Steht mir Wohngeld zu?

  • Hallo, ich möchte meine Situation kurz erklären.
    Ich bin 30 Jahre alt und habe eine 4 jährige Tochter. Meine Tochter und ich leben noch in der Wohnung, in der wir vor der Trennung bereits gewohnt haben.
    Diese ist 96 m² groß und kostet warm 680,00€.
    Ich habe leider bisher noch keine Arbeit gefunden und wir leben nun alleine vom Unterhalt. Wir bekommen insgesamt 1200,00€ vom KV, dazu kommen 184,00€ Kindergeld.
    Das klingt erst einmal viel, nach den laufenden Kosten bleibt aber meistens so gut wie nichts mehr. Hier in Herscheid gibt es Momentan keine 3 Zimmer Wohnungen und in eine 2 Zimmer Wohnung möchte ich nicht ziehen, da ich auf ein Schlafzimmer nicht verzichten möchte.
    Kann mir vielleicht jemand sagen, wie meine Chancen auf Wohngeld stehen?


    Vielen Dank im vorraus... :thanks:

    Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
    aber nie kann, wenn ich will,
    dann mag ich auch nicht, wenn ich muss.

    :tuedelue




  • hast du deine daten schonmal in einen wohngeldrechner im www eingegeben?

  • Ja, habe ich, aber ich weiss nicht, wie zuverlässig das ist. Ich möchte aber auch nicht zum Amt gehen um zu fragen, weil ich Angst habe, dass sie mir dann ein Ultimatum setzen und ich nichts anderes finde... Ich habe von bestimmten m² pro Person gehört und dass eine gewisse "Einkommensgrenze" eine Rolle spielen, wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob der Unterhalt als Einkommen gezählt wird...

    Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
    aber nie kann, wenn ich will,
    dann mag ich auch nicht, wenn ich muss.

    :tuedelue




  • Hier in Herscheid gibt es Momentan keine 3 Zimmer Wohnungen und in eine 2 Zimmer Wohnung möchte ich nicht ziehen, da ich auf ein Schlafzimmer nicht verzichten möchte.


    Sorry, aber weil Du nicht verzichten möchtest, soll die Allgemeinheit zahlen? Ich nehme mal an, bei dem was Du an Unterhalt bekommst, das Du anderes als Einschränkungen gewöhnt bist.


    Ich kann schon verstehen, das Du ein eigenes Schlafzimmer haben magst. Nur, was grad nicht geht, ist eben mal nicht.Du kannst in einer kleineren Wohnung mit Bett im Wohnzimmer ja auch einen Raumtrenner nutzen.


    Aber fändest Du es fair, solltest Du Steuern zahlen, wenn jemand Geld möchte, um seinen Lebensstandard nicht zu verändern? Auch wenn es dann trotzdem noch zum Leben reicht?


    Du jammerst auf hohem Niveau.Viele, die arbeiten(auch Vollzeit) können sich solchen "Luxus" zur Zeit nicht leisten.

  • Vielen Dank für die prompte Belehrung.


    du weisst schon, dass du in einem forum bist o jeder seine meinung äussern darf?


    ansonsten find ich estragons frage ganz interessant

  • Ja, demnach stünde mir Wohngeld zu, die Hälfte würde übernommen werden. Das würde uns schon wahnsinnig helfen.

    Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
    aber nie kann, wenn ich will,
    dann mag ich auch nicht, wenn ich muss.

    :tuedelue




  • Ich gönn dir den Unterhalt aber Himmel Arsch und Zwirn ich muss echt was falsch machen 1200 Tacken bekomm ich nichtmal zusammen obwohl ich arbeiten gehe....... :ohnmacht:

  • lasst uns beim thema bleiben...


    ich denke schon, dass diese rechner eine gewisse tendenz vorgeben von daher wird dir zur endgültigen klärung zwangsläufig der weg zum amt führen...


    es werden sicherlich hier noch hilfreiche antworten kommen zu deinen weiteren fragen

  • Ja, demnach stünde mir Wohngeld zu, die Hälfte würde übernommen werden. Das würde uns schon wahnsinnig helfen.


    Hm, kann ich so noch nicht nachvollziehen. Wenn ich das richtig sehe, so hast du Mietstufe 3 und ca. 500 EUR Miete ohne Heizkosten. Dein Einkommen ist Steuerfrei. Zählst du deine Krankenversicherung etwa privat und kannst du die Zahlen evtl. etwas besser aufdröseln?


    Aber den Antrag kannst du m.E. gefahrlos stellen.

  • Vielen Dank für die prompte Belehrung.


    Du stellst dein Problem hier ins Forum, reagierst dann wie eine beleidigte Leberwurst, wenn dir jemand ungeschminkt das sagt, was nunmal fakt ist. Dann füge bitte deiner Frage eine Auswahl möglicher Antworten hinzu, die du gerne lesen möchtest. Vielleicht findet sich ja jemand, der da ein Häkchen dran macht.


    Was dein Thema angeht, so möchte ich anmerken, dass ja bereits in der Festlegung der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt ist, dass du annähernd den Lebensstandard aus der Ehehzeit erhalten kannst. Dies gilt zumindest für den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Wenn du dir damit eine entsprechende Wohnung leisten kannst, dann steht dir das frei. Aber als Wohnumfeld, an dem sich die Allgemeinheit in Form von Wohngeld (Steuergeld) beteiligt, stehen dir für einen 2-Personenhaushalt 60qm zu.

  • du würdest ja nicht mal alg2 erhalten. von daher ist davon auszugehen, dass du auch keinen anspruch auf wohngeld hast. du hast einen anspruch auf 60qm wohnraum und wenn du diesen um ein vielfaches überschreitest, dann musst du gucken wie du deine kosten deckst. also laut wohngeldrechner ist für deine situation eine wohnung in höhe von 300 euro vorgesehen. vielleicht lässt du das einfach mal prüfen vor ort beim wohngeldamt.


    für sandra: es steht dir nicht zu zu befinden ob jemand sein bett im wohnzimmer aufbaut oder nicht. ich könnte das auch nicht, da mein bett ein halbes wohnzimmer ausfüllen würde und ich meine kinder dann nur noch im flur treffen würde. wenn sie eine dreiraumwohnung benötigt, dann soll sie sich eine suchen. sie bezahlt ihre kosten ja allein und wenn notwendig das wohngeldamt oder ein jobcenter. du jedenfalls nicht, auch wenn du steuern zahlst.

  • juhu


    Also fachlich kann ich nicht helfen aber mir wurde gesagt das gerade die Menschen die kein Harz IV bekommen eher wohngeld zusteht!


    Für mich kann ich nur sagen ich bekomme 1070 Euro Harz IV und mir steht nix mehr zu...allerdings komm ich aus Niedersachsen und die berechnungen sind ja überall anders....


    Ein bischen neidisch bin ich auch wenn ich das hier lese mit den 1200 euro ABER andersrum wissen wir glaub ich alle wie schwer das ist seinen Lebensstandart runterzuschrauben und so einige Dinge (bei mir auch die 3 Raum Wohnung, und ich habs in 2 Zimmern versucht) würde ich auch nicht aufgeben!!!!!


    Keine Ahnung ob das wohngeld von uns steuerzahlern übernommen wird aber ich würde mich eher über die Harz IV emfänger aufregen die rumasseln, nie was gelernt haben und nicht arbeiten gehen wollen als über eine Mutter die versucht annähernd ein ordendliches und für sich akzeptables lLeben zu führen :)

    In meiner psychisch soziologischen Konstellation, manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen seiner Person.

  • Ich an deiner Stelle würde einen Wohngeldantrag stellen - kostet dich ja nur ein bisschen Zeit. Der Vorteil des Wohngeldes ist, dass du dich nicht so nackig machen musst wie beim ALG2 beispielsweise. Die werden dir auch kein Ultimatum setzen, dass du ausziehen musst. Die haben eine gewisse Mietgrenze, die sie in die Berechnung einbeziehen und wenn du darüber liegst, ist das deine Sache. Ich vermute aber, dass du nicht viel bekommen wirst.
    Ich selbst beziehe ja auch Wohngeld und lebe mit meinem Sohn allein. Das Geld, was ich mit ihm zur Verfügung habe, liegt mit Wohngeld aber weit unter dem, was du mit deiner Tochter zur Verfügung hast. Und wir wohnen in noch nichtmal der Hälfte der Quadratmetern, die du zur Verfügung hast :D


    Und wegen der Wohnungsgrösse und den laufenden Kosten: das ist sicher einfach eine moralische Frage, ob die TS nun in eine kleinere/günstigere Wohnung ziehen sollte oder nicht. Immerhin handelt es sich doch erstmal nicht um einen Dauerzustand, vermute ich mal.

  • Also, wenn du Wohngeld beantragst, gibt es zwei mögliche Ergebnisse:

    • der Antrag wird bewilligt und du bekommst Wohngeld in Höhe x (bei mir ist es die komplette Miete ohne Nebenkosten, wobei die auch sehr günstig ist)
    • der Antrag wird abgelehnt, dann passiert gar nichts...

    Das Wohngeldamt kann nicht verlangen, dass du in eine günstigere Wohnung ziehst. Sie können nur den Antrag ablehnen.


    Zu den anderen Antworten: Ich finde knapp 1400 Euro für 2 Personen nun auch nicht gerade viel. Ja, 1200 Euro Unterhalt sind viel.
    Und auch bei mir (ich bekomme 133 UV) kommt da ein wenig Neid auf, dass hat aber nichts mit der TS zu tun. Auch ihren Wunsch nach
    einem dritten Zimmer finde ich verständlich. Ich habe nur 2 Zimmer und habe mir schon oft ein 3. herbeigesehnt. Trotzdem kann ich der TS
    ihr Wohnung gönnen.


    Ich hatte bevor ich den Antrag gestellt habe auch den www-Wohngeldrechner bemüht. Der hat mir als Anspruch gerade mal die Hälfte von dem, was
    ich jetzt bekomme ausgespuckt. Also, trau dich!

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Naja, selbst hier, wo die Mieten auch für eine 2 Zimmer-Wohnung 600-700 Euro betragen, ist der Satz für Mutter und Kind unter 1400 Euro ! Ist also unwahrscheinlich mit 1400 Einnahmen noch ALG 2 zu bekommen, wenn sie ja die Mietstufe 1 hat .... (sagte hier irgendwer)

  • Zur Kernfrage :


    Ich würde es einfach beantragen und dann weisst Du es sicher.
    Mietspiegel etc. etc. das ist von Stadt zu Stadt sooo unterschiedlich.


    Fülle die Unterlagen aus und dann weißt Du es sicher.
    Was kann passieren ?


    Entweder Du bekommst es, oder Du bekommst es nicht, oder eben nur eine gewisse Zeit.