KK lehnt Bescheinigung ab

  • Hallo
    Ich habe mal eine frage. Ich habe letzte Woche die Bescheinigung von meiner Hebamme bekommen für das Mutterschutzgeld. Bin dann vorhin extra in die Stadt gefahren um die bei meiner KK abzugeben,aber die verweigert die annahme begründung die KK würde nur Bescheinigungen von meinem FA annehmen und nicht von der Hebamme. Ich habe extra darüber mit meiner Hebamme schon vor knapp 2 Monaten gesprochen und sie erklärte mir,daß sie mir die ausstellen könne und es würde bei ihr ja auch nichts kosten im gegensatz wie bei meinem FA. Das problem ist jetzt auch noch,daß mein Mutterschutz in 10 Tagen anfängt und mein FA diese Woche im urlaub ist. Was soll ich den jetzt machen?


    Lg

  • Einfach zu nem anderen FA gehen, dürfte kein Problem sein, schildere denen deine Situation :strahlen

  • Das wollte ich auch,aber nachdem die Stadt so zu voll war und die Leute sich um die parkplätze geprügelt haben, wollte ich dann nur noch nach Hause. :kopf Ich verstehe nur nicht was der unterschied zwischen der Bescheinigung vom FA und meiner Hebamme ist.

  • Im Zweifelsfall ist der eine eben Arzt und die andere Hebamme....


    Ich würde an deiner Stelle auch einfach zu nem anderen FA gehen und mir die Bescheinigung dort holen. Ich habe bei meiner FÄ für die Bescheinigung übrigens auch nichts bezahlt....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Der Arzt hat Medizin studiert, die Hebamme nicht . Außerdem kann der Arzt durch den Ultraschall den (ungefähr) genauen Eintbindungstermin berechnen, die Hebamme kann das nicht ..


    Geh doch einfach zu nem andren FA, ist doch ne schnelle Sache ...

  • Hallo Kleene,


    ich habe Deinen Thread jetzt erst entdeckt...


    Du sagst, Dein Mutterschutz beginnt in 10 Tagen... dann wird die KK die Bescheinigung nicht anerkennen, weil sie frühestens 7 Tage vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt sein darf. ;)


    M.E. darf entweder ein Arzt oder eine Hebamme die Bescheinigung ausstellen. Ich such Dir den entsprechenden Paragraphen dazu noch raus...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • 7 Tage ? Neee ! Diese Bescheinigung darf maximal vier Wochen alt sein und muss vom Arzt ausgestellt werden ;-) 7 Tage wäre etwas wenig, es muss doch das Muschutzgeld berechnet werden !

  • weil sie frühestens 7 Tage vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt sein darf.


    edith sagt: erst ordentlich lesen, dann schreiben :rotwerd


    Hatte das mit dem Entbindungstermin verwechselt...


    wird 7 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin ausgestellt, frühestens...


    und es reicht locker zum Mutterschaftsgeld zum berechnen, die Krankenkasse zahlt ja in der Regel 13 Euro am Tag und das zieht der AG von da an ab...

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

    2 Mal editiert, zuletzt von elaina77 ()

  • hier der Link zum Paragraphen.. dem dritten Absatz ist zu entnehmen, dass die Bescheinigung von Arzt oder Hebamme ausgestellt sein darf aber eben frühestens 7 Tage vor Beginn des Mutterschutzes (Schutzfrist)


    Kleene: Du kannst Dir dann in ein paar Tagen eine neue Bescheinigung von der Hebamme ausstellen lassen und die müsste die KK dann anerkennen

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo
    Vielen dank schon mal für eure mühe. Die Frau von der KK sagte mir klipp und klar,daß sie die Bescheinigung nicht von meiner Hebamme akzeptieren, sondern nur von meinem FA. Ich war jetzt heute bei einem anderen FA und der stellt mir die Bescheinigung am Donnerstag aus und ich kann sie dann am Donnerstag noch rein reichen. Habe mit meiner Hebamme Telefoniert und die war auch total verwundert über die Aussage der KK, bisher wusste sie davon nämlich auch noch nichts und daher wollte sie sich gleich bei ihrem Abrechnungszentrum wo sie die Bescheinigungen übrigens auch her bekommt, mal erkundigen. Für sie ist die ganze sache nämlich auch neu.

  • Vielleicht bist Du an einen Azubi geraten... :D Verweise Deine KK auf den Paragraphen 200 RVO (s. mein Link) .. die Aussage ist definitiv falsch...


    Aber schön, dass Du eine andere Lösung gefunden hast... :daumen

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Naja was heisst andere lösung. Bin im hochschwangeren zustand zich mal in die Stadt mit dem Auto gefahren (wohne auf einem Dorf) um zu der Vertretung zu kommen und das an 2 Tagen hintereinander. Und nu muss ich das auch noch bezahlen,was bei meiner Herbamme umsonst war. Das ärgert mich natürlich absolut und ich bin stinke sauer auf meine KK.

  • dann würde ich die Frau von der KK nochmal scheinheilig fragen, ob das wirklich so ist - am besten per Mail - dann mitsamt dem Paragraphen die Kosten einreichen und zwar alle - Fahrtgelt, Parkplatzgebühren und die Kosten für den FA

  • Ich arbeite bei einer KK und bin total entsetzt über die Kollegin :lgh


    Dann soll die liebe Kollegin mal in den Rundschreiben nachlesen, da steht nämlich klipp und klar, dass Bescheinigungen von Arzt oder Hebamme anzuerkennen sind :lach


    Ausgestellt darf die Bescheinigung frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin werden. Das steht auch so im Gesetz und wird
    auch in der Praxis so umgesetzt. Die KK zahlt täglich 13 Euro und muss nur wirklich was berechnen wenn du unter 390,00 Euro verdienen würdest.
    Normal ist es auch kein Problem die Bescheinigung erst bei der KK abzugeben wenn die Schutzfrist schon angelaufen ist, das Geld wir ja teilweise auch erst
    rückwirkend gezahlt.


    Wenn du noch Fragen hast, kannst mich gerne anschreiben.


    LG und noch alles Gute für die SS

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.