vaterschaft nicht anerkannt - kontakt zum kind verweigern?

  • Hallo liebe leuts,


    ich selbst bin ein stiller leser dieses forums, doch beschäftigt mich momentan selbst eine sache. ich selbst bin eine mama von 3 kindern. das 3. kind (eine tochter) entstammt aus einer kurzen affäre. das kind ist mittlerweile 15 monate alt. derzeit ist es so, das der KV bisher die vaterschaft nicht anerkannt hat. der kv verweigert dies, da er das kind nicht will. da ich auf staatsgelder nicht angewiesen bin, und selbst soweit finanziell ausreichend versorgt bin (mit partner), habe ich bisher nicht darauf bestanden. er steht somit auch nicht in der GU.


    nun ist es so, das der kv mittlerweile ab und an nach ihr fragt und den wunsch äußerte, sie mal zu sehen. ich lehne bisher jeglichen kontakt zwischen den beiden ab und verweise auf die vaterschaftsanerkennung. da er ja bisher nicht der rechtliche vater ist, habe ich ja das recht, das zu verweigern, oder? die kleine kennt ihn auch nicht und ich kann auch seine absichten nicht einschätzen, ob ehrlich oder längerfristig oder nur mal kurz und wieder weg. eigentlich bin ich zufrieden wie es jetzt ist. ich, mein partner und die kinder. aber sollte ich aus moralischer sicht dennoch kontakt zulassen? auch ohne vaterschaftsanerkennung? unterhalt zahlt er nicht, müsste er ja auch im moment nicht. und wenn er nach wie vor die vaterschaft nicht anerkennen will, kann ich ihm den kontakt zum kind dauerhaft verwehren? rechtlich sicher möglich oder? aber moralisch vertretbar?


    er ist kein agressiver mensch, nicht gewalttägig, es würden keinerlei umstände vorliegen, (außer bisheriges desinteresse), die gegen das kindeswohl sprechen würden. er möchte aber nicht, das seine neue freundin davon erfährt. das würde bedeuten, das er ja die vaterrolle gar nicht dauerhaft übernehmen wollen würde, oder? klingt für mich ein bisschen wie "mal probieren". naja keine ahnung zwecks seiner absichten. soll ich nachgeben auch ohne vaterschaftsanerkennung oder vorerst darauf pochen, sonst gibts nix? wäre dankbar für eure ratschläge, will ja möglichst richtig handeln.



    lg jani1984

  • Was sagt den das Jugendamt dazu?
    Musstest du keinen Vater angeben? Die haben doch bestimmt gefragt.
    Das wäre strafbar, wenn du es einfach verschwiegen hättest.


    Ich würde darauf bestehen, schon FÜR MEIN KIND!
    Es soll doch wissen, WER sein Vater ist. Ausserdem kanns so später auch ausgelegt werden, von wegen
    du hast ja nicht drauf bestanden, du wolltest nicht das mein Papa in der GU steht.


    LG

  • Also Rechtlich hast du Sicherlich Recht, ohne Vaterschaftsanerkennung hat er keinerlei Rechte und Pflichten, also weder musst du ihm Umgang gewähren noch muss er Unterhalt Zahlen.


    Moralisch sieht die Sache natürlich schon wieder anders aus. Ich kenne jetzt nicht die Umstände zwischen euch. Ich gehe jetzt mal davon aus das du ihm beim JA angegeben hast und er bisher die Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung verweigert.


    Wenn dem so ist finde ich es auch von ihm Moralisch Verwerflich das er nicht zu dem Kind steht. Allerdings weiß ich Natürlich nicht ob er ganz einfach Zweifel hat das es sein Kind ist da du dich ja auch zur Zeit der Zeugung in einer Beziehung befandest. Vielleicht hat er auch nur das Gefühl ein Kind untergeschoben zu bekommen. Sind aber nur Spekulationen meinerseits, dazu sind deine Informationen zu spärlich und von daher ist es schwierig sich eine Meinung zu bilden.


    Das er jetzt nach ihr fragt ist doch schonmal nicht schlecht (Wenn auch wirklich bissl spät falls er sich wirklich sicher sein kann das die kleine von ihn ist) und ich würde ihm an deiner Stelle die Chance geben. Noch ist es nicht zu spät das die beiden eine Beziehung aufbauen können und auf Dauer wäre es mit Sicherheit das beste für die kleine.


    Eventuell erkennt er ja dann das er sich bisher falsch Verhalten hat und nimmt seine Verantwortung auch wahr. Wer kann denn da schon widerstehen wenn man das kleine Menschlein einmal live gesehen hat. :love:love Nach dem Treffen kann man immer noch miteinander Reden das er die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. Also gib ihm erstmal die Chance, danach kann man immer noch weiter sehen und alles weitere wäre erstmal reine Spekulation. ;)

  • bevor du dir weiter um irgendwas gedanken machs, solltest du erstmal die vaterschaft durchsetzen. egal wie doll er angst vor seiner freundin hat etc. die konsequenzen gehen dich nichts an. geh zum jugendamt und eröffne dort die beistandschaft und lass die vaterschaft feststellen. wenn nötig klage dies ein. danach fordere unterhalt und gewähre umgang. alles andere was du da abziehst ist einfach nur quark.

  • Hallo,


    deine Situation ist mir im Groben sehr bekannt.


    Hier war die Ausgangssituation ebenfalls, dass keine Anerkennung der Vaterschaft vorlag und die Unterhaltsgeschichte mehr schlecht als recht lief.


    Ich habe mich gegen den rechtlichen und für den moralischen Aspekt entschieden. Sprich KV hatte durchgängig seit Geburt Kontakt (wobei wir die ersten 1,5 Jahre noch ein Paar- allerdings mit getrennten Wohnungen- waren). Die rechtliche Seite bringen wir jetzt (Drops ist mittlerweile 2,5 Jahre) in Ordnung. Unterhalt ebenfalls, weil ich mittlerweile nicht mehr gewillit bin den finanziellen Aspekt, den ein Kind nunmal mit sich bringt, alleine zu tragen.


    Dem Kind allerdings ist das alles ziemlich schnuppe. Ob der Vater in der GU steht oder die Anerkennung vorliegt, ob er Unterhalt zahlt oder eben nicht... für das Kind zählt der Mensch! Von daher würde ich dir durchaus nahelegen der "Moral" zu folgen und den Kontakt zuzulassen.
    Allerdings würde ich dem Vater ebenfalls mitteilen, dass das keine "Dauerveranstaltung" wird, wenn er nicht seinen Part ebenfalls erfüllt - also Anerkennung und je nach finanzieller Lage auch Unterhalt.


    LG
    Mami2511

  • hallo,


    dem jugendamt liegen angaben vor. ich habe bestätigt und es fehlt noch seine unterschrift. nach möglichkeit möcht ich dies ohne gericht erreichen. aber bisher streikt er dagegen. im übrigen weiß er, das es seine tochter ist, da wir einen privaten vaterschaftstest durchgeführt haben.


    ich habe nochmal mit dem kv gesprochen, er möcht es nicht rechtlich festlegen, weil er sich den unterhalt nicht leisten kann und keiner was von der kleinen wissen soll. er möcht sie zwar gern sehen, aber soweit geht wohl die vaterliebe nicht. es war lediglich ne bitte, wenn ich verneine, gibt er sich damit zufrieden. toll, oder? hmm... ich würd sagen ich belass es dabei, oder? es ist nicht zu erwarten, das sich daran was ändern wird. der kv hat übrigens bereits 3 kinder. für diese muss er zahlen. also unterhalt wäre wirklich nicht mehr zu erwarten. und auch unterstützung in jeglicher form ist in weiter ferne.


    also im moment denk ich drüber nach, kv hat bisher immer nein oder mal sehen zu hören bekommen. aber mal davon ab, wegen sehen, im prinzip sieht er sie ja ab und an mal, wenn man sich mal auf der straße sieht. sollte doch erstmal o.k. sein, oder?

  • ich habe nochmal mit dem kv gesprochen, er möcht es nicht rechtlich festlegen, weil er sich den unterhalt nicht leisten kann

    Das ist Käse, wenn er beim Selbstbehalt angekommen ist, wird der Unterhalt eben nicht auf 3 sondern auf 4 Kinder verteilt.


    er möcht sie zwar gern sehen, aber soweit geht wohl die vaterliebe nicht. es war lediglich ne bitte, wenn ich verneine, gibt er sich damit zufrieden. toll, oder?


    Das ist echt schade... vielleicht besinnt er sich noch mal?! Hattet ihr schon mal ein gemeinsames Gespräch bei Jugendamt? Was sollst du seiner Meinung nach deinem Kind erzählen, wenn es zu einem solchen Treffen käme? Warum findest du es so abwägig den rechtlichen Weg zu bestreiten?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Also wenn ich das hier so lese, denke ich mir, es geht ja nicht darum die Vaterrolle zu übernehmen - er IST der Vater !
    Und warum willst du ihn dabei decken, wenn er seine Freundin belügt? Was sagst du in 3 Jahren, in 5 wenn du ihn mit jemandem auf der Straße triffst und das Kind dabei ist ?
    Lügen, Halbwahrheiten und verschwiegenes verhindert das klare wahrnehmen seiner Umwelt beim Kind und es traut seinem eigenen Gefühl dann nicht mehr, baut sich dann im eigenen Erwachsenen Leben diese Situation möglicherweise


    wieder hin .... mir wäre da sehr unwohl dabei :schiel


    Und eine Chance für die Vater Kind Beziehung entsteht sicherlich am ehesten durch geklärte Verhältnisse, nicht durch mal ab und zu sehen :rolleyes2:


    Und ein Lebensgefährte kann die Vaterrolle übernehmen, aber manche legen sie ja auch dann wieder ab .....


    Und der Vater kann dir nicht die Geheimhaltung auferlegen - das ist ganz allein sein Problem!

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • Maraya:


    was du schreibst, macht schon sinn, doch möcht ich ihn nicht hinterherrennen. mein partner steht mir seit ca. 9 monaten an meiner seite. sie hat zu ihm bereits eine tolle beziehung. erklären könnte man es ihr im moment sowieso noch nicht, wer der andere mann ist. ich muss auch sagen, das es bei uns (mein partner und ich) super funktioniert, die kleine ihm schon a bissl ans herz gewachsen ist und er mittlerweile a bissl eifersüchtig auf den KV ist. es könnte zu problemen kommen, wenn der kv vielleicht doch auftauchen würde. er möchte nicht, das der kv die kleine enttäuscht. also im moment stört es mich jetzt nicht wirklich bzw. nicht mehr, das er die vaterschaft noch nicht anerkannt hat. aber es hat halt keinen schönen beigeschmack. ich denke, ich werd den kv nochmals mit druck darauf hinweisen. wenn ihm was an der kleinen maus liegt, sollte er es doch freiwillig tun. auf unterhalt kann man doch notfalls verzichten, aber rechtlich steht alles.

  • Denk dran, um ein Kind zu erziehen braucht es ein ganzes Dorf ..... der Vater wird deinem Partner nix nehmen, wenn er eben ein Vater ist !
    Jeder der mithilft sollte herzlich willkommen sein :-)


    Ich meine, das hat mit Nachlaufen gar nichts zu tun, wenn ich die Sache rechtlich klar haben möchte ..... eigendlich ist es eher die Grundlage, um künftige Probleme zu vermeiden oder möglichst einfach lösen zu können, eine Art Zukunftsvorsorge für dein Kind.


    Natürlich nicht einfach, wenn beide Männer lieber nichts davon wissen wollen - aber was willst du ?

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • hallo,


    mal ein kurzes update:


    zwecks vaterschaftsanerkennung wäre der kv bereit, diese zu machen, wenn ich im gegenzug dafür auf unterhalt verzichte. er verzichtet wiederum auf umgang. somit wäre alles rechtlich gesichert und keiner steht dem anderen im weg. was sagt ihr zu diesem vorschlag? so ganz abgeneigt wäre ich dem nicht. wäre ja auch nicht anders als jetzt, nur eben rechtlich gesichert. sein interesse am kind begrenzt sich darauf, das kind zu sehen, wenn man sich auf der straße begegnet. mehr will er nicht. wegen mir muss es auch nicht mehr sein. töchterchen ist sowieso mit partner vertraut. und erzwingen kann man ja eh nix.


    wie würdet ihr reagieren, auf seinen vorschlag?

  • Ich würde ihm einen Vogel zeigen...ganz ehrlich!


    Was soll denn die Aussage, das er nen Vaterschaftstest macht und im Gegenzug du auf den Unterhalt verzichtest !


    Dein Kind lebt zwar von Dir aber nicht nur von Luft und Liebe. Es ist ihr Anspruch, dieses Geld steht dem Kind zu.

  • Auf Kindesunterhalt kannst Du nicht verzichten, dieser steht dem KIND zu.


    Moralisch finde ich so einen Vorschlag ganz arm vom KV! :kopf

  • nur eben rechtlich gesichert

    ohne jetzt mal RA zu sein, rechtlich sichern kannst du diesen Vorschlag nicht, denn du kannst nicht auf Unterhalt verzichten, der Berechtigte ist ja hier euer Kind. Und Umgang rechtlich ausschließen? Ist das möglich?


    Grundsätzlich seid ihr euch doch einig, wenn dein Partner die Vaterrolle übernommen hat und der andere gar nicht will ist doch soweit erstmal alles in Butter. Fairerweise würde ich euer Tochter sobald wie möglich vom "echten" Vater berichten.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • wäre es gesetzeswidrig und strafbar, wenn ich auf unterhalt verzichten würde? ich muss nämlich sagen, das ich ehrlich gesagt, keine lust mehr habe, mich mit dieser person auseinanderzusetzen. ob es sich lohnen würde, einen kampf bezüglich des unterhalts zu beginnen, der nicht höher wäre als der mindestsatz vom amt, weil er schon an andere kinder zahlt, sei fraglich. genauso ist fraglich, ob er eh freiwillig zahlen würde, selbst über druck vom amt, wird er wohl nicht oder nur unregelmäßig zahlen. und dann jedesmal klagen? :hae:

  • ohne jetzt mal RA zu sein, rechtlich sichern kannst du diesen Vorschlag nicht, denn du kannst nicht auf Unterhalt verzichten, der Berechtigte ist ja hier euer Kind. Und Umgang rechtlich ausschließen? Ist das möglich?


    Grundsätzlich seid ihr euch doch einig, wenn dein Partner die Vaterrolle übernommen hat und der andere gar nicht will ist doch soweit erstmal alles in Butter. Fairerweise würde ich euer Tochter sobald wie möglich vom "echten" Vater berichten.

    sicher kann man den vorschlag nicht rechtlich absichern. aber vielleicht so, das das jugendamt den fälligen satz ausrechnet, den er überweisen müsste, es aber nicht tut. (mit hoher wahrscheinlichkeit nicht). ich müsste ihn dann zur zahlung auffordern oder verklagen. wäre ich denn verpflichtet ihn zu verklagen bei nichtzahlung oder kann ich es dann so laufen lassen?


    ja, mein partner kümmert sich gut um die kleine. sie sind ein tolles team.

  • Entschuldige, ich verstehe Deinen Standpunkt immer noch nicht wirklich.


    Wenn der KV die Vaterschaft anerkennen will, dann muss er auch die Konsequenzen tragen, d.h. unter anderem auch Unterhalt gemäß seinen Möglichkeiten zahlen. Wenn Dir es zu stressig ist, mit dem KV zu kommunizieren und dem Unterhalt "hinterherzulaufen", dann richte eine Beistandschaft beim JA ein. Die machen das dann, rechnen den Unterhalt aus und setzten den KV zu, wenn er nicht seinen Verpflichtungen gemäß zahlt.


    Aber nochmal, das ist das Recht des Kindes, was Du da aufgeben willst, bloß weil Du meinst, er wird sowieso nicht zahlen? Das erklär doch mal später Deinem Kind.

  • Hallo,


    danke für eure meinung. mittlerweile ist die vaterschaft anerkannt worden, also rechtlich alles geordnet. unterhalt wird geprüft. wir haben uns entsprechend geeinigt, das jeder sein leben lebt. kontakt wollen wir beide nicht, vorallem weil ja nun auch das umfeld davon weiß und seine freundin dies nicht wünscht. das kind hat nen papa, damit ist er auch einverstanden.


    jani1984