Einziger Ausweg Familiengericht?

  • Eine Umgangsregelung scheint ja zu bestehen. Was soll da das Jugendamt noch klären oder das Gericht? Und was würde dadurch anders? Problem scheint vielmehr zu sein, wie er die Zeit des Umgangs gestaltet. Oder wie Tinchen vermutet, das er gestaltet wird. Das könnten zwei Paar Schuhe sein ... (Abgesehen davon, dass das, was Tinchen bemängelt von einem anderen Standpunkt aus auch bedeuten könnte: Der Vater kümmert sich in der Zeit, in der er die Tochter hat, absolut intensiv um das Kind. - )


    Es ist auf jeden Fall ein schlechter Rat zu empfehlen, Tinchen solle doch einfach - ohne einmütige Absprache - Dinge festlegen. Das kann nur zur Eskalation führen. Man ist als Betreuungselternteil nicht der Bestimmer, sondern derjenige, der Dinge möglich machen soll.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nochmals vielen Dank für Eure zahlreichen Antworen.


    Unsere Tochter ist /. Eine Kinderpsychlogin haben wir schon gefunden und die KK hat auch schon alles genehmigt. Einziger Haken: Der Vater weiß noch nichts davon und ich bin mir sicher, dass er damit niemals einverstanden wäre....


    Auch mit den festen umgangsregeln ist es leider auch recht schwierig. Der Vater setzt sich grundsätzlich über alles hinweg. Wenn er sie unter der Woche abholen will, dann tut er das auch. Die Termine spricht er zuerst auch immer mit der Kleinen ab. Letzte Woche ging es soweit, dass er in der Schule erschien und sie ohne Absprache abholen wollte. Tochter wußte dass ich sie abhole und wir hatten etwas vor. Er war aber von seinem Vorhaben nicht abzubringen. Die Kleine klammerte sich weinend an die Hortnerin. Er wandte sich dann an die Direktorin, die mich verständigte. Als ich dann dazukam beschimpfte er mich wüst und erklärte der Kleinen, wenn sie jetzt nicht mitkommt, holt er sie nie wieder ab. Letztendlich ging er dann doch unverrichtetet Dinge....Wie soll ich da lare Regeln aufstellen?!

  • Was er da macht, geht natürlich nicht.


    Aber frag ihn doch, wie er sich das vorstellt, eine verläßliche Regelung zu finden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Auch mit den festen umgangsregeln ist es leider auch recht schwierig. Der Vater setzt sich grundsätzlich über alles hinweg. Wenn er sie unter der Woche abholen will, dann tut er das auch. Die Termine spricht er zuerst auch immer mit der Kleinen ab. Letzte Woche ging es soweit, dass er in der Schule erschien und sie ohne Absprache abholen wollte. Tochter wußte dass ich sie abhole und wir hatten etwas vor. Er war aber von seinem Vorhaben nicht abzubringen. Die Kleine klammerte sich weinend an die Hortnerin. Er wandte sich dann an die Direktorin, die mich verständigte. Als ich dann dazukam beschimpfte er mich wüst und erklärte der Kleinen, wenn sie jetzt nicht mitkommt, holt er sie nie wieder ab. Letztendlich ging er dann doch unverrichtetet Dinge....Wie soll ich da lare Regeln aufstellen?!

    du entscheidest wer das kind abholt!!!


    http://openjur.de/u/31927.html


    sag im hort bescheid!





    aber schlimm fürs kind solche szenen :flenn





    :hae: vielleicht solltest du doch zu einem anwalt für familienrecht gehen um eine besuchsregelung zu installieren :hae:

  • Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht geklärt ist, hat er dieselben Rechte wie du. Da hat die Schule recht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht geklärt ist, hat er dieselben Rechte wie du. Da hat die Schule recht.


    ...und genau deshalb ist es so schwierig Regeln aufzustellen...und ich bin es leid, immer wieder nachzugeben...

  • Gilt das auch bei gemeinsamen ABR und GSR?


    Hi Tinchen75,


    ja, das gilt auch dann! DU entscheidest in allen Dingen des täglichen Lebens und dazu gehört ganz klar auch, wie ein Nachmittag verläuft. Egal ob das Kind zum Sport-Verein oder mit Dir shopen geht. Solche Szenen wie eben beschrieben gehen gar nicht! Ich könnte grade ... vor Wut! :kotz


    Da hilft es auch nicht, Dein Kind zu stärken. Da hilft Euch nur jemand ganz starkes. Im scheint es am Umgang mit dem Kind zu liegen: beauftrage eine Kanzlei mit einem Schreiben bzgl. Umgangs-Regeln. Die sollen ganz unmissverständlich rein schreiben, dass bei der nächsten solchen Schote von ihm das ABR bzw. sogar das ASR von Dir beantragt werden wird. - Und Du 29189 Freunde hast, die ihm seinen A. aufreißen werden :nawarte:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • @ juwe
    Worum gings denn da ob der Next das kind auch abholen darf ohne die zustimmung des Vaters oder ob der Vater sein eigenes Kind abholen darf , bei dir weiß man ja das du das sehr gerne etwas komisch auslegst.


    Weil wenn ich mir die begründung anhöre , hört sich das mehr so an als würde es da mehr um Vetorechte bzgl dritter gehen.

    *Alles Häschen und so *

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  • Nein. So einfach ist das mit der Alltagssorge nicht. Wenn der Vater das bestreitet, muss ein Gericht festlegen, wo sie liegt. Zwar wird das Gericht es im Normalfall nach dem derzeitgen Stand festlegen. Aber bis dahin - gerade wenn der Vater es einfordert, siehe Schule - ist es streitig. Und der Vater scheint ja das Wechselmodell zu fordern. Also ist alles absolut offen.
    Den Eltern ist auferlegt, sich einvernehmlich zu einigen. Gelingt ihnen das nicht, hat derzeit keiner das Recht, sein Ding, seinen Willen durchzusetzen. Wer will, kann klagen. Dann entscheiden Dritte.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • @ juwe
    Worum gings denn da ob der Next das kind auch abholen darf ohne die zustimmung des Vaters oder ob der Vater sein eigenes Kind abholen darf ,

    @zot
    ich bin gegen wildwest und recht des "stärkeren"
    und für! absprachen.


    der §1687 (alltagssorge) soll willkür verhindern und die gemeinsame sorge praktikabel machen:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1687.html



    die alltagssorge hat der elternteil, bei dem das kind lebt/gemeldet ist...

  • das habe ich nicht gefragt , ich habe gefragt um was es da ging in den urteil , ich weiss das du diesen Link auf shortcut hast , auch den wollte ich nicht haben
    ich finde ja richtig das du tinchen helfen willst nur mit falschen rat schlägen bringst du sie und das kind in teufels küche.

    *Alles Häschen und so *

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  • das habe ich nicht gefragt , ich habe gefragt um was es da ging in den urteil , ich weiss das du diesen Link auf shortcut hast , auch den wollte ich nicht haben

    in dem urteil des olg bremen ging es darum, dass der betreuungselternteil allein entscheiden kann, wer das kind abholt (hort,kindergarten, schule)
    weil dies eine sache der alltagssorge ist (§1687)

  • in dem urteil des olg bremen ging es darum, dass der betreuungselternteil allein entscheiden kann, wer das kind abholt (hort,kindergarten, schule)
    weil dies eine sache der alltagssorge ist (§1687)


    Der Vater hat aber darauf geklagt das er mitentscheiden müsste , also ob er sein ok geben muss wennzb die Tante das Kind abholt. Hier wäre also ein Urteil hilfreich welches den Vater untersagt sein kind von der Schule abzuholen , dafür gibt es gute gründe nur steht davon nichts in dem Urteil.
    DAs gleiche kann auch die Schule sagen und dann sind wir wieder da wo wir vorher auch waren.

    *Alles Häschen und so *

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  • Juwi, deine Ratschläge sind in der von Tinchen geschilderten Sachlage schlichtweg falsch bzw. du interpretierst die juristischen Texte falsch.
    Es sei denn, es bestünde ein gerichtlich festgestelltes ABR. Ansonsten kann Tinchen einzig mit Hilfe des Gerichts ihr Recht auf Alltagssorge durchsetzen. Keinesfalls darf ein Dritter - wie zB die Schule - ohne den gerichtlichen Nachweis sich auf die eine oder andere Seite schlagen. Darum tut sie es auch nicht.


    Sie wird im gerichtlichen Streitfall wohl das ABR bekommen. Aber sie darf nicht Dritte nötigen, dementsprechend jetzt schon so zu handeln. Dumme Situation, aber der Gesetzgeber geht davon aus, das einigermaßen vernünftige Menschen in der Lage sind, sich über so banale Dinge wie: Wer holt das Kind heute von der Schule ab sich einvernehmlich zu einigen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Der Vater hat aber darauf geklagt das er mitentscheiden müsste , also ob er sein ok geben muss wennzb die Tante das Kind abholt.

    mag sein.
    das gericht hat aber entschieden, dass nur der betreuungselternteil über die abholung allein!!!entscheidet,
    weil die eltern nur verpflichtet sind, sich gemeinsam! zu entscheiden, wenn es um dinge von erheblicher bedeutung für das
    leben des kindes geht...


    http://www.fr-blog.com/2008/07…ung-ist-alltagsentscheid/