Kinderrechte... Menschenrechte...
der UET hat der Recht und die Pflicht zum Umgang... die Pflicht ist aber nicht einklagbar, der UET kann nicht bestraft werden wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Er hat das Recht (wieder nur RECHT), NEIN zu sagen und Umgang abzulehnen, ohne Konsequenzen für ihn.
Es wird so viiiiel geschrieben von den Rechten. Es bleibt ja nur das Recht, die Pflicht steht auf dem Papier - sonst nichts.
Das KIND dagegen muss den Umgang wahrnehmen, ob es will oder nicht. Zumindest bis zu einem gewissen Alter, (ab ca. 10) wo es immer weniger gegen seinen Willen gezwungen bzw. der Umgang durchgesetzt werden kann, weil ihm dann immer mehr ein eigener Wille zugestanden wird. Ich persönlich finde das gut.
Kinderrechte... ich zerbeche mir schon lange den Kopf darüber... Wo bleibt das Recht eines jüngeren Kindes 'NEIN' sagen zu dürfen?
Frascita (um bei deinem Thema zu bleiben): Das Recht des Kindes dagegen, Umgang (die 'Pflicht' des UET) einklagen zu können, wenn es diesen wünscht, steht auch nur auf dem Papier.
Zitat vom Mama2511: Die Gesetzmäßigkeiten stehen völlig auf dem Kopf und eins steht fest, es muss sich noch viel ändern, was die Rechte der Kinder angeht!
Das sehe ich auch so.