Bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft wirksam

  • Hallo,
    warum Dummheit? Da ist einer Vater geworden ganz ohne DNA Weitergabe bis dahin finde ich das ok. Nur dann bei einer Trennung zu klagen finde ich sehr doof auch für das Kind.


    Gibt es da eigendlich noch Strafrecht hinterher? Immerhin sind da doch einige falsche Dinge erklärt worden.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • dummheit genau deswegen. ich nehme doch kein kind an (außer adoption), mit dem ich nichts zu tun habe. irgendwann geht es schief und dann ist der jammer groß. zahlen muss er trotzdem. man sollte sich echt vorher gedanken über sowas machen

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • Zitat

    Original von grünschnabel
    Hallo,
    warum Dummheit? Da ist einer Vater geworden ganz ohne DNA Weitergabe bis dahin finde ich das ok. Nur dann bei einer Trennung zu klagen finde ich sehr doof auch für das Kind.


    Gibt es da eigendlich noch Strafrecht hinterher? Immerhin sind da doch einige falsche Dinge erklärt worden.


    Grüße,
    Grünschnabel


    Ja! Wie blöd muss man sein!


    § 169
    Personenstandsfälschung


    (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html

  • Zitat

    Original von litteli
    @ Lovrel
    Nicht ganz. Aber is halt dann ein langer Weg der nur übers Gericht verhandelt werden kann...
    LG
    Biggi


    litteli,
    nicht ganz! Der leibliche Vater kann bei eienr bestehenden Vaterschaftanerkennung garnichts mehr machen!

  • Lovrel:


    Ja..du hast ne 2 jahresfrist dagegen anzugehen...danach geht garnix mehr. Zum Wohle des Kindes...wo kommen wir denn dahin, wenn da die Väter wechseln.


    Allerdings auch nur, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.


    Der biologische Vater hat keine Chance, wenn das Kind ehelich geboren wurde. Da geht der Schutz der Familie vor. Er hat da 0 Möglichkeiten ranzukommen. Es sei denn die Mutter bzw. Eltern stimmen zu.


    So..und jetzt zu meinem Wutanfall


    Zitat

    dummheit genau deswegen. ich nehme doch kein kind an (außer adoption), mit dem ich nichts zu tun habe.


    Wenn ich sowas lese muß ich :kotz


    Ersma zur Logik...Frau is schwanger...BioVadder weiss nix, sie hat nen neuen Freund und kein Bock auf den leiblichen Vater..was machste da, wenn du ne Familie gründen willst? Unterschreibst die Vaterschaftsanerkennung und Ruhe ist. Kind ist Kind und das ist immerhin von der Frau die DU liebst. ALSO hast du DURCHAUS etwas damit zu tun!!! Kannst du mir ma erklären, wie du ein Kind nicht annehmen kannst, aber mit der Mutter weiter zusammen sein willst??? UND....wo zum Teufel is der unterschied zwischen ner Adoption und ner unterschriebenen Vaterschaftsanerkennung??? Da GIBT es keinen.


    Das hieße im Klartext:


    Du strafst ein Kind für seine Gene ab???? Ich glaub es hackt...! Willst du das ignorieren, oder wie???


    So eine scheiße...da gehts um ein lebendiges kleines Wesen, nicht um nen Besitz!!!!!


    Wutschnaubend
    Daniel

  • Daniel77


    Ist es nicht weitaus schlimmer das dem Kind jegliches Recht genommen wird sein leiblichen Vater kennen und lieben zu lernen .
    Und das nur weil der "Neue" grade Lust hat mit der Mama eine Familie zu gründen ???Hat der neue LG mehr mit dem Kind mehr zu tun als der leibliche Papa nur weil er mit der KM zusammen ist ???
    Wie du selber schreibst es geht hier um ein Lebewesen,ein Kind !!!


    Gruß biker

  • Daniel77
    ich hatte mal eine freundin, die ein kind hatte. der vater hatte sich aus dem staub gemacht, kein interesse sowohl von ihm als auch von ihr, sie ist super alleine zurechtgekommen. es war nicht mein kind, ich habe diese frau geliebt, und ich habe auch mit dem kind keine probleme gehabt. in dem zweiten link geht es um einen ausländischen kläger, der die vaterschaft erst anerkannt hatte und dann diese wieder aberkennen lassen wollte. liegt da nicht irgendwo auch der verdacht nahe, das es auch teilweise um aufenthaltsrecht geht? ich gebe dir recht, mit adoption und anerkennung, das ist so ziemlich das selbe. auser das bei einer adoption feststeht, das ich nicht der biologische vater bin, während bei einer vaterschaftsanrkennung ich (sollte man zumindest von ausgehen), die ämter, behörden usw. davon ausgehen, das ich der biologische vater bin.
    ich hoffe, dein magen hat sich wieder beruhigt ;)
    ich strafe kein kind für seine gene ab, das habe ich nie behauptet. wenn ich aber wissentlich (das ich NICHT der biologische Vater bin) eine Vaterschaftsannerkennung unterschreibe und es geht mit der KM schief brauche ich mich auch nicht mehr zu beschweren, oder??? denn DANN wird in so einem fall das kind für seine gene abgestraft, oder???

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • Zitat

    Original von black_panther5
    Daniel77
    ich hatte mal eine freundin, die ein kind hatte. der vater hatte sich aus dem staub gemacht, kein interesse sowohl von ihm als auch von ihr, sie ist super alleine zurechtgekommen. es war nicht mein kind, ich habe diese frau geliebt, und ich habe auch mit dem kind keine probleme gehabt...............................


    .................Es war einmal.............und wen sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.......... :pfeif :pfeif

  • Zitat

    Ist es nicht weitaus schlimmer das dem Kind jegliches Recht genommen wird sein leiblichen Vater kennen und lieben zu lernen .


    In dem Urteil wurde nie die soziale Verantwortung des leiblichen Vaters abgestritten, sondern deutlich hervorgehoben. Dem kann ich mich so nur anschließen, aber es darum geht, die Gestaltung einer Familie in der Familie zu belassen.


    Also...nich gleich auf die Tränendrüse drücken.


    Gruß
    Daniel


    PS.: Den Begriff "Lebewesen" den ich verwendet habe, hast du vollkommen aus meinem Kontext gerissen und in einen anderen verpflanzt. Ich habe über das "nicht annehmen" eines "fremden" Kindes geredet, obwohl man LG der Frau ist. Guck dir das nochmal an....


    Du redest über die Rechte des Kindes am leiblichen Vater...die habe ich nie bestritten.

  • Hallo,
    skandalös finde ich das nicht. Zum einen hat soweit ich das richtig verstanden habe das Kind (und die Mutter) durchaus trotzdem das Recht auf Klärung der Vaterschaft. Nur halt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der juristische Vater, zum andern ist das doch bei ehelich geborenen Kindern durchaus nicht anders. Auch da kann der Ehemann nicht beliebig spät seine juristischen Vaterschaft bezweifeln.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Zitat

    Original von grünschnabel
    Hallo,
    skandalös finde ich das nicht. Zum einen hat soweit ich das richtig verstanden habe das Kind (und die Mutter) durchaus trotzdem das Recht auf Klärung der Vaterschaft. Nur halt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der juristische Vater, zum andern ist das doch bei ehelich geborenen Kindern durchaus nicht anders. Auch da kann der Ehemann nicht beliebig spät seine juristischen Vaterschaft bezweifeln.


    Grüße,
    Grünschnabel


    Also ich glaube das hier einiges durcheinander geraten ist. Hier gibt es zwei komplett verschiedene Urteile:


    1. Anerkennung der Vaterschaft trotz Gewissheit dass es nicht das leibliche ist. Dann nach fünf Jahren zu klagen weil man ja wissentlich gelogen hat, ist ein Witz. Sowas sollte man sich von Anfang an gut überlegen.


    2. Klage eines leiblichen Vaters auf Aberkennung einer bestehenden Vaterschaft zu einer anderen Person. Das finde ich ein Skandal.
    KM bestimmt einen anderen zu "Vater", der auch noch zustimmt und unterschreibt. Dagegen kann der leibliche Vater garnichts machen, keine Frist, kein nichts. KM und "Scheinvater" haben zwei Jahre zeit.
    Ich empfinde das als Kindesraub gegenübern dem leiblichn Vater!

  • Also zum ersten Urteil sage ich ganz klar:


    Der Vater der trotz Wissens die Anerkennung unterzeichnet hat und nun nach Trennung klagt, hat wissentlich gelogen und müsste dafür egal nach welcher Zeit dies ist, die Vaterschaft abgenommen bekommen und bestraft werden. Zudem müsste die wissentliche Mutter ebenfalls in gleicher Höhe bestraft werden.


    Dem leiblichen Vater muss dies sofort wieder zugewiesen werden ohne das er jetzt Unterhalt zahlen müsste. Dafür sollte dann die Mutter und dieser Kindeserschleicher zahlen !!!



    @Daniel
    Eine Familie kann man wenn man die Frau liebt auch so gründen. Dazu muss man sich nicht die Vaterschaft erlügen ! Das geht auch so. Oder wie würdest Du darüber denken wenn Du dann nach Jahren erfahren würdest das ein Typ sich wissentlich Dein Kind angeeignet hat ?



    Um sowas zu vermeiden ich bin generel für einen Vaterschaftstest kurz nach der Geburt.


    Das zweite Urteil ist ein riesen Skandal. Das stimme ich die voll zu Meziel.

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()