so, nun ist es soweit u. der worst case ist eingetreten, meine kinderbetreuung für die zeit meiner reha ist weggebrochen :flenn
nun steht es an, mit dem KV eine klärung zu finden, daß er unser kind während der 6 wochen betreut, was natürlich für unser kind die allerletzte lösung sein sollte *schnief* (hab evtl. noch was in der hinterhand, was öffentliches, falls der vater partout nicht "will")
nun meine frage: wie verhält es sich mit dem unterhalt für die zeit der reha? ich meine, klar, er verköstigt das kind dann, keine frage, aber diverse fixkosten bleiben ja trotzdem an mir hängen. und wenn am 1. der unterhalt nicht kommt, bleibt nur das ALG2, davon geht die miete ab u. viel mehr bleibt dann gar nicht mehr übrig. hab aber dann doch einige zahlungsverpflichtungen, die ich nicht so einfach mal eben aussetzen kann...
gibts sowas wie einen tagessatz für ernährung, den er von mir beanspruchen kann? (den ich natürlich logischerweise bereit bin zu zahlen, keine frage)
ich möchte bitte keine diskussionen darüber, wie mies das sei, vom vater, der sich ja ach so liebevoll kümmert, geld abzuzocken o.ä. ich möchte lediglich wissen, wie es rechtlich aussieht (anders ist ihm nämlich nicht beizukommen) u. ich muß ja trotz allem sehen, wo ich/wir bleiben.
danke im voraus
liebe grüße von try