er gesundheitsgefährdende Ausmaße angenommen
    hat; der Hilfebedürftige braucht sich dann nicht auf die mögliche Beseitigung baulicher Mängel durch den
    Vermieter verweisen zu lassen (SG Lüneburg vom 19.6.2007 - S 30 AS 768/07 ER; SG Bremen vom
    19.3.2009 - S 23 AS 485/09 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 21.7.2008 - L 26 B 807/08 AS ER: wiederholt
    fehlgeschlagene Mängelbeseitigung macht Mietverhältnis unzumutbar; vgl. auch AG Charlottenburg vom
    9.7.2007 - 203 C 607/06). Die Frage, ob Schimmelpilze in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner
    gefährdet, kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden
    (vgl. BGH vom 18.4.2007 - VIII ZR 182/06; LSG Berlin-Brandenburg vom 31.3.2008 - L 29 B 296/08 AS ER;
    vgl. auch LSG NRW vom 5.2.2009 - L 20 B 2/09 AY ER). Im Streitfall muss der SGB II-Träger den
    Sachverhalt aufklären. Er kann z.B. eine Kostenzusage für die Einschaltung des Mietervereins geben (LSG
    NRW vom 6.7.2007 - L 20 B 65/07 SO ER). Hat der Schimmel noch keine gesundheitsgefährdenden
    Ausmaße angenommen, ist ein Umzug erst erforderlich, wenn die Beseitigung der Mängel fehlgeschlagen ist
    (LSG Sachsen vom 16.4.2008 - L 3 B 136/08 AS-ER). Hat der Mieter den Schimmel verursacht, kommt
    anstelle einer Umzugszusage die Übernahme der Kosten für eine Schimmelbeseitigung in Betracht (BayLSG
    vom 20.3.2007 - L 8 SO 5/07 ER). Wäre der Schimmel nur durch unzumutbares Wohnverhalten
    (ungewöhnlich häufiges Lüften, s. dazu BGH vom 18.4.2007, a.a.O.; AG Frankfurt/M. vom 30.7.2007 - 33 C
    1906/06) zu beheben, ist ein Umzug erforderlich. Ist die Wohnungseinrichtung durch Schimmelbefall
    unbrauchbar geworden, besteht kein Anspruch auf Erstausstattung (SG Lüneburg vom 23.4.2007 - S 24 AS
    784/06);...."


    Generell ist zu sagen, dass von den etwa 400 Schimmelpilzarten nur etwa 4 selber durch mangelhaftes Lüften verursacht werden können. Die Entstehung der Übrigen ist meit baulichen Mängeln zuzuschreiben.
    Viele Schimmelpilze sind sogenannte Toxinbildner, das heisst, wenn sich die Sporen vermehren, bilden sie Gifte aus, die sie an die Luft abgeben. Diese atmen dann die betroffenen Menschen ein. Es kann zu allergischen Reaktionen kommen, die sich auch chronisch auswirken können, bis hin zur Verursachung von Krebs.


    Im Miterecht wird Schimmel meist abgewiegelt (...lüften sie mal...). Der Mieter sollte dem Vermieter den Schaden anzeigen und auf Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist setzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, muss eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht auch diese, kann der Mieter die Miete kürzen oder fristlos kündigen. Jedoch ist hier Vorsicht geboten, denn der Mieter ist beweispflichtig und oft genug muss der Mieter per Klage die gekürzte MIete nachbezahlen oder wird fristlos selber gekündigt, mit entsprechenden Folgen (Schufa, keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung). Ist der Schimmel bewiesen, kann man auch den Vermieter, wenn ihm der Mangel zuzuschreiben ist, in die Haftung nehmen. Sprich der Vermieter hat für Wohnungsbeschaffungskosten, Umzug und eventuelle Mietdifferenz aufzukommen. Das hätte deine Anwältin eigentlich durchsetzen wollen.
    Die Aussage des Jobcenter-Aussendienstlers würde mich reizen, eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung zu erstatten. Ist er denn ausgewiesener Parasitologe oder Baubiologe, dass er solche Aussagen treffen kann?
    Ich glaube an dieser Stelle hat deine Anwältin und das Jobcenter versagt.


    Jeder Landkreis muss eine Wohnungsaufsicht haben. Diese sind dafür zuständig, gesundheitsgefährdende Mängel zu sichtenm zu bewerten und notfalls Zwangsmaßnahmen einzuleiten, was bis zur Untersagung der Vermietung führen kann. Wende dich da also bitte an deinen Landkreis und frage dich durch.
    Übrigens.....wenn der Schimmel lila farbig ist, ist Gefahr im Verzug. Dann hast du vermutlich einen Asper penicillium, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein....
    Also bitte dringend was unternehmen...