Wie kommt ein Vater zu seinem Recht???

  • Wenn man die KiTa-Ferien recherchieren kann, warum muss die Mutter die dann mitteilen?


    Sagt dir der Begriff "Bringschuld" was???

    Zitat

    Im Informationsmanagement bezeichnet Bringschuld die Verantwortung desjenigen, der über eine Information verfügt, diese den Betroffenen und Beteiligten rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

  • es erstaunt mich wie gut du die ts anscheinend kennst das du solche behauptungen aufstellt...oder schliesst du von dir auf andere?


    Ich bin keine Next von einem Vater mit Kind, darum kann ich nicht von mir selbst auf sie schließen.
    Ich würde mir inzwischen auch keinen Partner mit Kind anlachen, weil mir inzwischen klar ist, dass das Kind des Partners nicht meine Baustelle wäre.
    Wenn da das Wohlwollen der Mutter nicht vorhanden ist, wird das Unwohlwollen zur Belastung, wenn man seine eigene Rolle als Next nicht verstanden hat.


    Aber gut, ich entschuldige mich für meinen barschen Ton.
    Ich denke aber, der Pieks hat sich zum Aufwachen am Morgen gelohnt.
    Zumindest bin ich bisher die Einzige im Thread, die nebenbei etwas zum Thema beigetragen hat.
    Dem darf der Rest gerne zugunsten der TS nun auch einmal nachkommen. :sonne
    Allgemeine Aussagen wie - rechtfertige dich nicht, du arme Next - bringen sie nicht weiter.


  • Sagt dir der Begriff "Bringschuld" was???


    Ich kenne "Bringschuld" nur zu gut.
    Hier hat aber der Vater bloß deshalb keine Verfügung über die Information, weil er sie sich nicht selbst beschafft.
    Wozu hat der Mann überhaupt das GSR?
    Soll er der Mutter das ASR geben, dann kann er auch überobligatorische Ansprüche stellen.
    Aber mit GSR sollte man sich im Klaren sein, dass man sämtliche Rechte hat, nur auch noch den Hintern erheben muss, um sie geltend zu machen.
    Die Mutter ist so wenig Dienstleistungsunternehmen wie er.

  • Ich kenne "Bringschuld" nur zu gut.
    Hier hat aber der Vater bloß deshalb keine Verfügung über die Information, weil er sie sich nicht selbst beschafft.
    Wozu hat der Mann überhaupt das GSR?
    Soll er der Mutter das ASR geben, dann kann er auch überobligatorische Ansprüche stellen.
    Aber mit GSR sollte man sich im Klaren sein, dass man sämtliche Rechte hat, nur auch noch den Hintern erheben muss, um sie geltend zu machen.
    Die Mutter ist so wenig Dienstleistungsunternehmen wie er.


    Selten so einen Blödsinn gelesen.
    Der BET ist in der Pflicht den UET über alle Entwicklungen des Kindes auf dem Laufenden zu halten wenn GSR besteht. Das heißt der BET muss mit den Informationen rüber kommen und kann sich nicht darauf zurück ziehen der UET könne sich die Informationen ja beschaffen. Ist ja mit gesundem Menschenverstand und bei angewandter Logik auch klar:
    Soll der UET einfach alle 3 Monate (oder besser wöchentlich damit es nicht heißt er hätte kein Interesse) den Kinderarzt anschreiben ob es irgendwas Neues gibt und wann das Kind zum letzten mal bei ihm war. Halt ... er müssteja alle potentiell in Frage kommenden Ärzte anschreiben, weil der ja gewechselt haben könnte.
    Und wenn er schon dabei ist fragt er grad noch bei den Schulen zyklisch an, ob das gemeinsame Kind vielleicht Anlass zu Sorge oder Klage bietet oder alles läuft.
    Zu guter letzt schreibt er dann noch diverse Banken an, ob es irgendwelche neue Konten auf den Namen des Kindes gibt und ob sich da Auffälligkeiten zeigen.
    Das wäre echt mal eine Aufgabe die man mit einer Datenbank, Word-Serienbrief und Frankiermaschine machen könnte :radab

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • @TS: Ich würde im Falle eines Falles zum Anwalt gehen. Ich weiß, das ist meistens mein Ratschlag. Ich denke aber, dass jemand, der Fragen des UET ignoriert und bei dem selbst ein Gespräch beim JA nichts bringt, es vllt hilft, wenn ein Anwalt sie auf ihre Pflichten aufmerksam macht.


    @Watchasay: Auch ein BET hat Pflichten, nämlich die Pflicht, den UET zu informieren. Er lebt doch mit dem Kind zusammen und bekommt demzufolge die Informationen von Ärzten, Kindergärten usw. Weiß auch nicht, wo da ein Problem sein soll

  • [quote='Sahummel',index.php?page=Thread&postID=1219318#post1219318]@TS: Ich würde im Falle eines Falles zum Anwalt gehen. Ich weiß, das ist meistens mein Ratschlag. Ich denke aber, dass jemand, der Fragen des UET ignoriert und bei dem selbst ein Gespräch beim JA nichts bringt, es vllt hilft, wenn ein Anwalt sie auf ihre Pflichten aufmerksam macht. /quote]


    Wahrscheinlich hast Du Recht. Wir denken halt, daß bringt immer einen noch bittereren Beigeschmack in die Sache...


    Aber jetzt steht halt auch zu befürchten, daß das Kind in einen immer größeren Zwiespalt gerät. Es gibt Anzeichen dafür, daß sie ihm verbietet über manche Dinge zu reden und er bei manchen Themen einfach verstummt.


    Und es geht hier nicht um Ausfragen -das möchte ich betonen! In Gewissens- oder Loyalitätskonflikte wollen wir kein´s der Kinder bringen.


    Er ist ein ganzes Plappermäulchen und dann quatscht er auch mal vor sich hin - das geht aber nur die Mama und mich was an - nur mal ein Beispiel.



    Gruß



    upps


  • Sagt dir der Begriff "Bringschuld" was???


    Im Rahmen des Sorgerechtes hat man(n) auch das Recht und die Pflicht sich selbständig zu informieren, z.B. indem man in der Schule darum bittet, Elternbriefe/Informationen zugesandt zu bekommen, ebenfalls zum Elternsprechtag bzw. Elternabend zu gehen, etc. War das Kind krank, darf ein UET von sich aus fragen, was der Arzt gesagt hat, ohne deshalb gegen die "Bringschuld" zu verstoßen; UET darf sogar von sich aus von Vorkommnissen während der Umgangszeit berichten, sollte deren Inhalt die "Bringschuld" tangieren.


    Wie kindisch ist das denn, sich hinzusetzen und "ich hab a Recht auf Infos" zu schmollen.
    Deshalb: funktioniert die Kommunikationsbasis nicht, darf, nein, muss ich mich selbständig informieren - ohne auf den/die pöse, pöse BeEeTe zu schimpfen, der/die mir mein Recht vorenthält.

  • darf, nein, muss ich mich selbständig informieren - ohne auf den/die pöse, pöse BeEeTe zu schimpfen, der/die mir mein Recht vorenthält.


    Dann kannst du mir ganz bestimmt auch erklären wie UET das machen soll.
    Schule lasse ich mir noch gefallen. Es mag Schulen und/oder (engagierte) Lehrer/innen geben, die willens und in der Lage sind dem UET Elternbriefe u.ä. zukommen zu lassen.
    Spätestens beim Arzt hört es aber schon auf:
    Woher soll denn der UET bitteschön wissen wann er nachfragen sollte/müsste damit er Informationen bekommt? Das würde voraussetzen, dass er von einem Arztbesuch weiß.
    Konkretes Beispiel:
    Eines unserer Kinder hatte sich einen Arm gebrochen. Ich habe das knapp zwei Wochen beim Abholen später mitbekommen. Wann wäre in diesem Beispiel der richtige Zeitpunkt gewesen um den Arzt nach Informationen zu fragen? Ich für meinen Teil sehe hier §1629 (1) BGB völlig auf meiner Seite.

  • @Maschenka: Wir wissen es nicht aber wenn sich die KM stur stellt dann ist es schwierig Infos zu bekommen.
    Welcher Arzt?
    etc.


    Ich würde nie in die Schule/Kita/Hort gehen und nachfragen denn das kann schnell in den falschen Hals kommen. Auch wirft es dann ein schlechtest Licht auf beide Eltern.


    Der Idealfall ist das KM ihn bei Sachen des GSR informiert.
    Alltagsdinge nicht obwohl es manchmal schön wäre.
    Elternabende kann man sich Infos holen aber teilweise geht dies in die Normalsorge rein.
    Schwieriges Thema.


    Gesundheitszustand hat sie zu Informieren. Das ist ihre Pflicht. Genauso wie es seine Pflicht ist Umgang wahrzunehmen und KU zu zahlen.

  • Auch ich bin der Meinung, dass der BET in der Bringschuld ist. ABER: zu Gunsten des momentan sehr gut funktionierenden Umgangs würde ich auf schwere Geschütze wie Anwalt oder gar Gericht verzichten. Viele BETs fühlen sich nämlich dadurch angegriffen und schneller als man "Gänseblümchen" gesagt hat, wird der Umgang erschwert, gekürzt oder ganz ganz unterbunden.


    Ihr habt guten Umgang mit dem Kind und somit viel mehr zu verlieren, als ihr durch eine Auskunftsklage gewinnen könnt. Versucht es nochmal freundlich mit der KM, weist sie auf ihre Pflichten hin, bietet evtl. nochmal Mediation an. Aber ich empfehle ausdrücklich, es dann dabei zu belassen - es gibt schon viel zu viele Vater-Kind-Paare, die sich nicht mehr sehen dürfen. :knuddel

  • Ich würde auch erstmal versuchen, das Verhältnis zwischen den Eltern zu verbessern. Das muss allerdings von den Eltern ausgehen.


    Wenn das nicht hilft würde ich den entsprechenden Stellen: Kita, Arzt etc. eine Bescheinigung über das Sorgerecht vorlegen und sie daran erinnern, dass sie die Infos rausgeben müssen.




    Zitat

    Aber wer Patchwork-Familien kennt weiß, daß es für alle Beteiligten unheimlich belastend ist, wenn jemand nur Haß sät.


    Wichtig auch, dass dieser Hass nicht auf fruchtbaren Boden fällt.

  • Wir patchworken auch und kennen das Problem der TE daher leider nur zu gut.


    Ich sehe es wie der überwiegende Teil dass man als BET eine Bringschuld dem UET gegenüber hat. So handhabe ich es auch mit dem Vater meines Kindes. Er bekommt umgehend Info per eMail oder meine Tochter ruft ihn inzw. auch selbst an und erzählt ihm Dinge, die wichtig sind.


    Bei meinem Mann funktioniert das leider gar nicht. Die KM enthält ihm jegliche Informationen vor. So hat sie sogar eine ärztlich bescheinigte Allergie verschwiegen (sowas geht zu Lasten des Kindeswohls). Wir hatten allerdings schon selbst lange den Verdacht, dass die entsprechende Allergie besteht und sie mehrfach gebeten das mit dem Kind beim Arzt abklären zu lassen. Aus beruflichen Gründen ist es meinem Mann nicht möglich selbst solche Termine mit dem Kind wahrzunehmen. Unsere Infos haben wir auch nur vom Kind selbst bekommen, das allerdings nur sehr lückenhaft Bescheid weiß - logisch. Je kleiner, je weniger können sie sowas weitergeben, ist aber auch definitiv Sache des BET.


    Mein Mann hat recherchiert und den Arzt herausgefunden und sich dann von diesem dirket aufklären lassen. Wirft beim JA ein sehr negatives Bild auf die KM. Auch hat mein Mann es sich zur Gewohnheit gemacht einmal jährlich Gesprächstermine in den Schulen seiner Kinder auszumachen, um sich da auf den aktuellen Stand bringen zu lassen, weil die KM ihm sogar die Zeugnisse vorenthält.
    Mit dem Anwalt kommen wir nicht weit. Sogar das Gericht hat die betreffende KM schon mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die Pflicht hat meinen Mann über diese Dinge zu informieren und ihn von sich aus auf dem Laufenden halten muss. Es fruchtet nicht. Sie blockt einfach ab. Aber bei GSR kann der BET überall auch selbst Auskunft einholen und die darf ihm nicht verweigert werden. Auch in der KiTa nicht. Die BET kann vielleicht veranlassen, dass der KV das nicht dort nicht abholen darf, wenn sie das nicht will und der Umgang anders organisiert ist, aber sie kann sicherlich nichts dagegenwirken, dass der Vater sich dort eine Gesprächstermin geben lässt und auch Auskunft über den Entwicklungsstand seines Kindes einholt.


    Lasst euch da nicht ins Boxhorn jagen und gebt nicht zu leicht auf. Das Kind wird es seinem Papa sicher irgendwann danken, dass er nicht aufgegeben hat.


    Ich werd' wohl nie verstehen, was eine Mutter dazu bringt dem Vater ihres Kindes Infos bzgl. des Kindes vorzuenthalten (wenn nicht Umgangsverbot oder sonstige triftige Gründe dafür sprechen).

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee