Eine Umgangsregelung scheint ja zu bestehen. Was soll da das Jugendamt noch klären oder das Gericht? Und was würde dadurch anders? Problem scheint vielmehr zu sein, wie er die Zeit des Umgangs gestaltet. Oder wie Tinchen vermutet, das er gestaltet wird. Das könnten zwei Paar Schuhe sein ... (Abgesehen davon, dass das, was Tinchen bemängelt von einem anderen Standpunkt aus auch bedeuten könnte: Der Vater kümmert sich in der Zeit, in der er die Tochter hat, absolut intensiv um das Kind. - )
Es ist auf jeden Fall ein schlechter Rat zu empfehlen, Tinchen solle doch einfach - ohne einmütige Absprache - Dinge festlegen. Das kann nur zur Eskalation führen. Man ist als Betreuungselternteil nicht der Bestimmer, sondern derjenige, der Dinge möglich machen soll.