Liebe Forianer,
heute sprach mich eine alleinerziehende Frau an, ob ich ihr irgendwie helfen könnte. Doch ehrlich gesagt, bin ich da überfragt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Die Frau bezieht Hartz IV und lebt mit ihrer minderjährigen Tochter und ihrem Enkel in einer Wohnung (Bedarfsgemeinschaft).
Nun möchte die Tochter eine schulische Ausbildung machen, die leider jeden Monat finanziert werden muss (diese Ausbildung gibt es hier in Sachsen nur noch auf schulischer Basis).
Nun wollte die Frau BaFöG beantragen, doch ihr wurde gesagt, sobald ihre minderjährige Tochter dieses erhalten würde, wird ihr das in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet.
Ist diese Aussage richtig und wenn ja, gibt es einen anderen Weg, damit die Tochter diese Ausbildung absolvieren kann ohne das es der Mutter wieder vom Hartz IV abgezogen wird? (es würden ja auch noch Fahrtkosten jeden Monat hinzukommen). Schulgebühr und Fahrtkosten würden monatlich ca. 170 Euro ausmachen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG rabe