Hallo,
ab September gehe ich wieder Arbeiten und meine Tochter wird glücklicherweise wahrscheinlich durch die Großeltern betreut. Kann mir vielleicht einer sagen wie das mit dem finanziellen Aussieht? Eigentlich wird ja verlangt das Oma und Opa alles umsonst machen (finde ich persönlich nicht gut kann aber verstehen warum das so geregelt ist) Habe nun im Netz diesen Text gefunden verstehe aber nicht alles. Vielleicht weiß jemand was gemeint ist? (DIe Förderung durch das Jugendamt wenn die Großeltern nicht bereit sind dies unentgeldlich zu tun).
Tagespflege bei Großeltern oder weiteren Verwandten wird sich in der Regel dann ergeben, wenn die Personensorgeberechtigten die Tagespflege selbst auf privatrechtlicher Basis organisiert haben oder nach § 23 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII eine Tagespflegeperson nachweisen, weil sie die Betreuung ihres Kindes während ihrer Abwesenheit nicht sicherstellen können.
Die Frage, obe der öffentliche Träger bei der Betreuung eines Kindes durch die Großeltern des Kindes Aufwandsersatz zu leisten hat, wurde inzwischen höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nach der Lebenserfahrung regelmäßig davon auszugehen ist, dass Großeltern die Tagesbetreuung ihrer Enkel unentgeltlich überneh-men. Ein Bedarf auf Förderung des Enkels in der Tagespflege durch das Jugendamt ist nur dann gegeben, wenn Großeltern zur unentgeltlichen Betreuung nicht bereit sind und die Großeltern mit der Betreuung des Kindes keine diesem gegenüberstehende Unterhaltspflicht erfüllen (Urteil des 5. Senats vom 12.09.1996 - BVerwG 5 C 37.95).
Wird ein Kind von anderen Verwandten oder Verschwägerten betreut, so ergeben sich keine Besonderheiten, da die Frage des Verwandschaftsver-hältnisses bei der Gewährung der Tagespflege nach § 23 Abs. 3 SGB VIII in diesem Fall unerheblich ist.