Hallo Ihr Lieben ,
ich hab mal wieder eine kleine Frage. Und zwar geht es um folgendes :
KV hat keinen Unterhalt bezahlt also habe ich die Pfädnung von ALG1 eingeleitet (sprich rückständigen Unterhalt und da vom Gerichtsdiener angeraten auch gleich den laufenden Unterhalt). Nun hatte ich Kontakt mit KV der erst freundlich darum bat die Pfändung ruhen zu lassen . Dann im gleichen Atemzug schon etwas zickiger , sollte ich dies nicht tun werde er Einspruch einlegen sowie eine Vollstreckungsabwehrklage.
Geht dieses überhaupt ? Denn es wird ja schon vollstreckt. Und vor allem wär es doch schwachsinnig wenn man die Möglichkeit hat den Unterhalt im Voraus pfänden zu lassen wenn dann so ne Abwehrklage alles kaputt macht ? :thanks: im Voraus