Betreuung durch Großeltern

  • Hallo,


    ab September gehe ich wieder Arbeiten und meine Tochter wird glücklicherweise wahrscheinlich durch die Großeltern betreut. Kann mir vielleicht einer sagen wie das mit dem finanziellen Aussieht? Eigentlich wird ja verlangt das Oma und Opa alles umsonst machen (finde ich persönlich nicht gut kann aber verstehen warum das so geregelt ist) Habe nun im Netz diesen Text gefunden verstehe aber nicht alles. Vielleicht weiß jemand was gemeint ist? (DIe Förderung durch das Jugendamt wenn die Großeltern nicht bereit sind dies unentgeldlich zu tun).


    Tagespflege bei Großeltern oder weiteren Verwandten wird sich in der Regel dann ergeben, wenn die Personensorgeberechtigten die Tagespflege selbst auf privatrechtlicher Basis organisiert haben oder nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII eine Tagespflegeperson nachweisen, weil sie die Betreuung ihres Kindes während ihrer Abwesenheit nicht sicherstellen können.


    Die Frage, obe der öffentliche Träger bei der Betreuung eines Kindes durch die Großeltern des Kindes Aufwandsersatz zu leisten hat, wurde inzwischen höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nach der Lebenserfahrung regelmäßig davon auszugehen ist, dass Großeltern die Tagesbetreuung ihrer Enkel unentgeltlich überneh-men. Ein Bedarf auf Förderung des Enkels in der Tagespflege durch das Jugendamt ist nur dann gegeben, wenn Großeltern zur unentgeltlichen Betreuung nicht bereit sind und die Großeltern mit der Betreuung des Kindes keine diesem gegenüberstehende Unterhaltspflicht erfüllen (Urteil des 5. Senats vom 12.09.1996 - BVerwG 5 C 37.95).


    Wird ein Kind von anderen Verwandten oder Verschwägerten betreut, so ergeben sich keine Besonderheiten, da die Frage des Verwandschaftsver-hältnisses bei der Gewährung der Tagespflege nach § 23 Abs. 3 SGB VIII in diesem Fall unerheblich ist.

  • (finde ich persönlich nicht gut kann aber verstehen warum das so geregelt ist)


    Ganz ehrlich, wenn du es persönlich nicht gut findest, dann bezahle du die Großeltern, aber erwarte bitte nicht, dass das vom Jugendamt (und damit von Steuergeldern) finanziert wird!



    LG
    Mami2511


    Edit: Und der von dir zitierte Beschluss bezieht sich auf die "Hilfe zur Erziehung" und nicht auf die Betreuung während der Arbeitszeit der Eltern.
    GE, die als Pflegeeltern für ihre Enkel fungieren, haben ebenso wie normale Pflegeeltern das Recht auf "Pflegegeld". Dieses setzt sich zusammen aus einem Erziehungsanteil und einem Unterhaltsanteil. Der Unterhaltsanteil wird bei den Eltern geltendgemacht, wenn diese leistungsfähig sind.
    Pflegeeltern können GE nur dann werden, wenn bei den Eltern schwerwiegende GRünde vorliegen, die die Erziehung und Betreuung des Kindes ausschliessen (Kindeswohlgefährdung, nicht Arbeitstätigkeit). Dann muss ein Antrag auf HzE gestellt werden...
    Das alles ist bei dir, soweit ich das sehe, nicht zutreffend...

  • Bist du dir sicher das du den Zuschuß bekommst ?


    Ich kenne eine Mama die hat die Oma als Minijobberin angestellt und setzt das von der Steuer ab.


    So hätten wir das auch gemacht, wenn meine Tochter keinen Kita-Platz bekommen hätte.


    Allerdings nicht als Minijob sondern schon mit Vertrag für die Kinderbetreuung. Ob dann wirklich Geld in dieser Höhe fließt steht ja auf einem anderen Blatt.


    L.G. Tani


    PS.: selbst wenn es möglich wäre einen Zuschuß zur Betreuung zu bekommen, müssten (meines Wissens) Deine Eltern dann auch als Tagesmutter/Vater vom Jugendamt anerkannt sein.

  • Hallo!


    Das regelt jedes Bundesland ein bißchen anders. Ich habe in Hessen die Ausbildung zur Tagesmutter gemacht und wir hatten zwei großmütter im Kursus. Nach der Ausbildung wurden die ganz regulär vom Jugendamt bezahlt. Je nach Gehalt und Betreuungsdauer pro Wohe mußten die eltern einen Eigenanteil ans Jugendamt zahlen.


    LG Eva

    Es gibt Leute, denen wünsche ich einen guten Gärtner. Denen fehlen so viele Latten am Zaun, da bleibt als einzige Alternative nur noch das pflanzen einer Hecke! :blume

  • Hi,


    meine mutti hat damals knapp 500€ vom jugendamt oder PIB ( pflegekinder in Bremen) bekommen. ( weiß ich jetzt nicht mehr genau).
    ich sollte noch bei einer ausbildungsvergütung von 629€ ( netto) 25€ dazu zahlen, was ich aber laut mutti nicht brauchte.
    Sie passte dann knapp drei jahre auf meine kinder auf. ( damals waren es noch zwei).
    Der große war 3 Jahre kiga-kind und wurde auch gebracht und der lütsche 8 wochen auf den musste sie dann eben von Montag - Freitag 6:30-15:00 Uhr aufpassen..!!


    LG


    Sandra

  • Ganz ehrlich, wenn du es persönlich nicht gut findest, dann bezahle du die Großeltern, aber erwarte bitte nicht, dass das vom Jugendamt (und damit von Steuergeldern) finanziert wird!.


    Ich würde meine Eltern sehr gerne selbst bezahlen aber leider geben das meine finanziellen Mittel nicht her - und was ist falsch daran wenn die Großeltern genauso vom Jugendamt bezuschusst werden wie eine andere anerkannte betreuende Person? Für den Staat ist es doch bequem - wie viele Großeltern betreuen ihre Enkel (unendgeldlich) weil es einfach nicht genügend Betreuungsplätze gibt? Hier in meiner Umgebung ließ sich für die benötigte Betreuungszeit bisher einfach keine Tagesmutter finden. Ich bin bestimmt die Letzte die den Staat abzocken will - darum geht´s mir ganz sicher nicht.

  • Ich kenn das von einer Bekannten auch so, die Großeltern bekommen einen kleinen Obulus. Nicht viel, es ist durchaus nicht mit einem Stundenlohn zuvergleichen aber die mehr Ausgaben fürs Kind sind gedeckt.
    Und du willst ja arbeiten und somit dem Staat nicht auf der Tasche liegen...
    Ob der Staat nun für dich komplett aufkommt weil du keine Betreuung findest oder er nur einen kleinen Zuschuss gibt damit du nicht zu 100% vom Staat lebst, da ist das 2 doch die beste Lösung finde ich. Und ein Kitaplatz oder eine Tagesmutter wäre sehr viel kostenintensiver für den Staat, denn ich geh mal davon aus das du Geringverdiener bist und eh von den Kosten zum Teil befreit wirst als AE... Aber wie schon erwähnt wurde, regelt das wohl jedes Bundesland für sich