Zahlt man bei Unterhaltszahlungen (gefühlt) mehr ??

  • Diese anderen Wohltaten werden auch dann nicht wegfallen - dazu gibt es genug Menschen die auch dann noch an der Armutsgrenze sind.

  • Diese anderen Wohltaten werden auch dann nicht wegfallen - dazu gibt es genug Menschen die auch dann noch an der Armutsgrenze sind.


    Aber keine Familie mehr wegen der Kinder. Armutsrisiko Nr. 1 sind doch die Kinder.


    Für den BET genauso wie für den UET. Daran ändert auch die gesteigerte Erwerbspflicht nichts. Man kann nur Hilfestellung geben, dass sowohl BET als auch UET sich aus eigener Kraft selbt ernähren können. Und zwar frühzeitig, nicht dann, wenn bereits fast alles zu spät ist.



    Camper

  • Ach nee ? Also ich hätte mit 450 Euor Kindergeld nicht einen Cent mehr als jetzt .. Und - krebse an der Armutsgrenze rum... Und nu ?

  • Ach nee ? Also ich hätte mit 450 Euor Kindergeld nicht einen Cent mehr als jetzt .. Und - krebse an der Armutsgrenze rum... Und nu ?


    Bei Dir kommt ja, wie bei mir, noch erschwerend der Behindertenstatus hinzu wenn mich nicht alles täuscht.


    Ich habe nächste Woche jemanden vom MDK da, der überprüft, ob ich Anspruch auf Pflegegeld habe. Aber jetzt kommen wir zu sehr in´s OT. Näheres gerne per PN, wenn Du möchtest.



    Camper

  • Dieses Thema ist für jeden zu individuell um genaue Zahlen bringen zu können.


    @camper: Ich zahle UVG (133€) und da meine Noch SGB2- Leistungen kriegt, hat die ARGE sich an mich gewendet. Da hab ich jetzt alles offengelegt (Einkommen, Schulden auf meine Wohnung usw.). Die sind noch am rechnen. Wird aber nachher auf Existenzminimum rauskommen. Meine Noch versucht jetzt gerade was über nen Anwalt, ist aber ne Nullnummer für sie, da dabei mehr KU und entsprechend weniger TU bei rauskommen wird. Und was sie mehr evtl. "mehr bekommt" (alles was direkt auf ihrem Konto landet ist mehr), wird die ARGE ihr wieder abziehen.


    Ausserdem wird die ARGE mir nix bezahlen, weil gesetzliches existenzminimum über Harz 4 liegt (Harz 4= 360 schieß mich tod + Kaltmiete für eine Person ; gesetzliches Existenzminimum bei 950 Euro). Aber selbst wenn sie etwas leisten müssten: Ich brauch die nicht, kann meinen Mist selber bezahlen (Hab da noch andere, die mir was zuschießen können, wenn's eng wird). Ausserdem ist das nur für ein Jahr bis zur Scheidung. Das werde ich verkraften. ;-)

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller



  • Ausserdem wird die ARGE mir nix bezahlen, weil gesetzliches existenzminimum über Harz 4 liegt


    Irrtum Deinerseits.


    Dir stehen zu


    374 € Grundsicherung, sofern Du alleine wohnst, KDU warm für Dich und Deine Kinder, sofern Du den Umgang regelmäßig wahr nimmst, + Umgangskosten von 7,30 € für Kinder unter 7 Jahren und 8,37 € für Kinder über 7 an jedem Tag, wo das Kind oder die Kinder länger als 12 Stunden bei Dir sind + Fahrtkosten von 0,20 € je Kilometer um die Kinder abzuholen und wieder zurückzubringen.


    Von Deinem Bruttoeinkommen werden abgezogen


    1.) titulierter KU
    2.) titulierter TU
    3.) 704 € Grundsicherung, weil Du ja arbeiten gehst
    5.) Versicherungen
    6.) Fahrtkosten vom und zum Arbeitsplatz mit 0.10 € je Kilometer
    7.) Steuern
    8.) Sozialabgaben


    Ich weiss ja nicht, wie hoch der TU ist. Aber wenn da Am Schluss nach allen Abzugsposten 1000 € raus kommen, dann würde ich schon Antrag auf ergänzendes ALG II stellen, sofern Du den Umgang regelmäßig wahr nimmst und wie gesagt als Single in einer entsprechenden Wohnung wohnst.

  • Na mal sehen. KU und TU sind bisher nicht tituliert. Umgang hätte ich gerne noch viel mehr, kann ich nie genug haben. Fahrtkosten fallen flach, da Entfernung unter 1 km liegt.


    Problem wird wohl meine Wohnung werden. 130 qm für mich jetzt alleine und alleiniges Eigentum (allerdings nicht bezahlt).


    Aber da muss ich mir auch nicht die Gedanken drum machen. Dafür hab ich ne sehr fähige Anwältin, die dafür zuständig ist, wohin was zu bezahlen sein wird.
    Das zu bezahlen ist, ist nicht die Frage für mich, nur das das alles korrekt abläuft. Deshalb die RAin. Meine Noch ist ja davon überzeugt, daß ich nichts zahle und möchte alles doppelt und dreifach haben, obwohl's nur einmal geht. Erst UVG beantragen, ich übernehme UVG, dann sich beschweren, daß UVK nicht zahlt. Jetzt hat se per Anwalt unterhalt eingefordert, mit der Behauptung ich zahle gar nix... aber egal, ist für mich Kinderkram. Anwältin regelt das vernünftig für mich und gut ist.


    Aber das solls jetzt auch hier zu meiner Geschichte gewesen sein.


    Für den TS möchte ich auch nur sagen: Ihr könnt, wenn ihr euch relativ friedlich trennt auch einen gemeinsamen RA nehmen, der anhand der Zahlen einen fairen Ausgleich für beide schaffen kann. Ist dann, denke ich mal, die fairste und billigste Lösung. Oder gibt's da noch ne Institutuion, die das umsonst macht???

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hi,


    Hucky, U-Zahlungen, bzw. Berechnungen, würde ich nicht NUR dem RA überlassen !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • babbedeckel. Wer kann denn da noch helfen??? Für meinen Speziellen Fall (Meine Ex probiert alles doppelt), hab ich nen eigenen RA dafür. Wenn man es denn möglichst billig und auch vernünftig machen möchte kenn ich da nur das mit dem gemeinsamen RA, der beide Parteien vertritt.


    Lass mich gerne aufklären

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Irgendwie haben wir hier den TS Hans verschreckt, mit den ganzen OT Beiträgen....


    Was mir mal wieder aufgefallen ist in diesem Strang, ist das gebetsmühlenartige Wiederholen, dass alle Unterhaltspflichtigen, die Einkommen haben, doch zum Jobcenter gehen sollen, damit diese den Unterhalt sozusagen übernehmen. Ich kanns echt nicht mehr lesen....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Hi,


    Hucky mach einen eigenen Thread auf. ;)


    Ansonsten siehe zu, daß du selber bei den U-Berechnungen durchblickst, und zwar detailliert.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • doch zum Jobcenter gehen sollen, damit diese den Unterhalt sozusagen übernehmen


    Übernehmen nur, wenn das Jobcenter feststellt, er ist nicht (vollständig) leistungsfähig.


    Spart jede Menge Ärger mit dem Rechtsanwalt der Kinder oder der Beistandschaft des Jugendamtes.


    Sorgt dafür, dass dem Kindeswohl finanziell gedient werden kann und im Fall von tituliertem TU/BU auch dem Wohl des BET


    Das Jobcenter darf nur die 4 Grundrechenarten verwenden, während Familienrichter, Beistände und die Anwälte gerne mal mit Klammmern und Wurzeln, sowie mit Wahrscheinlichkeit rechnen.


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ok, um mal auf die Frage des TE einzugehen.


    "Zahlt man nur gefühlt mehr"


    Ja, denn ein Kind benötigt nicht nur essen ^^


    Ich nehm jetz mein Kind
    Verein monatlich 5€
    Mietanteil 100€
    NK Anteil 40€
    Essen + Trinken + Hygiene 150€


    Hortbetreuung 90€
    Hortnebenkosten 10€


    Schulkosten auf den Monat 15€
    Bekleidung auf den Monat 20€ (inkl Schuhe)
    Nachhilfe 50€


    womit wir bei 480€ wären.


    Freizeiten, Ferienbetreuung und ko noch nicht mit drin.
    das sind auf den Monat umgerechnet nochmal ca 60€
    Ergo 540€ hab aber bestimmt noch was vergessen.


    Unterhalt erhalte ich 249€ für das Kind



    Kind 2


    Kindergartn 85€
    Tagesmutter 140€
    Fahrtkosten, mittagsverpflegung trinken bei Tagemutter 110€
    Kindergarten Spiel und Obstgeld 5€
    Mietanteil 100€
    NK Anteil 40€


    Essen, trinken hygiene 150€
    Verein 5€
    Bekleidung 20€
    Ferienbetreuung plus Freizeiterlebnisse umgerechnet nochmal 50€ (Papas Urlaub is zu seiner Erholung da O-Ton)


    Sind 655€ (jessasd bin ich froh wenn er zur schule geht)


    Unterhalt für dieses Kind 249€


    Nun gut, Mietanteil fällt höher aus wenn es nur zwei kinder sind. Bei mir sinds 4 also geht die miete durch 5 ^^


    Von dem her, wenn man wirklich schaut das alles mit drin is zahlt man mit unterhaltszahlung weniger *meine Meinung*

  • Sind 655€ (jessasd bin ich froh wenn er zur schule geht)

    Dann kommen Bücher, jede Menge Schulausflüge usw usw


    Die werden immer teurer, je älter sie werden


    Ich gebe auch viel mehr Geld für meine Jungs aus als für mich. Aber ich tue es ja gerne

  • Dann kommen Bücher, jede Menge Schulausflüge usw usw


    Die werden immer teurer, je älter sie werden


    Ich gebe auch viel mehr Geld für meine Jungs aus als für mich. Aber ich tue es ja gerne


    Nun also ich muss sagen, ich hab hier ja noch zwei wietere. 11 und 12 Jahre alt. Da brauch ich wesentlich weniger Geld im Monat.
    Bücher -> Bücherei in Schule oder Stadtbücherei.
    Schulausflüge fallen nicht so groß aus und und und...

  • Bücher für die Schule kann man nicht in ner Stadtbücherei ausleihen...
    Sorry -aber es gibt nun mal auch Bundesländer in denen man die selber zahlen muss. Komplett!


    Meines gehört auch dazu -und soweit ich weiß SH auch...


    Schulausflüge werden auch teuerer je älter die Kids werden - habe gerade 190 Euor überwiesen für ne 4 tage Reise .... GSD hat der Papa was dazugegeben....

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Unterhalt erhalte ich 249€ für das Kind


    Du vergisst dabei, dass Du mindestens noch 184 € Kindergeld bekommst. Sind schon 433 €. Wenn Du noch Wohngeld oder ähnliches bekommst, dürfte es sogar schon eine schwarze 0 werden.



    Camper

  • Nein Camper, ich erhalte kein Wohngeld.
    Nix mit schwarzer 0


    Davon ab ging es hier um die Frage ob man nach ner Trennung gefühlt mehr für ein Kind bezahlt.
    Und dem ist nicht so. Würde der TS noch mit der Mutter zusammen wohnen (oder mein Ex mit mir) wären die
    Ausgaben höher als der Zahlbetrag beim Unterhalt.


    Davon ab habew ich jetzt nicht aufgeführt was ich den Kindern noch an Taschengeld mitgebe wenn sie am WE bei ihren Vater sind.