BaFöG und Bedarfsgemeinschaft Hartz IV

  • Liebe Forianer,


    heute sprach mich eine alleinerziehende Frau an, ob ich ihr irgendwie helfen könnte. Doch ehrlich gesagt, bin ich da überfragt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.


    Die Frau bezieht Hartz IV und lebt mit ihrer minderjährigen Tochter und ihrem Enkel in einer Wohnung (Bedarfsgemeinschaft).
    Nun möchte die Tochter eine schulische Ausbildung machen, die leider jeden Monat finanziert werden muss (diese Ausbildung gibt es hier in Sachsen nur noch auf schulischer Basis).


    Nun wollte die Frau BaFöG beantragen, doch ihr wurde gesagt, sobald ihre minderjährige Tochter dieses erhalten würde, wird ihr das in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet.


    Ist diese Aussage richtig und wenn ja, gibt es einen anderen Weg, damit die Tochter diese Ausbildung absolvieren kann ohne das es der Mutter wieder vom Hartz IV abgezogen wird? (es würden ja auch noch Fahrtkosten jeden Monat hinzukommen). Schulgebühr und Fahrtkosten würden monatlich ca. 170 Euro ausmachen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Soweit ich weiß, wird jedes Einkommen (also auch Bafög) bei Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Aber eigentlich müßte die Mutter nicht weniger haben als vor der Ausbildung ihrer Tochter. Das Hartz IV wird um das Bafög gekürzt und da man ja Bafög bekommt, ist das doch eine Null-Rechnung.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • ist das doch eine Null-Rechnung.

    Eben. Und somit kann man eine schulische Ausbildung nämlich nicht bezahlen.
    Allerdings meine ich, dem Grunde nach SchülerBaföG-berechtigt zu sein, schließt Hartz aus. Soll heißen, beides zusammen gibt es nicht.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

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  • Hallo, mein großer Sohn lebt bei mir mit im Haushalt. Als seine Tochter mit zu uns zog, wurde er mit ihr eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
    Meine 2 anderen Söhne und ich sind auch eine.


    Da der Große eine Ausbildung macht bezieht er Bafög und ALG 2.
    Er bekommt 325 € Bafög, weil er ein Kind hat..
    Mein Mittlerer bekommt 216 € Bafög.


    Die Miete wird geteilt: er 2 Teile und ich 3 Teile.


    LG Conny

  • Hallo,


    da Tochter mit Mutter im Haushalt lebt, dürfte es das niedrigere Schülerbafög mit 216 Euro werden. Und bei diesem Bafög wird nicht alles beim ALG II angerechnet sondern es gibt einen Freibetrag, ich glaub es sind 93 Euro, also wird nur der Rest angerechnet.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Jetzt aber mal so gesehen, sie bräuchte 170 Euro, um Schule und Nahverkehr zu bezahlen und darf vom BaFöG nur 93 Euro behalten, dann muss die Mutter ja mal so eben jeden Monat 77 Euro beisteuern.
    Gibt es irgendwie noch eine andere Lösung?

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  • Mein Mittlerer bekommt 216 € Bafög.

    Zusätzlich zu seinem Regelsatz?

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  • Meine ganz persönliche Erfahrung... ich kenne keinen Fall, wo es irgendwie reibungslos funktioniert hat: BAföG und ALG 2 geht nur einigermaßen gut, wenn man einen langem Atem hat und bereit ist zu klagen. Dafür kenne ich aber auch keinen Fall, der seine Klage verloren hat :D .


    Die Studiumbezogenen Ausgaben dürfen nicht als Einnahmen gerechnet werden... ob das Jobcenter das sofort einsieht ist eine andere Geschichte.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Die Studiumbezogenen Ausgaben

    Ich dachte, es geht um Schüler-BaföG? ?(

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  • Ich dachte, es geht um Schüler-BaföG?


    Sorry! Bei BAföG hatte ich nur mal wieder Studium im Kopf... aber Schulgeld und Fahrtkosten zur Schule sind eben auch "zweckgebundene Ausgaben", das dürfte sich nix nehmen, ebenso wie Kosten für Lehrmittel ;)

    LG Campusmami



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  • chaosmaus


    Nö, der bekommt ja noch Kindergeld und 48 € ALG 2.
    Wird ja alles angerechnet.


    Der Große mit seiner Tochter bekommt ALG 2, also er. Sie hat zuviel Einkommen.




    Da die Jungs volljährig sind greift hier auch diese Teilhabe? nicht.
    Der Große hat 95 €Fahrgeld zu zahlen und der Mittlere 100 € Schulgeld.
    Das ist Privatvergnügen.