Steuerrückzahlung wegen Elterngeld als Alleinerziehende???

  • Hallo!!



    Ich bin seit 4 Monaten Mami einer kleinen Maus und lese immer wieder was vom Progressionsvorbehalt beim Elterngeld.
    Leider versteh ich nicht wirklich sooo viel von der Materie, habe aber nun schon Angst, dass mir dann eine dicke Rückzahlung bei der Steuererklärung droht.
    Ist das so, oder hab ich da als Alleinerziehende nichts zu befürchten??


    Ach ja, ich war bis August als Kinderkrankenschwester tätig...soviel zum Beruflichen.


    Freue mich auf Erfahrungen!!

  • Hallo, also so war es bei mir:
    September 2009 in den Mutterschutz gegangen, vorher Vollzeit gearbeitet.
    November 2009 entbunden
    Mitte Januar 2010 Mutterschaftsgeld
    Bis Mitte November 2010 Elterngeld
    Ab Mitte November 2010 30 h die Woche gearbeitet bis andauernd.
    Habe für 2010 eine gute Rückzahlung erhalten.
    Bin AE.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • Ich kann im Moment nicht recht ausmachen, wo Du das Problem siehst. Aber wenn Du Angst vor drohenden "Rückzahlungen" hast, weil man darüber in Foren liest: "Rückzahlung" ist eine Steuerrückerstattung an Dich. Du müsstest Geld bezahlen, wenn Du irgendwo "Nachzahlung" liest. Rückerstattung heißt aber: Du bekommst Geld ausgezahlt.


    Du zahlst als Angestellte jeden Monat automatisch Steuern für ein hochrechnetes Jahresgehalt (12x Einkommen des Monats). Wenn Dein Einkommen in den Monaten vor dem Elterngeld höher war als das Elterngeld jetzt, bekommst Du normalerweise eine Steuerrückerstattung, also Geld ausbezahlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich war zwar noch nicht alleinerziehend aber auch nicht verheiratet als Töchterchen geboren wurde.


    Habe bis April 08 Vollzeit gearbeitet und war dann in MuSchU und EZ (1 1/2 Jahre). Habe für das Jahr 2008 nichts nachzahlen müssen sondern habe einen ganzen Batzen Geld zurück bekommen.


    Nachzahlen mussten von meinen Freundinnen nur die, welche verheiratet waren und der Mann die bessere Lst-Klasse hatte (also Mann die III und Frau die V), da dem Mann ja somit schon weniger Steuern vom Gehalt abgezogen werden.

  • Also - nur als Beispiel - alle Zahlen aus der Luft gegriffen


    2010


    Einkommen 15000 Euro
    Elterngeld 5000 Euro


    ===============


    2000 Euro


    Steuerstufe bei 15.000 Euro 10 %
    Steuerstufe bei 20.000 Euro 15 %


    D.h. in dem Fall müßtet du dann auf deine 15.000 Euro Gehalt 15 % steuern zahlen statt 10 %.


    Kannst du hier ausrechnen


    http://www.finanzamt.bayern.de…ionsvorbehalt/default.php


    Da du in 2011 ja nur 1 oder 2 Monate Elterngeld bezogen hast, dürfte das nicht so schlimm werden.


    Bei 2 Elternfamilien mit ER 40.000 Euro Einkommen und Sie 15.000 Euro Elterngeld - sieht das natürlich schon anders aus, da er seine 40.000 Euro dann mit dem Steuersatz von 55.000 Euro versteuern muss.

  • :ohnmacht: puhhh jetzt komme ich auch ins Grübeln


    Danke Lena für den Link... aber ich verstehs trotzdem net ganz - diesen blöden Fachbegriffe - die Steuer überfordert mich doch jedes Jahr wieder :(


    Also bei mir ist es so das ich 3 Monate Mutterschutzgeld etc. bezogen habe, dann Elterngeld.
    Wenn ich den Link mit groben Zahlen benutze kommt am Ende gut 300 Euro raus... muss ich die dann nachzahlen ???????? :wow:nixwieweg

  • Geh doch zum Lohnsteuerhilfeverein. Die sind nicht so teuer und bei mir hatte sich das auch gut gelohnt.


    der Steuerberater meiner Mutter wird mir dieses Jahr bissl helfen... aber das dauert noch ein paar Wochen bis das soweit ist.
    Da Geld dieses Jahr bissl knapp ist würde ich bloß gern wissen ob ich mich doch auf Nachzahlen gefasst machen muss :(

  • Du zahlst als Angestellte jeden Monat automatisch Steuern für ein hochrechnetes Jahresgehalt (12x Einkommen des Monats). Wenn Dein Einkommen in den Monaten vor dem Elterngeld höher war als das Elterngeld jetzt, bekommst Du normalerweise eine Steuerrückerstattung, also Geld ausbezahlt.


    Das ist meines Erachtens falsch.


    Nehmen wir 10 Monate Einkommen und 2 Monate Elterngeld (zufällig meine Konstellation :D ):


    Dann bezahlt man 2 Monate überhaupt keine Einkommensteuer und da liegt der Hase im Pfeffer.
    Das Elterngeld selbst ist zwar auch nicht einkommensteuerpflichtig, aber es wird bei der Bestimmung des Steuersatzes den 10 Monatseinkommen hinzuaddiert.


    Jetzt rutscht man in die nächst höhere Klasse und hat plötzlich für die 10 Monatseinkommen zu wenig Steuern bezahlt.
    Und da droht die Nachzahlung.

  • der oben genannte Rechner rechnet das ganz gut aus - find ich - und er erklärt es auch ein bißchen
    da aber noch andere Faktoren wie km zum Arbeitsplatz dazukommen - kann es trotzdem bei 0 oder einer Rückerstattung kommen


    Ich war ab 02.01. im Mutterschutz und hab in dem Jahr nur EG & Mutterschutzgeld bezogen und mußte auch nicht nachzahlen...