Vollstreckungsabwehrklage

  • Hallo Ihr Lieben ,


    ich hab mal wieder eine kleine Frage. Und zwar geht es um folgendes :


    KV hat keinen Unterhalt bezahlt also habe ich die Pfädnung von ALG1 eingeleitet (sprich rückständigen Unterhalt und da vom Gerichtsdiener angeraten auch gleich den laufenden Unterhalt). Nun hatte ich Kontakt mit KV der erst freundlich darum bat die Pfändung ruhen zu lassen . Dann im gleichen Atemzug schon etwas zickiger , sollte ich dies nicht tun werde er Einspruch einlegen sowie eine Vollstreckungsabwehrklage.


    Geht dieses überhaupt ? Denn es wird ja schon vollstreckt. Und vor allem wär es doch schwachsinnig wenn man die Möglichkeit hat den Unterhalt im Voraus pfänden zu lassen wenn dann so ne Abwehrklage alles kaputt macht ? :thanks: im Voraus

  • Naja Prinipiel hat man meistens das recht einspruch einzulegen , wenn man der meinung ist das irgendetwas nicht ganz richtig ist , alles andere wäre ja wenig sinnvoll.

  • Soetwas gibt es. Zum Beispiel dann greift die Sache, wenn Du eine unberechtigte Rechnung , dann die Mahnung und die zweite Mahnung irgendeines Internetgeiers in die Tonne getreten hast und der schickt jetzt den Gerichtsvollzieher zum Abkassieren. Hast Du aber einen rechtsgültigen Titel, soll er das Spielchen doch mal probieren. So kannst Du das ihm auch deutlich sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich mache das Spielchen grade mit. Habe einen Titel, KV meint der Titel sei ungerecht und zahlt nur KU. Ich habe dann nach 2 Monaten jetzt eine Gehaltspfändung eingeleitet und er hat von seinem Veto Recht / Einspruchsrecht gebrauch gemacht.


    In diesem Falle hat es so nicht funktioniert, da er Einspruch erhoben hat bevor ich die Pfändung beantragt habe. Somit hat er Einspruch gegen etwas erhoben, dass es noch nicht gab und mein Antrag wurde widerspruchslos vom Gericht /Gerichtsvollzieher bearbeitet.

  • Als der KV meines Sohnes ALG I bezog, bekam ich ein Schreiben von ihm (in Zusammenarbeit mit JA), ich möchte doch bitte auf soundsoviel € runtergehen in den Monaten X-Z, dann auf soundsoviel nochmal weniger für die Folgemonate.
    Hätte ich mein Einverständnis nicht gegeben, so sagte die Beistandschaft, könne er klagen auf Abänderung des Titels. Da er nicht so viel ALG I bekam, erschien mir das logisch, und bevor er auf 0 kommt mit seiner Klage, habe ich lieber seiner Bitte entsprochen. So steht der Titel seit Jahren eingeschränkt da, und wenn KV nichts unternimmt, laufen die Schulden Monat für Monat weiter auf (da er ALG II bekommt seit Jahren, UV alles aufgebraucht usw. ...) :ohnmacht:
    Nun kann ich nur noch hoffen, er gewinnt mal im Lotto und ich erfahre es ... :lach

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Soetwas gibt es. Zum Beispiel dann greift die Sache, wenn Du eine unberechtigte Rechnung , dann die Mahnung und die zweite Mahnung irgendeines Internetgeiers in die Tonne getreten hast und der schickt jetzt den Gerichtsvollzieher zum Abkassieren. Hast Du aber einen rechtsgültigen Titel, soll er das Spielchen doch mal probieren. So kannst Du das ihm auch deutlich sagen.

    Ah super danke Volley :thanks: :thanks: Titel is definitiv vorhanden , er wusste auch das die Pfändung eingeleitet wird und ist nun sehr angefressen über meine "Tat" ...