Du konntest im Januar sagen, wann es Dir passt. Hast Du das getan? Wenn nicht, hast Du KONKRETE Urlaubsplaene fuer einen dreiwoechigen Urlaub? wenn ja, dann hin zum Anwalt. Wenn nicht hast Du Dich meiner Meinung nach nicht zu beschweren. Bis wann soll der Kv denn mit seiner Urlaubsplanung warten?
Wenn Du wirklich Urlaub in der teuren Ferienzeit fuer drei Wochen geplant hast und Du nicht nur stinkig eegen der Eigenmaechtigkeit des Kv bist , dann hin zum Anwalt.
ja, ich hab es schon im oktober mitgeteilt, dass das nicht geht. und im januar, wie versprochen gesagt, wie ich es haben will. und er lies mitteilen, dass er schon gebucht hat