Ist mir zu allgemein. Die Personen müssen greifbar oder auch gewillt sein, das Kind zur Übernachtung am WE zu nehmen.
Was will denn ein Richter machen, wenn Oma, Freundin und Kindergärtnerinnen sich verweigern. Kann er sie dann zwingen?
Mein Vorschlag wären frei einteilbare Sozialstunden, die der BET ableisten muss, da ist dann mit dern Terminen Handlungsspielraum und wenn es keine Betreuung ghibt, wird halt vom Jugendamt eine organisiert.
Kann man am Besten gleich mit betreutem Umgang verbinden, wenn das Kind schon entfremdet wurde.