• Jetzt brauche ich mal paar erklärungen..Habe schon alles gegoogelt aber irgendwie bin ich heut nen bissel doof und verstehe nichts..Kann mir jemand das mit seinen Worten erklären /beantworten.. Danke



    was ist eine Beistandschaft? Wozu ist die gut und wo beantragt man die? Hat das was mit Unterhaltsvorschuss zutun?


    Wenn ich Unterhalsvorschuss beantrage , ist es dann richtig das mein Anwalt das mandat niederlegen muss?


    Gemeinsame Elterliche Sorge: Was hat der KV zutun wenn das Kind nicht bei ihm lebt? Wann ist diese Sorge in frage zustellen? Und kann die Elterliche Sorge ausgeführt werden wenn kein Kontakt zwischen KM und KV besteht, ausser über den Anwalt und JA??


    es tut mir leid... Sage schon mal danke :thanks:

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

    Einmal editiert, zuletzt von SusiSchnatter ()

  • was ist eine Beistandschaft? Wozu ist die gut und wo beantragt man die? Hat das was mit Unterhaltsvorschuss zutun?


    Wenn ich Unterhalsvorschuss beantrage , ist es dann richtig das mein Anwalt das mandat niederlegen muss?


    Gemeinsame Elterliche Sorge: Was hat der KV zutun wenn das Kind nicht bei ihm lebt? Wann ist diese Sorge in frage zustellen? Und kann die Elterliche Sorge ausgeführt werden wenn kein Kontakt zwischen KM und KV besteht, ausser über den Anwalt und JA??

    schaust du da, für deine anderen fragen findest du auch im leitfaden erklärungen.

  • was ist eine Beistandschaft? Wozu ist die gut und wo beantragt man die? Hat das was mit Unterhaltsvorschuss zutun?


    Wikipedia sagt dazu das
    In kurzen Worten: Sie versucht ähnlich wie ein Anwalt dafür zu sorgen, dass Kindesunterhalt in angemessener Höhe vom Unterhaltspflichtigen gezahlt wird. Im Gegensatz zum Anwalt aber kostenlos. In den meisten Regionen dürfte die Beistandschaft beim Jugenamt angesiedelt sein.


    Wenn ich Unterhalsvorschuss beantrage , ist es dann richtig das mein Anwalt das mandat niederlegen muss?


    Wenn schon, dann müsstest du ihm das Mandat entziehen. Genau weiß ich das jetzt nicht, aber es könnte so sein.


    Gemeinsame Elterliche Sorge: Was hat der KV zutun wenn das Kind nicht bei ihm lebt? Wann ist diese Sorge in frage zustellen? Und kann die Elterliche Sorge ausgeführt werden wenn kein Kontakt zwischen KM und KV besteht, ausser über den Anwalt und JA??


    Das gemeinsame Sorgerecht macht sich im Allgemeinen bei Entscheidungen von nicht unerheblicher Bedeutung für's Kind bemerkbar die nicht Alltagssorge sind und auch nicht durch Alleinbefugnis in Notfällen abgedeckt sind. Die üblichen Beispiele dazu sind: Kontoeinrichtung, Geldanlagen, Schulwahl, Wahl der Berufsausbildung, nicht unerhebliche medizinische Behandlungen usw.
    Die gemeinsame elterliche Sorge ist grundsätzlich überhaupt nicht in Frage zu stellen ;)
    Und ganz sicher kann GSR ausgeübt werden, wenn kein regelmäßiger Kontakt zwischen KV und KM besteht. Der jeweils andere muss im Fall der Fälle halt für Stellungnahme erreichbar sein und sich ein Urteil erlauben können zu jeweiligen Fragestellung.

  • Ich habe eine Beistandschaft einrichten lassen weil KV nicht gewillt war die Vaterschaft anzuerkennen, Unterhalt zu zahlen oder titulieren zu lassen etc. Die zuständige Dame vom JA fungiert jetzt also praktisch als Anwalt für mein Kind und setzt seine Recht durch, mittlerweile vor Gericht, kostet aber nichts. Geh einfach mal aufs JA und frag nach. Mit Unterhaltsvorschuss hat das nichts zu tun, das sind zwei verschiedene Stellen. Ob dein Anwalt sein Mandat niederlegen muss weiß ich nicht, aber für diese Fälle brauchst du ihn dann ja nicht mehr, wenn du ein Beistandschaft hast.
    Das mit der gemeinsamen elterlichen Sorge ist so eine Sache, bei großer Entfernung und wenn ein Elternteil nicht kooperativ ist kann sich das verdammt schwierig gestalten! Wenn beide sich im großen und ganzen einig sind ist es ok.

  • Wenn ich Unterhalsvorschuss beantrage , ist es dann richtig das mein Anwalt das mandat niederlegen muss?


    nein, das musst Du definitiv nicht!
    das JA fordert lediglich eine Rückübertragung (ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob das so heisst... aber Dein Anwalt wird das kennen) wo Du Dich quasi verpflichtest, nicht freiwillig auf Ansprüche des Jungendamtes (also bereits gezahlten UV) zu versichten und, dass Du im Erfolgsfall je nach Urteil halt zurückzahlen musst (ist ja eigentlich logisch)-


    Lediglich wenn Du eine Beistandschaft beantragst, dann kannst Du m.W.n. nicht paralell einen Anwalt beauftragen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • was ist eine Beistandschaft? Wozu ist die gut und wo beantragt man die? Hat das was mit Unterhaltsvorschuss zutun?


    eine beistandschaft ist eine kostenlose möglichkeit den KU zu errechnen und zu titulieren. mit UHV hat das nichts zu tun.

    Wenn ich Unterhalsvorschuss beantrage , ist es dann richtig das mein Anwalt das mandat niederlegen muss?


    nein, wenn du eine Beistandschaft beantragst, dann kann nicht noch gleichzeitig ein RA sich um den KU kümmern - du musst dich entscheiden Beistandschaft oder RA...

    Gemeinsame Elterliche Sorge: Was hat der KV zutun wenn das Kind nicht bei ihm lebt? Wann ist diese Sorge in frage zustellen? Und kann die Elterliche Sorge ausgeführt werden wenn kein Kontakt zwischen KM und KV besteht, ausser über den Anwalt und JA??


    sagen wir es so der BET sollte den UET mit einbeziehen in wichtige entscheidungen und dann sollte der KV die gemeinsame Sorge nicht als spiel ansehen und gegen alles sein was der BET möchte nur um dem BET eins auszuwischen.
    wann die in frage zu stellen ist? wenn kindeswohl gefährdente dinge vorliegen - oder was meinst du genau?
    ja sie kann ausgeführt werden.


    sind das alles theoretische fragen oder hast du ein praktisches beispiel für uns - macht das antworten einfacher

  • was ist eine Beistandschaft? Wozu ist die gut und wo beantragt man die? Hat das was mit Unterhaltsvorschuss zutun?


    Lese http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Se…ationsliste,did=3204.html
    hat nichts mit dem Unterhaltsvorschuss zu tun


    Unterhaltsvorschuss lese http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Se…blikationen,did=3150.html
    wenn der Vater nicht zahlt, oder weniger als 133 Euro, dann kannst du den betragen - geht allerdings max 72. Monate


    Entweder Beistandschaft oder Anwalt.



    Gemeinsame Elterliche Sorge: Was hat der KV zutun wenn das Kind nicht bei ihm lebt? Wann ist diese Sorge in frage zustellen? Und kann die Elterliche Sorge ausgeführt werden wenn kein Kontakt zwischen KM und KV besteht, ausser über den Anwalt und JA??


    Er sollte ein Vater für das Jund sein. Bestenfalls sollten Mutter & Vater auch miteinander reden können = Elternebene. Diese wird bei vielen Trennungen allerdings erst eine ganze Weil später erreicht - bei vielen erst nach 1 Jahr oder noch länger. In Frage gestellt werden, wird die gemeinsame Sorge 4-5 Monate nach der Trennung nicht. Ihr sollte das Jugendamt oder eine andere Familienberatung (Caritas o.ä.) um Hilfe und Vermittlung bitten. Viele Eltern führen auch ein Umgangsbuch in dem sie wesentliche Dinge z.B. Julia ist gestern vom Bobbycar gefallen notieren - weil diese nicht miteinander reden können.

  • juhu...


    Danke erst einmal für die ganzen Anworten...


    Und hier noch mal eine Kurzfassung warumich frage weg der Elterliche Sorge.


    Hatten Terminbeim JA mit KV , an diesem Tag wurde der Umgangbesprochen.. Was nun wie folgt aus sieht: begleitener Umgang beim JA das drei mal hinter einander einmal die Woche. Wenn das gut klappt dann ein Tag in der Woche , darf er Sohni zu sich nehmen..


    Das diese Regelung getroffen wurde war gar nicht sooo einfach... Der KV hat UMgangsrecht beantragt, ist ja auch sein Recht.. NUn sahsen wir da und suchten ein Termin in der Woche... Nach dem derKV ständig immer mit der Aussage kam das er da und da und da und so weiter Arbeiten muss... Hat die Dame vom JA ihn mal zu recht gewiesen... Er könne keine Klage erheben wenn er keine Zeit für sein Sohn hat weil er immer nur Arbeite... Das hat ihm nicht gefallen und wurde ab da sehr sehr patizg mir und der Dame vom JA gegenüber... Naja wo Sie recht hat hat Sie ja recht!!!


    Nun gut dannfragte Sie ob wir das geteilte Sorgerecht haben (zwar habe ich Ihr das jetzt öfter gesagt) aber nun gut... JA haben wir.. Darauf hin hat Sie den KV drauf aufmerksam gemacht das er seine Elterliche Sorge auch nach kommen muss.. Er wollte beispiele dafür genannt haben was er machen muss.. Die Dame sagte paar wie z.b. Kinderdoc besuche, die Termine bei der Therapie wegen seinem schlafen undeventuell auch der Sport...


    Darauf hin meinte der KV das er diese Termine nicht wahrnehmen könne , wegen der Arbeit!!!!! Die dame des JA ist echt sauer gewesen darüber man hat es gemerkt sie hat den Ton angezogen.. Und hat ihm immer wieder gesagt das er nicht meinen soll das er nichts mehr machen müsste ausser sein Kind abzuholen und wieder zu bringen und das jede Woche einmal, zum PAPA sein gehört mehr... UNd hat ihn gefragt ob die KM ihn anrufen soll ein Tag vorher wenn Sohni schlechte laune hat.. Da es ja so aussieht als ob er ihn nur haben will wenn er gesund und munter ist..


    Nach demGespräch bat Sie mich noch kurz zu bleiben..Das habe ich getan und Sie hat mir ans Herz gelegt zu überlegen ob ich nicht das alleinige Sorgerrecht zu beantragen... Weil er nie die Elterliche Sorge als Pflicht ansehen würde...Tja und nun stehe ich da und weissnet was ich tun soll...




    Sorry noch was vergessen:


    Ich muss dazu sagen das er sich seit der trennung keine mühe gibt um Kontak herzustellen...
    Dazu kommt das ich die Termine vom Doc und die Termine für die Therapie zu ihm geschickt habe, via Post,via E-mail, via Fax und via SMS ...Darauf kam nie was.. Der Dame vom JA hat er mitgeteilt das er nie was bekommen hätte... tztztztz
    Den Termin von Sohnis GEB. habe ich auch noch mal geschickt... ZweiWochen später kam ein Paket mit einer Karte wo drin stand herzlichen glückwunsch an deinem Heutigen GEb mit Datum und weiterm Bla Bla.. Das witzige es war das falsche Geburtsdatum.. (was man in einem Jahr so vergessen kann )

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

    Einmal editiert, zuletzt von SusiSchnatter ()

  • hat mich auch erschrocken das Sie so abgehen kann... hab den Kopp eingezogen :-) Sie ist eigentlich ziehmlich ruhig...anscheid einen schlechten Tag gehabt oder so...


    Ja da stimme ich Dir zu mit dem ASR.. Aber HIER geht es ja schon nicht mehr um die Alltagssorgen sondern schon um die anderen Sorgen ;-)
    Taufen stand an mußte alles wieder absagen, der KV rückt keine Unterschrift raus, KIGA wurde auch erst einmal aufs EIS gelegt der KV rückt seine Unterschrift nicht raus.. SOHNI hätte gehen können ab Sommer da jemand verzogen ist.. Hätte dann auch wieder Arbeiten gehen können um unseren Unterhalt zuverdienen und wieder nichts... Er weigert sich, warum??
    Ich kann doch wegen dem KV das kind nicht aus dem KIGA lassen?? Müssen doch auch zusehen wowir bleiben...


    Probleme über Probleme...Wie lange soll das noch so gehen..Nichts darf ich bestimmen und nichts darf ich tun..Setzte ihn überalles in Kenntniss und was ist nichts..Er verweigert sich... Ist das der Sinn???

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • Probleme über Probleme...Wie lange soll das noch so gehen..Nichts darf ich bestimmen und nichts darf ich tun..Setzte ihn überalles in Kenntniss und was ist nichts..Er verweigert sich... Ist das der Sinn???

    Alles was Alltagssorge ist kannst Du ohne Rückfrage entscheiden.


    Die KiGa-Anmeldung für den Sommer kannst Du vornehmen (vorbehaltlich väterl. Zustimmung) und diese dann schriftlich intensiv fordern, evtl als Eskalation auch gerichtlich.
    Sinnlose oder unbegründete Verweigerungen kannst Du über Jugendamt u.ä. vielleicht lösen. Er wird das mit den Jahren lernen. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit "gemeinsame Entscheidungsfindung" zu trainieren.


    Lernt erkennen wann es "nur" Machtkampf ist - und umgeht diesen möglichst. :strahlen