Urlaub und Hartz4

  • ich weiß es nicht, könnte ja auch sein, dass sie eine lebensgemeinschaft vermuten


    meine gedanken sind grad nicht faßbar, werd jetzt meine tochter munter machen und dann losfahren

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Stimmt, oder das!


    Man... die sind doch echt... ich sag's besser nicht. :motz:
    Ich wünsche dir starke Nerven und die Daumen drücke ich dir! :daumen:daumen:daumen:daumen:daumen:daumen

  • Das gibts doch nicht!!! Das ist reine Willkür!!! Ich habe ja schon mal vermutet, dass der SB neidisch ist. Der hat dich jetzt auf dem Kieker, bestimmt bekommst du bald auch nen unangemeldeten Hausbesuch. Habe selbst mal Hartz 4- Aufstockung bezogen. Musste jeden Monat Gehaltsabrechnungen bringen. Habe die abends nach Feierabend immer in Briefkasten bei Jobcenter geworfen (ca. 22.30 Uhr). Von sechs mal sind zwei weggekommen. Ansonsten waren meine SB immer fair und haben versucht zu helfen. Von anderen weiß ich, dass sieimmer nur Ärger hatten (SB überall dafür bekannt, hatte glücklicherwiese andere). Je nachdem wie es ausgeht, versuche den SB zu wechseln.



    :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen

  • bin zurück und habe mein geld augezahlt bekommen nd sofort auf die bank geschafft


    die begründung war, dass irgendwie nicht mehr nachvollziehbar, für den monat august kein häkchen beim "anweisen" gemacht wurde oder das systhem spinnt


    ok, es ist in den ganzen 3 jahren nie vorgekommen, aber


    meine SB fürs geld ging keine 5 minuten nachdem ich oben vorm zimmer saß mit mienem schreiben (ich konnte es gut erkennen) zu meinem SB für die arbeitsvermittlung, der war nicht da, dann ging sie in das zimmer einer anderen kollegen die für geld zuständig ist, diese rief mch dann nach einer weile auf und bedauerte das das passiert sei
    ich habe phantasie
    es kann wirklich so sein mit dem fehler im systhem oder aber....

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Mal noch ein paar Anregungen:


    1) Dass ein Antrag nur zügig bearbeitet werden kann, wenn der Eingang bestätigt ist, wie Camper es darstellt, ist natürlich absoluter Blödsinn. Aber: Wenn Du das Gefühl hast, es werden Anträge verloren gegangen (ja die unmögliche Grammatik war so gewollt ^^ ), dann macht es Sinn, ein kleines Vorblatt zu machen und sich den Eingang bestätigen zu lassen. Da reicht dann tatsächlich der Eingangsstempel der Behörde (ist ja ein Tagesstempel) mit dem Namenskürzel des Mitarbeiters/in.


    2) Das JC DARF NICHT einfach die Leistungen nicht auszahlen, ohne Dich vorher zu informieren, weswegen... und selbst dann nicht ;-). Also: Sollten sie Dir erzählen, sie vermuten verdeckte Einnahmen, eine Bedarfsgemeinschaft etc. und hätten darum nicht ausgezahlt, dann teilst Du mit, dass Du ein ER-Verfahren beim SG veranlassen wirst, weil Du Deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst. Das einzige, was die Behörde machen dürfte, ist, vorläufig die Zahlungen einzustellen, und das nur mit einem Bescheid, den Du erhalten haben müsstest, und nur dann, wenn die Behörde handfeste Hinweise darauf hätte, dass Du derart hohe Einnahmen hast, dass die Leistungen eigentlich komplett zu Unrecht ausgezahlt würden: § 40 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III.


    3) Ortsabwesenheit: Ein ALGII-Empfänger hat keinen Anspruch auf "bezahlten Urlaub" (wie Camper es darstellte). Er hat Anspruch auf 21 Kalendertage "Ortsabwesenheit". Dabei darf die Ortsabwesenheit der Integration in den 1. Arbeitsmarkt nicht entgegenstehen. Daher sagte der SB auch, dass er der Ortsabwesenheit nur kurzfristig zustimmen kann, er weiß ja nicht, ob vllt. eine Woche, bevor Du fliegst, noch ein Arbeitsangebot reinflattert. Ich halte es allerdings so, dass ich, wenn ich nicht grade eine Maßnahme für den Kunden vorgesehen habe, die OA genehmige. Das ist auch durchaus Ausgestaltungsfreiheit des einzelnen Mitarbeiters. Einige sind halt päpstlicher als der Papst... Und verstoßen damit aber nicht gegen das Recht.


    4) Bezüglich der Verdachtsmomente des Sachbearbeiters: Ich würde Deinen Freund bitten, sich diesbezüglich schriftlich zu äußern: Hat er Dir den Urlaub spendiert (Sorry, hab mich nicht durch drei Seiten Thread gegraben)? Wohnt er in einer eigenen Wohnung? Dann soll er das niederschreiben und unterschreiben und das als Stellungnahme dem Jobcenter einreichen. Um Verdachtsmomente bezüglich "Schwarzarbeit" oder "Bedarfsgemeinschaft" zu entkräften.


    LG
    Susanne

  • ähm.... joah..


    Ich wusste bis gerade gar nicht, dass man sich beim Amt abmelden muss wenn man in Urlaub fährt?! Wozu? :Hm Ich war vom 21-28.7 auch ne Woche in Dänemark, das Geld habe ich auch in 6 Monaten gespart. Wozu muss ich die denn um Erlaubnis fragen? Das finde ich ja heftig. Also können die dir jetzt verbieten in die Türkei zu fliegen? Mit welcher Begründung??


    Merkwürdig.. :hä

  • Weil sie dich am 22. dringend erreichen müssen, weil sie einen TopJob für dich haben *ppuuuhhh, Glück gehabt, wie in vielen Fällen - Ortsabwesenheit halte ich auch für relativ - wenn ich innerhalb weniger Stunden wieder daheim sein kann und telefonisch und per Post erreichbar bin - ist doch alles super ....

  • ich muß für einen job rund um die uhr zur verfügung stehen, job geht vor urlaub
    normaler weise bekommt man das beim ersten gespräch beim JC gesagt, dass man sich abmelden muß


    bei uns ist es jetzt so, dass ein termin beim JC sehr kurzfristig mit der post kommt, da kann man nicht, wie früher mit gut einer woche zum termin rechnen, es sind 1-2 tage

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • @ Novalee: Du müsstest, wenn Du SGBII-Leistungen bekommst, am Anfang ein Merkheft erhalten haben (die meisten können sich daran nicht mehr erinnern. Da das aber Standard in den Eingangszonen/Empfangsbereichen ist, wo die Anträge entgegen genommen werden, gehe ich mal davon aus). Da stehen auch die Bestimmungen zur Ortsabwesenheit drin.


    Hätte Dein SB Dich jetzt zufällig in der Woche eingeladen und Du hättest erklärt, dass Du in der Woche in Urlaub warst, dann hätte er die Leistungen für die Woche zurückfordern müssen, weil Du bei nicht genehmigter Ortsabwesenheit Deinen Anspruch darauf verlierst.


    In Deinem speziellen Fall (ich glaube, Du hast ein kleines Kind unter drei Jahren, oder?) hätte nur der Sachbearbeiter keine Begründung gehabt, der Ortsabwesenheit nicht zuzustimmen, da Du ja derzeit dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst wegen der Kindererziehung. Anmelden und genehmigen lassen musst Du es trotzdem...

  • 3) Ortsabwesenheit: Ein ALGII-Empfänger hat keinen Anspruch auf "bezahlten Urlaub" (wie Camper es darstellte). Er hat Anspruch auf 21 Kalendertage "Ortsabwesenheit". Dabei darf die Ortsabwesenheit der Integration in den 1. Arbeitsmarkt nicht entgegenstehen.


    Wie sieht denn die Regelung bei Aufstocker aus, welche Vollzeit arbeiten mit 30 Tagen Urlaubsanspruch?
    Ich denke, diese Aussage kann man nicht pauschalieren...

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hi, Robert. Der hat Anspruch auf seine 30 (Werk-)Tage... In der Regel kann auch hier ein Sachbearbeiter keine Verweigerung praktizieren, der Aufstocker ist schließlich integriert und damit kann ja der Integration durch den Urlaub nichts im Wege stehen... Wenn ich jetzt aber alle Ausnahmen aufzähle, dann kommen wir hier nicht weiter. Das ist schließlich ein AE-Forum und kein Hartz-IV-Forum.

  • Okay, mein Mann ist Aufstocker, da nur halbe Stelle mit 30 Tagen Urlaubsanspruch. Ich bin zu Hause. Also müsste ich mich abmelden und mein Mann könnte frei über seinen Urlaub verfügen.


    Und nein, du brauchst mir da jetzt auch nicht drauf zu antworten, aber es gibt soviele Sachen, die man als ALG II- Bezieher beachten muss, damit einem das Geld nicht gekürzt oder gestrichen wird, das ist schon der Wahnsinn.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Mappl....
    ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass es nach einer Softwarepanne bei einem Jobcenter, bei dem auch Häkchen "vergessen" wurde, die Leistungsbezieher nach einigen Wochen ein Schreiben ihrer Krankenkassen erhielten, dass sie Schulden bei der KV hätten. Vom Jobcenter wurden nämlich die KV-Beiträge nicht entrichtet. Manche KVen sind recht schnell mit Zoll und Co....
    Das bitte nachprüfen....
    Wenn du eine Empfangsbestätigung vorformulierts, mache da bitte eine Liste mit den Anlagen (Beispiel: Antrag, Kopie Meldebestätigung, Kopie Schulbestätigung...etc).
    Sonst heisst es, es würden Unterlagen fehlen und dann haben sie wieder Grund zur Verzögerung...
    Es geht darum, den Antragsteller zu konditionieren und zu brechen. Beim Betreten des Jobcenters soll der Antragsteller gedanklich schon die Knieschoner anziehen und dann vor dem SB auf die Knie sinken....
    Es wird mit der Unkenntnis des SGB II gerechnet und dies wird schamlos ausgenutzt. Nur ein Beispiel: bei mir hat das Jobcenter den sonst automatisierten Zahlungslauf für den Schulbedarf (im August 70 € je Kind) nicht ausgelöst, weil vermeintlich Schulbescheinigungen fehlten. Diese müssen laut Aussage ihrer eigenen Homepage jedoch nur zum Schulanfang vorgelegt werden und gelten bis zur Vollendung des 15 Lebensjahres. Also reine Schikane, weil sie ihre eigenen Vorschriften nicht kennen. Bei solchen Versäumnissen geht bei immer ein Briefchen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da darf dann die Teamleitung meines SB immer schön eine Stellungnahme schreiben.... Quid pro quo...

  • Es geht darum, den Antragsteller zu konditionieren und zu brechen. Beim Betreten des Jobcenters soll der Antragsteller gedanklich schon die Knieschoner anziehen und dann vor dem SB auf die Knie sinken....


    Meinst Du nicht, dass das absoluter Blödsinn ist, was Du hier schreibst? Klar, alle JC-Mitarbeiter sind verkappte Sadisten, denen es nur darum geht, Macht auszuüben... :ohnmacht::kopf


    Bei solchen Versäumnissen geht bei immer ein Briefchen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da darf dann die Teamleitung meines SB immer schön eine Stellungnahme schreiben


    :lgh

  • ich bitte doch darum, dass wir bei meinem thema bleiben und das heißt eindeutig:


    hartz4 und urlaub


    nicht böse gemeint, macht einen eigenen thread auf, wo über die falschen bescheide und aussagen dikutiert wird


    :thanks:

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • ist erst am 27.8. soweit


    ich brauche noch geduld :anbet

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • ich werde am 27.8. gaaaaanz entspannt zu meinem arbeitsvermittler gehen :D
    er hat nicht im geringsten einen grund mir den urlaub zu verwehren :pfeif


    ich werde arbeiten gehen nach dem urlaub, mehr schrei :anbet be ich in einem anderen thread

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)