Kindesunterhalt rückwirkend evtl. zu wenig, was tun?

  • WARUM sollte das sozial amt ihn anschreiben wegen KINDESUNTERHALT ??? oder hab ich den BU irgendwo über sehen ???

    Der BU wurde auch geprüft (von dem gleichen Menschen beim Sozialamt), da muß er nichts mehr zahlen.


    Unsere beider Einkünfte wurden überprüft.

  • ja aber warum prüft das sozialamt die höhe des KU das doch von IHREM gehalt vollkommen unabhängig


    Weil KU vorrang vor ALG II hat. Sie haben es ja auch anhand von SEINEM Einkommen geprüft.


    Manche JC fordern auf, das über das JA regeln zu lassen (Unseres hier z.B), andere berechnen das selbst.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • hat der KV in den letzten zwei jahren seine arbeitsstelle gewechselt oder wurde er innerhalb seiner firma derart befördert, dass er nun mindestens 400 euro mehr bereinigtes netto haben kann????


    für mich klingt das sehr suspekt was "die" dir da mitteilen - ich denke eher wir bleiben bei den 225 euronen bzw. gehen auf 241 euro, wenn dein KV schlau ist lässt er den mindest-KU titulieren und lehnt sich danach zurück....


  • ja haben die bei uns auch gemacht. Allerdings dadurch das wir ein Urteil haben wieviel er zahlen soll haben sie erstmal beim JA angerufen und die meinten dann das es erst Sinn er geben würde neu zu berechnen wenn ein Kind in ne andere Altersstufe kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von sks606 ()

  • ich würd NIE der ersten berechnung eines amtes glauben... egal welchem....



    und ohne titel gehts eh nur ab dem monat wo er darüber informiert wurde... die andere frage ist... kann/darf ein JC einen Kindesunterhalt errechnen und verwenden bzw am ende sogar titulieren lassen... sorry das scheitert doch an der zuständigkeit... das Jugendamt berechnet ja auch nicht ob jemand alg bekommt

  • Also man kann im nachhinein keinen anderen Unterhalt einfordern. Erst ab dem Monat, wenn man "in Verzug gesetzt wird". Das heißt: Jemand schreibt den Unterhaltspflichtigen an, daß er eine (neue) Summe xy, zu zahlen hat. Das kann z.B. der BET, sein RA oder ein Amt sein. Hier in deinem Falle hat die ARGE ihn sofort "in Verzug" gesetzt. Du hast beantragt, die schreiben ihn an er muss Unterhalt bezahlen, und die rechnen das dann aus, und irgendwann kommt der große Brief mit dem "Bezahlen sie bitte". Das kann auch länger dauern. Bei mir persönlich hat z.B. erst die UVK mich in Verzug gesetzt. Wo ich aber sofort zugestimmt habe. Ein paar Tage später kam dann auch die ARGE und hat mich in Verzug gesetzt wegen Unterhalt. Die sind jetzt schon gut 3 Monate am rechnen, wieviel ich denn bezahlen darf.


    Ein Titel ist eine Vollstreckbare gerichtliche Entscheidung wo z.B. drinsteht wieviel zu zahlen ist. Ein Titel kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden. Hierzu gehören auch so Sachen wie z.B. Räumungen von Wohnungen wenn man seine Miete nicht bezahlt hat, Schulden nach einem Mahnverfahren oder auch Unterhaltssachen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • und die meinten dann das es erst Sinn er geben würde neu zu berechnen wenn ein Kind in ne andere Altersstufe kommt.


    kurz OT - das ist schwachsinn - naja JA halt....

  • wenn dein KV schlau ist lässt er den mindest-KU titulieren und lehnt sich danach zurück...


    ...oder verlangt vom Amt zumindest und zuallererst mal die Grundlage auf der sie der Ansicht sind, dass er zukünftig mehr zahlen soll. Einfach mal eine Zahl würfeln und in den Raum werfen is nich. Wenn mir jemand einen wichtigen Brief schickt in dem steht, dass ich doch bitteschön Betrag X irgendwohin überweisen soll, dann mache ich das ja auch nicht einfach mal so.
    Ok, es steht jeden Tag ein Dummer auf. Deswegen kommen solche Leute damit ja auch immer wieder durch ;)

  • Vielen Dank für die vielen Antworten von euch. :thanks:


    Welchen Rat sollte ich nun dem KV geben? Soll er Widerspruch einlegen? Wie soll er weiter am besten vorgehen?


    Ich denke, sein Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert in den letzten 2 Jahren, da er den gleichen Job hat..

  • Welchen Rat sollte ich nun dem KV geben


    Ich denke, sein Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert in den letzten 2 Jahren, da er den gleichen Job hat..


    dass er sich die berechnung zusenden lassen soll, ansonsten soll er mal nach der rechtsgrundlage nachfragen - wenn die berechnung vorliegt kannst du sie hier einstellen und dann schauen wir mal was hier und da bei der bereinigung vergessen wurde....

  • ne, So wird der KU vom JC nicht berechnet. Die fragen alles ab, Fahrtkosten, Schulden, Lohn der letzten 12 Monte, letzte Steuererklärung, Versicherungen, evtl. Vermögen, Kredite... Alles mit nachweisen über die Zahlung, evtl. noch Abfrage der Versicherungsverträge. Das volle Programm also.


    Die haben da nen Vordruck für, wo alles drinsteht

    Nicht Fleisch und Blut,

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    Friedrich Schiller


  • ok. Dann hat er zwischen 1500 € und 1900 € bereinigtes Netto und wurde noch um eine Stufe höher gestuft, weil die Unterhaltstabellen ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgehen.


    Hat der Kindesvater regelmäßigen Umang mit dem Kind?



    Camper

  • Der BU wurde auch geprüft (von dem gleichen Menschen beim Sozialamt), da muß er nichts mehr zahlen.


    Dann hat er zwischen 1500 € und 1900 € bereinigtes Netto und wurde noch um eine Stufe höher gestuft, weil die Unterhaltstabellen ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgehen.


    hat er - es ist nicht relevant ob man was zahlt, sondern die TS zählt als zählperson, weiterhin muss der KV die höherstufung nicht machen, schliesslich ist die DDT keine gesetz...
    ich denke ohne die genaue berechnungsgrundlage wird der weitere verlauf des beitrages ein wenig wie "tennis im nebel spielen..." von daher sollten wir warten bis die zahlen und fakten von der TS geposted werden...


    ja er kann auch umgangskosten geltend machen usw. usf. - warten wir erstmal auf die zahlen der TS ;-)

  • ich denke ohne die genaue berechnungsgrundlage wird der weitere verlauf des beitrages ein wenig wie "tennis im nebel spielen..." von daher sollten wir warten bis die zahlen und fakten von der TS geposted werden...


    Och en paar Fakten habe ich schon anhand des Profils der TS.


    Wenn er in der Nähe des Kindes, also in Münster wohnt und dieses Münster das Münster in Westfalen ist, dann hat er Anrecht auf angemessene Wohnkosten von 671,58 € warm, sofern er in einem Haus mit hoher Energieeffizienz wohnt und den Umgang regelmäßig ausübt. Damit liegt sein Selbstbehalt schon mal bei mindestens 1262 € aufgerundet. Umgangskosten kommen ja noch dazu.


    Wenn er 1500 € Netto hat, dann wird es äußerst knapp mit 257 €, während er die 257 € und den Umgang locker verkraften kann, wenn er 1900 € hat.


    Camper

  • :ohnmacht: soweit die Theorie der ein Richter in der aktuellen Zeit zu 99 % nicht folgen wird - wie gesagt am besten warten wir mal auf die Berechnungsgrundlage von der TS bevor wir uns in Theorien und hellseherischen Kräften bedienen - wobei das auch immer ein weng schwiewrig wird, wenn der KU-pflichtige nicht hier posted...

  • Ich werde es ihm so weitergeben und halte euch auf dem Laufendem. Danke nochmals für die schnelle Hilfe hier :thanks:


    @Camper Ja, er hat regelmäßigen Umgang. Wohnkosten sind eher geringer, genaue Zahlen weiß ich aber nicht.