Umgang wird verweigert, nun Klage

  • Ist mir zu allgemein. Die Personen müssen greifbar oder auch gewillt sein, das Kind zur Übernachtung am WE zu nehmen.
    Was will denn ein Richter machen, wenn Oma, Freundin und Kindergärtnerinnen sich verweigern. Kann er sie dann zwingen?


    Mein Vorschlag wären frei einteilbare Sozialstunden, die der BET ableisten muss, da ist dann mit dern Terminen Handlungsspielraum und wenn es keine Betreuung ghibt, wird halt vom Jugendamt eine organisiert.


    Kann man am Besten gleich mit betreutem Umgang verbinden, wenn das Kind schon entfremdet wurde.

  • Ist schon lustig, was gerade in einem anderen Thread geschrieben wird. "BET gewaltätig". Müsst ihr lesen. Die Arme wird dann demnächst weggesperrt.....
    Wenn UET´s nicht solche Spielchen machen würden, dann würden die Richter vielleicht auch öfter die Strafen anwenden.
    Und wie war das nochmal bei Volleybap: Isoliert die unwilligen UET´s und boykottieren BET´s und redet ihnen ins Gewissen.
    Ach ja, die UET´s, die solche Spielchen spielen, sollte man auch bestrafen.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Also, ich finde das Thema ist viel komplizierter.
    Manche meinen ja, die BET müssten härter bestraft werden, wenn sie gegen den Umgang handeln.
    Ich finde es mehr als simpel, zu denken, kommt der BET in Haft, kann ja der UET das Kind zu sich nehmen. Wieviele UET wollten das denn überhaupt? Wie intensiv ist die Bindung zwischen Kind und UET, dass es für das Kind gut wäre, plötzlich bei einem (vielleicht) mehr oder weniger fremden Menschen zu leben?
    Dann: Vielleicht sollte Umgang an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
    Wenn ein UET sich zum Beispiel jahrelang nicht gemeldet hat, sollte der BET und das Kind (wenn es schon älter ist), vielleicht ein Mitspracherecht haben, bei der Umgangsregelung. Es sollte dann vielleicht auch möglich sein, Umgang auch gegen den UET auszuschließen.
    Vor kurzem gab es hier ja eine Userin, die so eine Geschichte erlebt hatte. Das Kind war schon 13 und es bestand bis zu diesem Alter keinerlei Kontakt zum KV. Das Kind wollte auch keinen Kontakt, nachdem sie ihren Vater einige Male gesehen hatte. Das Kind wurde zum Umgang gezwungen. Für die Abneigung wurde ja auch die Mutter verantwortlich gemacht.
    Auch, wenn ein UET sich nur sehr sporadisch (vielleicht alle paar Monate) um den Umgang kümmert, sich also an keine Umgangsregelung hält, denke ich, kann es für ein Kind u.U. besser sein, wenn vielleicht erstmal der Umgang komplett ausgesetzt wird.
    Genauso wichtig finde ich es, den Umgang zu überdenken, wenn ein UET das Kind in schlimme Loyalitätskonflikte bringt. Ein BET hat kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
    Also: Ich bin nicht der Meinung, dass ein UET immer in jedem Fall uneingeschränkt darüber entscheiden darf, ob Umgang stattfindet.
    Unsere Rechtslage lässt das aber zu: Ein UET muss sich an keine Umgangsregelung halten. Er kann den- eigentlich ohne Gründe angeben zu müssen- so lange aussetzen, wie es ihm passt, ohne das Recht auf Umgang zu verlieren.
    Ich finde, wenn ein UET sich nicht zum Beispiel an eine vom Gericht festgelegte Umgangsregelung hält, dafür auch zur Verantwortung gezogen werden müsste. Das ist aber nicht so.
    Es scheint mehr oder weniger zu gelten: Ein UET erhält in (fast) jedem Fall Umgang. Es scheint mir, selbst dann, wenn ein Kind schon mit Verhaltensauffälligkeiten reagiert


    Romi

  • Ich möchte auch einmal etwas dazu schreiben.


    Unter anderem wegen des Alkoholkonsums des Vaters und daraus resultierender Problematik beim Umgang habe ich in verschiedener Form um Hilfe gesucht. Im Endeffekt bin ich dann beim Jugendamt gelandet. Ich habe in dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin immer wieder betont, wie wichtig mir der Umgang des Vaters mit dem Kind sei, aber dass es in dieser Form dem Kindeswohl nicht mehr dient.


    "Da dürfen Sie Ihr Kind nicht mehr hingeben." war dann die Antwort. "Sie müssen in diesem Fall Ihre persönlichen Wünsche ignorieren, das Kindeswohl ist gefährdet."


    Es folgte dann eine mehrmonatige Aussetzung des Umgangs, die darin gipfelte, das eben dieselbe Sachbearbeiterin beim Jugendamt mich der Bindungsintoleranz beschuldigte, weil ich den Umgang eigenmächtig ausgesetzt hätte.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich soviele betreuende Elternteile gibt, die nur aus irgendwelchen selbstsüchtigen Gründen heraus den Umgang aussetzen oder sogar boykottieren. Es ist doch aber nachvollziehbar, dass in einer Trennung, in einer Situation, die von vielen heftigen Emotionen belastet ist, auf beiden Seiten auch die Umgangsthematik betroffen ist. Wer weiß denn, wieviele betreuende Elternteile sich beraten lassen und am starren Schubladendenken scheitern? Es ist nunmal zeitintensiver, kostenintensiver, wenn zB seitens des Jugendamts Mediation betrieben wird statt solcher einfachen Ratschläge, wie ich sie erfahren durfte.


    Statt härterer Strafen fände ich es viel besser, wenn beratende Personen auch eine wirkliche Beratung bieten würden, die einen nicht in irgendwelche Extremhandlungen zwingt.

  • Hallo Rosa,


    danke,
    ich stimme dir soo zu.
    Erstens ist die wirklich die Frage, warum ein BET negativ gegen den Umgang eingestellt ist. Wie häufig ist das einfach nur böswillig oder wie oft stecken dahinter (vielleicht begründete oder auch unbegründete) Bedenken und Ängste.
    Zweitens denke ich auch, dass UET und BET mehr Hilfen bräuchten (Mediation), um eine Ebene zu finden.
    Auch ein BET, der sich Sorgen wegen des Umgangs macht, steht meist ziemlich allein da.


    LG Romi

  • Was sagst Du zu dem bei Vereitlung hinzukommenden Ü b e r g r i f f s a s p e k t ?


    Komisch... wird ein väterliches Recht "vereitelt" ist es übergriffig.
    Will er das Recht nicht, darf der Rest gut damit umgehen - lernen.


    Kurz und bündig: beides (Umgangsvereitelung und Umgangsverweigerung) ist für mein Empfinden übergriffig, beides sch...
    Bei beiden wird das Recht des Kindes beschnitten. Bei beiden werden Wurzeln gekappt.


    Dieser Wurzelschnitt ist, in der Form, nicht gesund.


    Das von dir gesagte zur Umgangsverweigerung gilt, wenn der andere Elternteil tatsächlich verstorben oder so krank ist, dass er den Umgang nicht wahrnehmen kann. Ansonsten empfinde ich das ganz subjektiv als täterlojale Verdrehung, weil der Elternteil nämlich noch lebt, keinen Bock hat, kein Interesse hat, der/dem Ex eins auswischen will... sprich: ein ganz mieses kleines Ego ist.

  • Mod.-Hinweis: Ich bitte nun nochmals, so höflich zu sein und das Thema des Threadstarters zu diskutieren.
    Die immer wieder selben User, die Grundsatzdiskussionen führen wollen, können gerne ihren eigenen Thread starten und zum hundertsten Mal ihre unverrückbaren Betonargumente sich um die Ohren schlagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich soviele betreuende Elternteile gibt, die nur aus irgendwelchen selbstsüchtigen Gründen heraus den Umgang aussetzen oder sogar boykottieren.


    Ich glaube schon, daß diese BET sich die Situation schön reden.


    Also bei mir gab es keinen nachvollziehbaren Grund mich nicht zu meinem Vater zu lassen und dennoch war es jedes Mal ein Kampf.


    Da musste ich dann vorher noch die Treppe putzen, einkaufen, es gab Streit, jedenfalls wurde alles getan, damit ich meinen Vater nicht besuche.


    Hab ich gesagt, ich fahr zu einer Freundin und bin dann heimlich zu meinem Vater, war alles in Ordnung.



  • Sehe ich genauso!!! Hatte nur keine Lust, es so ausführlich darzustellen.